Veröffentlicht am 18.05.2020 von Michael ElseNachdem die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bereits vor einigen Wochen in Kraft getreten ist, steht nun auch die Verkündung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes bevor. Damit ist das Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der Personalratsarbeit während der COVID-19-Pandemie umgesetzt und findet rückwirkend zum 1.3.2020 Anwendung. Die Regelungen treten mit Ablauf des 31.3.2021 wieder außer Kraft.Weiterlesen
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