Veröffentlicht am 14.07.2018 von Prof. Dr. Claus KossDie Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) ist nicht regelungslos. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte Beschlüsse der EZB zur Ermittlung der Verschuldungsquote (leverage ratio) für nichtig (EuGH, Urteile vom 13.07.2018 - T-733/16 - T-745/16 - T-751/16 - T-757/16 - T-758/16 - T-768/16, n.rkr.). Sechs französische Kreditinstitute wollten die Passivpositionen aus bestimmten Sparbüchern unberücksichtigt lassen, die EZB wollte diese einrechnen. Der EuGH gab den klagenden Kreditinstituten Recht.Weiterlesen
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