Bevor ich platze - Corona und Grundrechtseingriffe (mit update)

von Dr. Michael Selk, veröffentlicht am 05.04.2020
Rechtsgebiete: Corona233|48451 Aufrufe

Ich entschuldige mich zunächst förmlich: es geht nicht um Miet-, WEG- oder privates Baurecht. 

Gut - es könnte auch um Wohnungseigentumsrecht gehen, nämlich dann, wenn ein Wohnungseigentümer, der in Hamburg wohnt, zu einer WEG-Versammlung nach Schleswig-Holstein eingeladen würde. Dort käme er nämlich vermutlich momentan gar nicht hin - aufgrund der Landesverordnung Schleswig-Holsteins, die Einreise "aus touristischem Anlass" verbietet. Nun könnte er zwar bei der Polizeikontrolle sagen, dass die Wahrnehmung seiner Rechte in einer Wohnungseigentümerversammlung nichts mit Tourismus zu tun haben - und hätte damit sicherlich Recht. Indes: nachdem ich heute auf dem Weg in das nördlichste Bundesland angehalten wurde, obwohl nur eine kurze Fahrt von wenigen hundert Metern über die Landesgrenze und gleich wieder zurück geplant war und mich ein sehr freundlicher Polizeibeamter darüber aufklärte, dass eigentlich alles was ich da tue aus touristischem Anlass geschieht, lebt der alte Spruch von Recht haben ist eins, Recht bekommen das andere, wieder auf (§ 2 der LVO und die dortige Begründung erlaubt sogar ausdrücklich Spazierfahrten über die Landesgrenze, das mal am Rande - und private Zwecke sind nun einmal nicht automatisch Tourismus, wie etwa Verwandtenbesuche).

So weit so banal und unwichtig.

Wichtiger aber ist es wenn Folgendes mittlerweile passiert: Polizeibeamte halten homosexuelle Paare an, wollen sie nicht zusammen weitergehen lassen. Wenn das Pärchen die Beamten dann über den tatsächlichen Sachverhalt aufklärt, werden sie von den Beamten aufgefordert, den Chatverlauf ihrer Handys zu zeigen, um das zu "beweisen". Auch das geschieht in diesen Tagen.

Ich habe Verständnis für eine Vielzahl der Maßnahmen, die geschehen; sie sind sinnvoll und schützen uns erfolgreich.

Ich habe kein Verständnis dafür, dass nach meiner festen Überzeugung bis heute kaum eine Rechtsgrundlage dafür existiert (die jeweiligen Verordnungen sind Produkte der Exekutive und wahren auch angesichts der Eingriffsintensität den Gesetzesvorbehalt nicht, da es kein Parlamentsgesetz gibt). Ich habe noch weniger Verständnis dann, wenn es wie im Beispiel des homosexuellen Paares um Eingriffe geht, die in den absoluten Kernbereich gehen, den Menschenwürdegehalt, den Wesensgehalt von Grundrechten. Und ich bin entsetzt über die offenbar breite Akzeptanz der Bevölkerung - sogar von gestandenen Strafverteidigern! - dieser Grundrechtseingriffe.

Es geht, wie am Beispiel des homosexuellen Paares zu zeigen ist, nicht nur um Dinge wie: ich darf in Hamburg - nicht einmal ganz allein! - momentan keinen Döner kaufen und diesen auf dem öffentlichen Weg verzehren, oder: ich darf nicht nach Mecklenburg-Vorpommern fahren, um dort eine Verwandte zu besuchen. Es geht um essentielle Fragen unseres Rechtsstaats und um eine allmächtige Polizei, die täglich neue Kompetenzen erhält und sie auch noch überschreitet.

Ja, man mag Fortsetzungsfeststellungsklagen erheben, bei denen man sich dann über die Zulässigkeit (Wiederholungsgefahr?; besondere Schwere des Grundrechtseingriffs?) streiten kann. Darum geht es mir aber nicht. Ich bin nachhaltig irritiert über eine Akzeptanz, die all dies offenbar bei breiten Teilen der Bevölkerung findet - eine Akzeptanz, die übrigens durch alle Parteien reicht. Dafür hat es gerade drei Wochen gebraucht - nur. 

Ich würde mich gerade in dieser Zeit über ein "Team Rechtsstaat" freuen.

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UPDATE 6.4. angesichts der zahlreichen Kommentare:

Einige Kommentare dürften übersehen, dass es mir um Folgendes geht (s. dazu auch den Beitrag selbst):

1. Ich befürworte die meisten Maßnahmen, die stattfinden.

2.Ich hätte für diese gerne eine parl. Gesetzesgrundlage (Wesentlichkeitstheorie; Art. 80 I 1 GG - das sieht mittlerweile selbst der wiss. Dienst des deutschen Bundestages so).

3. Einige der Verordnungen sind unverhältnismäßig.

4.Manche Polizeibeamte handeln im rechtsfreien Raum.

Zu meinem blogbeitrag habe ich zahlreiche mails (übrigens oft mit "behördlichen Belegen" dazu) erhalten. Sie machen deutlich, dass insbesondere in Großstädten und Ballungszentren das Vorgehen der Polizei sich eben nicht auf Ausnahmefälle beschränkt. So sind Demonstranten - die die Mindestabstände einhielten - vorläufig verhaftet worden, weil sie kritisch gegen die Einschränkungen der Grundrechte u.a. der Versammlungsfreiheit äußerten. Es gab polizeiliche Maßnahmen gegen die, die sich quasi im Rahmen einer Performance in einer Fußgängerzone mit einem rot gemalten Radius von 2 m umgaben (Begründung: dies könne Menschengruppen anziehen, die dann den Abstand nicht einhalten würden). In einem Park in Hamburg wurde ein Bußgeld gegen einen Mann verhängt, der dort allein Pommes Frites auf einer Bank saß, die er sich gerade gekauft hatte. All dies mögen teils Bagatellen sein. Andere Kollegen berichten von gravierenderen Maßnahmen. Nach wie vor finde ich, dass der Fall des homosexuellen Paares gravierend ist, auch wenn andere Kommentatoren dies hier anders bewerten. Ich bin auch besorgt, dass es aus der Richterschaft unterschiedliche Stimmen dazu gibt, ob man die rechtsstaatlichen Maxime in diesen Tagen immer wirklich beachten muss.

Es scheint für die Zeit jetzt um so mehr typisch zu sein, dass wir Menschen polarisieren - vieles wird nur schwarz oder weiß gesehen. Extrem formuliert: es gibt vermeintlich entweder nur noch Menschen, die den Tod anderer billigend in Kauf nehmen, indem sie Freiheitsrechte wahrnehmen oder Menschen, die alle staatlichen Maßnahmen aus Sorge vor Ansteckung richtig finden (vielen in dieser Gruppe sind Dinge wie gesetzliche Grundlage, Fehler der Beamten usw gleichgültig). Es wäre schön, wenn es einen differenzierteren Blick auf die Probleme gäbe. 

 

UPDATE 9.4.2020

Während immer mehr Staatsrechtsprofessoren auch die Auffassung vertreten, dass die jetzigen Ermächtigungsgrundlagen nicht genügen, agieren die Verwaltungsgerichte jedenfalls in Eilverfahren kurz und pragmatisch: es wird fast alles "durchgewunken". Sogar die "Immunen" dürfen z.B. nicht nach Mecklenburg-Vorpommern, mit im Rahmen der praktischen Konkordanz nicht mehr nachvollziehbaren Argumenten. Unstreitig geht von ihnen eine Gefährdung nicht aus; es geht letztlich um die Effizienz der Kontrollen. Unklar ist, was hier noch verhältnismäßig sein soll. Einen link zum heute vom VG Schwerin etwa entschiedenen Fall finden Sie hier.

 

UPDATE 16.4.2020

Immer mehr Verwaltungsgerichte sehen die Problematik langsam: so hat das VG Hamburg in einem 123er- Beschluss ebenfalls massive Zweifel daran geäußert, dass eine Verordnung ausreichend ist, um dem Parlamentsvorbehalt zu genügen. Der Beschluss ist hier, ab S. 5ff .

 

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233 Kommentare

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Eine große Anzahl an Zweitwohnsitzen resultieren aus beruflicher Tätigkeit außerhalb des Tagespendelbereiches. Verbote bezüglich Nutzung aller Zweitwohnsitze kämen damit für die Nutzer beruflich bedingter Zweitwohnsitze einem Berufsausübungsverbot gleich.

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Sehr geehrter Herr Selk,
vielen Dank für Ihren Artikel.
Mein Eindruck ist, dass sich die Stimmen in den letzten Tagen mehren, die die Verhältnismässigkeit der Mittel in Frage stellen und unsere freiheitliche Demokratie in Gefahr sehen. Sehen Sie eine Möglichkeit, wie diese kritische Haltung gebündelt und in Form einer Petition o.ä. an die Politik herangetragen werden kann? Ich bin definitiv keine Verschwörungstheoretikerin, aber wie rasant ALLE unsere freiheitlichen Grundrechte außer Kraft gesetzt werden können lässt mir schon das Blut in den Adern gefrieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Hasselmeier

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"wie rasant ALLE unsere freiheitlichen Grundrechte außer Kraft gesetzt werden können "

Alle? Unverletzlichkeit der Wohnung? Wahlrecht? Meinungsäußerungsfreiheit? Recht auf Leben? Eigentum? Gleichbehandlung?  Wissenschaftsfreiheit? Vereinigungfreiheit [für die oberflächlichen Leser und Leserinnen: Vereinigungs-, nicht Versammlungsfreiheit)? Alles weg?

Puh, bin ich froh, dass ich nicht in Ihrem Bundesland lebe. In meinem sind diese Recht noch in Kraft.

Ach ja, in Ihrem auch.

Sonst hätten wir Ihre Wortmeldung ja gar nicht zu lesen bekommen.

Tja, schön wär's gewesen.

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@ Dr. Selk

Einen Aufruf für einen "differenzierenden Blick" leitet man m. E. nicht mit "Bevor ich platze" ein. Eine differenzierte Sichtweise ist es auch nicht, aus - wie ich Ihren Edit verstehe - einem homosexuellen Paar mehrere zu machen. Polizistinnen und Polizisten bewegen sich nie in einem "rechtsfreien Raum", sondern im Regelungsbereich des jeweiligen Polizeigesetzes. Was Sie hier schreiben ist, bei allem Respekt, Polemik. Dagegen habe ich nichts einzuwenden - Polemik gehört zum Diskurs dazu. Aber ertragen Sie den Gegenwind in Würde, ohne Ihre Polemik später als differenzierte Betrachtung verkaufen zu wollen.

Und bei den zustimmenden Stimmen gucken Sie vielleicht mal darauf, wer Ihnen zustimmt. Wenn man sich plötzlich einer Meinung mit Leuten sieht, mit denen man sonst sehr konträre Ansichten hat, ist es geboten, die eigene Position in diesem Punkt kritisch zu hinterfragen. Vielleicht bleibt man dabei. Vielleicht kommt man zu der Überzeugung, sich gerade in die Reihen der Verschwörungstheoretiker und Staatsverweigerer eingereiht zu haben.

Wenn man in diese Richtung gehen will, was ja durchaus zulässig ist und sinnvoll sein kann, ist eine Polemik vielleicht nicht der beste Anfang. Wer sich bspw. für eine stärkere Beschränkung der Zuwanderung einsetzen will, sollte das sehr sachlich vertreten, und nicht mit einer Polemik über den Wert und Unwert bestimmter Kulturen beginnen. Bei diesem Thema sieht es ganz ähnlich aus. Denken Sie mal d'rüber nach.

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Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Selk,

es ist schön in einem "freien" Land, dass trotz emsigen Löschens von Vielem, auch wiederholt, sich doch noch stilkritische Oberlehrer melden dürfen. Ich hatte stets Respekt vor einer knalligen Einleitung "Bevor ich platze...". "Polizistinnen und Polizisten bewegen sich nie in einem "rechtsfreien Raum", sondern im Regelungsbereich des jeweiligen Polizeigesetzes." Oberlehrer als treue Staatsbeamte wissen eben den Wert von Gesetzen zu schätzen,so preuß. Gesetzessammlung 1933, S. 433.  Ist Gesetzeszitat schon Polemik? Sei's drum, als Abiturient habe ich ja den begrnzten intellektuellen Wert von Oberlehrern kennengelernt.

Wenn man plötzlich zu bestimmten Asekten denkt wie jemand anders, der manches andere anders beurteilt, so kann man mt Willy Brandt darin auch den sachorienentierten "Mündgen Bürger" sehen. Aber wie gesgt - gegen Staastverweigerer kämpfte ja schon der Gesetzgeber, wie zitiert, an.

Zum Wert von Kulkturen verweise ich auf Ebert, ganz egal, ob ich zu ihm ansonsten "sehr kontäre Ansichten" habe: 

"Die Verwendung farbiger Truppen niederster Kultur als Aufseher über eine Bevölkerung von der hohen geistigen und wirtschaftlichen Bedeutung der Rheinländer" sei eine "Verletzung der Gesetze europäischer Zivilisation", sagte in einer Rede Reichspräsident Friedrich Ebert in Darmstadt 13.2.1923.

Zitiert nach Pommerin, Reiner: Zur Praxis….., in:Fansa, Mahmoun, Schwarze Weißheiten, Oldenburg 2001, S. 158

Reichspräsident Friedrich Ebert wusste auch noch nicht, was wenige Jahre später in seinem eigenen Land geschehen würde, denn dafür hätte er sich abgrundtief geschämt und diesen Ausspruch sicher so auch nicht getan, der dem damaligen kolonialen Überlegenheitsdünkel weisser Europäer geschuldet war. Dass gerade Sie sich auf Friedrich Ebert berufen wollen, das hat Friedrich Ebert jedenfalls auch nicht verdient.

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Ebert - übrigens Sattlermeister - hat doch wohl die bis dahin ihm greifbaren Erfahrungen ausgewertet. Warum sie rückwirkend  unzutreffend geworden sein sollten, erschließt sich der Logik nicht. Jedem steht ja frei ,gerade auch heute, anders zu werten. So etwa, dass von dort diejenigen kommen, die uns "bereichern". Vgl. Dt. Bundestag Protokoll 28.  Juni 2018 S. 4126 linke Spalte B. 

Besten Dank für Ihre Kritik.  In der Tat, ds habe ich geirrt. Sattlergeselle. Da sieht man, welch vorzügliche Weltkunde man mit Handwerk gewinnen kann  - ein Abschluss ,  der einem gewissen Kevin wie auch Ziemiak versagt ist.

Sei's drum, als Abiturient habe ich ja den begrnzten intellektuellen Wert von Oberlehrern kennengelernt.

Und hier können auch Sattler und andere Handwerker neben Abiturienten den begrenzten intellektuellen Wert eines Juristen Dr. Peus kennenlernen.

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Selbstredend habe auch ich Grenzen. Sämtliche Handwerkskünste gehen mir leider ab. Ohnehin neige ich dazu, jeden in seinem Fach stärker anzuhören. Beimanchen kann man auch Fachkunde erkennen - bei "Gast" oder "Leser" nicht. Ein Verbot, aus Quellen zu zitieren, ist jedenfalls geschichtswissenschaftlich nicht Stand der Lehre. political correctes Gutigutitum , das Zitate nur nach tendenziöser Passgenauigkeit zulassen will, hat wiederum weder mit Intellekt noch mit Wissenschaft zu tun. Eher mit der Corona-Klopapierangelegenheit, und zwar benutztes.

Von mir aus dürfen Sie doch alles zitieren, was Sie wollen, denn so erkennt man auch Ihre intellektuelle und historische Dürftigkeit.

Das Zitat Friedrich Eberts lautete übrigens so:

„Daß die Ver­wen­dung far­bi­ger Trup­pen nie­ders­ter Kul­tur als Auf­se­her über ei­ne Be­völ­ke­rung von der ho­hen geis­ti­gen und wirt­schaft­li­chen Be­deu­tung der Rhein­län­der ei­ne her­aus­for­dern­de Ver­let­zung der Ge­set­ze eu­ro­päi­scher Zi­vi­li­sa­ti­on ist, sei auch hier er­neut in die Welt hin­aus ge­ru­fen“.

 http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/die-rheinlandbesetzung-1918-1930/DE-2086/lido/57d133f17e43d1.98845861#toc-57

Das Zitat von Dr. Peus war:

Zum Wert von Kulkturen verweise ich auf Ebert, ganz egal, ob ich zu ihm ansonsten "sehr kontäre Ansichten" habe: 

"Die Verwendung farbiger Truppen niederster Kultur als Aufseher über eine Bevölkerung von der hohen geistigen und wirtschaftlichen Bedeutung der Rheinländer" sei eine "Verletzung der Gesetze europäischer Zivilisation", sagte in einer Rede Reichspräsident Friedrich Ebert in Darmstadt 13.2.1923.

Zitiert nach Pommerin, Reiner: Zur Praxis….., in:Fansa, Mahmoun, Schwarze Weißheiten, Oldenburg 2001, S. 158

Der Autor von Schwarzweissheiten Mamoun Fansa schrieb auch dieses Buch (2001) und viele andere:

Vom Umgang mit fremden Menschen (Schriftenreihe des Landesmuseums für Natur und Mensch Oldenburg)

Könnten Sie ja mal lesen zur Fortbildung.

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Ausgang von was? Ein Artikel vom 8.4. zu Herrn Dr Selks Ausgangsüberlegungen vom 5.4.?

Mal abgesehen davon - eher die Meinungsfreiheit. Und Abgrenzung totalitärer staatlicher Bevormundung. Die Sache wurde ja vor der jüngsten Löschungsaktion schon richtig spannend, als ein (anderer) Debattenteilnehmer Goebbels als geistigen Urvater des Genderwahns und Gleichstellungsgeschlumpfes mit ausführlichem Redezitat vorstellte. Dazu sage ich auch gern meine Meinung: Klar, ich nehme zur Kenntnis, dass solche Posten mit Staatsknete an "Universitäten" geschmiert und gesalbt werden.Ebenso wie in den 1930er Jhren Lehrstühle für Rassenkunde usw. Nur die Staatsfinanzierung durch jeweilige Zeitgeistmachthaber belegt  mir noch nicht Wissenschaftlichkeit.

Der Herr Redner und Minister und kleine Doktor, auf den Sie sich ja auch beziehen, war auch sehr katholisch und wurde von da auch gefördert (Zitat):

Ein Studiendarlehen erhielt Goebbels vom Albertus-Magnus-Verein, der katholische Studenten förderte. Die Rückzahlung konnte erst 1930 gerichtlich erzwungen werden. Auf Empfehlung seines ehemaligen Religionslehrers Kaplan Mollen wurde Goebbels am 22. Mai 1917 Mitglied der Unitas Sigfridia zu Bonn im Verband der Wissenschaftlichen Katholischen Studentenvereine Unitas.

Das finden Sie übrigens in einem Nachschlagwerk für das Internet, Abk. WP , falls Sie das noch nicht kennen.

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Markus Söder hat den Corona-Verboten nunmehr den etwas karnevalistischen Touch genommen, vgl.:

Machtwort von Söder: Buch auf Parkbank lesen ist ERLAUBT!
"Natürlich kann man auf einer Bank ein Buch lesen. Das ist kein Problem."
(BILD-Zeitung 8.4.2020)

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Das verdient doch eine spezifizierte Stellungnahme,

Mi, 2020-04-08 16:00 PERMANENTER LINK

"wie rasant ALLE unsere freiheitlichen Grundrechte außer Kraft gesetzt werden können "

Alle? Unverletzlichkeit der Wohnung? Wahlrecht? Meinungsäußerungsfreiheit? Recht auf Leben? Eigentum? Gleichbehandlung?  Wissenschaftsfreiheit? Vereinigungsfreiheit [für die oberflächlichen Leser und Leserinnen: Vereinigungs-, nicht Versammlungsfreiheit)? Alles weg?

Also:

  1. Unverletzlichkeit der Wohnung? – Polizeieinmarsch bei Verdacht auf größere Gruppierung?
  2. Wahlrecht?  - mal sehen wie in NRW die Kommunalwahl im Herbst 2020 vorbereitet werden wird. In Polen läuft schon eine heftige Debatte. Wie sollen die Wahllisten aufgestellt werden, durch wen und wann?
  3. Meinungsäußerungsfreiheit?  Lustige Frage! VG Neustadt/Weinstraße – nicht bekannt? Löschung bei beck blog permanent – nicht bekannt?
  4. Recht auf Leben?  Delikate Lage. Gewiss, wegen der Gefährlichkeit des Virus muss man seine Verbreitung zweckgerecht und mit angemessenen Mitteln bekämpfen. Mit der Methode einer mir gestellten Frage  könnte jeder Gutiuti aber gefragt werden: Und welche Zahl an Selbstmorden wegen wirtschaftlichen Ruins durch Totalsperrungen wollen Sie in Kauf nehmen?
  5. Eigentum?  Nun ja. Nutzung von Zweitwohnung, freie Wahl der Wohnung?
  6. Gleichbehandlung – schematisch oder differenziert ( Ungleiches ungleich – so Freiheit zur Fahrt in Zweitwohnung im eigenen Kfz ohne Drittkontakt )
  7. Wissenschaftsfreiheit – ja, die scheint momentan weniger gefährdet. Immerhin – wenn zutreffende Zitate gebrandmarkt werden ……………. Die Termnabsgen vn Veranstaltungen sind Legion.
  8. Vereinigungsfreiheit – ist doch ein Kern der Verbotsliste, Vereine müssen sich doch begegnen können, Mitgliederversammlungen.
  9. Versammlungsfreiheit: na denn …………….. nix wahrgenommen?
  10. Auch iVm  Meinungsäußerung: VG Neustadt/Weinstraße
  11. Auch iVm Religionsfreiheit VG Berlin

Außer Kraft – das ist momentan wohl noch zu stark gesagt. Aber bis zu schwersten Verletzungen !

 

 

Zum Punkt 11 von Dr. Peus:

Ostermessen und Ostermärsche finden in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr ohne Bußgelder zu riskieren statt.

Der Wahnsinn, der Untergang des Abendlandes, die Herrschaft des Beelzebub, die Anarchie, oder was?

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Es steht Atheisten und Religionsfeinden im Rahmen von Art. 4 GG nicht zu, die höchstpersönliche Sehnsucht nach der Mitfeier der Hl. Eucharistie zu werten, gar abzuwerten oder zu negieren. - Beeinträchtigungen des gesetzlich Schutzzwecks  wären im verfassungsgemäßen Sinne  dazu ehestens mit einer vergleichenden Betrachtung, inwieweit konkrete Schutzzwecke der Virenbekämpfung beeinträchtigt werden, und die Ejngriffsintentsität zu vergleichen. Die Beriner VO sagt in § 3a laut Internetwiedergabe:  

 Ausgenommen vom Verbot nach Absatz 1 ist der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Spätverkaufsstellen, Abhol- und Lieferdienste, Wochenmärkte mit Beschränkung auf die für den Einzelhandel in dieser Verordnung zugelassenen Sortimente, Apotheken, Einrichtungen mit Sanitätsbedarf sowie zum Erwerb von Hör- und Sehhilfen, Drogerien, Tankstellen, Waschsalons, Reinigungen, der Zeitungsverkauf und Buchhandel, Einzelhandel für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf, Fahrradgeschäfte, Handwerk und Handwerkerbedarf und Großhandel.

(3) Bei der Öffnung der in Absatz 2 genannten Einrichtungen sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Sicherung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen bei Warteschlangen zu treffen. "

Warum bei einer Eucharistiefeier diese Anforderungen nicht erfüllt werden könnten, sagt behördlich oder gerichtlich niemand. 

Es könnte sein , dass der Vatikan keine Aussicht dazu sah, Beschränkungen wie in Berliner Einkaufsläden realistisch umzusetzen.

Jedenfalls auf dem Petersplatz und bei freiem Zugang in den Petersdom. katholisch.de berichtet  ferner: "Palmsonntag feiert. Demnach wird das Kirchenoberhaupt am sogenannten Kathedra-Altar des Petersdomes zelebrieren, ganz vorne in der Kirche. Neben dem Papst werden Zeremonienmeister Guido Marini, mindestens ein Lektor, ein Diakon sowie eine Schola, ein kleiner Chor, die Feier mitgestalten. " Anhaltspunkt gab auch der Fernsehbericht über die Feier des gesonderten Segens Urbi et Orbi - da waren im Seitenschiff durchaus einige Personen. Allerdings in großen Abständen. Wie für Berlin vorgesehen.

"Eingriffe" und ein "Außerkraftsetzen" sind sehr unterschiedliche Stufen, wie Sie am Ende ja auch selbst klarstellen. Übertreibungen sind zulässiges Mittel der Argumentation. Aber das hat Grenzen.

"Es gibt Mexikaner, die jemanden vergewaltigt haben." ist eine wahre und zulässige Äußerung.

"Alle Mexikaner sind Vergewaltiger." ist eine bloße Übertreibung dessen, überschreitet aber eine Grenze.

"Es gibt Eingriffe in Grundrechte, die ich nicht angebracht finde." kann man so vertreten.

"Alle Grundrechte sind ausgesetzt." ist völlig übertriebene Panikmache.

Manchmal wünscht sich eine kleine, böse Stimme in mir, dass Leute, die auf diese Weise argumentieren, es einmal selbst erleben, was es heißt, wenn ihre Grundrechte ausgesetzt sind. Glücklicherweise ist die vernünftige Stimme in mir lauter. Diese Stimme sagt aber auch, dass derartige Argumentationen die Begrifflichkeit verwässern. Wenn alles, was wir nicht mögen, als "rechtsfreier Raum", "Ende des Rechtsstaats", "Umvolkung", "Aussetzung der Grundrechte" oder "Die Regierung will mich mit Chemtrails und 5G umbringen" beschreiben, wird in diesem Wortmüll niemand mehr den begründeten Warnruf hören, wenn es tatsächlich Probleme dieses Ausmaßes gibt.

Herr Peus, Sie sind doch in Selbstwahrnehmung wahrscheinlich gutbürgerlich-konservativ und mögen die linksversiffte, genderverwirrte Linke Meute nicht, also alles links ab einschließlich CDU. Vielleicht können Sie folgendes mit Ihrer Weltsicht verstehen: Die "Linken" betiteln heute alles mögliche als "Gewalt", insbesondere rein sprachliche Ausfälle. Wenn man alles als Gewalt bezeichnet, geht völlig unter, wenn mal jemand seine Frau krankenhausreif prügelt. Sie als zu dick zu beledigen, wird damit auf eine Skala gestellt und letztlich gleichgesetzt damit, ihr die Nase zu brechen. Das ist kontraproduktiv, auch und gerade wenn man Frauen schützen will.

Die "Rechten" - bitte um Entschuldigung: die, die sich als "Teil der bürgerlichen Mitte" definieren - machen leider genau dasselbe und greifen zu Rhetorik, die völlig ungemessen ist. Ausgangsbeschränkungen sind keine Aussetzung der Grundrechte. Wenn dem so wäre, hätten die pösen Guttiguttis Sie schon lange in ein Lager gesperrt. Vielleicht denken Sie mal darüber nach - oder lesen "Peter und der Wolf".

Nur der guten Ordnung halber noch etwas fachliches: Löschungen durch die Moderatoren des Beck-Verlages sind kein Eingriff in Grundrechte, weil der Beck-Verlag kein staatlicher Akteur ist.

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Sie erinnern mich fatal an die "Aufklärer", die über freizügige junge Mädchen in ihren Filmchen in den 60er Jahren "aufklären" wollten.

Denken Sie, andere Leser merken es nicht, was Ihre Taktiken sind, Herr Dr. Peus?

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Die LTO-Presseschau:

BVerfG zu bayerischer Ausgangsbeschränkung: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die bayerische Ausgangsbeschränkung aufgrund einer Folgenabwägung abgelehnt. Die Gefahren für Leib und Leben wögen schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit, so das Gericht. Die Folgen der Schutzmaßnahmen seien zwar schwerwiegend, aber nicht unzumutbar. Im Hauptverfahren bedürfe die Verfassungsbeschwerde jedoch "eingehenderer Prüfung". Es berichten lto.de und taz.de (Christian Rath).

In einem Beitrag für verfassungsblog.de analysiert Rechtsprofessor Carsten Bäcker die Entscheidung. Angesichts der Repräsentativität des Antrags für die bundesweit weitgehend gleichen Maßnahmen lasse sich annehmen, dass das BVerfG auch zukünftig Corona-Maßnahmen im Eilrechtsschutz nicht aufheben werde. Bäcker bedauert, dass das BVerfG nicht zur Frage der formellen Verfassungswidrigkeit der Maßnahmen (keine ausreichende gesetzliche Grundlage) Stellung genommen hat.

 

OVG Berlin-Brandenburg zu Zweitwohnungen: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein generelles Einreiseverbot für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin rechtswidrig ist. Zwei Berliner, die gegen eine entsprechende Verordnung im Eilverfahren vorgegangen waren, dürfen nun zu ihren Zweitwohnsitzen reisen. lto.de berichtet. 

Gegenüber den Gefahren für Leib und Leben wiegen die Einschränkungen der persönlichen Freiheit weniger schwer. Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass die angegriffenen Regelungen von vornherein befristet sind, im Hinblick auf die Ausgangsbeschränkungen zahlreiche Ausnahmen vorsehen und bei der Ahndung von Verstößen im Einzelfall im Rahmen des Ermessens individuellen Belangen von besonderem Gewicht Rechnung zu tragen ist.
(BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 07. April 2020 – 1 BvR 755/20 –, Rn. 11, juris)

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Zum Thema "Gottesdienstverbote und Eingriff in die Glaubensfreiheit" bemerkt die LTO-Presseschau:

Corona – Gottesdienste: Das Bundesverfassungsgericht billigte in einer Eil-Entscheidung das Verbot, Gottesdienste zu besuchen. Trotz des damit verbundenen "überaus schwerwiegenden Eingriffs in die Glaubensfreiheit" habe der Schutz vor den Gefahren für Leib und Leben durch das Coronavirus Vorrang, so faz.net. Zuvor hatte auch das Oberverwaltungsgericht Berlin keine unverhältnismäßige Einschränkung der Religionsfreiheit gesehen, so lto.de. Dagegen ließ der Verwaltungsgerichtshof München eine Normenkontrollklage am fehlenden Rechtsschutzbedürfnis scheitern, so taz.de (Christian Rath). Die Kirche habe die Gottesdienste bereits selbst abgesagt.

Dazu, sehr geehrter Herr Kollege ürdinger 14.4...10:26 Uhr ist zu sagen:

Es ging konkret um die Gemeinde St. Afra, Berlin Propst Dr. Goesche. Missa latina in forma extraordinaria!   Die Dauer von mehr als  15 Minuten bei Abstand kann es nicht recht sein,  wird ja auch im Bundestag laufend überschritten.   Leider haben die Gemeinde und der Antragsteller das eventuell nicht präzise genug vorgetragen. Aus dem Karlsruher Terrorweistum Tz 14: “beim gottesdiensttypischen gleichzeitigen Sprechen (Beten) und Singen von den Teilnehmern vermehrt potenziell virushaltige Tröpfchen in die Luft abgegeben werden dürften”.   Man hätte als “glaubwürdige” Sachverhaltszeugen engagierte Postkonziliaristen hinzuziehen sollen! Mit grenzenlosem Schauder wäre vorgetragen worden, dass der Priester zum Altar gewendet zelebriert, oder wie die Polem-Argumentateure des Postkonziliaren gern sagen: mit dem Gesicht zur Wand und dem Hintern ( die Edleren: mit dem Rücken )  zum Volk, mit Ausnahme der Lesungen und Schlusssegen. Die Gläubigen haben fast nix, absolut nix zu sagen ( vom Pater noster nur den Schlusssatz: sed libera nos a malo, kein pseudokonziliaroides Patschhändchenhalten,  oder Patschhändchenfriedensgruß, überhaupt nix Taizeroidales ) oder zu singen. Mit den modernen Mitteln von CD hätten sich wunderbar die Gesänge des Ordinariums und des Propriums vortragen lassen. Festlich bis dorthinaus! Selbst das viralgefährdende “Amen” beim Kommunionempfang unterbliebe. 

Es wäre schön, wenn sich noch mehr Menschen... Vor allem Ärzte, Rechtsanwälte, Richter usw. einmal kritisch äußern würden. Es kann doch nicht sein das hier fast jeder in Deutschland und der Welt damit einverstanden damit ist was hier passiert. Grundrechte entziehen, Denunziantentum, Polizeigewalt wie es den Herren gerade gefällt. Die Angst kommt in Gange, aber nicht vor dem Virus, der ist da echt am harmlosesten, sondern vor dem was hier vorgeht und vor den Menschen die das alles so hinnehmen.

Die Klage von Beate Bahner, vor dem Bundesverfassungsgericht wurde im übrigen abgelehnt. Frau Beste Bahner gibt ihre Rechtsanwaltszulassung zurück. 

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Zu dem letzten Absatz Ihres Kommentars bemerkt die LTO-Presseschau:

Corona – Rechtsanwältin Beate Bahner: Die Heidelberger Anwältin Beate Bahner kritisiert die Corona-Beschränkungen der Bundesländer als "Tyrannei". Die Verordnungen seien nicht durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt, das im Kern nur Maßnahmen gegen Kranke erlaube. Ein Eil-Antrag am Bundesverfassungsgericht scheiterte am Subsidiaritätseinwand. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen Bahner wegen öffentlichem Aufruf zu Straftaten, weil sie zu Demonstrationen aufgefordert hatte. Auf Betreiben der Polizei war zeitweise auch ihre Webseite gesperrt. Es berichten taz.de (Christian Rath) und t-online.de (Lars Wienand). Darüberhinaus meldet die Rhein-Neckar-Zeitung, dass die Anwältin am Sonntagabend in eine psychiatrische Einrichtung gebracht wurde. 

"Die Angst kommt in Gange, aber nicht vor dem Virus, der ist da echt am harmlosesten". Das ist geistiger Dünnpfiff im besten Stil eines Donald Trump !

Ich hoffe, dass der Schutz des Grundrechts auf Leben weiter Vorrang genießt vor egoistischen Interessen einzelner, denen nichts wichtiger ist als ihre persönliche Bewegungsfreiheit beispielsweise zur Luxusferienvilla in Rantum.

Richtig ist allein, dass die konkreten Beschränkungen daran zu prüfen sind, ob sie zielführend sind, was etwa beim Verbot einsamen Sitzens auf der Parkbank offenkundig nicht der Fall ist.

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Der im 1. Absatz von Gästle 14.4.  10:13 zitierte Satz ist in der Tat irreführend. Absatz 2 besagt zur konkreten Regelung schlechterdings nichts,  das ist bullshit-bingo des Politgeschwafels. Denn eine ausführliche Sachverhaltsdebatte hatte ja ergeben, dass gegen die Ferienevillennutzung schechterdings nichts spricht.

Absatz 3 verdient Zustimmung. Daher ja auch die Zulässigkeit der Fahrt in die eigene Zweitwohnung.

Ich stimme vielem was hier geschrieben wird zu. In der Tat täten Staat und Gerichte gut daran, Maßnahmen, bei denen offensichtlich ist, dass sie unverhältnismäßig sind schnellstmöglich aufzuheben und nicht "im Zweifel gegen die Freiheit damit ich/wir ja zu 100% auf der sicheren Seite sind“ zu entscheiden. Denn menschliche Interkation ist und war  immer (vor nach und während Corona) mit Todesrisiken verbunden, man denke z. B. an ansteckende Krankheiten, Autofahren, Kontaktsportarten etc. Der Staat hat die Grenze des sozial Akzeptierten hier per (Eil-)Gesetzen (und Verordnungen etc.) aber ohne erforderliche Debatte verschoben.

In Bayern wurde das unsinnige Verbot des Sitzens auf einer Parkbank jetzt wenigstens stark relativiert, vgl. https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2020/115/...

So etwas sollte aber deutlich mutiger und früher geschehen. Denn: die zahlreichen sinnvollen Maßnahmen, die es ja auch gibt, werden durch solche sinnlosen unterminiert – das merken bisher meistens nur die Juristen (die geschult sind solche Defizite zu erkennen), aber nach einiger Zeit vielleicht auch der aufgeklärte Durchschnittsbürger…

 

Die LTO-Presseschau:

OVG Greifswald zu Osterreisen: Das Oberverwaltungsgericht beanstandete das in die Corona-Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern eingefügte Verbot von Osterausflügen an die Küste als unverhältnismäßig. Ein Strandverbot könne gar nicht verhindern, dass sich größere Bevölkerungsteile auf engem Raum aufhielten, weil zum Beispiel in Rostock der Strand zum Stadtgebiet gehöre. Es berichten lto.de und (mit Begründung) faz.net (Matthias Wyssuwa/Alexander Haneke).

Corona – Zugang zu Zweitwohnungen: Mehrere norddeutsche Landkreise haben angeordnet, dass die Eigentümer ihre Zweitwohnungen nicht mehr nutzen können. Leonel Bohnsack stellt auf juwiss.de die divergierende Rechtsprechung hierzu dar. Er hält solche Anordnungen für verhältnismäßig, wenn ein Zusammenhang mit einer möglichen Überlastung des Krankenhaussystems konkret dargelegt wird.

Die LTO-Presseschau:

Corona – Grundrechte: SZ (Andreas Zielcke) und spiegel.de (Marius Mestermann) berichten über die zunehmende Skepsis unter deutschen Verfassungsrechtlern über die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseinschränkungen während der Corona-Pandemie. Dabei gehe es insbesondere um Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und der Religionsfreiheit. In der Phase der Lockerungen sei auch über gruppenbezogene Maßnahmen nachzudenken, welche wohl mit Blick auf den Gleichheitssatz gerechtfertigt seien. Reinhard Müller spricht sich im Leitartikel der FAZ ebenfalls gegen übermäßige Eingriffe in Freiheitsrechte aus: Gerade die Versammlungs- und die Religionsausübungsfreiheit müssten gewahrt bleiben.

Die LTO-Presseschau:

Corona – Grundrechte: Im Interview mit deutschlandfunk.de (Jörg Münchenberg) äußert sich Rechtsprofessor Hans Heinig zur Bedeutung der Grundrechte in der Coronakrise. Die restriktiven Maßnahmen der Regierungen seien gut begründet gewesen. Bei den anstehenden Lockerungen gelte es Grundrechte zu beachten. Wenn Herren-Boutiquen wieder geöffnet werden, sei es schwer darstellbar, dass selbst mit größten Schutzmaßnahmen keine gottesdienstlichen Versammlungen mehr stattfinden dürfen.

Die LTO-Presseschau (Zusammenschnitt):

Corona – Demokratie und Grundrechte: Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) schreibt in der Samstags-FAZ in einem Gastbeitrag: "Dass in einer solchen Ausnahmesituation Sorgen um unseren demokratischen Rechtsstaat geäußert werden, kann nicht überraschen. Verwunderlich – und vor allem höchst bedenklich – wäre das Gegenteil, also das Ausbleiben von Zweifeln, Mahnungen und Kritik". Dabei dürften aber die Maßstäbe nicht verrutschen. Oberste Maxime bleibe die Verhältnismäßigkeit. 

Im Interview mit dem Tsp (Jost Müller-Neuhof) spricht Rechtsprofessor Christoph Möllers von einem "grundrechtsfreien Zustand". Er glaube nicht, "dass es irgendwann die große verfassungsgerichtliche Abrechnung mit allen Verordnungen und Gesetzen dieser Zeit geben wird". Er glaube aber, "dass die Gerichte sich im Kleinen mit der Zeit mehr trauen werden".

Im Interview mit lto.de (Pia Lorenz) sprechen FDP-Bürgerrechtler Gerhart Baum und Anwalt Nikolaos Gazeas über die Entschärfung des NRW-Epidemiegesetzes, das an diesem Dienstag (ohne die Möglichkeit der Zwangsverpflichtung von Ärzten) im Landtag beschlossen werden soll. Im Rahmen einer Exit-Strategie könnte künftig Einlass in Geschäfte nur mit Corona-App möglich sein, Alte dürften in der Corona-Politik nicht ausgegrenzt werden. 

Corona – Grundrechte: Die Rechtsprofessorin Claudia Maria Hofmann kritisiert auf verfassungsblog.de, dass die Gerichte fast alle Corona-Einschränkungen für verhältnismäßig halten. Am Beispiel Bayern zeigt sie, dass besonders strenge Grundrechtseingriffe wohl nicht "erforderlich" seien, wenn andere Bundesländer ohne negative Folgen darauf verzichten können. 

Rechtsprofessor Nils Grosche gibt auf verfassungsblog.de zu bedenken, dass zu große staatliche Zurückhaltung bei der Pandemiebekämpfung zu Vertrauensverlusten in den Staat führen könnte. 

 

BVerfG und EU-Grundrechte: Der Forschungsassistent Alexander Brade befasst sich auf verfassungsblog.de mit der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu EU-Grundrechten und arbeitet dabei Unterschiede zwischen dem Ersten und dem Zweiten Senat heraus. Der Zweite Senat tendiere dazu, ausschließlich die Grundrechte des Grundgesetzes anzuwenden, während der Erste Senat offener sei. 

Die LTO-Presseschau:

Corona – Versammlungsfreiheit: Die Autoren Aidan Hacker, Jonas Deyda, Katharina Söker und Laurens Brandt stellen auf verfassungsblog.de Beschlüsse der Verwaltungsgerichte Dresden, Hannover und Hamburg vor, in denen jeweils Eilrechtssuchenden die Durchführung von Versammlungen trotz angebotener Sicherheitsmaßnahmen untersagt wurden. Gemein sei den Beschlüssen, dass sie den "Maßstab einer Minimalgefahr" für mögliche Neuansteckungen anlegte, hierbei aber übersähen, dass andere Tätigkeiten "mit einem ähnlichen Infektionsrisiko" weiterhin erlaubt seien. Sie ließen "vom Grundsatz praktischer Konkordanz nicht viel übrig" und stuften dabei jedenfalls im Ergebnis die Versammlungsfreiheit zu einem "Schönwetter-Grundrecht" herab.

Man freut sich natürlich, wenn der eigenen Auffassung zugestimmt wird, vgl. meine Darlegungen HIER  in diesem Streifen 6.4.2020  zweimal. Was ist gegen meine Kritik an dem Verbot einer 2-mann-Demo mit Bollerwägelchen gehetzt worden! Aber die freche Missachtung der Grundrechte wird ja von VGen bis zum BVerfG ( Berliner Gottesdienstverbot) betrieben. Frage und Aufgabe ist für uns alle, wie diesen Perversionen entgegenzuwirken ist. Bei gleichen auf das Minimalste reduzierten Viren-Verbreitungsrisiken: Baumarkt  - offen; Gottesdienst  in der Kirche - verboten. "Das ist nicht das Land, in dem wir leben wollen" (Propst Dr. Goesche). Vielleicht sollte man Frauenpower aktivieren und solchen Verfassungs-"Richtern" eins auf die Fr...." geben.  ( vgl.  Nahles). 

Wie man hier doch bestens sehen kann, werden auf dem Feuer einer Pandemie auch viele kleine Süppchen noch gleich mitgekocht. Wer aber anderes, wie einen common sense, nun erwartet hätte, der ist kein Realist.

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Die Frage ist eben, was common sense sei: Der Respekt und die Verteidigung von Grundrechten wie Art. 4,5,8 GG - oder das Gebrüll: "Wollt ihr die totale Verbieterei? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?“

Ich brauche da nur Sie selber zu zitieren:

Dr. Egon Peus kommentiert am Di, 2020-01-07 17:38

Komisch, dass manche immer den Rechten Verschwörungstheorien vorwerfen. Im Parlament hat eine Demokratie entscheiden, und im übrigen warten wir einmal in Ruhe Karlsruhe ab. Auf Verfassungsfeinde, die parlamentarische Entscheidungen mit Hassattacken in den Dreck ziehen, sollte man besser nicht hören.

Ja, das ist wohl immer richtig.

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Nun, "Gast" (m/w/d) 15.4. 13:55 Uhr - ging es da nicht darum, dass ein Parlament es gewagt hatte, unwürdingerhaft eine nochsovielte Neuuntersuchung nicht anzuordnen? Welches Grundrecht soll da verletzt gewesen sein? Art. 4,5,8 GG? Dort hatten ja die staatlichen Organe sorgsam geprüft und abgewogen. Wer dagegen hetzt, ist in der Tat verfassungsfeindlich tätig, so wie bei den Hassattacken am 6.2.2020 gegen eine ordnungsgemäße Wahl eines Ministerpräsidenten. Man sollte schon die einzelnen Vorgänge jeweils juristisch korrekt prüfen.

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