Veröffentlicht am 28.12.2016 von Prof. Dr. Claus Koss
Investments sind wie eine Schachtel Pralinen - der Investor weiß nie, was er bekommt. Zu den ertragsteuerlichen Auswirkungen des Rückkaufs von sog. " Schrottimmobilien " hat der BFH in drei inhaltsgleichen Urteilen (Urteile v. 06.09.2016 - IX R 27/15, IX R 44/14, IX R 45/14) entschieden. Die als "Kaufpreis" bezeichneten Vergütungen für die Rückgabe von KG-Anteilen beinhalten ggfs. steuerpflichtige Einnahmen aus einem privaten Veräußerungsgeschäft, ggfs. bei Privatpersonen aber nicht steuerbare Ausgleichszahlungen .Weiterlesen
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