Ausufernde Jugendgewalt?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 16.12.2019
Rechtsgebiete: StrafrechtJugendstrafrechtKriminologie105|29005 Aufrufe

Derzeit steht wieder das Thema „Gewalt im öffentlichen Raum“ im Fokus von Medienöffentlichkeit und Politik. Bei einem Zusammentreffen mit einer Gruppe Jugendlicher in der Augsburger Innenstadt wurde ein 49jähriger Mann durch einen Schlag gegen den Kopf tödlich verletzt. Offenbar die Gewalttat eines 17jährigen Jugendlichen. Ob von einem Tötungsvorsatz des inhaftierten Haupttatverdächtigen oder von einem Gehilfenvorsatz zur Tötung bei den anderen inhaftierten Gruppenangehörigen ausgegangen werden kann, ist fraglich (dazu u.a. Thomas Fischer, Spiegel Online). Doch liegt die rechtliche Prüfung zunächst bei der Augsburger Staatsanwaltschaft, die ja offenbar auch über Detailkenntnisse aus der Videoüberwachung verfügt.

In der Diskussion um diese Tat wird allerdings auch von verschiedenen Seiten vorgebracht, in Deutschland zeige sich derzeit ein Trend zu mehr (öffentlichen) Gewaltakten. Männliche Jugendliche und Heranwachsende seien gewalttätiger als früher, insbesondere der höhere Anteil von jungen Männern mit Migrationshintergrund trage seit der vermehrten Aufnahme von Flüchtlingen seit 2015 dazu bei. Die Rede ist sogar von „ausufernder" Gewalt.

Im Kontrast dazu steht die im Hell- wie Dunkelfeld in den letzten zehn Jahren beobachtete und von Kriminologen wie Polizei oftmals berichtete allgemeine Tendenz zum Rückgang von Gewaltdelinquenz, insbesondere von Jugendlichen und Heranwachsenden.

Eine gerade veröffentlichte kriminalstatistische Studie von Stefanie Kemme, Anabel Taefi (beide FH Polizei Hamburg) und Thomas Görgen (DHPol Münster) in der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ) befasst sich mit Vorhersagen der Jugendkriminalität, wobei geprüft wird, wie zuverlässig solche früheren Angaben die derzeitige Entwicklung der Jugendkriminalität prognostiziert haben. (Kemme, S., Taefi, A., Görgen, T.: Die Zukunft ist auch nicht mehr das, was sie einmal war Vorhersagen der Jugendkriminalität auf dem Prüfstand (ZJJ 2019, 350).

Die Studie kommt dabei zu differenzierten Beobachtungen und Folgerungen, bestätigt aber einen 10-Jahres-Trend: Die Gewaltdelinquenz Jugendlicher und Heranwachsender ist im Rückgang begriffen. Schon seit dem Jahr 2000 im Dunkelfeld, seit 2007 auch im Hellfeld, ist eine klare Tendenz zur Reduktion der Gewaltdelinquenz von Jugendlichen und Heranwachsenden erkennbar.

Der vorrangig beachtete demografische Faktor ist offenbar nicht allein relevant für diese Entwicklung. Ein Rückgang der Jugendgewalt zeigt sich vielmehr auch in den Tatverdächtigenbelastungszahlen (Tatverdächtige pro 100.000 derselben Altersgruppe), bei denen die demografische Entwicklung herausgerechnet wird.   

Zwar macht sich zwischenzeitlich die Zuwanderung einer großen Zahl heranwachsender junger Männer ab 2015 in der Statistik durchaus bemerkbar; der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund an den Tatverdächtigen ist seit 2015 erheblich gestiegen. Aber die jeweiligen Gesamtzahlen der Fälle aus den Jahren 2007 bis 2011 werden nach wie vor unterschritten. 

Der Trend bei der Jugendgewalt entspricht auch den schon aus der PKS erkennbaren allgemeinen Trends: Die Fallzahlen (Gesamtkriminalität und Gewaltkriminalität) sind seit 2007 nahezu kontinuierlich im Rückgang begriffen, 2016 ergab sich in beiden Kategorien dabei eine Steigerung auf den Stand von 2012/2013, seither gingen die Fallzahlen wieder zurück auf (derzeit) das Niveau von etwa 2013/2014, also vor den hohen Zuwanderungszahlen.

Da die Hellfeldzahlen stark von der Anzeigebereitschaft abhängig sind, ist natürlich Vorsicht geboten: Schließlich zeigen die Zahlen der Polizeistatistik nur die Fälle der angezeigten Delikte, und wir wissen, dass viele Delikte, gerade Gewaltdelikte, nicht angezeigt werden – aus unterschiedlichsten Gründen. Nicht nur die absolute Zahl der statistisch erfassten Delikte sondern auch deren strukturelle Zusammensetzung (insbesondere was die Bekanntschaft zwischen Oper und Tatverdächtigen betrifft) weicht wohl erheblich von der empirischen Wirklichkeit ab. Wir können allerdings immerhin davon ausgehen, dass schwerwiegendere Körperverletzungs- und Raubdelikte, die von unbekannten Tätern begangen wurden, eher angezeigt werden als leichte Taten und solche, die von dem Opfer bekannten Tätern begangen wurden. Für die Sicherheit im öffentlichen Raum sind die Zahlen häuslicher Gewaltdelikte mit großem, in der Tendenz weniger gut einschätzbarem Dunkelfeld, weniger bedeutsam.

Deshalb ist auch die Kategorie "Gefährliche und schwere Körperverletzungen auf Straßen, Wegen und Plätzen" (PKS-Schlüssel 222100) so relevant:

Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung und der Verbreitung durch Medien ist die Zahl dieser Delikte von einem Höchststand im Jahr 2008 (ca. 73.000 Delikte) bis 2015 (ca. 58.000 Delikte) immerhin um 20 % zurückgegangen (die Zahl von 2007 war allerdings eine Phantasiezahl). Die Fallzahl ist 2016 um knapp 5 % auf 61.000 Delikte angestiegen und stagniert seither. Damit ist auch die Lage der „Gewalt auf deutschen Straßen“ in etwa auf dem Stand von 2012.

Über die Ursachen des Rückgangs können bislang nur Vermutungen angestellt werden: Angeführt werden in der oben genannten Studie, dass wohl einige im Zusammenhang mit Jugendgewaltdelinquenz beobachtete Faktoren betroffen sein können:
- weniger delinquenter Freunde
- reduzierter Alkoholkonsum
- Rückgang von Elterngewalt/gewalttätiger Erziehungsstile
- Zunahme höherer Schulabschlüsse
- verändertes Kommunikationsverhalten aufgrund neuer Technologie

Der tatsächliche Gesamttrend ist so erheblich, dass sämtliche dem Jahr 2009 entstammende Vorhersagen deutlich unterschritten wurden, obwohl diese schon auf einer „Trendextrapolation“ beruhten.

Dazu die Autor_inn_en der o.a. Studie in ihrem Fazit:

„Der Beitrag zeigt, dass der Rückgang der Jugendkriminalität und insbesondere der Gewaltkriminalität stärker war, als mit der Methode der Trendextrapolation abgeschätzt werden konnte. Die im Jahr 2015 einsetzende starke fluchtbedingte Migration nach Deutschland, die zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung nicht vorhersehbar war, führte zwar zu einem Anstieg der jungen männlichen Bevölkerung. Dennoch konnte die Zunahme junger Männer den weiteren Rückgang der Gewaltkriminalität lediglich für eine kurze Zeit beenden, ohne einen Aufwärtstrend zu bewirken.“

(...)

„Die Zahl der männlichen und weiblichen Tatverdächtigen ist insgesamt, aber auch in den Deliktsbereichen Gewalt und Raub (…) viel stärker gesunken als die sinkenden Zahlen Jugendlicher und Heranwachsender in der Bevölkerung nahegelegt hätten. Die TVBZ ist in allen diesen Deliktsbereichen gesunken (… Es) zeigte sich in den tatsächlichen Verläufen, dass die Zuwanderung lediglich in den Jahren 2015 und 2016 vorübergehend einen möglicherweise als anomisch zu bezeichnenden Zustand erzeugt hat, der bereits 2017 wieder zu enden begann.“

Dass wir uns über Gewaltakte entrüsten, ist keineswegs kritikwürdig oder gar falsch. Gerade die weit verbreitete Empörung belegt ja, dass unsere Gesellschaft inzwischen eine ist, in der Gewalttätigkeiten zu recht tabuisiert und geächtet werden – und das bleibt sicherlich nicht ohne Wirkung auch auf potentielle Gewalttäter. Aber Fälle, die hohe Aufmerksamkeit der Medien bekommen, sind für die Trendbeschreibung einer Gesamtentwicklung ungeeignet. Die Jugend ist in der vergangenen Dekade nicht gewalttätiger geworden, sondern Jugendgewalt ist  - im Gegenteil - deutlich zurückgegangen. Derzeit spricht viel dafür, dass dieser Trend anhält, auch wenn die Utopie einer gewaltfreien Gesellschaft wohl eine bleiben wird.

 

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105 Kommentare

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Wahrscheinlich keine "Statistik", aber Welt vom 29.12.2019: "Dieser antisemitische Angriff steht in einer Reihe von Attacken, die in den vergangenen paar Tagen in New York verzeichnet wurden....................Viele der Täter sind Schwarze oder Latinos. Besonders beunruhigend ist diese Form des Antisemitismus, weil kein Mensch sie so recht versteht". So und jetzt begeben wir uns alle auf die Suche nach "komplexeren Lösungen", da kurzfristige effektive Bekämpfung von Mordanschlägen des Übels sein soll. Kaum eine Maßnahme gewährleistet völlige Unterdrückung von Verbrechen, aber wer einen Teil klipp und klar bekämpfen will, bekommt  "in hohem Maße - in hohem Maße" - eine Rüge im Bundestag.

Um zwischenzeitliche Debattenbeiträge nicht auf Schmalstspurformat im optischen Sinne durch "Antwort" zu reduzieren, hier also Neubeginn:

a) Sortieren ist notwendig. Es gibt Erkennungsmethoden , die auf statistischer Grundlage beruhen. Etwa Gesichtserkennung. DNA-Analysen und Zuordnung, Augenvergleich usw. Äußerst wertvoll , wegen der effektiven Nachweis- und damit Aufklärungswirkung bei Verbrechern und deren Politfreunden stark abgelehnt. Sicher in der Bestimmungsgewissheit, und  Zeugenaussagen über "Gesehene" meist überlegen. Mit einer Häufigkeitsstatistik für große Zahlen von Verbrechen und Straftaten hat das aber nichts zu tun.

b) Subjektive Redlichkeit ist von Belang bei Aussagen direkt zu Vorgangsgeschehen,  aber auch zu Meldungen zur Statistik. Wenn politbehördlich inhibiert, fehlt in der Statistik was.

c) Statistiken sind  nicht deswegen wertlos oder unglaubwürdig, weil ihre Parameter in bestimmter Weise festgelegt, wenn offengelegt.Man erheitert sich über Abiturienten als "Jugendliche"? Nun, "wir",d.h.: gewisse Kreise sehnen sich nach "Kindergrundrechten" , selbständigen Geist durch eine UN-Kinderrechtskonvention ersetzend. Mit dem Begriff "Kind"  werden da alle Menschen mit noch nicht vollendeten 18 Lebensjahren bezeichnet. Nun gut - dann habe ich mich zum 1. Semester eben 1969 als "Kind" immatrikuliert. Die zeitgeistig-schwabbelhirnige "Diskohärenz" kommt dann ja zum Ausdruck, dass nach Demokratur obwaltenden Charakters solche "Kinder" zu Gestaltung einer Zweisamkeit als Ehe nicht befähigt seien, zur demokraturgemäßen Mitbestimmung über das Walten des "Deutschen Volkes" incl. Welt- und Außenpolitik hingegen schon, nach Meinung von Gewissen.

d) Pauschalisieren und Generalzuschreibung ist fast stets unzutreffend. Selbstredend gibt es Akademikerkinder /Hubschrauberelternkinder, die an geistiger Geringfügigkeit leiden und eigentlich kaum das Volksschulniveau von 1965 schaffen und/oder charakterlich verdorben sind. Umgekehrt wird mit mE gutem Grund gefordert, gerade auch Kindern aus sog. bildungsfernen Schichten am besten schon vor der Schule einen tauglichen Deutschunterricht zu gewähren. 

e) Kriminalstatistiken haben ihren guten Sinn darin, die notwenig begrenzte Verfolgungskapazität so zu steuern und zu lenken, dass eine möglichst große Zahl von schwerwiegenden Straftaten verhindert wird.

f) Soweit diese politische Steuerung in einer Demokratie rechtens gerade auch vom Volk gesteuert wird, bedarf es der rückhaltlosen Information, ungeschönt, nicht tendenziell geframet. 

g) Parteien, wie aber auch NGO's und private Zirkel wirken auf die demokratische Meinungsbildung ein. Aus dem privaten Bereich Mündiger Bürger kommen Lebenserfahrungen. Noch wertvoller, wenn zu größeren Info-Blöcken zusammengefasst. Dezentral wechselseitige Information hilft da zur Wut bisheriger Polit-Meinungsmacht-Oligopolisten sehr. Der Aufsatz von Hoven, wie ausgewertet, ist da auschlussreich. Ebenso die äußerst klugen Darlegungen von Richard Schröder, FAZ 30.12.2019, S.6:  im "Westen" "nicht wenige , zumal unter den Meinungsmachern". Diese "Meinungsmacher" sind es, die Haller in seiner beeindruckenden Studie von 2017 ausgewertet, "vorgeführt" und in ihrer moralischen Verworfenheit gebrandmarkt hat. 

HallerMichael

Die „Flüchtlingskrise“ in den Medien

Tagesaktueller Journalismus zwischen Meinung

und Information

Eine Studie der Otto Brenner Stiftung

Frankfurt am Main 2017

Kostenlos per Internet beschaffbar! Da auch sogenannte "Wissenschaftler" dosierte Wahrheiten kundtun - Hoven wertet diese Studie nicht aus. Nun, nach meiner Einschätzung dürfte die breite Empörung weiter Volksschichten auch davon geprägt sein, dass sie Karl-Eduard von Schnitzler lange hörten und jetzt zutreffend Leute wie zwangsbeitragsfinanzierte Klebers - mit ard-frame - ebenso einschätzen und ihr von Haller ja ausgewertetes Politpropaganda-Getöse. 

Was stimmt mit Euch nicht?!

Einfache vorsätzliche Körperverletzung zählt in der amtlichen Statistik nicht zu Gewaltdelikten. Das ist bundeseinheitlich so festgelegt. Gewaltkriminalität umfasst nur die Delikte Mord, Totschlag, Vergewaltigung und besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung (bis zum 31.03.1998 nur Vergewaltigung), Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme und Angriff auf den Luft-  und Seeverkehr.

Das gilt auch für die Tatörtlichkeit Schule. Das darf man nicht übersehen bei Aussagen zur Entwicklung von Gewalt an Schulen, die auf amtliche Statistiken zu Gewaltdelikten gestützt werden.

Die einzige amtliche Kriminalstatistik betreffend Schulen habe ich nur bei dem Landeskriminalamt in Düsseldorf gefunden. Man darf vermuten, dass andere Bundesländer die Kriminalstatistik betreffend Schulen auch führen, sie aber nur nicht veröffentlichen. Jedenfalls hat das Bundeskriminalamt auf Nachfrage bestätigt, dass eine bundesweite Kriminalstatistik betreffend Schulen dort weder geführt noch herausgegeben wird.

Ich habe die Zahlen aus der PKS-NRW 2011-2018 zu Tatörtlichkeit Schule zusammenfasst. Der Tatort Schule in der PKS-NRW umfasst Schule (1. bis 13. Klasse), Fachhochschule/Hochschule und sonstige Bildungseinrichtung.

Gesamtkriminalität: 1 511 469 (2011), 1 518 363 (2012), 1 484 943 (2013), 1 501 125 (2014), 1 517 448 (2015), 1 469 426 (2016), 1 373 390 (2017), ? (2018)

Im schulischen Bereich: 28 328 (2011), 28 247 (2012), 27 250 (2013), 26 699 (2014), 25 596 (2015), 26 662 (2016), 27 541 (2017), ? (2018)

Schule (1. bis 13. Klasse): 12 493 (2011), 11 108 (2012), 22 531 (2013), 21 813 (2014), 20 845 (2015), 21 841 (2016), 22 913 (2017), 20 690 (2018)

Gewaltkriminalität insgesamt: 50 009 (2011), 49 159 (2012), 46 983 (2013), 46 174 (2014), 46 351 (2015), 48 696 (2016), 46 654 (2017), 45 300 (2018)

Gewaltkriminalität im schulischen Bereich: 1 416 (2011), 1 247 (2012), 1 316 (2013), 1 202 (2014), 1 182 (2015), 1 198 (2016), 1 366 (2017), 972 (2018)

Gewaltkriminalität in Schulen (1. bis 13. Klasse): 1 381 (2011), 1 111 (2012), 1 074 (2013), 860 (2014), 879 (2015), 879 (2016), 1 034 (2017), ? (2018)

Wie eingangs schon angemerkt sind Delikte mit Gewaltcharakter wie einfache vorsätzliche Körperverletzung, Nötigung, Erpressung oder Bedrohung nicht von der Statistik zu Gewaltkriminalität im schulischen Bereich erfasst, sondern in der Statistik zu Gesamtkriminalität im schulischen Bereich enthalten. Gleichwohl kann man aus der Statistik zu Gewaltkriminalität (nach der statistischen Definition) entnehmen, dass die Gewaltkriminalität an Schulen seit 2011 um etwa ein Drittel zurückgegangen ist - in NRW. Das ist schon mal insoweit erfreulich. Gleichwohl darf man aber die Zahl der Schüler nicht unberücksichtigt lassen.

Aus der Raufunfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung kann man auf jeden Fall die herausragende Bedeutung der Hauptschulen für Schülerunfälle/gewaltbedingte Unfälle ablesen. Entsprechend herausragende Bedeutung für die Entwicklung der Gewaltkriminalität dürfte also auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen haben.

Die Statistik des Kultusministeriums in NRW weist 175 041 Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen für 2011 und 62 827 für 2018 aus.

Während die Gewaltkriminalität an Schulen seit 2011 also um etwa ein Drittel gesunken ist, hat die Zahl der Hauptschülerinnen und -schüler um zwei Drittel abgenommen. Daraus lässt sich schließen, dass die Gewaltkriminalität an Hauptschulen in NRW nicht abgenommen, sondern eher zugenommen hat.

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Ein Haupt- und Realschullehrer, inzwischen pensioniert, der ja auch die Situation in den Schulen und mit den verschiedenen Schulsystemen kennt, sowohl in den gegliederten, als auch in den integrierten / integrativen, sagte mal vor Jahren zu mir:"Auch wenn wir die Hauptschulen nun abschaffen werden, wird es auch danach noch Hauptschüler geben." Für die Software hier ziehe ich daraus aber keine möglicherweise unzulässigen Schlüsse.

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Ich kannte in meiner Schulzeit nicht viele Hauptschüler. Aber diejenigen, die ich kannte, waren weder begriffsstutzig noch gewalttätig. Ich hatte von ihnen auch nicht gehört, dass Gewalt an ihren Hauptschulen ein Problem war. Ich kann auch heute nicht glauben, dass jede Hauptschule damit schon ein Problem hat. Ich schätze vielmehr, dass es einzelne Hauptschulen sein dürften, an denen die Schülerunfallversicherungszahlen und Gewaltkriminalität geschrieben werden.

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Jeder vernünftige Mensch lehnt auch generalisierende Pauschalisierungen ab, aber sollte die Augen nicht vor mit Statistiken belegten Korrelationen verschließen, verehrter Herr Kolos.

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Nur mal als Anmerkung noch zum "begriffsstutzig" (oder "gewalttätig"):

Auch nicht jeder promovierte Physiker ist so ein genialer theoretischer Physiker, wie es Albert Einstein einer war.

Zu Juristen, ob mit oder ohne Promotion oder Professur, enthalte ich mich hier aber jeder expliziten Meinungsäußerung zu ihren Qualifikationen.

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Noch eine Anmerkung: Aus obigen Bemerkungen dürfte es sich ja erschließen, dass ich selbstverständlich und trotzdem meinen Hut vor RA Gerhard Strate ziehe.
 

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Gerade hat im Radio (Antenne Bayern) der Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) die geforderte Absenkung der Strafmündigkeit mit der angeblich ausufernden Jugendgewalt begründet. Das Thema hatten wir hier übrigens vor einem Jahrzehnt auch schon einmal...

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Über Einsichtsfähigkeit für das Unrecht der Tat (§ 3 JGG) verfügen nicht alle Jugendliche, auch wenn sie strafmündig, also 14 Jahre alt sind. Deshalb wird sie von dem Jugendrichter in jedem Einzelfall geprüft. Auch Kinder mit 13 und 12 dürfte es geben, die über diese Einsichtsfähigkeit verfügen. Herabsetzung des Alters für Strafmündigkeit z.B. auf 12, würde nichts daran ändern, dass man 12-Jährigen in jedem Einzelfall die Einsichtsfähigkeit ihrer Tat nachweisen müsste. Wegen der Schwierig- und Aufwendigkeit der Beweisführung hat sich der Gesetzgeber bisher dagegen entschieden. Die Einsichtsfähigkeit und Strafmündigkeit von Kindern hat nichts mit zunehmender oder "der ausufernden Jugendgewalt" zu tun, und auch nicht mit der zurückgehenden.

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Seit ich wissenschaftlich auch im Jugendstrafrecht unterwegs bin, kommt alle paar Jahre - meist ohne Anlass und ohne neue Argumente - diese Forderung von konservativer Seite. Es gibt nichts, was dafür spricht (schon gar nicht die Fake News von der "ausufernden Jugendgewalt"), jetzt zusätzlich Kinder in das Kriminaljustizsystem einzuschleusen, wo Justiz und andere Behörden längst über Überlastung klagen.
 

In der Tat!
Man müsste eher mal das Jugendamt vorbei schicken, um den Eltern mal Erziehungskompetenz beizubringen.
Sollte da nichts zu machen sein, muss dann eben die entsprechende Betreuung/Erziehung der Kinder von staatlicher Seite gewährleistet werden.
Die Kinder, die in diesem Alter schon derart straffällig sind, wirken zwar manchmal durchtrieben, sind aber immer noch Kinder, bei denen die Eltern offensichtlich versagt haben.
Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.
Wenn Eltern ihre Erziehungsfunktion nicht wahrnehmen, sich nicht (adäquat) durchsetzen können oder schlicht selbst entsprechende Werte leben und vorleben, sind die Kinder ihr natürliches Produkt.
Erlebe ich gerade wieder bei unseren Nachbarn, wozu 12 jährige Mädchen in der Lage sind. Und da wird die Dynamik in der Familie und die Einstellung und emotionalen Defizite beider Elternteile kennen, kann ich auch da sagen, was ich meinen Kindern vorlebe, leben eben auch meine Kinder.
Auf die Kinder lässt es sich dann leichter losgehen. Aber eigentlich sind die Eltern schuld.
Die späteren Probleme der Kinder im Leben sind schon jetzt für mich gut ersichtlich und zwar ohne Glaskugel.

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"Sollte da nichts zu machen sein, muss dann eben die entsprechende Betreuung/Erziehung der Kinder von staatlicher Seite gewährleistet werden."

Es gibt die Möglichkeit, den Eltern im familiengerichtlichen Verfahren das Sorgerecht wegen Kindeswohlgefährdung nach 1666 BGB einstweilen zu entziehen -  jedenfalls zum Teil - und dem Jugendamt zu übertragen mit anschließender Heimunterbringung, wenn mildere Mittel nicht greifen sollten.

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Wenn in einem Land zentrale, öffentliche Räume zu "Waffenverbotszonen" erklärt werden müssen, dann halte ich das immerhin für ein Indiz, dass es ein Gewaltproblem gibt.

https://www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/politik/topthemen/waffenverbotszone-zum-jahreswechsel-in-saarbruecker-city_aid-35263385

https://www.sol.de/news/update/News-Update,281202/Saarbruecken-Bundespolizei-erklaert-Hauptbahnhof-zur-Waffenverbotszone,281198

https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Ein-Jahr-Waffenverbotszone-in-Leipzig-Polizei-hat-112-Messer-beschlagnahmt

https://www.hna.de/kassel/kassel-eine-waffenverbotszone-wird-geprueft-werden-messer-verboten-zr-13226314.html

https://www.wiesbaden.de/medien/rathausnachrichten/PM_Zielseite.php?showpm=true&pmurl=http://www.wiesbaden.de/guiapplications/newsdesk/publications/Landeshauptstadt_Wiesbaden/141010100000361711.php

Das Statistik und Wahrnehmung auseinaderdriften liegt zumindet teilweise daran, dass der Staat in zentralen Bereichen vor der Kriminalität kapituliert und die Strafverfolgung für ganze Deliktbereiche einstellt. Das hat vor fünf Jahren damit begonnen, dass die Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht, die es massenweise gab und gibt, weitgehend eingestellt wurde.

Weiterhin gab es 2019 laut ZON 168 000 offene Haftbefehle.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-05/kriminalitaet-deutschland-sicherheit-politisch-motivierte-straftaten-haftbefehle

Um dann noch ein konkretes Beispiel heranzuziehen:

Im Zusammenhang mit dem WDR Oma-Hetze gab es letzte Woche mehrere, völlig friedliche genehmigte Demonstrationen. Diese Demonstrationen wurden aus der Gegendemonstration eines angeblich "breiten gesellschaftliches Bündnisses" heraus massiv gestört, blockiert und körperlich angegriffen. Dabei gab es mehrere Verletzte, bezeichnenderweise nur auf einer Seite.

Und es wurden mal wieder Frauen über die Kölner Domplatte gehetzt.

Falls Videonachweise hierfür gewünscht sind, liefere ich diese gerne. 

Hier trifft dann ein gewisses Zitat tatsächlich zu: "Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, dass es Zusammenrottungen gab, dass es Hass auf der Straße gab, und das hat mit unserem Rechtsstaat nichts zu tun,"

Unser Strafrecht sagt dazu folgendes (§ 21 Versammlungsgesetz):

"Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Die Strafrechtliche Aufarbeitung der Vorfälle ist natürlich nicht abgeschlossen. Sie dürfte aber erfahrungsgemäß so "abschreckend" ausfallen, dass eine weitere Demonstration am Folgetag wegen der Gewalttaten abgesagt wurde ...

So viel zum grundgesetzlich garantierten Recht auf Versammlungsfreiheit.

Es ist äußerst reizend, dass sich bei dieser Sachlage ein Strafrechtsprofessor bemühsigt fühlt, die Empörung über dies Zustände darauf zurückzuführen, "dass unsere Gesellschaft inzwischen eine ist, in der Gewalttätigkeiten zu recht tabuisiert und geächtet werden" ...

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Sehr geehrter Kosmonaut,

Sie schreiben:

Wenn in einem Land zentrale, öffentliche Räume zu "Waffenverbotszonen" erklärt werden müssen, dann halte ich das immerhin für ein Indiz, dass es ein Gewaltproblem gibt.

Es ist zugleich (oder sogar stattdessen) ein Indiz für meine Annahme, dass Gewalttätigkeiten in unserer Gesellschaft zu recht tabuisiert werden und alles dafür getan wird, dass sie sich nicht ausbreiten.

Das Statistik und Wahrnehmung auseinaderdriften liegt zumindet teilweise daran, dass der Staat in zentralen Bereichen vor der Kriminalität kapituliert und die Strafverfolgung für ganze Deliktbereiche einstellt.

Das ist in mehrerlei Hinsicht sogar krass falsch! Die Polizei hat Verstöße gegen das Asyl- und Aufenthaltsrecht (auch schon vor fünf Jahren!) sogar ganz massiv aufgezeichnet (hunderttausende von Tatverdächtigen, darunter sogar tausende (!) Kleinkinder ab zwei Jahren), dass man in der Folge genötigt war, mehrere Polizeistatistiken nebeneinander auszuweisen, damit nicht die Vergleichbarkeit mit früheren Jahren litt. Die Einstellung dieser Verfahren (Sie stellen ja auf "Strafverfolgung" ab, obwohl diese hier gar nicht Thema ist) ist zudem in den allermeisten Fällen juristisch zutreffend gewesen. Ihre Ausführungen  haben mit dem Thema "Jugendgewalt" überhaupt nichts zu tun.

Im Zusammenhang mit dem WDR Oma-Hetze gab es letzte Woche...

Sofern diese Vorfälle angezeigt wurden, erscheinen sie auch in der Polizeistatistik - und zwar unabhängig davon, ob Tatverdächtige festgestellt wurden oder eine Anklage erfolgt. Der Zusammenhang mit meinem Beitrag ist also wenig plausibel. Ich habe nirgends behauptet, dass es nicht etwa (von rechts oder links) weiterhin Gewalttätigkeiten gibt, ich erinnere z.B. auch an Schüsse auf und durch Politiker der CDU in jüngerer und jüngster Zeit. Ich habe lediglich dargestellt, dass es in den vergangenen Jahren keinen bedrohlichen Anstieg der (Jugend-)Gewalt gibt, sondern im Gegenteil Vieles für einen erheblichen Rückgang spricht. Dass Sie es "reizend" finden, dass ich mich "bemühsigt fühle", ist Ihr gutes Recht. Ihre Argumente sind trotz aller Bemühsigung wenig passend.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

Hier verweben sich einige Argumentationsstränge. Selbstredend kann man Ursachenforschung betreiben und die Ursache für Verrohung in Elternhäusern suchen, auch mit Recht. Soweit keine Denk- oder Wahrnehmungsverbote aus Gründen von political correctess walten, kann man auch hierfür wieder Ursachen sehen. Wenn ein "namhafter" Politiker Sekundärtugenden des zivilgesellschaftlichen Umgangs öffentlich verhöhnt, dass man damit auch KZ betreiben könne, so passt das leider ins Bild.

- Wer Handlungsbedarf meint nur aus ansteigenden Statistikzahlen ableiten zu können, übersieht wohl die gesamtgesellschaftlich-politische Wirkung eines, EINES EINZIGEN, Politikertötungsfalls in Kassel. Nicht nur , dass die Trauerfeier bildlich bisher auch nach über einem halben Jahr wohl 450 mal im Fernsehen gezeigt wird, um die Empö-Wallung anzufachen und stets hochzublasen - weitgreifende Maßnahmen werden auf dem politisichen Parkett verschärfend enthusiasmiert angeboten. -

Schon aus vormigraziöser Zeit , vor etwa 30 Jhren, ist mir aus der öffentlichen Debatte die Wahrnehmung der Akzeleration erinnerlich. Sie betrifft auch, aber wegen der hormonellen Auswirkungen nicht nur die Sexualentwicklung von Kindern. Kinder aus Kaisers Zeiten 1900 und auch aus der Verbrecherverhätschelungsperiode in den 1920er Jahren hatten eine wesentlich retardiertere Entwicklung im Vergleich zu Kindern bereits der 1960er Jahre, erst recht heute. Beratungsschriften von deutschen Bundesminsterien können sich anscheinend kaum 12- oder 13-jährige Mädchen kaum noch anders als kopulierend vorstellen, wenn man die bundesjustizministeriell tiefgreifenden Erwägungen liest, ab wann ein Mädchen auch ohne Nachricht an  Eltern Frauenärzte zwecks Verhütung u.a. konsultieren dürfe. Die Volljährigkeit hat man herabgesetzt, manche wollen 16-jährige wählen lassen. Sollte dies und die Ermunterung zu immer frühreiferer staatspolitischer Beteiligung auch an Demonstrationen und Politikunterricht nicht völlig hirnlos betrieben werden, so steckt dahinter die Akzeptanz  früherer Reife. Und diese tritt nicht urplötzlich gerade mit 14 ein. Soviel zum Ansatz von Täterseite her. 

Heutezutage wird nicht ohne Grund von der Opferperspektive gesprochen. Für einen Abgestochenen ist es ziemlich egal, ob ein 12jähriger zugestochen hat. Gern wird das ambitionierte Wort "Wissenschaft" in den Mund genommen. In jenem Umfeld lernten wr ach die Begriffe Prophylaxe und Prävention. Auch: Generalprävention. Dass Einsperren zudem auch Individualprävention bietet, sollte nicht vergessen werden. Wenn's zum Abstechen eines anderen Menschen bei einem 12jährigen gereicht hat, so hat er durch Tat erwiesen, wozu er "reif" ist.

 

Es ist wirklich nicht mein Fachgebiet, deswegen stelle ich echte Fragen und keine rhetorischen:

Ich habe noch nie ganz begriffen, wieso es überhaupt eine starre Altersgrenze für die Strafmündigkeit gibt. Ich dachte immer, starre, strikte Grenzen braucht es da, wo es um Rechtssicherheit geht. Wozu aber brauche ich im Jugendstrafrecht Rechtssicherheit, wo ich doch jeden einzelnen Fall, Beschuldigten für Beschuldigten, im einzelnen darauf abklopfen muss, u.a. wie reif er zum Tatzeitpunkt war? 

 

Interessant ist auch die Grafik der Strafverfolgungsstatistik von verurteilten Deutschen seit 1980 im Statistischen Jahrbuch des Statistischen Bundesamts 2019 (Seite 11), die jedenfalls den rückläufigen Trend der Kriminalstatistik aus der PKS bestätigt:

Die Strafverfolgungsstatistik von männlichen Erwachsenen ist seit 1980 so gut wie konstant und pendelt mit geringfügigen Ausschlägen bei 1000 pro 100 000 der gleichen Bevölkerungsgruppe, entspricht also 1 Prozent. Die Strafverfolgungsstatistik von männlichen Jugendlichen pendelt bei 2000 pro 100 000 der gleichen Bevölkerungsgruppe mit deutlich höheren Ausschlägen nach unten und nach oben. Sie ist seit 2010 wieder rückläufig, und zwar deutlich. Deutlich rückläufig ist seit 2004 auch die Strafverfolgungsstatistik von männlichen Heranwachsenden zwischen 18 und 21.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Jahrbuch/jb-justiz.pdf?__blob=publicationFile

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Grafik der Strafverfolgungsstatistik von verurteilten Deutschen seit 1980

Herr Kolos, damit ist nichts ausgesagt zum Aspekt der Straffälligkeit von Nichtdeutschen im Geltungsbereich des StGB.

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Der Anteil von Ausländern an allen Verurteilten in 2018 auch gegliedert nach einzelnen Delikten ohne Differenzierung nach Altersgruppen kann online aus folgender Statistik entnommen werden:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Tabellen/auslaendische-verurteilte.html

Die Entwicklung seit 1976 kann aus der Tabelle auf Seite 16 und 17 aus der Strafverfolgungsstatistik für 2018 abgelesen werden (Fachserie 10 Reihe 3), abrufbar unter "Publikationen"-"Strafverfolgung":

https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/_inhalt.html#sprg235918

Auch hier zeigt sich ein deutlicher Rückgang der Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden unter Deutschen und Ausländern.

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Mir geht es übrigens um Wissenschaftlichkeit, auch bei allen Statistiken, und nicht um Tagespolitik, schon garnicht um Parteipolitik.

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"Die Jugend ist in der vergangenen Dekade nicht gewalttätiger geworden, sondern Jugendgewalt ist  - im Gegenteil - deutlich zurückgegangen. Derzeit spricht viel dafür, dass dieser Trend anhält, auch wenn die Utopie einer gewaltfreien Gesellschaft wohl eine bleiben wird."

In god we trust, all others show data.

Auszüge aus der PKS 2018 (ZR-TV-01-T20-TV-insgesamt_excel-1.xlsx), Tatverdächtige unter 21 Jahren:

Straftaten gegen das Leben / Schlüssel 000000:
        
Jahr    Tatv.    Anteil
2015     413     11,8
2016     469     12,5
2017     493     13,3
2018     545     14,5

Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB / Schlüssel 020000:

Jahr    Tatv.    Anteil
2015    289    16,3
2016    349    17,4
2017    356    18,9
2018    388    19,6

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178 StGB / Schlüssel 110000:

Jahr    Tatv,    Anteil
2015    2.248    22,3
2016    2.790    24,3
2017    4.541    24,2 Gesetzesänderung
2018    5.512    24,1 Gesetzesänderung

Bezogen auf den Zeitraum seit 2015, der von besonderem Interesse sein dürfte, und im Hinblick auf die Verbrechenskategorien Mord, Totschlag und Sexualvergehen, ist der entwarnende Tenor der Studie unangebracht. Die Trendaussage ist im Hinblick auf diese Verbrechenskategorien sogar irreführend.

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Die Zahlen von vier Jahren aus der von Ihnen herangezogenen Tabelle sind doch nur ein kleiner Ausschnitt der dort dargestellten Statistik von 1987-2018. Bloß aus den Zahlen für Straftaten gegen das Leben in diesen vier Jahren kann man entnehmen, dass diese Straftaten zugenommen haben. Sieht man aber alle Zahlen dazu seit 1987, dann erkennt man, dass die Zahl der Tatverdächtigen vor 2015 häufig höher war als für 2018, und zwar deutlich. Aus den Zahlen von 1987-2018 ergibt sich rechnerisch ein Mittelwert von 555, der etwas über 545, also der Zahl für 2018 liegt.

Sicher dürfte eine geringfügige Abweichung von dem Mittelwert aus 32 Jahren und die Beschränkung auf Straftaten gegen das Leben und auf Tatverdächtige unter 21 zu wenig sein, um darauf eine Trendaussage zu Gewaltkriminalität zu stützen. Es ist aber auch zu wenig, um eine Trendaussage zu widerlegen oder sogar als irreführend zu bezeichnen.

Ähnlich verhält es sich mit der Statistik zum Schlüssel 020000, auch wenn die Zahl von 388 Tatverdächtigen unter 21 leicht über dem Mittelwert (aus 1987-2018) von 357 liegt.

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Vielen Dank für Ihre Ergänzung und Ihre ergänzenden Betrachtungen, Herr Kolos!

Wenn wir die Diskussion produktiv führen wollen, dann müssen wir uns konkrete Daten anschauen und auf deren Basis Aussagen treffen. Natürlich können je nach Auswahlkriterien unterschiedliche Aussagen gemacht werden. Deshalb ist es wichtig, diese Kriterien zu nennen und zu begründen. Ich habe den Zeitraum 2015 bis 2018 gewählt, weil es nach meinem Eidruck seit 2015 eine Diskussion über die Öffentliche Sicherheit gibt. Teilweise wird dieser Zeitraum auch in der zitierten Studie betrachtet. Weiterhin habe ich Verbrechenskategorien gewählt, die im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt von Augsburg besonders relevant sind und die ich in dieser Diskussion für wichtig halte. Es dürfte speziell bei den Kategorien Mord und Totschlag kein erhebliches Dunkelfeld geben und die Interpretationsspielräume sind hier ebenfalls nicht sehr groß. Damit sind diese Kategorien sehr verlässlich.

Die Autoren der Studie haben ihrerseits eine Auswahl getroffen, soweit ich es aus den Zitaten erkennen kann. Denn das Original der Studie ist mir nicht verfügbar. In den abschließenden Bewertungen sowohl der Studie als auch von Herrn Professor Müller werden dann aber generalisierende Aussagen getroffen, die auf einer begrenzten Datenbasis basieren:

“Dennoch konnte die Zunahme junger Männer den weiteren Rückgang der Gewaltkriminalität lediglich für eine kurze Zeit beenden, ohne einen Aufwärtstrend zu bewirken.”

Hier wird implizit auf den Zeitraum seit einschließlich 2015 verwiesen und von einem für kurze Zeit unterbrochenen “Rückgang der Gewaltkriminalität” gesprochen.

Von dieser Entwicklung kann in den Kategorien Straftaten gegen das Leben (+31% 2015 vs. 2018), Totschlag und Tötung auf Verlangen (+34% 2015 vs. 2018) sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (+24% 2015 vs. 2016 / +21% 2017 vs. 2018) keine Rede sein. Denn sowohl die Gesamtzahl der Straftaten als auch der Anteil der Täter unter 21 nehmen nahezu kontinuierlich zu. Ich bleibe deshalb bei meiner Charakterisierung dieser generellen Aussagen als irrtümlich.

“Die Jugend ist in der vergangenen Dekade nicht gewalttätiger geworden, sondern Jugendgewalt ist  - im Gegenteil - deutlich zurückgegangen. Derzeit spricht viel dafür, dass dieser Trend anhält, auch wenn die Utopie einer gewaltfreien Gesellschaft wohl eine bleiben wird.”

Auch diese Aussage ist im Hinblick auf die genannten Kategorien nicht haltbar. Der letzte Satz ist vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das Tötungsdelikt in Augsburg der Ausgangspunkt für die Veröffentlichung des Beitrags war, sogar in grober Weise irreführend.

Hier wird, die im Sinne der Autoren hilfreiche Untermenge der Datenbasis angeführt um generelle Aussagen zu stützen, während andere wichtige Untermengen der Datenbasis, die diese Aussagen widerlegen nicht betrachtet werden.

Ich kann deshalb nur nochmal wiederholen:

In god we trust, all others show data.

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"“Die Jugend ist in der vergangenen Dekade nicht gewalttätiger geworden, sondern Jugendgewalt ist  - im Gegenteil - deutlich zurückgegangen. Derzeit spricht viel dafür, dass dieser Trend anhält, auch wenn die Utopie einer gewaltfreien Gesellschaft wohl eine bleiben wird.”

Auch diese Aussage ist im Hinblick auf die genannten Kategorien nicht haltbar. Der letzte Satz ist vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das Tötungsdelikt in Augsburg der Ausgangspunkt für die Veröffentlichung des Beitrags war, sogar in grober Weise irreführend."

Der Beitrag von Professor Müller ist nicht eine Reaktion auf den Vorfall in Augsburg - jedenfalls nicht unmittelbar, sondern auf einige Diskussionsstimmen zu diesem Vorfall, die von einem Trend zu mehr Gewaltakten gesprochen haben sollen:

"In der Diskussion um diese Tat wird allerdings auch von verschiedenen Seiten vorgebracht, in Deutschland zeige sich derzeit ein Trend zu mehr (öffentlichen) Gewaltakten. Männliche Jugendliche und Heranwachsende seien gewalttätiger als früher, insbesondere der höhere Anteil von jungen Männern mit Migrationshintergrund trage seit der vermehrten Aufnahme von Flüchtlingen seit 2015 dazu bei. Die Rede ist sogar von „ausufernder" Gewalt."

Die Rede ist also von mehr Gewaltakten und nicht bloß von mehr Straftaten gegen das Leben (Schlüssel 000000). Und wenn man diese Behauptung mit der "vermehrten Aufnahme von Flüchtlingen seit 2015" begründet, dann können statistische Zahlen seit 2015 isoliert wohl kaum ein Beleg dafür sein. Vielmehr ist dazu auch ein Blick auf die Zahlen vor 2015 erforderlich, wegen der Vergleichbarkeit, um zu sehen, wie war es denn vorher.

Sicher könnte man mit Ihnen einwenden, dass vor dem Hintergrund des Vorfalls in Augsburg, bei dem ein Mensch getötet wurde, Aussagen zur Entwicklung der Gewaltkriminalität zu weit gegriffen sind. Ändert aber nichts daran, dass diese Aussagen Ausgangspunkt des Beitrags sind. Mich wundert dann aber, dass Sie als Beleg für zunehmende Gewalttätigkeit von männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden bei Straftaten gegen das Leben, die Zahlen aus der Statistik für Tatverdächtige unter 21 Jahren aufführen. Schließlich war der Tatverdächtige aus Augsburg 17 Jahre alt und die von Ihnen herangezogene Tabelle weist gesondert Zahlen für Jugendliche aus. Denn Jugendliche werden in der Regel immer schlechter abschneiden, wenn sie mit Heranwachsenden zusammen behandelt werden.

Übrigens spricht vieles dafür, dass der Fall in Augsburg nicht in die Statistik für Straftaten gegen das Leben unter Schlüssel 000000 eingehen wird, sondern in die für Körperverletzung mit Todesfolge unter Schlüssel 221000.

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"Der Beitrag von Professor Müller ist nicht eine Reaktion auf den Vorfall in Augsburg - ..."

Nahezu der komplette erste Abschnnitt bezieht sich auf den Fall von Augsburg, der zehn Tage vor diesem Beitrag geschehen ist. Ihre hier zitierte Interpretation ist daher für mich schwer nachvollziehbar.

"Die Rede ist also von mehr Gewaltakten und nicht bloß von mehr Straftaten gegen das Leben (Schlüssel 000000)."

Es ist plausibel bei der Rede von "ausufernder Gewalt" im Zusammenhang mit dem Fall Augsburg Straftaten gegen das Leben in betrachtzunehmen.

"Vielmehr ist dazu auch ein Blick auf die Zahlen vor 2015 erforderlich, wegen der Vergleichbarkeit, um zu sehen, wie war es denn vorher."

Daran hinder Sie niemand. Ich tues es weiter unten sogar selbst!

"Mich wundert dann aber, dass Sie als Beleg für zunehmende Gewalttätigkeit von männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden bei Straftaten gegen das Leben, die Zahlen aus der Statistik für Tatverdächtige unter 21 Jahren aufführen."

Laut Wikipedia "werden alle Straftaten von registrierten Tatverdächtigen im Altersbereich von 14 bis einschließlich 20 Jahren polizeilich unter dem Begriff Jugendkriminalität subsumiert. "

"Körperverletzung mit Todesfolge unter Schlüssel 221000"

Hier die entsprechenden Tahlen seit 2015:

Jahr    Tatv.    Anteil
2015    9        8,6
2016    12      10,7
2017    9        7,9
2018    7        7,5

Die absoluten Fahllzahlen sind hier sehr niedrig. 2013 und 2014 gab es jeweils nur einen Fall.

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Kosmonaut schreibt:
""Der Beitrag von Professor Müller ist nicht eine Reaktion auf den Vorfall in Augsburg - ..."

Nahezu der komplette erste Abschnnitt bezieht sich auf den Fall von Augsburg, der zehn Tage vor diesem Beitrag geschehen ist. Ihre hier zitierte Interpretation ist daher für mich schwer nachvollziehbar."

Sie verfälschen meinen Satz und die Aussage, indem Sie nur einen Bruchteil des Satzes zitieren. Wenn Sie weiter gelesen hätten, dann hätte es auch mit der Nachvollziehbarkeit geklappt.

Kosmonaut schreibt:
"Hier die entsprechenden Tahlen seit 2015:

Jahr    Tatv.    Anteil
2015    9        8,6
2016    12      10,7
2017    9        7,9
2018    7        7,5

Die absoluten Fahllzahlen sind hier sehr niedrig. 2013 und 2014 gab es jeweils nur einen Fall."

Sie werfen die Statistik-Zahlen durcheinander. Die Tabelle 20 (ZR-TV-01-T20-TV-insgesamt_exel.xlsx), aus der Sie die Zahlen entnommen haben, führt keine Fall-Zahlen, sondern Zahlen für Tatverdächtige. Das ist etwas anderes.

Hier die Zahlen zu Schlüssel 221000 (Körperverletzung mit Todesfolge) seit 2015 und vor 2015, getrennt für Jugendliche und Heranwachsende mit Ausländer-Zahlen:

Tatverdächtige Jugendliche von 14 bis unter 18 wegen Körperverletzung mit Todesfolge bzw. mit tödlichem Ausgang (Schlüssel 221000):

8 (1987), 8 (1988), 4 (1989), 17 (1990), 13 (1991), 14 (1992), 31 (1993), 51 (1994), 70 (1995), 83 (1996), 81 (1997), 69 (1998), 39 (1999), 44 (2000), 49 (2001), 32 (2002), 40 (2003), 45 (2004), 31 (2005), 12 (2006), 14 (2007), 6 (2008), 4 (2009), 6 (2010), 21 (2011), 2 (2012), 1 (2013), 0 (2014), 2 (2015), 4 (2016), 4 (2017), 3 (2018)

Mittelwert bis einschließlich 2014: 28

Davon nichtdeutsche Jugendliche von 14 bis unter 18  (Schlüssel 221000):

0 (1987),1 (1988),0 (1989),5 (1990),5 (1991),3 (1992),14 (1993),3 (1994),24 (1995),14 (1996),14 (1997),20 (1998),7 (1999),6 (2000),8 (2001),3 (2002),13 (2003),9 (2004),4 (2005),2 (2006),1 (2007),1 (2008),2 (2009),3 (2010),8 (2011),0 (2012),0 (2013),0 (2014),0 (2015),1 (2016),1 (2017),1 (2018)

Mittelwert bis einschließlich 2014: 6

Heranwachsende Tatverdächtige von 18 bis unter 21 wegen Körperverletzung mit Todesfolge bzw. mit tödlichem Ausgang (Schlüssel 221000):

18 (1987),15 (1988),19 (1989),24 (1990),24 (1991),25 (1992),39 (1993),74 (1994),83 (1995),79 (1996),70 (1997),98 (1998),40 (1999),42 (2000),39 (2001),35 (2002),25 (2003),40 (2004),38 (2005),26 (2006),23 (2007),13 (2008),6 (2009),4 (2010),10 (2011),6 (2012),0 (2013),1 (2014),7 (2015),7 (2016),5 (2017),4 (2018)

Mittelwert bis einschließlich 2014: 33

Davon nichtdeutsche Heranwachsende Tatverdächtige von 18 bis unter 21 wegen Körperverletzung mit Todesfolge bzw. mit tödlichem Ausgang (Schlüssel 221000):

3 (1987),2 (1988),4 (1989),2 (1990),4 (1991),9 (1992),13 (1993),23 (1994),11 (1995),17 (1996),21 (1997),21 (1998),10 (1999),7 (2000),3 (2001),12 (2002),6 (2003),10 (2004),3 (2005),4 (2006),3 (2007),0 (2008),2 (2009),1 (2010),2 (2011),0 (2012),0 (2013),0 (2014),0 (2015),5 (2016),2 (2017),2 (2018)

Mittelwert bis einschließlich 2014: 7

Dieser Teil der Kriminalstatistik - angelehnt an den Fall in Augsburg - kann den Satz nicht bestätigen, "Männliche Jugendliche und Heranwachsende seien gewalttätiger als früher, insbesondere der höhere Anteil von jungen Männern mit Migrationshintergrund trage seit der vermehrten Aufnahme von Flüchtlingen seit 2015 dazu bei". Die Aussage von Professor Müller, die Jugendgewalt sei deutlich zurückgegangen, wird dagegen sehr wohl bestätigt.

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Auch eine Statistik: NRW Messerstraftaten 2019: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-29...

Leider bleibt die Abgrenzung Deutsche/Nichtdeutsche im Nebel. Was da so alles an "Deutschen" sein mag...........

Eine Vornamenliste der "Deutschen" wäre da eventuell hilfreich, wie ja anderwärts auch veröffentlicht vom Ministerium. Allerdings - wie die heutige 16.1.2020 Debatte im Bundestag zeigt - gehrt ja zur momentan obwaltenden Demokratur die Desinformation des Bürgers. Da lobe ich mir die Begehren der Grünen - die haben einmal konsequent begehrt, alle (!!) Kosten eines Projekts aufgelistet zu bekommen. Denen ging es dort um die Bankenrettung, aber das Prinzip!! In jeder Unternehmensklitsche gehört zu good corporate governance die Folgenprüfung auch zur weiteren Strategie. Und das gehört zu "Fokus von Medienöffentlichkeit und Politik.". Die Messerstecherverbrechen ließen sich ja auch zusätzlich aufschlüsseln nach Täteralter. Der von Herrn Professor Müller ausdrücklich im Ausgangsartikel hervorgehobene Aspekt "Anteil von Personen mit Migrationshintergrund an den Tatverdächtigen " wird vom Innenminister NRW jedenfalls eindrucksvoll dargelegt.

Die LTO-Presseschau:

Strafmündigkeit: In seiner Kolumne auf spiegel.de kritisiert Ex-Bundesrichter Thomas Fischer den Vorschlag der CSU, schwere Straftaten "altersunabhängig" zu sanktionieren. Es gebe keine belastbaren Zahlen, die eine Zunahme von Straftaten durch Kinder unter 14 Jahren belegen. Außerdem sei es "fernliegend anzunehmen, durch Bedrohung von Kindern mit Gefängnis lasse sich mehr und Besseres erreichen als durch sozialpädagogische und familiengerichtliche Maßnahmen". 

Wie soll man mit solchen strafunmündigen Tätern umgehen?

"Dieses Verbrechen beschäftigt aktuell ganz Deutschland: In Mülheim sollen fünf Jugendliche und Kinder ein 18 Jahre altes, leicht geistigbehindertes Mädchen vergewaltigt haben.

...

Die fünf Verdächtigen sollen die junge Frau geschlagen und sexuell missbraucht haben. Sie ist traumatisiert und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei ermittelt wegen eines schweren Sexualdelikts."

Quelle: https://www.derwesten.de/staedte/muelheim/gruppenvergewaltigung-in-muelheim-nachbarin-des-anfuehrers-14-ich-habe-angst-id226402195.html

Trotz der vielerorts verkündeten Gleichheits- und Toleranzlehre, gibt es offenbar Bevölkerungsteile in denen die Ausführung und Unterstützung von Schwerstverbrechen durch Kinder üblich ist.

Herr Fischer vergisst in seiner Argumentation mal wieder die tatsächlichen und potentiellen Opfer.

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Sexualität ist nun einmal die wichtigste Quelle üblen, abweichenden Verhaltens, insbes. auch unter hormongesteuerten Jugendlichen. Das war schon immer so und wird immer so bleiben, jedenfalls so lange bis nicht ein Rechtspolitiker aus Bayern auf die Idee kommt, jugendlichen Hormonbomben bis hin zum Schwabenalter täglich triebunterdrückende Medikamente zu verpassen oder sie gleich zu kastrieren. Ein Mehr an strafrechtlicher Strafe und Strafbarkeit hilft nicht gegen Sexualität im Jugendalter, sondern nur Menschenbildung, insbesondere Respekt vor dem anderen Geschlecht.

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"Das war schon immer so ..."

Wer würde auch nur entfernt daran denken solch fundierte Argumente in Zweifel zu ziehen ...

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"Sie werfen die Statistik-Zahlen durcheinander."

Sie können mir sicher näher erläutern, wo und was ich welche durcheinander werfe?

"Die Tabelle 20 (ZR-TV-01-T20-TV-insgesamt_exel.xlsx), aus der Sie die Zahlen entnommen haben, führt keine Fall-Zahlen, sondern Zahlen für Tatverdächtige."

Die Abkürzung "Tatv." in der Titelzeile meiner Tabellen steht für Tatverdächtige. Ich bitte um Verzeihung, wenn das zu schwierig war ...

Im übrigen habe ich bereits darauf hingewiesen, dass in Kategorie 221000 die Fallzahlen sehr niedrig sind. In den letzten vier Jahren einmal zweistellig. Darauf eine Trendaussage abzustützen erscheint mir wenig nutzenbringend.

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"Im übrigen habe ich bereits darauf hingewiesen, dass in Kategorie 221000 die Fallzahlen sehr niedrig sind. In den letzten vier Jahren einmal zweistellig."

Hier mal die Fall-Zahlen-Statistik zu Schlüssel 221000 Körperverletzung mit Todesfolge, die Sie aber offensichtlich nicht gemeint haben:

Jahr  erfasste Fälle
2015    90
2016    86
2017    81
2018    88

Es ist eine völlig andere Statistik, wie Sie erkennen können, in deren Zusammenhang von "Fallzahlen" gesprochen wird. In Zusammenhang mit der von Ihnen zitierten Statistik ist von Tatverdächtigen-Zahlen die Rede. Wenn man - wie Sie - dann aber von "Fallzahlen" spricht und zuvor Zahlen zu den Tatverdächtigen angibt, dann ist das irreführend, weil dann der Anschein geweckt wird, dass mit zwei Statistiken argumentiert wird, aber in Wirklichkeit nur eine von ihnen gemeint ist.

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"Wenn man - wie Sie - dann aber von "Fallzahlen" spricht und zuvor Zahlen zu den Tatverdächtigen angibt, dann ist das irreführend, ..."

Sowohl Fallzahlen als auch Täterzahlen dürften im der ausgewählten Kategorie niedrig sein, wenn wir die Möglichkeit eines "Massenkörperverletzung mit Todesfolge" ausschliessen und vernünftigerweise von einem Täter pro Todesfall ausgehen. Was soll hieran nun irreführend sein?

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"... ist das irreführend, weil dann der Anschein geweckt wird, dass mit zwei Statistiken argumentiert wird, aber in Wirklichkeit nur eine von ihnen gemeint ist."

Da Sie es offenbar richtig verstanden haben, bin ich guter Hoffnung, dass es die große Mehrheit ebenso wie Sie richtig verstanden hat.

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Thomas Fischer schreibt in Spiegel Panorama online am 16.01.2020 unter "Das Kind, der Verbrecher und die CSU" (Link oben):

"Ob die immer einmal wieder behauptete "ständige Zunahme" von Straftaten durch Kinder unter 14 Jahren tatsächlich stattfindet und ob die Kriminalität von Kindern sich tatsächlich durch die behauptete Zunahme von Gewalt und Brutalität, durch schwerwiegende Straftaten usw. auszeichnet, weiß man nicht genau."

Ich möchte Thomas Fischer im Übrigen nicht widersprechen, aber das stimmt nicht.

In der PKS für Tatverdächtige des Bundeskriminalamts werden auch Kinder geführt. In der Statistik z.B. für gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Vergiftung §§ 223a, 224, 225, 227, 229 StGB werden 1987 noch 940 Kinder (unter 14) gezählt (Tabelle 20). Die Zahl hat über Jahre ständig zugenommen bis zum Höchststand von 9767 in 2008. Inzwischen ist sie aber zurückgegangen auf 6396 in 2018.

Dabei ist der Hinweis zu beachten: "Ab 2009 sind die Tatverdächtigen aufgrund der "echten" Tatverdächtigenzählung nicht mit den Vorjahren vergleichbar". Gemeint ist damit, dass ab 2009 die Tatverdächtigen nur einmal im Jahr in die Statistik für die betreffende Straftat aufgenommen werden, auch wenn sie diese Straftat mehrmals begangen haben. Hat also ein Kind in 2009 z.B. viermal gefährliche Körperverletzung begangen, dann wird es in der Statistik nur einmal gezählt. In 2008 ist es noch viermal gezählt worden.

Quelle: ZR-TV-01-T20-TV-insgesamt_exel.xlsx (https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2018/Zeitreihen/zeitreihenTatverdaechtige.html?nn=108686) kann unter Tatverdächtige insgesamt ab 1987-exel(xlsx,3MB) abgerufen werden.

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Einige Zahlen aus der PKS 2018 (ZR-TV-01-T20-TV-insgesamt_excel.xlsx) für Kriminalität von Kindern:

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Jahr  Tatverd.
2010    1345
2011    1214
2012    992
2013    1170
2014    1458
2015    1391
2016    1420
2017    1797
2018    2118

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 177, 178 StGB davon:

2010    272
2011    304
2012    193
2013    189
2014    170
2015    183
2016    161
2017    390
2018    501

Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit

2010    21396
2011    20797
2012    19176
2013    17972
2014    17939
2015    16657
2016    16951
2017    18658
2018    18788

Fazit: In einigen Bereichen geht die Kinderkriminalität in den letzteb Jahren stramm nach oben.

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Zu beachten: Bei vielen Gewaltdelikten klafft zwischen Polizeistatistik und Realität wegen der volatilen Anzeigebereitschaft eine große Lücke. Dies gilt ganz besonders für das Verhalten von Kindern. Es ist deshalb absolut richtig, was Herr Fischer schreibt. Und man kann eher nicht davon sprechen, die Kinderkriminalität gehe "stramm nach oben". Nach oben geht offenbar die Anzeigebereitschaft, wenn ein "Tatverdacht" gegen strafunmündige Kinder vorliegt. Das ist möglicherweise ein Symptom der von mir geschilderten Tabuisierung von Gewalt in unserer Gesellschaft (was ja durchaus zu begrüßen ist), die dazu führt, dass ein bisher größeres Dunkelfeld verkleinert wird.
 

Die LTO-Presseschau:

Strafmündigkeit: Der emeritierte Kriminologieprofessor Arthur Kreuzer erläutert im FAZ-Einspruch, warum aus seiner Sicht mehr Argumente gegen als für eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze auf unter 14 Jahre sprechen. Er schaut sich dabei die historische Entwicklung, aber auch die Rechtslage in anderen europäischen Ländern an und gibt einen Überblick über den kriminal- und sozialwissenschaftlichen Forschungsstand.

"Es passt in den systemhoheitlich verordneten Duktus, dass die ansteigenden Fallzahlen gerade nichts mit Fällen zu tun hätten, sondern nur mit dem Anzeigeverhalten."

Da stimme ich zu. Vorabend-Kriminologe Pfeiffer nutzt ja auch immer solch argumentativen Nebelkerzen um die Vorzüge der bunten Einwanderungsgesellschaft ja nicht in Abrede zu stellen.

Als Ludwigshafen vor einigen Jahren Spitzenreiter bei Vergewaltigungen pro Kopf der Einwohnerschaft wurde, erklärte es der Redakteur vom Pfälzischen Beobachter auch mit abnormalen Anzeigeverhalten, statt mit abnormalen Menschen.

Niedlich auch jene statistisch versierten Journalisten, die uns nach dem islamischen Terroranschlägen darin belehrten, dass Fischgräten viel gefählicher seien als Terrorismus und Autofahren ohnehin. Nach dem Mordfall Walter Lübcke habe ich von solchen Statistiken gar nichts gehört.  Man nun eher den medialen Eindruck, dass Rechtsterroristen kurz vor der Eroberung des Kanzleramts stehen ...

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Natürlich nur ein Einzelfall, aber dieser Fall zeigt, wie von Seiten der Polizei ein gravierender Vorfall flagrant verharmlost wurde:

"Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen zu dem Vorfall am 6. März 2018 an der Nimburger Grundschule geht die Polizei davon aus, dass keine vorsätzliche Straftat vorliegt. Das Ermittlungsergebnis wird an die Staatsanwaltschaft Freiburg in Berichtsform vorgelegt. Abschließend haben sich im Verlaufe der durchgeführten Ermittlungen keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der siebenjährige Schüler seine Lehrerin absichtlich verletzen wollte."

Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110970/3903325

Hier nun Schilderungen des Opfers:

"Weil der Zweitklässler mal wieder den Unterricht gestört habe, habe sie ihn vor den Klassenraum verwiesen. Wenig später habe die Pädagogin nach dem Schüler schauen wollen und dabei das Messer in seiner Hand entdeckt: „Ich sagte, er solle mir das Messer geben. Ich hatte Angst, dass er andere Kinder verletzt“, so die 54-Jährige gegenüber der „Bild“. Doch statt ihr das Messer auszuhändigen, habe er auf die Lehrerin eingestochen. Sie musste im Krankenhaus operiert werden."

„Ich leide noch heute unter dem Angriff und finde es schlimm, dass das so verharmlost wird“, so die 54-Jährige weiter.

"Die Angst bleibt. Ich bekomme Panikattacken, wenn ich an die Schule denke, sagte sie gegenüber der „Bild“-Zeitung weiter."

Quelle: https://www.focus.de/familie/schule/nimburg-zweitklaessler-sticht-lehrerin-in-den-bauch-junge-galt-als-gefaehrlich_id_8628399.html

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Was man bei den Betrachtungen zur Kriminalitätsentwicklung nicht vergessen darf, sind folgende Punkte:

Videoüberwachung gab es vor 30 Jahren nur in wenigen Bereichen, heute gibt es die in jeder Strassenbahn.

Vor 30 Jahen gab es kein Handy und schon gar kein Smartphone mit denen man heute fast überall einen Notruf absetzen kan.

Der DNA-Abgleich ist gleichfalls erst seit ca. 15 Jahren fest etabliert.

Zusammen mit der Erhöhung des Durchschnittsalters der Bevölkerung, wäre also ein ganz massiver Rückgang der Kriminalität zu erwarten.

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> Es ist zugleich (oder sogar stattdessen) ein Indiz für meine Annahme, dass Gewalttätigkeiten in unserer Gesellschaft zu recht tabuisiert werden und alles dafür getan wird, dass sie sich nicht ausbreiten.

Ich kann mich nicht daran erinnern jemals Plünderungszenen in Deutschland erlebt zu haben, wie sie durch die Migrantenjugend in Stuttgart veranstaltet wurden. Das war bisher tabu und ist es nun dank ungesteuerter Zuwanderung nicht mehr. Die weiterhin ungebremste illegale Zuwanderung wird dafür sorgen, dass sich Gewalt genauso ausbreitet, wie es in den Herkunftsländern üblich ist.

Es wird sogar noch schlimmer als in den Herkunftsländern, denn dort ist man auf Gewalt dieser Größenordnung vorbereitet, bei uns wie man gesehen hat definitv nicht.

Mit seiner Einschätzung

> Die Jugend ist in der vergangenen Dekade nicht gewalttätiger geworden, sondern Jugendgewalt ist  - im Gegenteil - deutlich zurückgegangen. Derzeit spricht viel dafür, dass dieser Trend anhält, auch wenn die Utopie einer gewaltfreien Gesellschaft wohl eine bleiben wird.

lag Herr Professor Müller jedenfalls komplett falsch.

Herzliche Grüße und bleiben Sie unverletzt,

GK

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Stuttgart weist ja erneut in eine gefährliche Richtung, aber auch Freiburg:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/freiburg-prozess-um-mutmassliche-gruppenvergewaltigung-gutachter-verteidigt-sich-a-6993626d-fbe4-4926-af4c-81649a543a65

Die Justiz tut sich da enorm schwer, wie es auch dieser Prozess zeigt.

Die Realitäten und Tendenzen aber müssen doch gesehen werden, denn die Akteure im Dunkelfeld wollen den Staat und seine Justiz aussen vor lassen.

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Es trifft nicht zu, dass es bislang in Deutschland keine Plünderungen gab. Am 1. Mai 1987 wurden in Berlin-Kreuzberg etliche Geschäfte geplündert und es kam zu mehrstündigen Straßenschlachten, die weit über das Niveau hinausgehen, das Stuttgart erlebte. Die Straßenschlachten am 1. Mai galten danach als (auch touristisches) Ereignis, das bis 2009 (!) jedes Jahr wiederholt wurde. Die Polizei war in den meisten Jahren allerdings besser vorbereitet und konnte Plünderungen weitgehend verhindern. Ab dem 2. Mai 1987 wurde übrigens genauso - also mit denselben Argumenten - über dei Ursachen diskutiert wie jetzt in Stuttgart.

Dass die Jugendgewalt trotz solcher Ereignisse langfristig seit 1993 rückläufig ist, stimmt trotzdem.

Und ich bitte um vollständige Zitierung. Vor dem Satz, der oben von "Kosmonaut" zitiert wurde, steht:

Fälle, die hohe Aufmerksamkeit der Medien bekommen, sind für die Trendbeschreibung einer Gesamtentwicklung ungeeignet.

 

Trends für die nächsten Jahre können durch Extrapolationen aus den letzten Jahren aber auch nicht vorhergesagt werden, das gehört auch dazu. Parteipolitische Manöver aber dabei lehne ich sowieso ab, wer immer die auch betreibt.

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