Veröffentlicht am 25.04.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Die Parteien streiten über den Anspruch des Klägers auf Urlaubsabgeltung für das Jahr 2016. Der Kläger war seit 1992 bei der Beklagten beschäftigt. Seit September 2015 ist er arbeitsunfähig erkrankt, seit Anfang 2016 bezieht er eine unbefristete Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung. Die Beklagte hat sein Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst. Der Kläger selbst erklärte vielmehr am 15.3.2018 die außerordentliche fristlose Kündigung und verlangt Urlaubsabgeltung für 2016, 2017 und anteilig 2018 (§ 7 Abs. 4 BUrlG).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 23.04.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Der Fall schlägt im Ruhrgebiet hohe Wellen: Der Kläger ist Vorsitzender des Betriebsrats eines der großen Nahverkehrsunternehmen des Reviers. Er ist seit 1994 bei der Beklagten beschäftigt. Seit 2002 ist er Mitglied des Betriebsrats, wurde dann zunächst stellvertretender Vorsitzender, später Vorsitzender dieses Gremiums. Im Jahre 2008 wurde er - während er als Betriebsratsmitglied von der Arbeitsleistung freigestellt war - in Entgeltgruppe (EG) 9 befördert, danach erfolgten weitere Beförderungen. Nachdem er 2013 seinen privaten Pkw und den seiner Ehefrau von Arbeitskollegen während deren Arbeitszeit hatte reparieren lassen, wurde er kurzfristig nach EG 11 rückgruppiert, schon im Frühjahr 2015 stieg er aber wieder nach EG 14 auf.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 22.04.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Sowohl in der Rechtsprechung des EuGH als auch derjenigen des BAG bestanden Differenzen darüber, ob Teilzeitbeschäftigte (tarifliche) Überstundenzuschläge bereits dann beanspruchen können, wenn sie ihre persönliche wöchentliche Arbeitszeit überschreiten, oder erst dann, wenn die für Vollzeitbeschäftigte einschlägige regelmäßige Arbeitszeit überschritten wird.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 18.04.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Mit Urteil vom 25.9.2018 hatte das BAG entschieden, dass § 288 Abs. 5 BGB im Arbeitsverhältnis nicht anwendbar sei und dem Arbeitnehmer daher keine Verzugspauschale zustehe (BAG, Urt. vom 25.9.2018 - 8 AZR 26/18, NZA 2019, 121). Diese Auffassung ist nicht nur im wissenschaftlichen Schrifttum auf Widerstand gestoßen, sondern auch bei einigen Instanzgerichten. Das ArbG Köln hat dem BAG jetzt die Gefolgschaft verweigert und dem Arbeitnehmer die Verzugspauschale zugesprochen:Weiterlesen

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Veröffentlicht am 16.04.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Nach der Rechtsprechung des EuGH zur Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88/EG kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, den Arbeitnehmer aktiv dazu anzuhalten, seinen Urlaub zu nehmen. Hat er dies unterlassen, verliert der Arbeitnehmer weder seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub noch im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses den korrespondierenden Anspruch auf Urlaubsabgeltung (EuGH, Urt. vom 6.11.2018 - C-684/16, NZA 2018, 1474 - Max-Planck-Gesellschaft). Diese Obliegenheit trifft den Arbeitgeber zur Überzeugung des LAG Niedersachsen auch bezüglich des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen (§ 208 SGB IX, bis 31.12.2017: § 125 SGB IX), obwohl dieser nicht auf Unionsrecht beruht:Weiterlesen

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Veröffentlicht am 15.04.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Die Betriebsparteien können in Angelegenheiten, in denen dem Betriebsrat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zusteht, freiwillig eine Betriebsvereinbarung abschließen. Kommt eine Einigung nicht zustande, kann die Einigungsstelle nur tätig werden, wenn beide Seiten dies beantragen oder hiermit einverstanden sind. Ihr Spruch ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nur, wenn sich beide Seiten dem Spruch entweder im Voraus unterworfen oder ihn nachträglich angenommen haben (§ 76 Abs. 6 BetrVG). Vor diesem Hintergrund hat das BAG der Rechtsbeschwerde eines Betriebsrats stattgegeben und das Beschlussverfahren an das LAG zurückverwiesen.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 11.04.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Nahezu zeitgleich mit der Beratung und Verabschiedung des GeschGehG durch den Deutschen Bundestag (dazu gestern hier im BeckBlog ) haben Europäisches Parlament und Rat einen politischen Kompromiss über eine EU-Richtlinie zum Schutz von Whistelblowern verständigt. Die Richtlinie soll sichere Wege für das Melden von Verstößen eröffnen und Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower erschweren.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 10.04.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Die Normsetzung der Europäischen Union ist nicht immer konsistent, verfolgt sie doch unterschiedliche Ziele und Zwecke. Mit der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (ABl. L 157 vom 15.6.2016, S. 1) sollen vornehmlich die Unternehmen vor Schäden und ihre geschäftlichen Geheimnisse vor unbefugter Preisgabe geschützt werden. Die Richtlinie will "im gesamten Binnenmarkt ein(en) ausreichende(n) und kohärente(n) zivilrechtliche(n) Schutz für den Fall des rechtswidrigen Erwerbs oder der rechtswidrigen Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses" gewährleisten (Erwägungsgrund 10).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 08.04.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Hier im BeckBlog hatte ich schon einmal auf die hohen Anforderungen bei der Einreichung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege hingewiesen. Über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kann ein Schriftsatz nur dann wirksam eingereicht werden, wenn der als elektronisches Dokument übermittelte Schriftsatz mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen ist.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 04.04.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Der Achte Senat des BAG hat seine - sehr langen - Entscheidungsgründe im Revisionsverfahren von Frau Egenberger nach dem Rücklauf aus Luxemburg (EuGH, Urt. vom 17.4.2018 - C-414/16, NZA 2018, 569) veröffentlicht (zur Pressemitteilung bereits hier im BeckBlog ). Das Gericht begründet seine Entscheidung, der Klägerin zwei Monatsgehälter (knapp 4.000 Euro) Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zuzusprechen, kurz zusammengefasst wie folgt:Weiterlesen

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