Bevor ich platze - Corona und Grundrechtseingriffe (mit update)

von Dr. Michael Selk, veröffentlicht am 05.04.2020
Rechtsgebiete: Corona233|48599 Aufrufe

Ich entschuldige mich zunächst förmlich: es geht nicht um Miet-, WEG- oder privates Baurecht. 

Gut - es könnte auch um Wohnungseigentumsrecht gehen, nämlich dann, wenn ein Wohnungseigentümer, der in Hamburg wohnt, zu einer WEG-Versammlung nach Schleswig-Holstein eingeladen würde. Dort käme er nämlich vermutlich momentan gar nicht hin - aufgrund der Landesverordnung Schleswig-Holsteins, die Einreise "aus touristischem Anlass" verbietet. Nun könnte er zwar bei der Polizeikontrolle sagen, dass die Wahrnehmung seiner Rechte in einer Wohnungseigentümerversammlung nichts mit Tourismus zu tun haben - und hätte damit sicherlich Recht. Indes: nachdem ich heute auf dem Weg in das nördlichste Bundesland angehalten wurde, obwohl nur eine kurze Fahrt von wenigen hundert Metern über die Landesgrenze und gleich wieder zurück geplant war und mich ein sehr freundlicher Polizeibeamter darüber aufklärte, dass eigentlich alles was ich da tue aus touristischem Anlass geschieht, lebt der alte Spruch von Recht haben ist eins, Recht bekommen das andere, wieder auf (§ 2 der LVO und die dortige Begründung erlaubt sogar ausdrücklich Spazierfahrten über die Landesgrenze, das mal am Rande - und private Zwecke sind nun einmal nicht automatisch Tourismus, wie etwa Verwandtenbesuche).

So weit so banal und unwichtig.

Wichtiger aber ist es wenn Folgendes mittlerweile passiert: Polizeibeamte halten homosexuelle Paare an, wollen sie nicht zusammen weitergehen lassen. Wenn das Pärchen die Beamten dann über den tatsächlichen Sachverhalt aufklärt, werden sie von den Beamten aufgefordert, den Chatverlauf ihrer Handys zu zeigen, um das zu "beweisen". Auch das geschieht in diesen Tagen.

Ich habe Verständnis für eine Vielzahl der Maßnahmen, die geschehen; sie sind sinnvoll und schützen uns erfolgreich.

Ich habe kein Verständnis dafür, dass nach meiner festen Überzeugung bis heute kaum eine Rechtsgrundlage dafür existiert (die jeweiligen Verordnungen sind Produkte der Exekutive und wahren auch angesichts der Eingriffsintensität den Gesetzesvorbehalt nicht, da es kein Parlamentsgesetz gibt). Ich habe noch weniger Verständnis dann, wenn es wie im Beispiel des homosexuellen Paares um Eingriffe geht, die in den absoluten Kernbereich gehen, den Menschenwürdegehalt, den Wesensgehalt von Grundrechten. Und ich bin entsetzt über die offenbar breite Akzeptanz der Bevölkerung - sogar von gestandenen Strafverteidigern! - dieser Grundrechtseingriffe.

Es geht, wie am Beispiel des homosexuellen Paares zu zeigen ist, nicht nur um Dinge wie: ich darf in Hamburg - nicht einmal ganz allein! - momentan keinen Döner kaufen und diesen auf dem öffentlichen Weg verzehren, oder: ich darf nicht nach Mecklenburg-Vorpommern fahren, um dort eine Verwandte zu besuchen. Es geht um essentielle Fragen unseres Rechtsstaats und um eine allmächtige Polizei, die täglich neue Kompetenzen erhält und sie auch noch überschreitet.

Ja, man mag Fortsetzungsfeststellungsklagen erheben, bei denen man sich dann über die Zulässigkeit (Wiederholungsgefahr?; besondere Schwere des Grundrechtseingriffs?) streiten kann. Darum geht es mir aber nicht. Ich bin nachhaltig irritiert über eine Akzeptanz, die all dies offenbar bei breiten Teilen der Bevölkerung findet - eine Akzeptanz, die übrigens durch alle Parteien reicht. Dafür hat es gerade drei Wochen gebraucht - nur. 

Ich würde mich gerade in dieser Zeit über ein "Team Rechtsstaat" freuen.

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UPDATE 6.4. angesichts der zahlreichen Kommentare:

Einige Kommentare dürften übersehen, dass es mir um Folgendes geht (s. dazu auch den Beitrag selbst):

1. Ich befürworte die meisten Maßnahmen, die stattfinden.

2.Ich hätte für diese gerne eine parl. Gesetzesgrundlage (Wesentlichkeitstheorie; Art. 80 I 1 GG - das sieht mittlerweile selbst der wiss. Dienst des deutschen Bundestages so).

3. Einige der Verordnungen sind unverhältnismäßig.

4.Manche Polizeibeamte handeln im rechtsfreien Raum.

Zu meinem blogbeitrag habe ich zahlreiche mails (übrigens oft mit "behördlichen Belegen" dazu) erhalten. Sie machen deutlich, dass insbesondere in Großstädten und Ballungszentren das Vorgehen der Polizei sich eben nicht auf Ausnahmefälle beschränkt. So sind Demonstranten - die die Mindestabstände einhielten - vorläufig verhaftet worden, weil sie kritisch gegen die Einschränkungen der Grundrechte u.a. der Versammlungsfreiheit äußerten. Es gab polizeiliche Maßnahmen gegen die, die sich quasi im Rahmen einer Performance in einer Fußgängerzone mit einem rot gemalten Radius von 2 m umgaben (Begründung: dies könne Menschengruppen anziehen, die dann den Abstand nicht einhalten würden). In einem Park in Hamburg wurde ein Bußgeld gegen einen Mann verhängt, der dort allein Pommes Frites auf einer Bank saß, die er sich gerade gekauft hatte. All dies mögen teils Bagatellen sein. Andere Kollegen berichten von gravierenderen Maßnahmen. Nach wie vor finde ich, dass der Fall des homosexuellen Paares gravierend ist, auch wenn andere Kommentatoren dies hier anders bewerten. Ich bin auch besorgt, dass es aus der Richterschaft unterschiedliche Stimmen dazu gibt, ob man die rechtsstaatlichen Maxime in diesen Tagen immer wirklich beachten muss.

Es scheint für die Zeit jetzt um so mehr typisch zu sein, dass wir Menschen polarisieren - vieles wird nur schwarz oder weiß gesehen. Extrem formuliert: es gibt vermeintlich entweder nur noch Menschen, die den Tod anderer billigend in Kauf nehmen, indem sie Freiheitsrechte wahrnehmen oder Menschen, die alle staatlichen Maßnahmen aus Sorge vor Ansteckung richtig finden (vielen in dieser Gruppe sind Dinge wie gesetzliche Grundlage, Fehler der Beamten usw gleichgültig). Es wäre schön, wenn es einen differenzierteren Blick auf die Probleme gäbe. 

 

UPDATE 9.4.2020

Während immer mehr Staatsrechtsprofessoren auch die Auffassung vertreten, dass die jetzigen Ermächtigungsgrundlagen nicht genügen, agieren die Verwaltungsgerichte jedenfalls in Eilverfahren kurz und pragmatisch: es wird fast alles "durchgewunken". Sogar die "Immunen" dürfen z.B. nicht nach Mecklenburg-Vorpommern, mit im Rahmen der praktischen Konkordanz nicht mehr nachvollziehbaren Argumenten. Unstreitig geht von ihnen eine Gefährdung nicht aus; es geht letztlich um die Effizienz der Kontrollen. Unklar ist, was hier noch verhältnismäßig sein soll. Einen link zum heute vom VG Schwerin etwa entschiedenen Fall finden Sie hier.

 

UPDATE 16.4.2020

Immer mehr Verwaltungsgerichte sehen die Problematik langsam: so hat das VG Hamburg in einem 123er- Beschluss ebenfalls massive Zweifel daran geäußert, dass eine Verordnung ausreichend ist, um dem Parlamentsvorbehalt zu genügen. Der Beschluss ist hier, ab S. 5ff .

 

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233 Kommentare

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Man sieht - medizinische und virologische Untersuchungen können sehr wünschenswert sein. Auch dazu, ob die Übertragbarkeit des Virus davon abhängt, ob qua Eigentum oder Anmietung Räumlichkeiten genutzt werden. Auch dzu, b de Infektionsgefahrdann höher ist, wenn unter Verstoß gegen "Natur"-Schutzrecht (huhuhu!! wie förchterlich!) ein Häuschen ins Grüne gesetzt worden ist. Überhaupt ist - da wir ja Juristen sind und von Recht sprechen - die Regelungswirkung einer Baugenehmigung virologisch von nicht zu unterschätzender Bedeutung. 

Was noch genau sind Ihre Erwägungen zu folgenden drei Aussagen?

1.) Auch dazu, ob die Übertragbarkeit des Virus davon abhängt, ob qua Eigentum oder Anmietung Räumlichkeiten genutzt werden.

2.) Auch dazu, ob de Infektionsgefahr dann höher ist, wenn unter Verstoß gegen "Natur"-Schutzrecht (huhuhu!! wie förchterlich!) ein Häuschen ins Grüne gesetzt worden ist.

3.) Überhaupt ist - da wir ja Juristen sind und von Recht sprechen - die Regelungswirkung einer Baugenehmigung virologisch von nicht zu unterschätzender Bedeutung. 

 

Viele Menschen in meinem Bekanntenkreis sind nicht in Deutschland aufgewachsen. Keiner von diesen hat bisher die These vertreten, in Deutschland sei die Polizei allmächtig. Ganz im Gegenteil höre ich von den Menschen die als Kinder in anderen Ländern gelebt haben eher Worte wie "die deutsche Polizei schläft" oder "die deutsche Polizei ist ängstlich". Das Vertrauen in die deutsche Polizei ist nicht etwa deshalb gering, weil man unsere Polizei als zu streng einschätzt, sondern eher, weil man das Selbstvertrauen und das Engagement und die Autorität und die Effektivität der Polizei sowie die politische Rückendeckung für die Polizei anzweifelt.

Es gibt in Deutschland sowohl von natürlichen und juristischen Personen und Amtsrägern des öffentlichen Rechts wie des Zivilrechts Machtmißbrauch, aber dabei spielt die Polizei im Verhältnis gegenüber den Bürgern fast keine Rolle (eher gibt es dort internen Machtmißbrauch, also unfaires Verhalten von Vorgesetzten gegenüber unbequeme Wahrheiten aussprechende Untergebene).

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Sehr geehrter Herr Dr.Selk,

ich habe wenig Verständnis für Ihre Kritik. Hobby-Jogger hat da völlig recht. Natürlich findet sich für jede Klage gegen irgendein staatliches Handeln immer ein Anwalt. Manches ist auch berechtigt.

Gerade jetzt halte ich Klagen gegen Pandemie-Schutz-Maßnahmen aber für schlicht unanständig. Es gibt sicherlich einiges, was nicht passgenau ist. Aber das sollte man lieber öffentlich diskutieren - Politiker sind nicht unbelehrbar, wie gerade die zügigen Änderungen von Verordnungen und Allgemeinverfügungen zeigen. So habe ich überhaupt kein Verständnis dafür, dass bei uns Läden und Gaststätten auch dann, wenn dort der Abstand gewahrt werden kann, geschlossen sind, aber ausgerechnet Wochenmärkte, wo sich die Leute drängen und es keinerlei Hygiene gibt, erlaubt sind. 

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Wahre Worte.

Ähnlich wie im Parallelpost ("Lesen im Park") ist es für die, denen normalerweise nicht gesagt wird, was sie zu tun und zu lassen haben, vielleicht schwerer, die ggw. Maßnahmen zu akzeptieren - und die Geltung dieser auch für sie. Und vielleicht wären sie nur für diesen Personenkreis auch gar nicht erforderlich. Aber es ist ähnlich wie mit roten Ampeln: Der vernünftige, vorsichtige Fahrer kann vielleicht darüber fahren, ohne andere zu gefährden. Leider hält sich jeder für vernünftig, auch die, die es nicht sind. Und daher sind allgemeingültige Regeln nun mal leider das gerechteste und zweckmäßigste Mittel. Und ja, das heißt dann auch, dass ein Rechtsanwalt Fragen von zwei Polizisten beantworten muss. Und ja, vielleicht ist er auch besser als die beiden im Lesen von Vorschriften. Aber herrje, manchmal kann man die eigene Großartigkeit auch hintenanstellen und dem Gemeinwohl Vorfahrt einräumen, auch wenn die Verkehrsregeln vielleicht gerade etwas anderes sagen.

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"Polizeibeamte halten homosexuelle Paare "

Ist das ein anekdotischer Fall, wenn Sie verallgemeinern, oder beruht diese Behauptung auf mehr als nur Einzelfallbeobachtungen oder -erzählungen?

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Offensichtlich wurde bei der Notstandsgesetzgebung in 1968 an eine Pandemie wie die aktuelle nicht gedacht. Aber nun ist es ad hoc zu spät, dies in Eile nachzuholen.

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Sehr geehrter Herr Kollege Selk, ich bin ebenfalls entsetzt über die lockere Eingriffsmentalität unseres demokratischen Rechtsstaates. Auch die in Windeseile verabschiedete Änderung des IfsG ändert m.E. nichts daran. Ich habe bereits einen offenen Brief in Form eines "J'accuse" sowohl an unsere Kanzlerin, der Schnellschussaktionen (vgl. Fukushima) nicht fremd zu sein zu scheinen, als auch an den hier in BW zuständigen MP Kretschmann versandt, wohlwissend hierauf natürlich keinen Respons zu erhalten (auf meiner Website Lawblog nachzulesen). Angesichts der medizinischen und epidemiologischen Erkenntnisse sind meines Erachtens die aktuellen grundrechtseinschränkenden Maßnahmen nicht verfassungsgemäß. Ein kleiner Statusbericht aus der Praxis. Heute teilt mir ein Gerichtsvollzieher mit, aus Angst vor Corona keine Räumungstermine mehr zu bestimmen. Rechtsgrundlage für das Außerkraftsetzen der ZPO? Der Gerichtsvollzieher begründet die Aussetzung lapidar mit den „Einschränkungen und empfohlenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus, zum Eigenschutz und zum Schutz Dritter vor Ansteckung. Nach Beendigung der Maßnahmen wird Termin bestimmt werden.“ Bei allem Verständnis für die Änste und Sorgen unsere Mitbürger, aber das geht zu weit. Welche Ängste führen denn 2021 zur Lahmlegung unseres Rechtssstaates? Im Bereich Arbetisrecht sieht es auch nicht anders aus. Bis auf Weiteres sind selbst Güteverhandlungen aufgehoben, man versucht sich mit Vergleischvorschlägen durch das Gericht. In meinen Güteverhandlungen befinden sich in der Regel 3 - 4 Personen, alle im Alter weit unter der durchsschnittlichen Mortalitätsrate und im Abstand von weit über 1,5 Meter.....

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Man kann sicher über alles mögliche diskutieren, über eines aber sicher nicht, dass der Virus gefährlich ist. Die Gefährlichkeit des Virus anzuzweifeln, wie andere die Gefährlichkeit des Klimawandels anzweifeln, ist meines Erachtens hier wie dort unzulässig. Also sollten Sie seriöserweise meines Erachtens nicht von der "medizinisch und epidemiologisch umstrittenen Gefährlichkeit des Corona Virus" sprechen...

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Vergleiche im Zivilprozess ergeben wenig Gerichtskosten, und gut verglichen ist allemal besser als schlecht verloren.

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Beim Vergleich verdient der Rechtsanwalt mehr - und trotzdem ist ein Vergleich in der Regel die beste Lösung. Nur wenn die Sach- und Rechtslage völlig eindeutig ist (was entgegen der Meinung der Parteien eher selten der Fall ist) UND die unterliegende Partei nicht nur zahlungskräftig ist, sondern es mit Sicherheit (wo gibt es die schon?) auch bleibt, ist ein Urteil sicher erstrebenswert.

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Na, Sie Damen und Herren Kollegen Anwälte, und was raten Sie, wenn Erbschaftsteuer in sechsstelliger Höhe geltend gemacht wird und sich die Finanzverwaltung auf verjährungsfristwahrende Zustellung des Festsetzungsbescheides mit Vorlage einer Urkunde über (angebliche) öffentliche Zustellung präsentiert? Mandanten aber sagen, sie hätten einen solchen Bescheid niemals bekommen? Erinnerung ans Studium, Blick in Kommentare: AUSSICHTSLOS! Mandant müsste den GegenBEWEIS führen. Belehrung: minimale Chancen. Soll geklagt werden? Wenn genügend Streitlust - na denn. Zum Ergebnis siehe 

https://openjur.de/u/149340.html

FG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2011 - 4 K 4502/10 AO

Nun denn alle Dorf- und Klitschenanwälte über Zahlungsklagefälle und Vergleichslust hervortreten. Ja, ein Vergleich kann sinnvoll sein. Bedingungs- und kompromisslose Streitbereitschaft aber auch. Erst recht, wenn die - selbst von illoyaler "Zustellungs"-institution getäuschte - Finanzverwaltung sich dann weigert, nach zwangsweise beigetriebenem Geld nach dessen Rückzahlung dies zu verzinsen. Dann eben - zweite Klage. Siehe oben. Implizit auch darin geschildert das vorige Verfahren. 

Wenn ein Vergleich vom Richter vorgeschlagen wird, nachdem die klagende Partei durch ihren Rechtsanwalt ihre Forderung um mehr als die Hälfte im gerichtlichen Zivilverfahren reduziert hatte, die beklagte Partei keinen Rechtsanwalt hatte, jeder seine eigenen Kosten selber trägt, dann hatte der Beklagte auch keine Kosten für einen Rechtsanwalt zu tragen, sondern nur die Gerichtkosten. Warum also weiter prozessieren nach Nichtannahme des Vergleichvorschlags?

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Was ist denn jetzt wieder mit der Technik im Beck-Blog los, wenn mehrere Antworten nicht mehr unter den dafür vorgesehenen Kommentaren stehen?
 

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Sie erinnern sich: Ich sagte: Ja, ein Vergleich kann sinnvoll sein. Das hängt in der Regel von der konkreten Situation ab. 

Der Punkt 7 enthält auch eine interessante Frage an die Kanzlerin:

"Wie wird der Abstand von 1,5 Metern zwischen den Bürgerinnen und Bürgern nachgemessen?"

Das sind so wissenschaftlich diffizile Fragen, die kenne ich sonst nur von Verkehrsrechtsanwälten.

Das kann wahrscheinlich auch keine promovierte Physikerin so richtig beantworten, ob dazu ein Laser, ein Ultraschallmessgerät

oder das alte Pariser Urmeter verwendet werden muss.

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Ein standardisiertes Messverfahren, durch die PTB geprüft, ist da bestimmt noch fällig, sonst bekommt ein VerfGH eines Bundeslandes wieder etwas zu tun.

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"Gast" (m/w/d) 15.4.  23:36 danke ich höflich für den Verweis. Daraus zitiere ich: "Auch namhafte Staatsrechtler bezweifeln, dass solch gravierende Grundrechtseingriffe noch durch die Bedrohung mit dem Coronavirus zu rechtfertigen sind", erklärt Kehlbach. Eines der Argumente: Man könne Demonstrationen auch unter Auflagen, wie einer Maskenpflicht oder dem Gebot, Abstand zu halten, zulassen. Das sei ein milderes Mittel, als ein für die Demokratie wesentliches Grundrecht kategorisch zu verbieten."  Die konkreten Ustände bei der Festsetzung der Dame kann ich nicht beurteien - die Masche, dann  stets von "Gewalt" der Polizei zu jammern, kennen wir von Antifanten. Die Sachkritik auch des genannte Herrn "ARD-Rechtsexperten" Kehkbach , v allem aber auch anderer Juristen, teile ich. Begrifflich-wörtlich ließe sich  der Vorhalt auch zur Tridentinischen Messe in Berlin ausführen, die die hündisch ergebenen Karlsruher verboten geksen haben. - Zu Herrn "Rechtsexperten Christoph Kehlbach ist nur zu finden: twitter:

Christoph Kehlbach @CKehlbach Journalist, Jurist, freier Mitarbeiter ARD-Rechtsredaktion. Was immer da so an Qalifikation mit "Jurist" gemeint sein soll ..............  wissen Sie es? 

Wer nicht eine Antwort wünscht, sonst einen "Respons", ist auch klüger als die medizinische Lehrwelt. Der eigene Verstand, die eigene Meinung, die eigene Großartigkeit ist, was zählt. Was ist schon wissenschaftliche Lehrmeinung, was ist schon Gesundheit der Anderen, wenn das eigene Ich, wenn die eigenen Interessen berührt sind?

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Ja, so sieht Polemik aus. Welche "wissenschaftliche Lehrmeinung" sieht relevante virale Gefahr bei einer 2-Mann-Demonstration mit Abstand eines Bollerwägelchens nebst Deichsel der beiden untereinander? Oder sieht sie bei Rückzug eines älteren Ehepaares in das eigene Ferienhaus, ggf. in einem anderen Bundesland? 

Ob niemanden - da bin ich mir nicht so sicher. Dass manche die Meinungsfreiheit nicht interessiert - ja, das wird vielfach bestätigt. 

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Selk,

auch ich beobachte mittlerweile mit Sorge die sich ständig ändernden Verordnungen und das Handeln der Polizei ohne nachzudenken. So sehr manche Verbote begründet sind, so irrational hingegen sind andere.
Da wird den Hamburgern, die an der Grenze zu Schleswig-Holstein wohnen, der Spaziergang verboten, weil man sich ein paar Meter hinter der Grenze bewegt. Das alles mit Hinweis auf ein Einreiseverbot für Touristen, das darin begründet ist, die Touristen könnten Krankenhausplätze besetzen.
Welche Krankenhausplätze diese Spaziergänger wegnehmen, können die Polizisten natürlich nicht ausführen. Wir Schleswig-Holsteiner nutzen natürlich, wie sonst auch, die in Hamburg vorhandene medizinische Infrastruktur. Einige Corona-Intensivpatienten aus SH wurden ins UKE nach Hamburg verlegt. Man kann davon ausgehen, dass dies auch weiterhin der Fall sein wird, sollte einer der Patienten aus SH medizinisch im UKE besser aufgehoben sein. Dass also die Hamburger uns die Plätze wegnehmen, sehe ich nicht. Eher ist es umgekehrt.
Dann ist es in SH mittlerweile so, dass Restaurants Essen von den Kunden abholen lassen können. Den kleinen Ladeninhabern, die genau das gleiche kontaktlose Abholen vorbestellter Ware ermöglichten, wurde diese Praxis jetzt aber verboten. Eine rechtswidrige Ungleichbehandlung aus meiner Sicht.
Die Bevölkerung reagiert auf kritische Stimmen ablehnend ohne die Sinnhaftigkeit mancher Verbote zu hinterfragen. Genauso sehe ich das Handeln der von Ihnen genannten Polizisten. Es werden (vermeintliche) Anweisungen ausgeführt und alles verboten, ohne darüber nachzudenken, ob dies von den Verordnungen überhaupt erfasst wird.

Ich kann übrigens jeden Rentner verstehen, der sich vor Wochen vom überfüllten Hamburg mit explodierenden Krankenzahlen in sein abgeschiedenes Landhaus zurückzog. Es gab Berichte, wo die Polizei hochbetagte Risikopatienten zwang, ihr Landhaus zu verlassen.
Ja, diese Rentner könnten sich anstecken. Wo aber ist das Risiko einer Ansteckung geringer als in dem abgeschiedenen Dorf? In Hamburg sicher nicht.
Meine Eltern wohen in MV. Wie ich heute las, dürfen sie in den kommenden Tagen nicht mehr in ihren Schrebergarten. Abstruser Gedanke wenn ich überlege, dass der Schrebergarten am A der Welt liegt.
In Niedersachsen waren bis vor Kurzem die Baumärkte für Privatpersonen geschlossen, in SH nicht. Manche Mitbürger regen sich über jeden auf, der jetzt an seinem Haus werkelt/ die Sonne für einen Spaziergang nutzt/es wagt, mit Kindern rauszugehen usw. Warum, wenn man dies alleine tut und zu anderen genügend Abstand hält, verstehe ich nicht.

Dann gibt es Leute, die gehen hustend und röchelnd und ohne Atemschutz in den Supermarkt. Da macht komischerweise keiner was. Die Polizei rufen? Tja, solange sie nicht getestet sind, stehen sie ja nicht unter Quarantäne. Also tun sie nichts verbotenes.
Ich kann es nicht nachvollziehen. Wir, mein Mann, unser Baby und ich stecken uns bestimmt nicht beim Spaziergang an. Ich habe jedoch Sorge, dass mein Mann von dieser (vermutlich an Covid-19) erkrankten Person was geholt haben könnte.

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Auch ich verstehe das nicht, wie die Aufhebelung von Grundrechten und der Gewaltenteilung einfach so hingenommen wird. Das ist an dem ganzen Umgang mit der Corona-Krise wohl das enttäuschendste, denn ich war von unseren demokratischen Staat überzeugt, nie hätte ich gedacht das es mal soweit kommt.. nie!

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Volksbezogene Hygiene hat auch politische Bezüge. Auf die große Zahl der Menschen bezogen - wie lässt sich am ehesten viraltransferaverser Sozialabstand sichern? Ja, mit einer Totalisierung des Individualverkehrs. Abstände von 3 -4 Metern lassen sich da locker einhalten. Selbst bei parallelem Stehen an Ampeln, zumal wenn die Scheiben nicht geöffnet sind. Solcher Schutz besteht auch acoronatisch  also, zB bei Grippeepidemien ( 2016/2017 in D: 21.500 Tote), ist also permanent angezeigt. Daher, alle Grünigrünis: Schluss mit dem menschenquetschenden massenzusammenpferchenden ÖPNV!

Solche Reden schwang auch Boris Johnson noch früher, Herr Dr. Peus. Und jetzt liegt er auf der Intensivstation.

https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-04/premierminister-boris-johnson-grossbritannien-corona-intensivstation

Ich zitiere dazu eine gute Bekannte von mir:

"Das kann man Ironie des Schicksals nennen. Einer, der noch vor drei Wochen die Gefährlichkeit des Virus arrogant leugnete, macht jetzt auf beängstigende Weise Bekanntschaft damit.

Dazu kommt noch, dass er seine Brexitkampagne auf Lügen über den National Health Service aufbaute. Die eingesparten Beiträge sollten diesem zugute kommen. De facto wurden dem Gesundheitssystem nach der Pro-Abstimmung erst einmal Gelder gekürzt. Ich wünsche ihm gute Genesung. Im Gegensatz zum Durchschnittsbürger wird er die bestmögliche Behandlung erfahren."

Tja, nun braucht er erst einmal wieder Luft zum Schnaufen, die Luft im aufgeblasenen Ego wird dazu nicht reichen!

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Ich könnte mich nicht erinnern, das Virus Covid19 für ungefährlich erklärt zu haben. Belegt wrd eine solche lügnerische Behauptung, ich hätte das gesagt, auch nicht. Eine fachorientierte Beurteilung der These davon, dass das Fahren im eigenen Kfz der Vireneübertragung entgegensteht, kommt jetzt auch  nicht. Meint dazu jemand anderes als ich? 

Das erinnert an Wilhelm II: "Die janze Richtung passt mir nich". Das politikroidale und journaillehafte Geschwätz, man soll nicht über-, untertreiben, nicht klein reden, nicht unterschätzen,  nicht dramatisieren - passt immer.  Ist genau genommen auch stets richtig. Nur - es besagt zu konkreten Fragen NICHTS. Nochmals also: Droht im Kfz Virenübertragung: Ja der nein?  a) nur eine Person im Auto  b) zwei ( dann wohl ja, aber nicht mehr als zu Hause; hier ist Distanz zwischen Symptomlosen wohl auch  nicht vorgeschrieben). Trifft also der Vorteil gegenüber ÖPNV zu ? Wollen wir uns das dann auch  merken? Auch mit Bezug auf Grippe-Zeiten (2016/2017: in D 21.500 Tote) . 

Ich bedaure das Fehlen ebenso wie Sie anscheinend. Allerdings habe ich vielleicht deutlicher meine positive Meinung zur Meinungsfreiheit dargetan. Stets empfand ich Gegenpositionen zu den meinen als erfrischend, wobei ich zur Verteidigung meiner Position niemals auf Schützenhilfe anderer angewiesen bin. Offene Debatten sind wertvoll. Nur Kleingeister scheuen sie. Das allerdings ist in höheren Systempolitzirkeln endemisch. 

Das Vorgehen der behördlichen Personen mag auf der einen seite richtig sein, aber ! wenn die Landesregierung in ihrer Formulierung zweideutige Aussagen zitiert, dann frage ich mich > sind die Alle menchugge ? <

Das RKI hat in 2012 eine Studie erstellt, mit dem "Szenario"welche vorhanden ist. keiner der zuständigen Damen und Herren des Gesundheitsministeriums hat es beachtet und !!! keine Gedanken geführt, was können /müssen wir tun und handeln, wenn so eine Pandemie eintritt. Was sind das für "hochwertige" Beamten und Mitarbeiter, welche für die Allgemeinheit gesehen eine stattliche Vergütung erhalten und ihre Arbeit selbst nicht verstehen. Armes Deutschland !

Es gibt so vile Dinge, die nicht akzeptabel sind. Ich halte mich im Moment zurück und bleibe gesund

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Nur um es mal festzuhalten: Jetzt  sollen 84 Beiträge vorhanden sein. Obwohl ich nicht weiß, ob meiner vormals der letzte war - er hatte die Nummer 127 Beleg: 

Neueste Kommentare

Dr. Egon Peus kommentierte zu Bevor ich platze - Corona und Grundrechtseingriffe (mit update)127

Das Thema passt passgenau - in allen drei Elementen. 

Problematisch scheint mir zu sein, dass manche die einfachsten Dinge nicht einsehen. Je mehr Bewegung über je weitere Strecken, um so mehr Ausbreitung des Virus. Das ist der ganz einfache Hintergrund von Beschränkungen auf das eigene Aufenthaltsgebiet. Gilt für Ausflüge ebenso wie für Ferienhausbesuche.

Klar scheint mir auch zu sein, dass es in diesem Jahr keine Großveranstaltungen geben wird.

Andererseits sind auch manche Beschränkungen überhaupt nicht oder kaum einzusehen. Warum soll ein Paar, das in der eigenen Umgebung, ohne in die kritische Nähe anderer Personen zu kommen, mit dem Fahrrad fährt, kein Picknick einnehmen? Warum soll sich eine Familie, ohne in die kritische Nähe anderer Personen zu kommen, nicht auf einen Rasen legen? warum soll sich ein einzelner Mensch nicht auf eine Bank setzen und ein Buch lesen? Warum soll ein Antiquitätengeschäft nicht öffnen dürfen, während es der Lebensmitteleinzelhändler darf? Warum kann man kein Kino betreiben, wenn zwischen den Zuschauern -z.B. durch Leerlassen jeweils einer Reihe zwischen zwei Reihen und dem Leerlassen eines Platzes zwischen zusammengehörigen Personen ausreichend Abstand besteht?

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Herzlichen Dank für den Hinweis. Soweit man der Pressenachricht entnehmen kann, billigt das OVG jede Enthaltung von einer verfassungsorientierten Prüfung auf Erforderlichkeit, mndestens Verhältnismäßigkeit. Normal ist es stets so, dass man auf die vorgebachten Erwägungen einer Partei eingeht, und dann diese bewertet. Anscheinend  wird die intellektuelle Kraft des Normgebers als hinlänglich dürftig respektiert, nicht etwa vorzusehen, dass die Einreise Personen verboten sei, die in viraltransferabel relevanter Zeit in einem Skigebiet waren, mit - Gegenausnahme - Ausnahme dass sie einen Nichtbefallstest vorweisen können. Auf Selbstauskunft sind Kontrolleure ohnehin angewiesen, wenn sie den Zweck des Einkaufens prüfen. 

Diese erste, auf die abstrakte Norm ausgerichtete Entscheidung ist schon problemaisch genug. Die zweite , auf Einzelfall bezogene erst recht, eher verwerflich. Bereits in ihrer Demut vor dem "zwingend"-Erfordernis. Was dagegen spräche, eine genügend deutllche Verifizierung der eigenen Unbelastetheit genügen zu lassen, was dem Schutzzweck des Verbots genüge täte und daher aus verfassungsrechtllchen Gründen allerdings auch jede grundrechtsbeeinträchtigende Sperre vernichten müsste, hat das Gericht in seiner geistigen Engführung anscheinend übersehen. Man soll ja konkret werden: In meinem eigenen Verwandtenkreis hat ein junge Dame in einschlägiger Zeit einen Skiurlaub in Ischgl gemacht. Getestet - nicht befallen.

Sehr geehrter Herr Dr. Selk, ich teile Ihre Ansicht. Was hier in Schleswig-Holstein abgeht, ist mit Worten kaum noch zu fassen. Hier jagen inzwischen an den Küsten Nachbarn einander, nur weil der Eine seine Wohnung nicht als Erstwohnsitz angemeldet hatte und der Erstwohnsitz in einem ander Kreis Schleswig-Holsteins liegt.

Und ich darf Ihnen verraten, dass die Polizisten, die am Wochenende an der Grenze Schleswig-Holsteins und auch an einigen Kriesgrenzen bizarrste Spielchen mit Hamburgern und auch Schleswig-Holsteinern spielten, gestern am Nachmittag in der Elmshorner Innenstadt fehlten, als dort nach dem langen Winter endlich mal wieder die Flaschen mit lecker Korn in lockerer, gleichwohl großer Runde vor dem Bahnhof kreisten. Es ist ganz offensichtlich, dass insbesondere einer nicht geringen Anzahl leitender Beamten in den Kreisen und bei der Polizei die Maßstäbe verloren gingen. Das wird dem Ministerpräsidenten noch schwer um die Ohren fliegen.

Ein Trost vielleicht: die Gemeinde Büsum wird für die Zeit der Aussperrung keine Zweitwohnungsteuer erheben, wie man mir gestern unaufgefordert schriftlich mitteilte. Ich hatte mich schon gefragt, was wohl dafür und dagegen sprechen würde, wenn ich es denn verlangte.

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