Die Fixierung vor dem Bundesverfassungsgericht

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 31.01.2018

Fixierungen sind nicht nur in der forensischen Psychiatrie (siehe dazu meinen früheren Blog-Beitrag), sondern auch in der allgemeinen Psychiatrie, in der Geriatrie und in Altenheimen ein Thema

Fest steht, dass es nicht ganz selten zu Situationen kommt, in denen Patienten in solchen Einrichtungen sich selbst, andere Patienten oder auch Personal gefährden, insbesondere bei akuter psychotischer Krankheitssymptomatik.

Siehe dazu das Interview mit Andreas Heinz, Psychiatrie-Direktor in Berlin, in der FAZ von heute (Ausschnitt):

Wir hatten bei uns an der Charité in Berlin kürzlich einen Patienten, der hat versucht, mit einer Spiegelscherbe einem meiner Pfleger die Leber rauszuschneiden. In seiner Psychose dachte der Patient, dass der Pfleger ein Alien wäre, den er nur so daran hindern könnte, ihn zu töten. Was machen Sie denn mit so einer Person? Sie können den nicht festhalten, bis der Richter kommt.

In Großbritannien wird ohne Zwangsfixierungen gearbeitet.

Ja, weil dort sehr schnell sehr stark mediziert wird – auch gegen den Willen der Patienten. Das ist in vielen deutschen Bundesländern seit einigen Jahren nicht mehr erlaubt, wenn der Kranke nur andere gefährdet – und nicht sich selbst. Das geht auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil zurück. Alle Länder haben das anders ausgelegt, aber in Berlin dürfen wir bei Fremdgefährdung nur isolieren und sedieren – aber keine Medikamente zum Beispiel gegen die Psychose verabreichen. Das halte ich für ganz falsch, denn damit ist die Fixierung ein Fremdschutz, der nichts an der Situation ändert. Wenn Drogen im Spiel sind, kann das helfen, dann beruhigen sich die Leute. Aber es gibt Patienten, die bleiben in ihrer Manie sehr lange sehr aggressiv. Wir hatten das erste Mal seit zehn Jahren jetzt wieder einen Patienten mit Manie und Drogeneinfluss, der war eine ganze Woche lang hochgradig fremdaggressiv und musste immer wieder fixiert werden.

Wieso?

Wenn wir ihn losgemacht haben, hat er versucht, dem Pflegepersonal mit dem Feuerlöscher den Schädel einzuschlagen, es mit Kot zu beschmeißen, oder das Waschbecken aus der Wand zu reißen. Das kommt ganz selten vor. Aber diese Menschen durchleben in ihrer Psychose den schlimmsten Horrorfilm und haben das Gefühl, dass um sie herum alles inszeniert und lebensbedrohlich ist: Wie in einem Zombiefilm, in dem der letzte Ausweg ist, alle zu töten. Ich finde es unmenschlich, dass jemandem in der Situation nicht geholfen werden darf, wenn er „nur“ andere Menschen gefährdet. Oft schämen sich die Patienten später ja auch furchtbar dafür.

Die Fixierung ist eine von mehreren die jeweilig Betroffenen mehr oder weniger stark belastenden Reaktionsmöglichkeiten. Sie stellt eine extreme Freiheitsbeschränkung dar, was ohnehin eine sorgsame Abwägung zwischen Nutzen und Folgen nötig macht, einschließlich der Frage, ob mildere Mittel in Betracht kommen. Allerdings lässt sich die Frage, was milder ist (und gleichzeitig ebenso effektiv) nicht pauschal beantworten.

Auch mittels sofortiger Medikation (Neuroleptika) kann insbesondere bei akuter Psychose-Symptomatik eine Ruhigstellung erfolgen. Indes: Während manche Patienten (und Ärzte/Pflegepersonal) dies weniger belastend oder ethisch vertretbarer empfinden als die mechanische Fixierung, sprechen einige landesgesetzliche Regelungen (gegen Zwangsmedikation), die Nebenwirkungen und teilweise auch allg. Überzeugungen gegen diese „chemische Lösung“.

Mit einer Haltetechnik kann mit (mehreren) kräftigen Personen ein Patient ebenfalls kurzfristig fixiert werden und es wird berichtet, dass sich auf diese Weise etliche Fälle mechanischer Fixierungen vermeiden ließen, da Patienten sich beruhigen ließen. Allerdings: Auch diese Methode funktioniert keineswegs immer – in vielen Fällen müsste doch auf Medikation zurückgegriffen werden. Zudem fehlt es oft an (ausreichend kräftigem und dazu ausgebildetem) Personal; es besteht auch eine gewisse Verletzungsgefahr.

Wichtig erscheint es, dass weder Fixierungen noch eine Verabreichung von Medikamenten zu routinemäßig ergriffenen Behandlungsmaßnahmen ausarten und dann zu häufig bzw. zu lange durchgeführt werden. Die sehr unterschiedliche Häufigkeit in verschiedenen Institutionen (auch bei ähnlicher Patientenzusammensetzung) deutet hier auf gewisse Defizite hin, die wohl auch in den jetzt vor dem BVerfG verhandelten Fällen sichtbar wurden.

Zwei Faktoren sind es, die eine zu häufige Fixierung zumindest unwahrscheinlicher machen:

1. Strenge Dokumentationspflicht, d.h. in jedem Fall muss unmittelbar nach Beginn der Fixierung dokumentiert werden, wann, aus welchem Grund und von wem diese angeordnet wurde und wer sie in welchem Zeitraum überwacht und wie lange sie andauert.

2. Richterliche Kontrolle innerhalb einer (möglichst kurzen) Zeitspanne, auch wenn die Fixierung in der Zwischenzeit aufgehoben wurde.

Das BVerfG wird die Fixierung also höchstwahrscheinlich nicht verbieten, aber es wird wahrscheinlich die Verfassungsgemäßheit der Fixierung an eine oder beide dieser Voraussetzungen knüpfen und eine entsprechende gesetzliche Regelung in den Ländern anmahnen. Ob z.B. das Bay. Unterbringungsgesetz und das Bay. Maßregelvollzugsgesetz (dazu mein damaliger Blog-Beitrag) diesem Anspruch genügen, wird dann neu bewertet werden müssen.

Update (24.07.2018): Heute hat das BVerfG seine Entscheidung verkündet. Der Senat hat in etwa so entschieden, wie ich es vorausgehen habe: Die Fixierung wurde nicht untersagt, aber nur als ultima ratio für voraussichtlich maximal 30 Minuten für verfassungsgemäß erachtet. Alles darüber hinaus gehende erfordert die richterliche Genehmigung. Auch Dokumentationspflichten wurden begründet. Die gesetzlichen Regelungen in Bayern und Baden-Württemberg müssten überarbeitet werden. Ich werde beizeiten einen weiteren Beitrag dazu verfassen. 

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520 Kommentare

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Wir reden über ein nicht von einem Richter genehmigtes Abhören für ein Strafverfahren, und zwar von einer Geschädigten, aber das war ja ihr eigenes Empfinden. Wollten Sie das als Notwehr bezeichnen?

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Nein, sehen Sie in die Entscheidungen, die ich Ihnen beigefügt habe. Die Verwertung der Tonaufnahmen ist rechtlich zulässig und im vorliegenden Fall sogar geboten. Das hat im Strafverfahren keiner bestritten. Ganz im Gegenteil. Ich wurde gebeten, alles vorzulegen, damit es verwertet werden kann. Nach der Rechtsprechung des BGH und BVerfG ist die Situation, in der ich mich im Krankenhaus befand, eine Notwehrsituation bzw. Situation der gewichtigen Bedrohung gewichtiger Rechtsgüter gewesen.

In solchen Situationen tritt das Recht am gesprochenen Wort durchaus zurück.

Da Sie ja die Validität von Zeugenaussagen - zu Recht - bemängelten, sollten Sie sich über diese objektiven Beweismittel und deren Verwertbarkeit freuen!

Hier nochmal :
BVerfG, Beschluss vom 09. Oktober 2002 – 1 BvR 1611/96 –, BVerfGE 106, 28-51

BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1973 – 2 BvR 454/71 –, BVerfGE 34, 238-251
BGH, Urteil vom 20. Mai 1958 – VI ZR 104/57 –, BGHZ 27, 284-291
BGH, Urteil vom 24. November 1981 – VI ZR 164/79 –, juris

Oder sind in Ihren Augen jetzt auch Staatsanwälte und Richter zu blöd?!
Warum ist das für Sie so schwer zu ertragen, dass Gewaltopfer ab und an auch mal Recht bekommen?!

Genauer:

Wir reden über ein nicht von einem Richter genehmigtes Abhören von Krankenhauspersonal im intensivmedizinischem Bereich für ein Strafverfahren gegen dieses Personal, und zwar durch eine mit Fixierung Geschädigte, aber das war ja das eigene Empfinden der Geschädigten. Wollten Sie das als eine rechtmäßige Notwehr bezeichnen?

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Notwehrmaßnahmen muss der Richter nicht genehmigen. Tonaufnahmen sind insoweit nach der bereits zitierten Rechtsprechung und den Folgeurteilen eine Notwehrhandlung. Sehen Sie doch in die von mir zitierten Entscheidungen und verfolgen von dort aus die weiteren gerichtlichen Bestätigungen.

Dabei ist nicht relevant, ob man sich durch eine Fixierung geschädigt fühlt. Relevant ist der Angriff auf die Rechtsgüter aus Art. 1 und 2 GG.

Und ja, dann sind Tonaufnahmen von Klinikpersonal, Polizei, Amtsarzt, Amtsrichterin Notwehrhandlungen, jawohl! Und das ist rechtlich völlig unproblematisch. Der Verwertung der Tonaufnahmen hat demgemäß auch keiner der Beschuldigten widersprochen.

"dann sind Tonaufnahmen von Klinikpersonal, Polizei, Amtsarzt, Amtsrichterin Notwehrhandlungen"

Danke, ich werde das nun selber nicht mehr unterlassen, auch wenn mir ein Amtsrichter wieder dabei mit dem Staatsanwalt droht.

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Fixiert wurde ich ja nie, aber Amtsrichter versuchten mir schon das Wort abzuschneiden und einmal meine Tonaufnahmen auch zu verhindern, als ich deren Handlungen kritisierte, die mittelbar die Rechtsgüter von Art. 1 und 2 GG angriffen. Mal hören, was diese dann sagen nach Hinweisen auf die genannten Urteile und Entscheidungen.

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Naja, ich würde das jetzt nicht unbedingt offen machen, sonst schaffen die Fakten. Mir wäre sicherlich auch das Handy weggenommen worden, wenn die das geschnallt hätten.
Was diese dann sagen unter Hinweis auf die Entscheidungen ist: das ist mir doch egal, was der BGH und das Bundesverfassungsgericht da sagen.
So wie "meine" Amtsrichterin in Bezug auf die Patientenverfügung, die formellen und materiellen Voraussetzungen....

@Sonja Ehrlich, weil Sie ja so viel über Notwehr fachsimpeln, wage ich ungeschützt einfach mal die Frage, ob Sie einmal auf den Gedanken gekommen sind, dass die Ihnen widerfahrene objektiv rechtswidrige Behandlung ihren Grund darin hatte, Ihnen zu helfen und Sie zu schützen, so dass sich die Frage aufdrängt, ob Sie die involvierten Beteiligten wirklich jahrelang so massiv durch alle möglichen Instanzen verfolgen müssen, die Ihnen ja subjektiv nichts böses wollten.

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Wer helfen will, der klärt den Patienten auf, statt ihn zu fixieren.
Wer helfen will, bringt einen nach eigener Vorstellungswelt nicht in Lebensgefahr, wo vorher nur die Möglichkeit einer Lebensgefahr bestand.
Wer helfen will, sucht mildere Mittel, statt gleich zur ultima ratio zu greifen.
Wer helfen will, beachtet die Patientenverfügung.
Wer helfen will, sieht mal in die Patientenakte und stellt dann fest, dass die Fachärzte eine andere Einschätzung der medizinischen Situation hatten.

Dieses und noch einiges mehr passt überhaupt nicht zu dem von Ihnen angenommenen Helfer-Willen. Nur weil jemand Arzt ist, ist er kein reines altruistisches Wesen.

Vielleicht sollten sie sich endlich mal von Ihren Vorurteilen distanzieren. Das ist kindliches unreifes Denken!

Es gibt einen klaren Unterschied zwischen helfen und zwingen.

Und letzten Endes interessiert es nicht, ob jemand helfen will, denn er hat trotzdem meine Grundrechte zu beachten und dazu gehören eben Artikel 1 2 und 3 und meine Selbstbestimmungsrechte.

Wenn Sie demnächst zu ertrinken drohen, ist die Frage eines DLRG-Retters nach Ihrer Patientenverfügung sicher sehr hilfreich und wenn Sie sich wehren, wird Sie niemand mehr zwingen, sich retten zu lassen. Welche Motive unterstellen Sie denn den Beteiligten in Ihrem Fall?

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Tja. Nur gab es vorliegend keinen akuten Grund einzugreifen. Es gab Ruhe und Zeit. Es ist also ein völlig unsinniger Vergleich.

Welche Motive ich denen unterstelle, ist irrelevant. Sie würden ja doch wieder nur pöbeln und provozieren.
Deswegen sage ich Ihnen einfach, zu welchem Ergebnis die Kammer am Landgericht gekommen ist:

"Das war so ein Machtding!" und der Stationsarzt habe "von Anfang an auf Eskalation gesetzt".

Nachdem dann der Polizeibeamte ausgesagt hat, waren auch noch die minimalsten Restzweifel weggefegt.

Denn er teilte diese Wahrnehmung.

 

Gast schrieb:

@Sonja Ehrlich, weil Sie ja so viel über Notwehr fachsimpeln, wage ich ungeschützt einfach mal die Frage, ob Sie einmal auf den Gedanken gekommen sind, dass die Ihnen widerfahrene objektiv rechtswidrige Behandlung ihren Grund darin hatte, Ihnen zu helfen und Sie zu schützen, so dass sich die Frage aufdrängt, ob Sie die involvierten Beteiligten wirklich jahrelang so massiv durch alle möglichen Instanzen verfolgen müssen, die Ihnen ja subjektiv nichts böses wollten.

Gast schrieb:

@Sonja Ehrlich, weil Sie ja so viel über Notwehr fachsimpeln, wage ich ungeschützt einfach mal die Frage, ob Sie einmal auf den Gedanken gekommen sind, dass die Ihnen widerfahrene objektiv rechtswidrige Behandlung ihren Grund darin hatte, Ihnen zu helfen und Sie zu schützen, so dass sich die Frage aufdrängt, ob Sie die involvierten Beteiligten wirklich jahrelang so massiv durch alle möglichen Instanzen verfolgen müssen, die Ihnen ja subjektiv nichts böses wollten.

Gast schrieb:

... die Ihnen ja subjektiv nichts böses wollten.

Und das wissen Sie woher?

Oder unterstellen Sie einfach bloß, wer Arzt ist, ist ein reiner, altruistischer Engel?

Gast schrieb:

...ob Sie die involvierten Beteiligten wirklich jahrelang so massiv durch alle möglichen Instanzen verfolgen müssen,

Tja. Genauso wie Eltern die von ihrem Kind aus Versehen mit dem Fußball zerstörte Fensterscheibe bezahlen müssen, muss auch ein Arzt für den Schaden haften, den er verursacht, wenn er sich völlig inkompent und schädigend verhält und deswegen ein Schaden entsteht.

Wer helfen will und größeren Mist baut, als es einfach gelassen zu haben, entschuldigt sich normalerweise. Er lügt auch nicht, dass sich die Balken biegen. Und er versucht, den Schaden, den er verursacht hat, wieder gut zu machen. Das ist aber beides nicht passiert. Also blieb mir nichts anderes übrig, als die Gerichte anzurufen. Oder fällt Ihnen ein vernünftiger Grund ein, warum das Opfer auf dem Schaden sitzen bleiben soll? Dann lassen Sie mal hören!

Nein, man hat gedacht, die kleine traumatisierte Patientin, die wird schon noch aufgeben, die hält das eh nicht durch. Das hat der kommissarische Leiter damals sogar sinngemäß zu mir gesagt.

Und übrigens: Ich hätte auch gern meine Zeit anders als mit belastenden Rechtsstreitigkeiten verbracht. Aber das ist Ihnen in Ihrem Hass offenbar völlig egal.

Ich “hasse“ Sie doch nicht! Warum sollte ich Sie “hassen“. Ich kenne Sie doch nicht einmal! Welcher “Schaden“ ist Ihnen denn entstanden?

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Ich hätte nicht gedacht, dass meine unschuldigen Bemerkungen auf einen solchen Unwillen und solche Abwehr stossen...

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Hier unterstellen Sie wieder einmal, dass es nur eine Person ist, die unter der Sammelbezeichnung "Gast" hier schreibt.

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Die taz hat sich ebenfalls dieses Themas angenommen:

https://taz.de/Recht-auf-effektive-Strafverfolgung/!5658955/

Wenn Sie auch nur ein bisschen Erfahrung mit solchen für Hoheitsträger peinlichen Themen hätten, wüssten Sie, wieviel für Sie als dem Geschädigten für das Gelingen Ihrer Sache davon abhängt, Publizität herzustellen. Insofern ist der Wert der Berichterstattung in der Tagesschau und in der taz gar nicht hoch genug zu veranschlagen.

Das sollte der ultimative publizistische Ritterschlag sein:

https://www.tagesschau.de/inland/verfassungsgericht-fixierte-patientin-1...

Wikipedia hat das Thema auch schon entdeckt und verarbeitet. Übrigens ist in dem Text der Tagesschau ganz selbstverständlich von einem Grundrecht der Bf. die Rede.  

Einen "ultimative[n] publizistische[n] Ritterschlag" eines SWR-Journalisten, der sehr wenig nur in der Sache recherchiert hatte, sollte man jedoch nicht unbesehen allzu sehr beachten, auch wenn besonders der Gang in die Öffentlichkeit ja beabsichtigt wird.

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Ich beabsichtige keinen Gang in die Öffentlichkeit und benötige ihn auch nicht, um mein Recht durchzusetzen. Hätte man mich gefragt, hätte ich die Entscheidungen alle nicht veröffentlicht.

Hätte man mich gefragt, hätte ich die Entscheidungen alle nicht veröffentlicht.

Dafür suchen Sie aber ganz schön die Öffentlichkeit, insbes. auch genau mit dieser Entscheidung. Zurückhaltung sieht anders aus...

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Aha? Und was macht Sie da so sicher? Kennen Sie denn meinen richtigen Namen? Dann nennen Sie ihn doch hier!
Ich erwähnte es schon mal: Wenn man keine Ahnung hat, vielleicht einfach mal still sein.

Was die Tagesschau nicht mitteilt ist, dass die noch junge Bf. seitdem Schadensersatz geltend machen will und eine volle Erwerbsminderung wegen einer sog. posttraumatischen Belastungsstörung mit einer Berentung deswegen auch noch geltend machen will, so dass sie bis an die Regelaltersrente keine 3 Stunden mehr pro Tag einer bezahlten Tätigkeit nachgehen kann. Das hindert sie aber nicht daran, hier in diesem Blog viele, auch lange Kommentare noch zu schreiben, von denen viele schon auf ihren eigenen Wunsch hin gelöscht wurden.

Die journalistische Informations- und Sorgfaltspflicht hätte es m.E. geboten, auch diesen, doch sehr erhellenden Sachverhalt nicht zu verschweigen.

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Die gesundheitlichen Beschwerden werden auf das pferdesturzbedingte "Schädel-Hirn-Trauma mit Einblutungen" zurückzuführen sein und nicht auf die in der Klinik erfahrene Behandlung. Kopfverletzungen sind bekanntlich die zweithäufigste Folge von Reitunfällen.

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Und?
Wie ich bereits mehrfach geschrieben habe, ärgert mich die schlampige Bearbeitung seitens des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls. Ich habe mich bereits mehrfach darüber geäußert, dass ich es absolut traurig finde, dass nicht einmal ein bundesverfassungsgericht es hinbekommt, den Sachverhalt, wie er sich den Akten entnehmen lässt, korrekt wiederzugeben.
Demgemäß haben wir auch Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt. Das findet sich übrigens auch auf der Webseite freiheitsgrundrechte.com, die Sie offensichtlich nicht gelesen haben.
Vielleicht sollte man sich erstmal informieren, bevor man hier eine dicke Lippe riskiert.

Ich vermute allerdings, da es auch schon überall in der Presse falsch steht, dass das Bundesverfassungsgericht den Tatbestand vermutlich nicht korrigieren wird. Wäre ja noch peinlicher. Mit ein Grund mehr, warum man den egmr anrufen muss.

Richtig ist, dass ich mit Gedächtnislücken eingeliefert worden bin. Diese hatten sich bereits noch während des aufnahme Prozesses vollständig zurückgebildet. Das einzige, was an Gedächtnislücken blieb, war, dass ich zwei den Anfang des Sturzes erinnere, nicht aber den Aufprall auf den Boden. Das war den Fachärzten bekannt und sie teilten uns trotzdem mit, dass keinerlei medizinische Situation bestünde, die nicht durch Ruhe ganz allein ohne Zugriff von außen ausheilen würde.

Gedächtnislücken sind jedoch kein Grund für eine Freiheitsberaubung.
Ich erinnere mich bis heute nicht an den Aufprall auf dem Boden. Muss ich nun seit acht Jahren eigentlich schon fixiert sein?! Oder dauerhaft im Krankenhaus liegen?

Und haben Sie vielleicht auch auch nur ein einziges Sekündchen mal darüber nachgedacht, dass gewisse Dinge in den Entscheidungen gern verschwiegen werden, weil man nämlich dann tatsächlich über einen versuchten Totschlag nachdenken müsste oder grobe Dummheit des Stationsarzt ist und der Beteiligten ( ersichtlich lebensgefährliche Behandlung).

Offensichtlich reichen diese falschen Sachverhaltsangaben schon für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde und zahlreiche Rechtswidrigkeitsfeststellungen aus.
Das war doch schon einen kleinen Aufschrei in Deutschland wert.
Was wäre denn los, wenn die Wahrheit publiziert werden würde: dass ein voll einsichtsfähiger Mensch nur deswegen ans Bett gefesselt wird, weil er sich nicht sofort ins Bett legt und stattdessen den Stationsarzt daran erinnert, dass er einen erst mal aufklären soll. Und das dann durch das Handeln nach der Vorstellungswelt aller Beteiligten eine bislang nur für möglich gehaltene Gefahrenlage extrem verdichtet wird, sprich, man erst in Lebensgefahr gebracht wird mit dem Argument, man wolle das Leben schützen.

Es ist zwar einen Gerichtsakten, wird aber eben gern vertuscht.
Durch diese ganze mediale Berichterstattung ist es mir nun ein Anliegen, zumindest den Versuch zu unternehmen, die tatsächlichen Sachverhalt, so wie er sich auch aus den Gerichtsakten und seitens der gerichtlichen Sachverständigen ergibt, mitzuteilen.

Schließlich habe ich auch ein Recht auf volle Rehabilitation und nicht nur halbe oder dreiviertel.

Grüß Gott Frau Ehrlich,

kann es sein, dass es für die staatlichen Autoritäten allmählich ein bisschen eng wird?

Viele Grüße aus München

Gast schrieb:

Was die Tagesschau nicht mitteilt ist, dass die noch junge Bf. seitdem Schadensersatz geltend machen will und eine volle Erwerbsminderung wegen einer sog. posttraumatischen Belastungsstörung mit einer Berentung deswegen auch noch geltend machen will, so dass sie bis an die Regelaltersrente keine 3 Stunden mehr pro Tag einer bezahlten Tätigkeit nachgehen kann. Das hindert sie aber nicht daran, hier in diesem Blog viele, auch lange Kommentare noch zu schreiben, von denen viele schon auf ihren eigenen Wunsch hin gelöscht wurden.

Die journalistische Informations- und Sorgfaltspflicht hätte es m.E. geboten, auch diesen, doch sehr erhellenden Sachverhalt nicht zu verschweigen.

Gast schrieb:

Was die Tagesschau nicht mitteilt ist, dass die noch junge Bf. seitdem Schadensersatz geltend machen will und eine volle Erwerbsminderung wegen einer sog. posttraumatischen Belastungsstörung mit einer Berentung deswegen auch noch geltend machen will, so dass sie bis an die Regelaltersrente keine 3 Stunden mehr pro Tag einer bezahlten Tätigkeit nachgehen kann. Das hindert sie aber nicht daran, hier in diesem Blog viele, auch lange Kommentare noch zu schreiben, von denen viele schon auf ihren eigenen Wunsch hin gelöscht wurden.

Die journalistische Informations- und Sorgfaltspflicht hätte es m.E. geboten, auch diesen, doch sehr erhellenden Sachverhalt nicht zu verschweigen.

Und?
Ich reite übrigens auch täglich, manchmal sogar mehr als drei Stunden. Das ist auch der Beklagten und dem Gericht bekannt!
Ich weiß ja nicht, was Sie sich unter einer PTBS oder vollen Erwerbsminderungsrente vorstellen. Klinisch tot oder bettlägerig ist man da jedenfalls nicht.
Wenn man keine Ahnung von etwas hat, sollte man vielleicht einfach mal still sein.

Als eine bezahlte Ausreiterin von Pensionspferden zu arbeiten ist doch zum Beispiel auch eine nette Verdienstmöglichkeit unter vielen anderen Tätigkeiten für eine junge Frau mit Ihren Qualitäten.

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Ich empfehle Ihnen dringend ein MRT. In Ihrem Hirn scheint irgendwas nicht wirklich in Ordnung zu sein.
Ideale Adresse: UKSH Kiel. Werden Sie gleich da behalten. Egal, ob Sie was haben oder nicht.
Bei ihnen bin ich mir aber sicher, dass Sie was haben.

Nachlesen hier ( https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/01/rk20200115_2bvr176316.html ) und in diesem Blog kann Informationsdefiziten abhelfen.

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Das emsige Rühren der Werbetrommel in eigener Sache hat eben manchmal auch noch ein leichtes "Geschmäckle", mit Verlaub.

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Ich rühre hier keine Werbetrommel. Angesichts der Veröffentlichungen nutze ich mein Recht auf Richtigstellung, Gegendarstellung, Kommentierung und so weiter.

Da das Thema mir eben auch wichtig ist, habe ich unter dem Blog von Herrn Professor Müller meine 50 Cent dazu beigetragen. Auch das ist nicht verwerflich. Sie haben mit dem Thema ja schließlich gar nichts zu tun und sülzen hier auch jede Menge - vor allem Unfug.

Ein komisches Geschmäckle ist da nicht bei. Wie gesagt, wenn man eine PTBS hat ist man weder denkunfähig, noch klinisch tot. Gleiches gilt für eine volle Erwerbsminderung wegen einer PTBS.
Ihre Vorurteilsbehaftetheit und Ihr undifferenziertes Denken sind unreif und kindisch.

Wie gesagt, wenn man eine PTBS hat ist man weder denkunfähig, noch klinisch tot. Gleiches gilt für eine volle Erwerbsminderung wegen einer PTBS.

Aber deswegen dem Arbeitsmarkt nicht mehr länger als 3 Stunden am Tag bei 5 Tagen in der Woche zur Verfügung zu stehen bis zur normalen Regelaltersrente, das besteht überhaupt keiner Plausibilitätsprüfung.

Das wäre doch wahrlich vorurteilsbehaftet, undifferenziert, unreif und kindisch.

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Dann sind die Sachverständigen bei der DRV Bund und beim Gericht halt alle Vollidioten, die ihren Job nicht verstehen. Sie können sich ja als potentieller Sachverständiger melden.
Dafür müssten Sie allerdings mindestens Psychiater sein.
Sind Sie das?

Ja genau, ich lege mich jetzt extra auf die faule Haut und stresse mich mit Gerichtsprozessen, anstatt meinen Job zu machen, in dem ich 1. gut war 2. gutes Geld verdient habe und 3. Spaß hatte.

Ich könnte jetzt ja schon in einem selbst bezahlten Haus wohnen. Aber ich warte lieber noch zehn bis fünfzehn Jahre und so lange hocke ich faul auf dem Sofa. Nein, nicht faul. Ich schreibe "lange Kommentare" und trete meinen Fall in der Presse breit.

Also: Sie bringen keine sachlichen Argumente, keine Antworten auf meine Fragen. Nur allgemeines Geschwafel. Ich lege Wert auf Diskussionspartner, die auch wirklich was einzubringen haben.

Wer sagt denn, dass Sie nichts tun?

Eine Rente  zusätzlich aber und ansonsten cash, oder als Teil einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung wäre auch eine Möglichkeit zur Lebensgestaltung.

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