Veröffentlicht am 17.08.2017 von Prof. Dr. Christian RolfsDifferenzierungsklauseln in Tarifverträgen, die eine tarifliche Leistung Gewerkschaftsmitgliedern vorbehalten und eine einfache Bezugnahme auf den Tarifvertrag nicht ausreichen lassen, hatte das BAG lange Zeit für unzulässig gehalten. Sie verfolgten zwar ein legitimes Ziel, das aber mit einem illegitimen Mittel erreicht werde (BAG 29.11.1967 - GS 1/67, AP GG Art. 9 Nr. 13 ). Davon war das Gericht aber schon vor einigen Jahren abgerückt:Weiterlesen
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