Veröffentlicht am 19.01.2019 von Prof. Dr. Claus Koss
Wenn der Gesetzgeber unklare Rechtsbegriffe verwendet, muss sich niemand wundern, dass die Rechtsanwender bis an die Grenze des möglichen Wortsinns gehen. Juristen nennen das grammatische Auslegung. Die Tagespresse titelt wahlweise "kreative Buchführung" oder "Bilanzierungstricks". Laut Berichterstattung in den Medien hatte die Bundesvereinigung der Freien Wähler 2015 rund 1,47 Millionen Euro in deutsche Staatsanleihen investiert und sich bereits nach wenigen Tagen wieder zurückzahlen lassen. Nach Aussage des für die Finanzen zuständigen stellvertretenden Bundesvorsitzenden, Manfred Petry, handelte es sich um die Anlage vorübergehend nicht benötigter Liquidität. Die 'Fünfte Gewalt' urteilte jedoch bereits: da ist die Erschleichung von Parteienfinanzierung zu besorgen. Ein genauer Blick ins Parteiengesetz aber zeigt: die Freien Wähler haben kreative Gesetzesauslegung betrieben. Denn die Rückzahlung einer Forderung ist keine empfangene 'Leistung', sondern größtenteils 'Vermögensumschichtung'.Weiterlesen
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