Veröffentlicht am 02.09.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsEine Eigenkündigung des Arbeitnehmers, die dieser ausgesprochen hat, um die Stelle zu wechseln, rechfertigt keine arbeitgeberseitige Kündigung (mit noch kürzerer Frist). Das hat das ArbG Siegburg entschieden.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Bürgerliches RechtArbeitsrecht2975 Aufrufe