Veröffentlicht am 04.01.2019 von Prof. Dr. Claus KossDie Tagespresse sieht gar eine Verschwörung zur Re-Japanisierung des Nissan-Konzerns, die Tokioter Staatsanwaltschaft sieht eine Straftat. Bilanzrechtlich geht es um die Frage: Welche Angaben sind im Anhang, insbesondere gegenüber der Börsenaufsicht, zu machen? Umgerechnet 40 Mio. Euro Vorstandsvergütung für Carlos Ghosn sollen zu Unrecht gegenüber Tokoiter Börse nicht angegeben worden sein. Außerdem sollen Gelder des japanischen Unternehmens unberechtigt an Firmen des Managers geflossen sein. Selbst die Hochzeit mit seiner Frau im Park des Schlosses von Versailles habe er sich vom Unternehmen bezahlen lassen. Als er am 19. November 2018 auf dem Flughafen Tokio-Haneda im Privatjet landete, wurde der Manager des französisch-japanischen Konzerns Renault-Nissan verhaftet.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
WirtschaftsrechtBilanzrechtRechnungswesenComplianceHandels- und GesellschaftsrechtStrafrechtNebenstrafrecht3270 Aufrufe