Veröffentlicht am 03.01.2019 von Peter WinslowBild von peter_winslow

Da kein Inhouse-Team irgendeiner Übersetzungsagentur allwissend oder »immerarbeitend« ist und da es aus diesem Grund unmöglich ist, dass dieses Team sämtliche der Agentur erteilten Aufträge ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 28.12.2018 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Auch bei einem Dieselfahrverbot muss die Kfz-Steuer in voller Höhe gezahlt werden. Mit dieser Entscheidung hat das FG Hamburg die Klage des Halters eines Dieselfahrzeugs mit der Emissionsklasse Euro 5 zurückgewiesen (FG Hamburg, Urteil vom 14.11.2018 - 4 K 86/18).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 26.12.2018 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Im Zweifel dann doch lieber gleich zum Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt. Ein Grundstücksmakler muss grundsätzlich nicht auf steuerliche Risiken hinweisen, entschied der BGH (Entscheidung v. 12.07.2018 - I ZR 152/17). Ein Grundstücksmakler ist für die Vermittlung von Grundstücken zuständig. Ihn trifft - bei Fehlen einer entsprechenden Vereinbarung grundsätzlich keine vertragliche Nebenpflicht steuerrechtliche Fragen zu prüfen und ggfs. auf die Spektulationsfrist hinzuweisen. Etwas Anderes gilt ausnahmsweise etwa dann wenn der Makler sich hinsichtlich bestimmter Steuerfragen als Fachmann geriert oder wenn er aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls Anlass zu der Vermutung haben muss, seinem Kunden drohe ein Schaden, weil er sich der Gefahr des Entstehens einer besonderen Steuerpflicht nicht bewusst ist.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 20.12.2018 von Peter WinslowBild von peter_winslow

Ich muss ein bisschen Dampf ablassen. Daher ist dieser Blogbeitrag aller Wahrscheinlichkeit nach wertlos und übertrieben; hoffentlich enthält er nichtsdestotrotz einen – wenn auch sehr – kleinen ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 11.12.2018 von Dr. Michaela Hermes, LL.M.Bild von Michaela.Hermes

Ein Patient mit ADS/ADHS hat keinen Anspruch auf die Verordnung von Cannabis. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.11.2018 – L 16 KR 504/18 BER. Der ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 30.11.2018 von Dr. Michaela Hermes, LL.M.Bild von Michaela.Hermes

Es ist kein Verstoß gegen EU-Recht, wenn die Krankenkassen eines Mitgliedslandes die Anwendung von Arzneimitteln außerhalb deren Zulassung erstatten. Dies entschied der EuGH am 21.11.2018 – Az ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 28.11.2018 von Peter WinslowBild von peter_winslow

Der Generalsekretär der SPD, Herr Lars Klingbeil, meint, » Es werden bald ganze Branchen verschwinden « und nennt als Beispiel die Übersetzungsbranche. Wörtlich sagt er: Die [Übersetzer und ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 21.11.2018 von Peter WinslowBild von peter_winslow

A colorable approximation ( stichhaltige Annäherung ) exists whenever one can reasonably and justifiably make a determination that, without any claim to statutory or legal equivalence, different ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 19.11.2018 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Was tun gegen den Fachkräftemangel - besonders im Pflegebereich, insbesondere in Ballungsräumen? Eine Ordensgemeinschaft versuchte es in München mit günstigem Wohnraum. Doch das könnte jetzt mit mindestens 25% Lohnsteuer, ggfs. zusätzlichen Beitragen zur gesetzlichen Sozialversicherung belegt werden. Der Lohnsteueraußenprüfer sieht in den günstigen Mieten einen 'geldwerten Vorteil' (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Die Ordensgemeinschaft hätte ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung lohnsteuerfrei nach § 3 Nr. 16 EStG erstatten können. Auch die KiTa-Gebühren (§ 3 Nr. 33 EStG) ohne Yoga-Kurse (§ 3 Nr. 34 EStG) kann der Arbeitgeber übernehmen. Auch der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung überlassenes Mobilfunkgeräts oder Laptops bei lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Aber der geldwerte Vorteil verbilligten Wohnraums unterliegt der Lohnsteuer und damit grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Für die Lohnsteuerpflicht ist es grundsätzlich unerheblich, in welcher Form der Arbeitnehmer vergütet wird. Grundsätzlich kein geldwerter Vorteil entsteht, wenn der Arbeitgeber Kosten in fast ausschließlich betrieblichem Interessen trägt. Im Pflegebereich muss der Arbeitgeber beispielsweise bestimmte Schutzimpfungen bezahlen, auch Schutzkleidung lösen keinen geldwerten Vorteil aus. Angewendet auf die Überlassung von Wohn- und Schlafräumen: die Bereitschaftsräume dienen (auch) dem privaten Schlafbedürfnis, vor allem aber der schnellen Verfügbarkeit im Einsatzfall. Dem müsste bei Wohnungen in der Nähe einer Pflegeeinrichtung durch einen angemessenen Abschlag auf die Vergleichsmiete Rechnung getragen werden. Denn der 'Vorteil' mindert sich doch erheblich, wenn der Arbeitnehmer damit rechnen muss, im Notfall als erste/r gerufen zu werden, weil er/sie auf dem Klinikgelände wohnt. Nichts Anderes gilt nach hier vertretener Auffassung, wenn der/die Mitarbeiter/in anders keine Wohnung finden kann. Zu denken wäre beispielsweise an Fachkräfte mit offensichtlichem Migrationshintergrund. Für alle darüber hinaus gehenden Fälle bleibt es nach der derzeit geltenden Rechtslage beim lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. De lege ferenda sollte der Steuergesetzgeber prüfen, ob sich die Attraktivität bestimmter Berufe oder Einsatzorte nicht durch die günstige Überlassung von Wohnraum gefördert werden könnte? Schwesternwohnheime oder Werkswohnungen galten als soziale Errungenschaften. Der geldwerte Vorteil hieraus ließe sich lohnsteuerfrei stellen.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 19.11.2018 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Die Nicht-Erhebung von Steuern kann eine unzulässige Beihilfe sein, entschied der EuGH in seinem Urteil vom 06.11.2018 (C-622/16 P bis C-624/16 P). Durch Gesetzesänderungen und auf dem ... Weiterlesen

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