Die gute Nachricht für den Verjährungsfan! Keine Rechtsbeugung! Freispruch!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 14.11.2019
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht4|3649 Aufrufe

Schon ein sehr befremdlicher Sachverhalt, der sich aus dem Urteil des LG Rostock bzw. dem Bericht bei Spiegel Online entnehmen lässt: Ein Amtsrichter, der 2 mal pro Woche nur 2 Stunden OWis terminiert und hunderte Verfahren verjähren lässt - der schon einmal ein Verfahren wegen Rechtsbeugung am Hals hatte ...und auch eines wegen Beleidigung - Kollegen, die das offenbar alles sehenden Auges hinnahmen - Kollegen, die wohl früher meinten, ihn entlasten zu müssen, das dann aber später nicht mehr taten und ihm dann offenbar ein volles Pensum OWi-Sachen gaben und damit wohl das, was vermeintlich am wertlosesten im Gericht war. Wie schon geschrieben: Alles sehr merkwürdig. Jedenfalls hat dann wohl die StA plötzlich nach hunderten OWi-Verjährungen festgestellt, dass Rechtsbeugung vorliegen könne. Klar - daran kann man schon mal denken.  Also gab es eine Anklage. Und was meinte das LG Rostock dazu? "Objektiv Rechtsbeugung - aber trotzdem keine Verurteilung. Der Dienstherr hätte sich kümmern müssen!" Sehr richterfreundlich....und hoffentlich auch richtig. Ich wette, da gibt es eine Revision.

Der Dienstherr hat den Richter dann immerhin in den wohlverdienten Ruhestand geschickt. Beruhigend für alle OWi-Richterinnen und -Richter! 

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4 Kommentare

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>> "Kollegen, die wohl früher meinten, ihn entlasten zu müssen, das dann aber später nicht mehr taten und ihm dann offenbar ein volles Pensum OWi-Sachen gaben "

Nach meiner bisherigen Erfahrung muss man auch folgende Variante vermuten/befürchten:
Kollegen, die meinten, dass der Dienstherr endlich neue Kollegen einstellen müsste und deshalb einen Teil des Gerichts bewusst durch Einsatz eines an seinem subjektiven Limits arbeitenden Richters haben absaufen lassen. Und zwar den Teil des Gerichts, von dem sie vermuten, dass der politische Druck beim Absaufen am höchsten ist, nämlich weil „dem Staat“ (wobei hier nicht zwischen Land und Kommunen differenziert wird) Bußgelder entgehen.
In den meisten Bundesländern ist das Verhältnis zwischen Richterschaft und Landesregierung so schlecht, dass ich die obige Variante für realistisch halte. Der Deutsche Richterbund sollte anfangen, sich grundsätzlich über das Verhältnis der Justiz zur Politik Gedanken zu machen, anstatt ständig über Twitter eine Ausweitung der Aufgaben der Justiz zu fordern, jedes GroKo-Projekt abzufeiern und die DRiZ zu einem rechtspoltischen Feuilleton verkommen zu lassen.
 

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Wenn ich die Berichterstattung richtig vestanden habe, war hier der springende Punkt eine "psychische Erkrankung" des angeklagten Richters. Aus diesem Grund wird sich die besprochene (Einzelfall-) Entscheidung nicht verallgemeinern lassen.  

Die LTO-Presseschau:

LG Rostock zu überlastetem Amtsrichter: Die Staatsanwaltschaft Rostock hat laut lto.de die Revision gegen den im November 2019 ergangenen Freispruch im Fall des wegen Rechtsbeugung angeklagten früheren Richters am Amtsgericht Güstrow zurückgezogen. Das Urteil des Landgerichts Rostock ist somit rechtskräftig. 

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