Gibt es ein „Supergrundrecht“ auf Gesundheitsschutz?

von Dr. iur. Fiete Kalscheuer, veröffentlicht am 26.03.2020
Rechtsgebiete: Öffentliches RechtStaatsrechtCorona12|7360 Aufrufe

Die Tage eingeschränkten öffentlichen Lebens ziehen ins Land. Bundesfinanzminister Olaf Scholz kann dabei die Frage nach einer Interessenabwägung zwischen dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und den Belangen der Wirtschaft „nicht akzeptieren“; – das „allerwichtigste“ sei  „die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger“.

Verfassungsrechtlich stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage: Gibt es ein „Supergrundrecht“ auf Gesundheitsschutz? – Die Antwort hierauf ist eindeutig: Nein! Das Grundgesetz kennt nur ein „Supergrundrecht“, die Menschenwürde. Dieses Grundrecht ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das einzige, das keiner Abwägung zugänglich ist; bei allen anderen Grundrechten ist dies anders. Es greift in den Fällen, die nicht die Menschenwürde des Einzelnen berühren, das vom Rechtsphilosophen Robert Alexy so bezeichnete „Abwägungsgesetz“: Je höher die Beeinträchtigung des einen Grundrechts ist, desto größer muss die Wichtigkeit der Erfüllung des anderen sein.

Was folgt aus diesem verfassungsrechtlichen Befund für die „Corona-Krise“? – Das Zurückschrauben des öffentlichen Lebens ist solange verfassungsrechtlich geboten, bis gewährleistet ist, dass das Abflachen der Infektionskurve eine medizinische Versorgung der Betroffenen ermöglicht, die nicht deren Menschenwürde antastet. Sobald eine menschenwürdige medizinische Behandlung aber gewährleistet ist, betreten wir das Feld der Abwägung.

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12 Kommentare

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"medizinische Versorgung der Betroffenen ermöglicht, die nicht deren Menschenwürde antastet"

Diese Argumentation macht m. E. genau das, wovor der Artikel warnen will: Er dehnt das Abwehrrecht "Unverletztlichkeit der Menschenwürde" in einen Leistungsanspruch und dehnt diesen dann letztlich schrankenlos auf Gesundheitsversorgung aus. Denn wenn man diesen Anspruch aus Art. 1 GG herleitet, eröffnet man damit erst den Weg zur Argumentation, der Anspruch auf Gesundheitsversorgung sei unabwägbar.

Richtiger dürfte m. E. der Weg über Art. 2 Abs. 1 S. 1GG sein.

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Das Demokratieprinzip und das Sozialstaatsprinzip in Verbindung mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gebietet, das die Staatsgewalt den Souverän, also das Staatsvolk, erhält und schützt, also auch vor gesundheitlichen Gefahren schützt. Die Staatsgewalt trägt dafür Verantwortung und hat eine Garantenstellung und könnte bei einem pflichtwidrigen Unterlassen womöglich sogar haften. Untätigkeit wäre lediglich bei bloß geringfügigen Gefahren zu verantworten. Ob der Coronavirus lediglich eine geringfügige Gefahr darstallt, wie vereinzelte Stimmen aus der Wissenschaft meinen, oder ob er eine erhebliche Gefahr darstellt, so wie es wohl die ganz überwiegende herrschende Meinung sieht, können Juristen nicht beantworten, sondern nur Epidemiologen bzw. medizinische Sachverständige. Hätten wir es mit einer weltweiten (hochgradig-letalen) Ebola-Pandemie zu tuen, würde wohl kein Ernst zu nehmender Mensch die Rechte und Pflichten der Staatsgewalt zum Gesundheitschutz in Frage stellen. Bill Gates soll auf der Münchener Sicherheitskonferenz 2018 gefordert haben, das sich zumindest die hochentwickelten Staaten mit mindestens dem gleichen Aufwand auf tödliche Pandemien vorbereiten sollten, wie sie sich auf Kriege vorbereiten, also mindetsens ebensoviel Ressourcen in die Abwehr solcher Gefahren stecken, wobei der Staatsgewalt im pandemischen Ernstfall dann auch mindestens ebenso weitgehende Rechte zustehen müssen wie im sogenannten (militärischen) Verteidigungsfall (früher "Krieg" genannt). Kriegsrecht und Notstandsrecht gibt es in fast allen Staaten der Welt, und das nicht erst seit heute. Es ist nicht illegitim, wenn die Bundesregierung auf solche Regeln zurückgreift. Das Supergrundrecht "Menschenwürde" ist fast völlig wertlos, wenn man tot ist, weshalb im Supergrundrecht "Menschenwürde" implizit ein Supergrundrecht auf "Leben" enthalten ist. 

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Sicherlich läßt sich so ein "Grundrecht auf Gesundheit" irgendwie (in welcher Form und welchen Inhalts auch immer) aus Art. 2 Abs. 2 GG ableiten, aber weder schrankenlos, noch prioritär. Insbesondere ist der Staat und der Gesetzgeber nicht gehalten, das Grundrecht auf Leben durch wirtschaftlichen Selbstmord zu verwirklichen.

Weder China, noch Hongkong, Singapur, Korea, Japan, Indien, Russland, Israel, Iran, Italien, Spanien, Frankreich, die Niederlande, Österreich, die Schweiz, noch der Vatikan, noch Deutschland, haben wirtschaftlichen Selbstmord begangen. Eher US-Präsident Donald Trump, der sich lange Zeit ignorant und mit seiner "liberalen" laissez-faire-Zurückhaltung sehr fahrlässig verhalten hat. Eugenische oder sozialdarwinistische Erwägungen, etwa der Art, daß die Krankheit vielleicht überwiegend Empfänger von Rentenzahlungen sowie Menschen in Gemeinschaftsunterkünften (Flüchtlingsheimen, Gefängnissen, Krankenhäusern, Altenheimen) sowie Empfänger von Sozialleistungen dahinraffen könnte, und Dividenden-Interessen vertretende Top-Manager von großen Aktiengesellschaften vielleicht vergleichsweise seltener treffen könnte, verbieten sich nicht nur aber gerade insbesondere auch in Deutschland, nicht nur vor dem Hintergrund der sogenannten Euthanasie-Politik der menschenverachtenden nationalsozialistischen Terror- und Gewaltherrscher (unabhängig davon, ob die sogenannte Leistungselite tatsächlich weniger Infektionen und Todesfälle treffen würde, als die Normalbevölkerung oder die gesellschaftlich und sozial Schwächeren). Die These, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen würde angeblich für das Deutschland wirtschaftlichen Selbstmord bedeuten, ist insbesondere dann auch unhaltbar, wenn man sieht, wie das weit weniger hoch entwickelte und ein erheblich niedrigeres Pro-Kopf-Bruttoszioalprodukt aufweisende China die Seuche eindämmen konnte, und zwar ohne daß die Eindämmungspolitk zu Hungertoten oder auch bloß zu einer Hungersnot geführt hätten. Wenn Aktiengesellschaften mal ein Jahr keine Dividenden abwerfen, mag das den einen oder anderen Aktionär zwar vielleicht enttäuschen, aber die Bundesregerung darf sich nicht wie das Establishment in Henrik Ibsen Drama "Ein Volksfeind" verhalten. Im Übrigen taugen die Corona-Schutzmaßnahmen wohl auch als erste große Übung überhaupt für zukünftige gefährlichere Epidemien, die aufgrund historischer Erfahrungen (siehe Liste von Epidemien und Pandemien bei Wikipedie) und aufrund der in jüngster Zeit gestiegenen globalen Mobilität zu erwarten sind. Unter anderem China und Korea haben gezeigt, daß, je konsequenter die Staatsgewalt gegen das Corona-Virus ankämpft und dieses eindämmt, sie die Maßnahmen desto schneller wieder aufheben kann, während eine zu laxe Haltung das Problem bloß unnötig lange andauern lässt. Es für Italien und Deutschland wäre besser gewesen, im Fußball bereits früher die Fans aus den Stadien zu verbannen (also nur noch Geisterspiele zuzulassen), und bereits vor dem Karneval oder spätestens im Karneval drastische Warnungen auszusprechen sowie Großveranstaltungen und Party-Veranstaltungen in geschlossenen-Räumen zu untersagen. Unsere Regierungen tuen icht zu viel, sondern eher zu wenig, und haben eher etwas zu lange gewartet (was aber vom lange Zeit ignoranten und die Seuche verharmlosenden Donald Trump noch getoppt wurde, der aber bitte kein Vorbild für die deutsche Politik sein sollte, sondern ganz im Gegenteil eher eim abschreckendes Beispiel). Als unverhältnismäßig und übertrieben vorsichtig würde ich eher den mit wirtschaftlichen Nachteilen verbundenen Ausstieg aus der Atomenergie sehen, oder die mit wirtschaftlichen Nachteilen verbundenen Maßnahmen zur CO2-Reduzierung, jedoch nicht die Maßnamen zur Seuchenbekämpfung.

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Herr Kollege Kalscheuer, ich schätze Ihre Beiträge sehr.

Zum Schlusssatz Ihres obigen Beitrages, der da lautet "Sobald eine menschenwürdige medizinische Behandlung aber gewährleistet ist, betreten wir das Feld der Abwägung.", möchte ich jedoch folgende Anmerkung machen:

Ein großes Problem liegt darin, daß man leider immer noch nicht genau weiß, wie man neuartige Corona-Infektionen bzw. Covid-19-Erkrankungen medizinisch richtig (also nicht quacksalberisch oder dillentantisch und somit menschenunwürdig) behandeln soll.

Heute veröffentliche der Norddeutsche Rundfunk auf der Homepage der ARD-Tageschau eine Meldung, wonach es sich nicht um eine reine Lungenkrankheit handelt, sondern vielmehr würden zahlreiche Organe befallen.

Siehe dazu folgende Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburger-Studie-Corona-befaellt-mehrere-Organe-,uke638.html

Es ist gut und richtig und wichtig, daß nicht alle Bürger die von den Regierungen verlautbarten Erklärungen wie Schafe oder Lemminge vertrauensselig und unkritisch und unhinterfragt übernehmen, sondern das viele Bürger auch versuchen sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen, und kritische Fragen stellen, und diskutieren, und so auch die Regierungen zwingen, sich differenzierter mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Allerdings sollten alle Seiten (Regierungen, Oppositionen, Skeptiker, Dissidenten) sich bewußt sein, das das Virus und die Krankheit noch nicht vollständig erforscht sind, und daß wir noch keine Klarheit und nicht genügend Beweise haben, um ein wirklich sicher fehlerfreies und vollständig fundiertes und endgültiges Urteil abgeben zu können.

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Das in Deutschland und in einigen anderen Ländern der Gesundheitsschutz sehr wichtig genommen wird ist ein Glück.

Wer es nicht glaubt, der sehe sich dochmal vor Ort die Länder an, in denen der Gesundheitsschutz erheblich weniger wichtig genommen wird.

Allerdings verzerrt es die Realität, wenn große Massenmedien die Bürger dahin lenken wollen, sich nur noch auf Corona zu fokussieren, als ob es auf der Welt nichts anderes mehr gäbe als Corona, und als ob es nur noch die Frage gäbe "corona-infiziert oder nicht corona-infiziert" (statt "sein oder nicht-sein").

Gesundheit ist ein sehr komplexes Thema, und die Corona-Gefahr ist nur ein Teilaspekt.

Sein oder Nicht-sein hängt von sehr vielen verschiedenen Faktoren ab, und nicht etwa, wie man uns im April einreden wollte, ausschließlich von der Verbreitung des Corona-Virus.

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Sehr wahr, 1968-er Schüler  05-28    22:18 Uhr. Es sind ja auch die Geisteskrankheiten Verwirrungen und psycosomaischen Zusammenhänge zu bedenken. Wenn man allein schon Genderwahn, Klimaspökes, Umwelttratala und die für die Psychohygiene schädlichen Propagandismen allhierzu ins Auge fasst, so hat das weitaus breitere schädliche Wirkungen. 

Um Corona in das Thema Gesundheitsschutz besser einordnen zu können, sollte man vieleicht einmal die 20 häufigsten Todesursachen und die 20 häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit / Arbeitsunfähigkeit aufzählen, jeweils mit Fallzahlen, sowie die 20 häufigsten chronischen Krankheiten.

Man könnte vielleicht auch überlegen, ob man vielleicht auch "Corona-Manie" oder "Corona-Phobie" oder "Corona-Hysterie" als Kranheitsbild anerkennt.

Die Regierung wäre zwar vermutlich dagegen, da die Regierungsparteien in dem Leitmedien und in den Wählerumfragen von der Corona-Angst profitieren, aber man sollte auch nicht die Regierung oder der Regierung zugehörige oder der Regierung untergeordnete Behörden fragen, sondern unabhängige Wissenschaftler und Mediziner.

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Dann tun Sie das doch einfach, fragen Sie "unabhängige Wissenschaftler und Mediziner", und nicht Ihren Nachbarn oder einen Rechtsanwalt, auch wenn er Doktor jur. ist.

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Die Väter und Mütter des Grundgesetzes maßen damals den Grundrechten einen hohen Stellenwert zu.

Für die Politik gegenwärtiger Regierungen erweisen sich die Grundrechte jedoch oft als störend und lästig, und insbesondere, wenn eine Regierung sich auf die Fahnen geschrieben hat etwas zu retten oder die Bevölkerung vor etwas zu beschützen, zeigen auch große Teile von Öffentlichkeit und Bürgern großes Verständnis für Grundrechtseingriffe.

Die Gesundheit der Bürger und Steuerzahler zu schützen ist für eine Regierung natürlich ein legitimes Ziel, und der Staat hat insoweit ja sogar Schutzpflichten (auch wenn er sie je nach Gefahrenquelle oft auch ignoriert oder vernachlässigt).

Für einen großteil der Bevölkerung sind die grundrechte heute nicht mehr so wichtig wie früher, sondern heute ist vielen Leuten wichtiger, Co-2 zu vermeiden oder Abtreibungen oder Geschlechtsumwandlungen zu erleichtern oder Mindest-Quoten für Frauen oder für Zuwanderer oder für Homosexuelle zu etablieren, oder eine gendergerechte Sprache durchzusetzen.

Grundrechte sind eher etwas, die man in Staaten denen man feindlich gesinnt ist und die man zersetzen will durchsetzen will, aber die man im eigenen Land als nicht besonders wichtig, sondern tendenziell zunehmend eher als nachrangig, ansieht.

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