Veröffentlicht am 18.08.2017 von Ulrike WollenweberBild von Ulrike Wollenweber

Das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist in wesentlichen Teilen am 29. Juli 2017 in Kraft getreten. Das neue ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 18.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Inländische Gesellschaften müssen keinen Antrag auf gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos stellen (§ 27 Abs. 8 KStG). Denn bei inländischen Gesellschaften wird dieses von Amts wegen festgestellt (§ 27 Abs. 1 KStG). Mangels fiskalischer Hoheit könne ein solches steuerliches Einlagekonto für ausländische Gesellschaft nicht geführt werden, so das Finanzgericht Köln (Urteil v. 17. Mai 2017 - 2 K 2310/13). Eine nach luxemburgischen Recht liquidierte S.A. habe daher auch keine Antragsbefugnis auf Feststellung der Einlagekonten.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 17.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Ehrenämter sind nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil v. 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R) in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich auch dann beitragsfrei , wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird und neben Repräsentationspflichten auch Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden, die unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden sind.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 17.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Ausländische Kreditinstitute dürfen keine Steuerbescheinigungen für Zwecke der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in der deutschen Einkommensteuererklärung ausstellen. In seinem Urteil vom 16. Mai 2017 (Az. 4 K 2554/13) begründet das Hessische Finanzgericht seine Weigerung mit der fehlenden Rechtsmacht des deutschen Fiskus in anderen Jurisdiktionen.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 16.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Das Mischgetränk " Aperol Spritz " hat zwar nur 8,0% Alkohol, unterliegt aber der Branntweinsteuer , entschied das Finanzgericht München (Urteil v. 18.5.2017 - 14 K 979/14). Der süße Geschmack sei nicht entscheidungserheblich.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 15.08.2017 von Prof. Dr. Dennis-Kenji KipkerBild von Dennis-Kenji Kipker

Seit Anfang August findet am Bahnhof Berlin-Südkreuz der Testlauf der Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung statt, der gemeinsam vom Bundesinnenministerium, der Bundespolizei, ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 14.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Der Wert für die Anfechtung der Verwaltungsbeiratsentlastung beträgt EUR 500 plus evtl. geltend gemachte Schadensersatzansprüche, entschied der BGH (Beschluss vom 09.03.2017 - V ZB 113/16).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 12.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Kommunen können ihre Verluste aus Betrieben gewerblicher Art miteinander verrechnen, wenn diese technisch-wirtschaftlich wechselseitig eng mit einander verbunden sein. Für ein (gewinnbringendes) Blockheizkraftwerk und ein (verlustbringendes) Hallenbad verneinte das Finanzgericht Münster eine solche, wenn das Hallenbad für den Publikumsverkehr geschlossen wird (Urteil v. 11.05.2017 - 10 K 2308/14 K, G, F). Der Fall hat aber grundsätzliche Bedeutung, da Kommunen ihre defizitären Hallenbäder für die breite Masse schließen, für das Schulschwimmen aber weiterhin betreiben. Die Revision ist beim BFH bereits unter Az. I R 41/17 anhängig.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 11.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

"Verstehen Sie sich noch mit Ihren Geschwistern - oder haben Sie schon geerbt?" Diese Weisheit aus dem Beraterfundus wird nach einer Entscheidung des BFH (Urteil v. 10. Mai 2017 - II R 25/15) an Bedeutung zunehmen. Danach ist die Einigung über eine Abfindung für den Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch regelmäßig günstiger, wenn sie nach dem Eintritt des Erbfalls getroffen wird. In Änderung seiner Rechtsprechung sieht der BFH erst nach dem Ableben des Erblassers die Voraussetzungen für die Anwendung der günstigeren Steuerklasse I gegeben. Doch dann fehlt aber der schlichtende Einfluss des Erblassers.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 09.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Auch bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrags ist die Abfindung ermäßigt zu besteuern . Denn nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Urteil v. 17.03.2017 - 1 K 3037/14 E, Rev. BFH IX R 16/17) erfüllt auch eine Abfindung nach einem einvernehmlichen Auflösungsvertrag sämtliche Voraussetzungen einer steuerbegünstigten Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 Bst. a) EStG.Weiterlesen

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