Veröffentlicht am 02.08.2015 von Carsten KrummDoch! In § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO heißt es: (3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, 2. wenn es die ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
OrdnungswidrigkeitenKGParkverbotStrafrechtVerkehrsrecht29520 Aufrufe