Veröffentlicht am 04.10.2016 von Carsten Krumm
Der Antragssteller war mit seinem Fahrrad besoffen gefahren. Nicht schön. Kommt aber eben vor. Und ist strafbar nach § 316 StGB, wenn man 1,6 Promille erreicht. Der Antragssteller hatte 2,12 ... Weiterlesen
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