Vorschlag der EU-Kommission liegt vor: Anwendung der neuen Medizinprodukteverordnung wohl erst ab dem 26. Mai 2021

von Dr. Christian Tillmanns, veröffentlicht am 05.04.2020
Rechtsgebiete: CoronaMedizinrecht1|1819 Aufrufe

Die Europäische Kommission hat am 3. April 2020 nunmehr einen Vorschlag veröffentlicht, wonach der Beginn der Anwendung der neuen Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745 um ein Jahr bis zum 26. Mai 2021 verschoben werden soll, damit die Mitgliedstaaten, die Gesundheitseinrichtungen und die Wirtschaftsakteure dem Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie die höchste Priorität einräumen können. Engpässe oder Verzögerungen bei der Zertifizierung und Markteinführung wichtiger Medizinprodukte seien derzeit keine Option und müssen vermieden werden. Diesem Vorschlag müssen nun noch das Europäische Parlament und der Rat zustimmen. Die geplante Änderung hat keine Auswirkungen auf die Verordnung über In-vitro-Diagnostika-Medizinprodukte, die ab dem 26. Mai 2022 anwendbar sein wird.

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Wäre es nicht vorteilhaft, bei dieser EUlichen Segnung die Erhöhung um "1" nicht an der letzten, sondern an der ersten Stelle vorzunehmen?

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