Veröffentlicht am 14.05.2024 von StB Dr. Martin WeissDie Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG schwebt wie ein "Damoklesschwert" über den Steuerpflichtigen, solange ihre Frist läuft. Bei Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen sollte diese Pflicht auf den Erwerber übergehen (§ 15a Abs. 10 UStG). Was aber, wenn die "GiG" gar nicht vorliegt?Weiterlesen
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