Veröffentlicht am 15.01.2012 von Carsten Krumm...stimmt natürlich nicht. Wahrscheinlich gab es in der Akte ein Vorblatt mit den beschlagnahmten (der Einziehung unterliegenden) Gegenständen, so dass der BGH schon genau wusste, worum es ging ... Weiterlesen
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