Veröffentlicht am 12.10.2023 von Prof. Dr. Christian Rolfs
Ein Sanierungstarifvertrag, der als firmenbezogener Verbandstarifvertrag zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband abgeschlossen worden ist, löst im Umfang seines Geltungsbereichs einen normativ geltenden Flächentarifvertrag auch dann ab, wenn im Arbeitsvertrag eine individualrechtliche Bezugnahmeklausel auf die „Tarifverträge für die Metall-, Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens“ vereinbart worden ist.Weiterlesen
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