Veröffentlicht am 16.06.2017 von Prof. Dr. Claus Koss
Auch ein Verein, der mehrere Kindertagesstätten betreibt, kann als Idealverein im Vereinsregister eingetragen bleiben. Mit dieser Entscheidung kassierte der BGH (Beschluss vom 16. 05.2017 – II ZB 7/16) eine Löschung von Amts wegen durch das Kammergericht Berlin. Aufgrund verschiedener Entscheidungen der oberen Rechtsprechung, insbesondere vom Kammergericht Berlin, soll mit dem " Gesetz zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichen Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften " (BR-Drks. 162/17, Gesetzentwurf v. 17.02.2017, Beschluss vom 31.03.2017) im Verordnungswege definiert werden, dass auch wirtschaftlich tätige Vereine als Idealvereine im Vereinsregister eingetragen bleiben können.Weiterlesen
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