Veröffentlicht am 06.02.2018 von Prof. Dr. Christian RolfsVerschiedene Tarifverträge verpflichten alle Unternehmer in ihrem Geltungsbereich zur Zahlung einer Ausbildungskostenumlage. Damit sollen die ausbildenden Betriebe finanziell entlastet und die Kosten der Ausbildung auch von denjenigen Unternehmen mitgetragen werden, die selbst nicht ausbilden.Weiterlesen
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