Veröffentlicht am 09.06.2018 von Prof. Dr. Claus KossDie Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer ist verfassungswidrig (BVerfG, Urteile v. 10.04.2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12). Begründung: Die Einheitsbewertung basiert auf Werten, die gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Der Gesetzgeber muss spätestens bis 31. Dezember 2019 eine Neuregelung treffen - ein schwieriges Unterlagen. Eine interessante Idee dazu kommt aus New York. Bürgermeister Bill de Blasio schlägt vor, die Anbindung an die städtische Infrastruktur als ein Bewertungskriterium einfließen zu lassen.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
WirtschaftsrechtÖffentliches RechtVerwaltungsrechtWeitere ThemenInternationalesRechtsvergleich4494 Aufrufe