Veröffentlicht am 02.01.2020 von Prof. Dr. Christian RolfsEin frohes neues Jahr und alles Gute für 2020! Wir beginnen mit einem Ausblick auf den Terminkalender des BAG: Am 25.2.2020 wird der Erste Senat darüber verhandeln, ob dem (Gesamt)Betriebsrat aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Einrichtung eines Twitter-Accounts durch die Arbeitgeberin zusteht.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Bürgerliches RechtArbeitsrecht6553 Aufrufe