Veröffentlicht am 25.10.2017 von Prof. Dr. Christian RolfsDa hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im letzten Moment noch mal die Kurve bekommen. Die Gewerkschaft war von einer ihrer Mitarbeiterinnen - die ursprünglich seit 1991 bei der Deutschen Postgewerkschaft beschäftigt und seit deren Verschmelzung auf ver.di 2001 für die Beklagte tätig war - auf Erteilung einer Versorgungszusage in Anspruch genommen worden. Seit 2004 ist die Klägerin nur noch geringfügig beschäftigt (450-Euro-Job).Weiterlesen
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