Veröffentlicht am 01.01.2016 von Carsten KrummNa, so ganz stimmt die Überschrift nicht. Das Ergebnis war aber so. Der Betroffene war nicht zum HVT in einer OWi-Sache erschienen. Er "musste" zu einem beruflich wohl wichtigen Neujahrsempfang ... Weiterlesen
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NeujahrStrafrechtVerkehrsrecht1971 Aufrufe