Veröffentlicht am 06.11.2017 von Dr. Helge JacobsWer an einem Pokerturnier teilnimmt und Preisgelder vereinnahmt, erbringt keine Dienstleistung gegen Entgelt und unterliegt mit dieser Tätigkeit nicht der Umsatzsteuer, § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Steuerrecht6299 Aufrufe