Veröffentlicht am 10.01.2018 von Prof. Dr. Claus KossHonorarzahlungen zur Erlangung eines Professorentitels sind keine Betriebsausgaben, auch wenn diese für einen selbstständig tätigen Zahnarzt einen wirtschaftlichen Vorteil bieten. Denn die akademische Würde betrifft in einem nicht unerheblichen Maße die private Lebenssphäre, entschied das Finanzgericht Münster, Urteil v. 13.10.2017 – 4 K 1891/14-F.Weiterlesen
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