Veröffentlicht am 17.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Scheidungskosten können nicht mehr als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof sah die Voraussetzungen für das Abzugsverbot nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG als gegeben an (BFH, Urteil v. 18.05.2017 - VI R 9/16).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 17.08.2017 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen, die eine tarifliche Leistung Gewerkschaftsmitgliedern vorbehalten und eine einfache Bezugnahme auf den Tarifvertrag nicht ausreichen lassen, hatte das BAG lange Zeit für unzulässig gehalten. Sie verfolgten zwar ein legitimes Ziel, das aber mit einem illegitimen Mittel erreicht werde (BAG 29.11.1967 - GS 1/67, AP GG Art. 9 Nr. 13 ). Davon war das Gericht aber schon vor einigen Jahren abgerückt:Weiterlesen

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Veröffentlicht am 16.08.2017 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Der Siebte Senat des BAG konkretisiert seine Rechtsprechung zum Missbrauch von Kettenbefristungen weiter. Bereits im vergangenen Jahr hatte er ein "Ampelmodell" entwickelt:Weiterlesen

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Veröffentlicht am 15.08.2017 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

"Die Gerichte für Arbeitssachen sind bei der Entscheidung über die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung an einen rechtskräftigen Freispruch des Arbeitnehmers im Strafverfahren nicht gebunden. Sie haben vielmehr alle relevanten Umstände eigenständig zu würdigen. Das kann je nach Streitstoff des arbeitsgerichtlichen Verfahrens die Prüfung erfordern, ob im strafgerichtlichen Urteil Tatsachen festgestellt worden sind, die geeignet sind, den Verdacht gegenüber dem Arbeitnehmer abzuschwächen." Das hat das BAG entschieden.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 14.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Der Wert für die Anfechtung der Verwaltungsbeiratsentlastung beträgt EUR 500 plus evtl. geltend gemachte Schadensersatzansprüche, entschied der BGH (Beschluss vom 09.03.2017 - V ZB 113/16).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 11.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

"Verstehen Sie sich noch mit Ihren Geschwistern - oder haben Sie schon geerbt?" Diese Weisheit aus dem Beraterfundus wird nach einer Entscheidung des BFH (Urteil v. 10. Mai 2017 - II R 25/15) an Bedeutung zunehmen. Danach ist die Einigung über eine Abfindung für den Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch regelmäßig günstiger, wenn sie nach dem Eintritt des Erbfalls getroffen wird. In Änderung seiner Rechtsprechung sieht der BFH erst nach dem Ableben des Erblassers die Voraussetzungen für die Anwendung der günstigeren Steuerklasse I gegeben. Doch dann fehlt aber der schlichtende Einfluss des Erblassers.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 10.08.2017 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Gelegentlich weisen Mietrecht und Arbeitsrecht beachtliche Parallelen auf. Das gibt die Gelegenheit, während des Sommerlochs mal einen Blick nach Hamburg zu werfen. Dort hatte das Amtsgericht Barmbek über den Entschädigungsanspruch einer abgelehnten Mietinteressentin nach § 21 Abs. 2 Satz 3 AGG (wir sind im allgemeinen Zivilrecht, daher nicht § 15 Abs. 2 AGG) zu befinden:Weiterlesen

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Veröffentlicht am 09.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Auch bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrags ist die Abfindung ermäßigt zu besteuern . Denn nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Urteil v. 17.03.2017 - 1 K 3037/14 E, Rev. BFH IX R 16/17) erfüllt auch eine Abfindung nach einem einvernehmlichen Auflösungsvertrag sämtliche Voraussetzungen einer steuerbegünstigten Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 Bst. a) EStG.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 09.08.2017 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Nicht nur die Gerichte für Arbeitssachen, sondern auch die ordentlichen Gerichte verhandeln hin und wieder Entschädigungsklagen nach dem AGG. Beginnen wir heute im Süden der Republik, nämlich in der bayerischen LandeshauptstadtWeiterlesen

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Veröffentlicht am 08.08.2017 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Art. 33 Abs. 2 GG gewährleistet jedem Deutschen nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Dies setzt voraus, dass sich potenzielle Bewerber darüber informieren können, dass eine Stelle frei und zu besetzen ist. Daraus folgt freilich nicht, dass öffentliche Arbeitgeber offene Stellen ausschließlich aufgrund von Ausschreibungen und Auswahlverfahren besetzen müssen.Weiterlesen

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