Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3756|363326 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3756 Kommentare

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Bei Monika Weimar waren einige Zeugen ja durchaus in einem Lagermodus befangen (für oder gegen sie als Täterin), galt sie doch einigen als verachtenswerte "Ami-Schlampe". Da wäre die Lage bei A.D. vermutlich für ihn wesentlich günstiger in einer wiederaufgenommenen HV, denn wer will der ganzen restlichen Familie von A.D. dann noch Steine in den Weg legen? Aber das häufige Schwinden des Zeugenbeweises mit der Zeit darf mMn auch kein reiner Spekulationsgegenstand werden, und von einer Unbeeinflußbarkeit aller Zeugen durch Medien, nachbarschaftliche Solidarität, oder ähnliches kann ja nun keine Rede mehr sein.

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Die Antwort Strates auf den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft erscheint als ein Schreiben, das schon vorher in der Schublade bei ihm lag.

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Man darf auch nicht vergessen, dass der Anwalt in einem Alter ist, wo jeder Arbeitnehmer schon längst im Ruhestand wäre. Vielleicht geht ihm auch einfach die Puste aus. Irgendwann muss man es auch gut sein lassen. Und seien wir mal ganz ehrlich: Die Motivation, sich voll reinzuhängen, ist bei einem bezahlten Mandat gewiss nicht geringer. 

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Auch beim Wiederaufnahmegesuch für Benedikt T., bei dem dem Hamburger Wiederaufnahmespezialisten mit dem Münchner Anwalt Peter Witting ein jüngerer Kollege zur Seite steht, scheint, zumindest nach der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Augsburg, ein möglicher weiterer Dämpfer nicht fernliegend.

https://www.stadtzeitung.de/augsburg-city/blaulicht/augsburger-staatsanwaltschaft-haelt-wiederaufnahme-im-mordfall-boehringer-fuer-unzulaessig-d97478.html

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Dass dies offensichtlich Quatsch ist, wird auch Strate selbst wissen.

Wenn bei der Tat bzw. den Taten ein nach der Silencer-Anleitung  hergestellter, mit Bauschaum befüllter PET-Primitivschalldämpfer weggedacht wird, entfallen:

  • die Indizien um die Recherchehandlung und den Ausdruck der Anleitung „Silencer“ vom Arbeitsplatz des Verurteilten

  • das (Täter-) Wissen um den (wahren) Durchsuchungsgrund der Polizei und dessen Leugnung in der polizeilichen Vernehmung
  • die bewusste Zerstörung des Computers am Arbeitsplatz durch den Verurteilten, um mit der Entsorgung (tatbezogene) Datenspuren zu beseitigen

„Es [das LG Kassel] stellt aber nicht die Frage, welches Gewicht diese „in die Beweiswürdigung eingestellten Punkte“ denn noch hätten, wenn sich beweisen lässt, dass eine mit gehärtetem Bauschaum gefüllte PET-Flasche nicht bei der Tat zum Einsatz gekommen ist. Die Antwort ist einfach: gar keines. Jedenfalls keines, das auch nur ansatzweise an einen Tatverdacht oder gar an eine Verurteilung denken ließe.“

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wenn sich beweisen lässt, dass eine mit gehärtetem Bauschaum gefüllte PET-Flasche nicht bei der Tat zum Einsatz gekommen ist.

Wenn das Wörtchen wenn nicht wär`.......

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Ein Motiv bringt jemanden schon in den Kreis eines Tatverdachts, ein fehlendes Alibi aber auch, @Rüdiger L.

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Der dringende Tatverdacht ist auch wieder etwas anders als der Tatverdacht oder Anfangs-Tatverdacht.

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@Rüdiger L.: Der ganze Bauschaum-Terz „zur Internetrecherche des Verurteilten zu Schalldämpfer mit Bauschaum und zu seinem auffälligen Nachtatverhalten mit Vernichtung seines Computers“ (Landgericht Kassel S. 80) wurden dort, wenn ich mich nicht irre, unter „(4) Gesamtbetrachtung“ sehr wohl berücksichtigt.

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Rüdiger L., nicht zu vergessen: Motiv, Erkundigung nach einem Strafverteidiger und Recherche zu den Themen Beweissicherung, DNA-Test und –Analyse, genetischer Fingerabdruck, Spurenlehre, Vernehmung, Spürhunde, Sonderkommission, Spurensicherung und Mantrailinghunde.   

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Mir liegt besonders die Aufklärung dieser Straftat und des Tathergangs am Herzen. Als ich neulich die überaus starken, wiederverwendbaren und stabilen PET-Flaschen Marke Sodastream mit großem, sehr stabilen Verschlußgewinde sah, dachte ich spontan, so etwas Ähnliches muß es doch auch schon zur Tatzeit gegeben haben. Die dürften jedenfalls wesentlich mehr aushalten als die vom Gutachter Cacheé verwendeten labilen Produkte.

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Das „Auffinden von ganz spezifischen, seltenen Schmauchspuren an seiner Kleidung (Gartenhandschuhe, Pulsuhr u.a.), die mit Schmauchspuren am Tatort übereinstimmen“, auch nicht zu vergessen, Rüdiger L.

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„Aber vielleicht wurden die drei Opfer ja auch einfach mit Bauschaum erschlagen?“

Da der Verurteilte Darsow seine Google-Suchanfrage mit „Schalldämpfer für Waffe Wasserflasche“ (UA S. 15) führte, dürfte eine stabile PET-Flasche - etwa der Marke „Sodastream“ – insoweit näher liegend sein. Die Google-Recherche „Schalldämpfer, Bauschaum“ ging im Übrigen, entgegen S. 80 des Beschlusses des LG Kassel, von Beamten der Darmstädter Kriminalpolizei aus, UA S. 32.

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Was mich doch am Wiederaufnhme-Antrag Strates am meisten erschüttert hatte, ist seine unlogische Fehlleistung, die ich an einem einfachen Beispiel verdeutliche. Es gibt sehr viele verschiedene Dreikantschaber mit unterschiedlichen Länge und unterschiedlichem Querschnitt der ganzen Klinge. Wäre in einer Anleitung als Werkzeug ganz allgemein ein Dreikantschaber wegen seiner Spitze und seiner 3 scharfen Schneidkanten empfohlen worden und damit eine Straftat auch ausgeführt worden, ist es doch unerheblich, wenn in einem Wiederaufnahmeantrag dargetan wird, es könnte keiner mit einer Klingenlänge von 14cm und mit einer Breite zwischen zwei Schneidkanten von 18mm gewesen sein. Das wäre ja auch so ein ähnlicher und unlogischer Humbug  für eine Wiederaufnahme wie die Videos von Cacheé.

Eschelbachs ominöse 25 % hat sein ehemaliger Vorsitzender Fischer in der Sendung Recht und Gerechtigkeit | SWR Nachtcafé  (ab Min 54:50) treffend kommentiert, sie geistert immer noch durchs Netz, obwohl Eschelbach selbst im BeckOK StPO diese Quote nicht mehr nennt.

„Ein Richter gehört nicht in Talkshows. Er spricht ein Urteil, hat sich nicht zu erklären. Ein Richter spürt der "inneren Tatzeit" nach“    

https://www.echo-online.de/freizeit/kunst-und-kultur/literatur/zwei-experten-fur-morde_20108704

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Mit der "innren Tatzeit" mag es da nicht ganz gestimmt haben?
 

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Gerhard Strate, einer der renommiertesten Anwälte Deutschlands, ist ein Experte auf diesem Gebiet. stern-Crime-Reporter Bernd Volland spricht mit ihm über die Herausforderungen von Wiederaufnahmeverfahren und über seinen aktuellen Fall: einen Mann, der versucht haben soll, eine ganze Familie auszulöschen.

https://www.stern.de/panorama/stern-crime/podcast/podcast-spurensuche--der-feind-in-meinem-bett-9055462.html

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https://strate.net/verfahren/

„Im Wiederaufnahmeverfahren hingegen, in dem es um die Aufdeckung möglicher Justizirrtümer geht, ist die fehlende Öffentlichkeit für die Strafjustiz häufig ein Zufluchtsort, um die mitunter schlechten Argumente, mit denen Wiederaufnahmebegehren abgebogen werden, zu verstecken. Wenn wir in Wiederaufnahmeverfahren gelegentlich – stets in Abstimmung mit dem Mandanten – Verfahrensdokumente veröffentlichen, so hat dies insoweit „gefahrenabwehrenden“ Charakter.“

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Auch ein möglicher, u. U. vielleicht gar nicht so fernlegender weiterer Dämpfer in Sachen Darsow wäre für Strates Erfolgsquote, die nach eigenen Angaben in „Unschuldig verurteilt – 37 Grad: Mein Mann ist kein Mörder!“  (ab Min. 27.00)  ungefähr bei 50 Prozent liege, eher wenig zuträglich.

Im Übrigen auch nicht zu vergessen, @Rüdiger L: Darsows weiteres auffälliges Vortatverhalten am 30.03.2009 mit Recherchen zum Thema „Kündigung eines behinderten Mieters durch Ruhestörung und Kündigung wegen Ruhestörung“. Dies im Nachgang zur am 18.02.2009 geführten Recherche bzw. dem Ausdruck der Silencer Bauschaum-Anleitungsseite.  

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Selbst wenn bei der Tat  - fiktiv unterstellt - keine mit gehärtetem Bauschaum gefüllte PET-Flasche zum Einsatz gekommen wäre, würde weder Recherche/Ausdruck noch die spätere Zerstörung seines Arbeitscomputers „entfallen“. Dies hat das LG Kassel doch völlig zutreffend zum Ausdruck gebracht, S. 80 (ganz unten): „… Internetrecherche des Verurteilten zu Schalldämpfer mit Bauschaum und zu seinem auffälligen Nachtatverhalten mit Vernichtung seines Computers“. Gut gemeint, aber schlecht gemacht, Rüdiger L.  

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Das LG Kassel hat ausgeführt, dass „eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der weiteren, durch die erkennende Kammer eingestellten Punkte (z.B. (…) zur Internetrecherche des Verurteilten zu Schalldämpfer mit Bauschaum und zu seinem auffälligen Nachtatverhalten mit Vernichtung seines Computers (…) im Wiederaufnahmeantrag insgesamt nicht geeignet“ sei, „die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des Gerichts zu erschüttern.“

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Darsows (Täterwissen-) Lüge gegenüber der Polizei wurde auf das Wiederaufnahmevorbringen im Beschluss des Landgerichts Kassel  („unter Berücksichtigung der weiteren, durch die erkennende Kammer eingestellten Punkte“) auch überhaupt nicht erwähnt (S. 80/81). Laut Beschwerdebegründung habe sich das Landgericht Kassel indes ohnehin „nur entfernt – auf vier Seiten (S. 76 –79) – mit dem Wiederaufnahmevorbringen befasst“, @Rüdiger L.  

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Auch nicht zu vergessen: Darsows gescheiterter Versuch, den Vermieter der Opfer, Herrn A., zu einem Einschreiten gegen dessen Mieter zu bewegen: „aber wissen Sie, wie schwer es ist, einen Mieter zu bekommen, der bezahlt“ (Seite 219).

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Strate hat im WA-Antrag angebracht, dass kein nach der Anleitung selbst gebauter SD mit Bauschaum verwendet worden sei, weil so etwas angeblich nicht funktioniere, und dafür das Gutachten von Winkelsdorf nebst einer Stellungnahme von Erbinger als Begründung eingereicht. Mal sehen, inwieweit dies, nachdem es schon das LG Kassel nicht überzeugte, beim OLG als Beschwerdeinstanz zieht. Das mit dem PET-SD ist übrigens der einzige Wiederaufnahmegrund, der Strate eingefallen ist. Würde es sich beim Darmstädter Urteil um ein veritables Fehlurteil handeln, müsste es eigentlich vor Wiederaufnahmegründen nur so wimmeln. Tja, eigentlich.

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„Vielen Dank lieber Herr Strate für die Zuversicht und guten Worte, dass über die Beschwerde nur positiv entschieden werden kann. Wir warten immer noch auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts.“

Der Umstand, dass vom OLG noch nichts zu hören ist, deutet darauf hin, dass an einer Zurückweisung der Beschwerde gearbeitet wird. Denn hätte der Senat nach erster Lektüre des Falles auch nur den leisen Eindruck gehabt, dass WA anzuordnen sein könnte, wäre Darsow eigentlich längst draußen. Tja, eigentlich.  

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Die überragende Bedeutung des Schalldämpfereinsatzes Marke Eigenbau, hergestellt auf Basis einer PET-Flasche, spiegelt sich aber auch durchaus in der quantitativen Urteilsgewichtung der Darmstädter Schwurgerichts wider:

Herstellung und Verwendung einer mit Bauschaum befüllten PET-Flasche im Nachgang zum Abruf („Studium“) und Ausdruck der Bauanleitungsseite, UA S. 109 – 170; Lüge über sein tatsächliches Wissen zum wahren polizeilichen Durchsuchungsanlass in der Firma („[Stichwort] Schalldämpfer? Keine Vorstellung!“, UA S. 161, 166 f), UA S. 250 f.; Manipulation am Arbeitsplatzcomputer zur Spurenbeseitigung seines vorausgehenden Internetauftritts (UA S. 163), UA S. 244 f.

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Das eindringliche Ausloten etwaigen Rechtsschutzversicherungsschutzes und die – gleichfalls im Zeugenstatus – erfolgte Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt aber auch nicht zu vergessen. Eine vermeintlich „überragende Bedeutung des Schalldämpfereinsatzes Marke Eigenbau, hergestellt auf Basis einer PET-Flasche“ usw. ist dem Urteil nicht zu entnehmen, weshalb insoweit schlichtweg davon auszugehen ist, dass die Darmstädter Schwurgerichtskammer alle Beweisanzeichen als gleichwertig angesehen hat. Über den Urteilsinhalt kann sich ja jede des Lesens mächtige Person ein Bild verschaffen, @Rüdiger L.

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Ungeachtet der vermeintlichen Gleichwertigkeit der vom Darmstädter Schwurgericht ausgemachten Indizien werden mit dem Wiederaufnahmevorbringen nicht nur (tatbezogene) „Recherche/Ausdruck“, sondern auch die damit zusammen hängenden weiteren (späteren) Indizien„Manipulation/Zerstörung des Arbeitscomputers“ und „Täterwissen“ angegriffen.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Okt. 2004 (3 Ws 100/04): „Das erkennende Gericht hat die unter a) bis d) genannten Indizien an keiner Stelle des Urteils gewichtet, so dass der Senat davon auszugehen hat, dass die Schwurgerichtskammer alle Beweisanzeichen als gleichwertig angesehen hat. Wird in einem solchen Fall, in dem sich - wie hier - aus dem Gesamtinhalt des Urteils nicht ergibt, dass bei Wegfall eines Beweisanzeichens die Gesamtwürdigung des erkennenden Gerichts dennoch in gleicher Weise ausgefallen wäre, ein Indiz für die Täterschaft des Verurteilten zu Fall gebracht und stand dieses Indiz in einem argumentativen Zusammenhang mit anderen - für sich möglicherweise nicht ausreichenden - Indizien, kann ein Einfluss auf die verurteilende Entscheidung nicht ausgeschlossen werden (OLG Frankfurt StV 1996, 138).“ http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=3533

Selbst bei Annahme einer „Gleichwertigkeit“ ist das vom LG Kassel zumindest teilweise ignorierte Wiederaufnahmevorbringen - gemessen hieran - jedenfalls erheblich.   

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Im angeführten Fall des OLG Karlsruhe ist von vier „Säulen“ eine „weggefallen“. Eine weitere wurde „in ihrer Bedeutung relativiert“. Abgesehen davon, dass von der Silencer-Trias allenfalls eine Komponente „wegfallen“ und die anderen zwei lediglich „relativiert“ würden, blieben die übrigen zahlreichen „Säulen“ im Urteil der Darmstädter Schwurgerichtskammer hiervon unberührt. Hierauf kommt es aber ausweislich des umfangreichen Beschlusses des Landgerichts Kassel doch erst gar weiter nicht an. Nichts Neues, Rüdiger L.

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Das Wiederaufnahmevorbringen greift mehrere autarke „Säulen“ an. Unabhängig vom insoweit ohnehin eliminierten „Täterwissen“: Über den vermeintlichen Tateinsatz eines „selbst gebauten Schalldämpfer[s]“ berichtete die regionale Presse bereits am 29. Mai 2009. https://www.op-online.de/region/babenhausen/taeter-benutzt-selbst-gebauten-schalldaempfer-323616.html

Das vom Verurteilten anschließend - nach der vorzeitigen Urlaubsrückkehr aus dem Allgäu - offenbarte „Täterwissen“ hatte sich ohnehin bereits herumgesprochen: „Als die Ermittler wegen der Computerspiegelung in den Betrieb kamen, geschah dies „für mich völlig überraschend“, so der Inhaber des Unternehmens. Die Kripo habe ihn angewiesen, dem Kollegium zu sagen, die Polizei sei wegen eines Hackerangriffs gekommen. Was wirklich los sei, habe sich trotzdem bald herumgesprochen.“ https://www.op-online.de/region/babenhausen/antrag-haftpruefung-gestellt-1186375.html

Lügen haben…

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Am 15.07.2009 war die Polizei bei der Baufirma gewesen (UA S. 167), am 23.07.2009 jedoch sagte A.D. bei der Beschuldigten-Vernehmung aus, von einem SD als Stichwort "Keine Vorstellung" zu haben (UA S. 166), was sich aber schon einen Tag später am 24.07.2009 nicht mehr bewahrheitete, was Zeugen bestätigten (UA S. 166). Auch aus einem Telephonat am 21.07.2009 mit seiner Ehefrau ergibt sich die Kenntnis des wahren Grundes des Polizeibesuchs vom 15.07.2009 (UA S. 169 ff) von A.D. bei der Baufirma und der Computeruntersuchung. Ein Widerspruch in den Aussagen des A.D. ist also schon vorhanden, wenn er am 23.07.2009 sich ahnungslos in der Vernehmung gab.

Wollten Sie das denn bestreiten oder relativieren, Rüdiger L., durch Ihren Kommentar vom Fr, 2020-01-31 um 01:24 Uhr?

Oder war Ihr "Lügen haben…" auf die A.D.- Aussage gemünzt?

Freundliche Grüße

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Hier las es sich doch noch etwas anders:

Rüdiger L. kommentiert am Sa, 2019-09-28 23:55

Aber jeder darf noch dazu lernen im Leben, mich eingeschlossen.

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„Dass dies offensichtlich Quatsch ist, wird auch Strate selbst wissen.“

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Warum eigentlich wurde AD, nach der entlarvenden Offenbarung „Täterwissens“ im Juli 2009, erst im Mai 2010 in Ketten gesetzt? (an den von SV Pfoser (später) offenbarten Beschusstests dürfte es insoweit doch wohl kaum gelegen haben, oder?)

Besten Gruß

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Ich kann die Lage nur so interpretieren, daß die Ermittler viele Mosaiksteine zusammentragen wollten und auch die StA das ebenfalls so handhabte. Auch im Prozeß war es offenbar nicht anders, erst die Gesamtschau aller Indizien und Aspekte führte zur Überzeugung des Schwurgerichts, die sich dann im Urteil niederschlug. Da bekanntlich die Prognosen, die die Zukunft betreffen, besonders schwierig sind, sehe ich trotzdem keine Chancen für eine erfolgreiche Wiederaufnahme mit diesem Antrag Strates, da hätten m.E. wissenschaftlich wesentlich aufwendigere Versuchsreihen zu Selbstbau-SD auf Bauschaum-Basis mit PMC-Munition und einer P38 erstellt werden müssen für eine Widerlegung von Pfosers Darstellung, die wir leider heute aber auch nicht mehr ganz genau rekonstuieren können.

Andere Aspekte, die die Familienmitglieder von A.D. und deren Umfeld betreffen, können jedoch besser bei Allmystery, oder facebook und Co. gelesen werden.

Besten Gruß

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Das Widersprüchliche jedoch in Strates Antrag selber ist schon enttäuschend, das hätte m.E. unbedingt vermieden werden müssen für einen Wiederaufnahme-Antrag, aber darüber haben die Richter am OLG Frankfurt zu entscheiden. Strate wird dann sowieso noch eine VB nachschieben, bei einer weiteren Ablehnung. Auch die hat er vermutlich schon in der Schublade.

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Ich drücke es mal so aus:

Für einen Wiederaufnahme-Antrag kann es billiger Weise von einem RA nicht verlangt werden, daß er ein Hochschul-Institut mit Professoren oder Doktoranden für sein Begehren einspannen kann, das wäre schon zuviel verlangt.

Aber daß seine Gutachter sich zum Teil widersprechen und solche Fehler, wie ja hier beschrieben im Beck-Blog machten, die der RA nicht mal bemerkt, das könnte man m.E. schon von einem RA verlangen, auch und gerade von einem renommierten RA und Spezialisten für Wiederaufnahmen.

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Das "Gutachten zu den Silencer-Aktivitäten in der Firma" greift Strate nicht an in seinem Wiederaufnahmeantrag. Er schrieb zwar mal, dagegen hätte er etwas in petto, aber das doch nie konkretisiert. Aus Karlsruhe ist auch noch nichts zu hören. Das langsame Arbeiten der deutschen Justiz, auch wieder in diesem Fall, ist kritikwürdig.

Man könnte meinen, auch da wird auf die "biologische Lösung" gehofft, wie nach dem Krieg bei schon vielen Verfahren.

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Das "Gutachten zu den Silencer-Aktivitäten in der Firma" greift Strate nicht an in seinem Wiederaufnahmeantrag. Er schrieb zwar mal, dagegen hätte er etwas in petto, aber das doch nie konkretisiert.

Rüdiger L. kommentiert am Sa, 2019-09-28 23:55 „... Es [das LG Kassel] stellt aber nicht die Frage, welches Gewicht diese „in die Beweiswürdigung eingestellten Punkte“ denn noch hätten, wenn sich beweisen lässt, dass eine mit gehärtetem Bauschaum gefüllte PET-Flasche nicht bei der Tat zum Einsatz gekommen ist. Die Antwort ist einfach: gar keines. Jedenfalls keines, das auch nur ansatzweise an einen Tatverdacht oder gar an eine Verurteilung denken ließe.“ (Beschwerdebegründung S. 16) Dass es auf das der Verteidigung seit Juli 2016 vorliegende IT-Gutachten vor o. g. Hintergrund „möglicherweise gar nicht“ ankommen würde, hatte Strate bereits in einer (weiter abrufbaren) Erklärung vom 24. September 2017 angedeutet.

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Die mündliche Beauftragung mit der Durchführung von Beschusstests, auszuloten, „ob es technisch möglich ist, den Schalldämpfer so zu befestigen ist, dass er nicht – wie bei der zuvor durchgeführten Rekonstruktion am Tatort [Juni 2009] – ständig abfällt“ (Beschwerdebegründung S. 7, Fn. 7), dürfte am 5. Verhandlungstag erfolgt sein. Am gleichen Verhandlungstag, im März 2011, sei im Übrigen davon die Rede gewesen, dass  „der am Tatort gefundene Schaumstoff auch durch den Schusskanal verändert worden sein könne.https://www.op-online.de/region/babenhausen/doppelmord-babenhausen-prozess-schmauchspuren-1157558.html

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Vermutlich wird die Post nach Karlruhe auch noch bis nach dem 70. Geburtstag des Hamburger Wiederaufnahmespezilisten warten müssen. Der „Erklärung der Verteidigung“, warum auch das  OLG ahnungslos sei, wird gleichwohl bereits mit einer gewissen Spannung entgegen gesehen.

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Der aktuelle Stand ist schon etwas weiter, siehe:

https://strate.net/verfahren/wiederaufnahmeverfahren-fuer-andreas-darsow/

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Sicher?

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Nicht sicher, das war lediglich meine eigene Einschätzung der Lage.

Der morgige 70. Geburtstag von Dr. jur. h.c. Gerhard Strate fällt in diesem Jahr übrigens auf den Rosenmontag, für Jecken gilt: "Am Aschermittwoch ist alles vorbei", das sang nämlich ein kölsches Original (Jupp Schmitz), und da bin ich mir schon sehr sicher.

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