Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|363858 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Eine Anmerkung noch zu Gustl Mollaths Fall:

Eine Umfrage in der ganzen BRD würde meiner Meinung nach ergeben: Für die 600.000 Euro als Entschädigung für 2.747 Tage in verschiedenen psychiatrischen Einrichtungen, oder pro Tag 218,42 Euro, auch an arbeitsfreien Samstagen, Sonn- und Feiertagen, wurde er ganz ordentlich vom Freistaat Bayern entschädigt.

218,42 Euro pro Tag mal 365,25 Tage ergibt im Jahr 79.777,91 Euro, pro Kalender-Woche 1.528,94 Euro und pro Kalendermonat mit 30,5 Tagen 6.661,81 Euro bei freier Kost und Logis in den verschiedenen psychiatrischen Einrichtungen.

Viele Staatsbürger der BRD würden das doch sofort auch so machen bei ihren Einkünften aus regulärer Arbeit mit allen Abzügen und Ausgaben für das tägliche Leben.

In Regensburg im wiederaufgenommenen Prozess war die KV am Ende unstrittig vom Landgericht so gesehen und festgestellt worden, die Reifenstechereien konnten ihm nur nicht mehr nachgewiesen werden, auch wenn vieles für seine Beteiligung ja sprach.

Die ganz große Heldengeschichte für die "Justizgegner" oder "Justizkritiker", speziell für Bayerns Justiz, ist der Fall Mollath daher am Ende nicht.

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Alleinstehende Herren können es sich sehr gemütlich in einer Psychiatrie machen, wenn sie nur etwas mit sich und der Zeit anfangen können.

Zum Beispiel alle Schachpartien der Schach-Weltmeister endlich mal nachspielen, oder ein Fernstudium anfangen und abschließen, und .... und .... und.

Expertenwissen für Küchenpsychologie und praktische Menschenkenntnis im Umgang mit Psychiatern, Psychologen, Pflegern, Richtern usw. bekommen sie sowieso kostenlos und frei Haus noch geliefert.

Besten Gruß

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Der Ziehung in Frankfurt sollte aber vielleicht schon noch Priorität beigemessen werden.

Besten Gruß

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Die VB ist noch abzuwarten.

Das Landgericht Kassel hat über die in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Kassel hinaus bei „den weiteren, durch die erkennende Kammer in die Beweiswürdigung eingestellten Punkte“ neben der Recherche auch noch die Manipulation/Zerstörung des Arbeitscomputers hinzu gesetzt.

Staatsanwaltschaft Kassel, Stellungnahme vom 13. Juni 2018, Seite 4: „Unter Berücksichtigung dieser Umstände sowie der weiteren durch die Kammer eingestellten Punkte (…) Internetrecherche des Beschuldigten zu Schalldämpfer mit Bauschaum…“.

Landgericht Kassel, Beschluss vom 19. August 2019, Seite 80: „Insbesondere führt eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der weiteren, durch die erkennende Kammer in die Beweiswürdigung eingestellten Punkte (…) zur Internetrecherche des Verurteilten  zu Schalldämpfer mit Bauschaum und zu seinem auffälligen Nachtatverhalten mit Vernichtung seines Computers…“.

Strates Einwand in seiner Beschwerdebegründung vom 12. September 2019, „Es [das Landgericht Kassel] stelle aber nicht die Frage, welches Gewicht diese „in die Beweiswürdigung eingestellten Punkte“ denn noch hätten, wenn sich beweisen lässt, dass eine mit gehärtetem Bauschaum gefüllte PET-Flasche nicht bei der Tat zum Einsatz gekommen ist“, bleibt – bedauerlicherweise – fortwährend unbeantwortet.

Dies nachdem bereits die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main in ihrer Stellungnahme vom 19. September 2019 vorgenanntes Verhalten der Staatsanwaltschaft Kassel sowie auch des Landgerichts Kassel unkommentiert ließ. Und vor Strates Einwand - ausweichend - die Flucht ergriff.

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Nur lässt es sich eben schon mal nicht beweisen durch einen bereits so in sich widersprüchlichen, also gestümperten Wiederaufnahmeantrag, "dass eine mit gehärtetem Bauschaum gefüllte PET-Flasche nicht bei der Tat zum Einsatz gekommen ist“.

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Bei der Tat wurde kein PET-Schalldämpfer verwendet.

RTL2: Hier kommt Alex.

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Das behauptet Strate ohne jeden Beweis!

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Kappes, die Falschwiedergaben der Staatsanwatschaft Kassel sowie des Landgerichts Kassel dürften - ungeachtet aller Koronoakrise - auch dem OLG Frankfurt nicht entgehen.

RTL2: Hier kommt Alex.

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Erst mal noch abwarten, was das OLG Frankfurt dazu beschließt!

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Hessenlotto kommentiert am Mo, 2020-05-25 21:53

Der Ziehung in Frankfurt sollte aber vielleicht schon noch Priorität beigemessen werden.

Besten Gruß

RTL2: Hier kommt Alex

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Die VB hat Strate doch schon in der Schublade!

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Seine VB bei Wiederaufnahmen archiviert doch Strate auch noch, das erspart viel Arbeit.

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Die Falschwiedergabe der Staatsanwaltschaft Kassel zur „Internetrecherche des Beschuldigten zu Schalldämpfer mit Bauschaum“ korrespondiert mit deren vorausgehenden Ausführungen, dass „nach einer Gesamtwürdigung des Urteils“ für das Tatgericht „nicht die Verwendung der PET-Flasche, sondern die von Bauschaum (als Füllung) zu schalldämpfenden Zwecken maßgeblich zur Überzeugungsbildung“ gewesen sei.

Tatsächlich hatte das Darmstädter Schwurgericht das Nichtauffinden von PET-Splittern (UA S. 124: „zumal kein Plastik o. ä. im gesamten Tatortbereich gefunden wurde“) (auch) als Bestätigung dafür betrachtet, dass bei der Tat - gemäß der Silencer-Bauanleitungsseite, bei der einzig und allein eine PET-Flasche als Ausgangsbasis im Mittelpunkt stand  – eine am Boden durchbohrte PET-Flasche als Schalldämpfer verwendet wurde.

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Hat die StA Kassel vorher (S. 3) aber eigentlich doch selbst rumgetrommelt:

„Die Kammer hat sich ausführlich mit dem Fehlen von Plastik im Tatortbereich auseinandergesetzt. Gestützt auf Tests des Sachverständigen Pfoser geht sie von einer aufgebohrten PET-Flasche aus, die mit Bauschaum verfüllt als Schalldämpfer genutzt wurde (S. 124 f. des Urteils). Dies entspricht auch der heruntergeladenen Bauanleitung (S. 125 des Urteils)."

Besten Gruß

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Gestern wurde uns mitgeteilt, dass die Beschwerde beim OLG abgelehnt worden ist. Der Grund: Die neuen Videos und Beweise, wären keine neuen Tatsachen. Wir versuchen uns jetzt erstmal zu sammeln. Die Chancenlosigkeit ist unertäglich. Wir haben nun eine Frist bis zum 29.06. um entsprechende Rechtsmittel einzureichen.

https://de-de.facebook.com/MeinMannIstUnschuldig/

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Ich verweise auf meine vorherigen Kommentare in dieser causa, unter anderem auf diese:

Die VB hat Strate doch schon in der Schublade!

Seine VB bei Wiederaufnahmen archiviert doch Strate auch noch, das erspart viel Arbeit.

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Auch in der Hessischen Metropole wird einmal gefälltes Holz nicht in den Wald zurückgetragen.

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Macht ja auch keiner, wenn es keine wirklich ernsthaften und zwingenden Anhaltspunkte dafür gibt.

Der Wald hat den genius loci für tiefe Einsichten, das wissen Hamburger Städter halt noch nicht, die auch die juristische Weisheit nicht mit großen Löffeln gefressen haben.

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Strate hat durch sein großspuriges Gehabe in dieser causa A.D. jedenfalls keinen Gefallen getan.

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Die VB hat auch keine Chance, seht nun endlich mal die Sache realistisch, außerhalb der ganz großen Justizverschwörung gegen viele Angeklagte und Verurteilte, auch wenn es einige Opfer der Justiz ja gibt.

A.D. und Anhang hätten im Gerichtssaal 3 des LG in Darmstadt Eindruck machen können durch ihre eigenen Aussagen dort, so wie auch die Verteidiger duch gezielte Fragen und Anträge zu den Gutachten und anderen Aussagen dort.

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Das geht nicht an.

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Kein schöner Tag für "die Opposiion".

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Korrektur(-en): Kein Schöner Tag für "die Opposition" - das "t" wie toll hat gefehlt. Der Wiederaufnahmeantrag im "Mordfall Böhringer" wurde als unzulässig verworfen.

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Wiederaufnahmeanträge können so viele gestellt werden, bis zum Abwinken, oder bis der Arzt kommt.

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Von einem IT-SV aus Offenbach?
 

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Wie ich bereits mehrfach ausführte, ist das Ergebnis keine Überraschung, sondern war vorhersehbar. Die Täterschaft des Herrn Darsow ist ohne jeden vernünftigen Zweifel erwiesen. Das unerhebliche Vorbringen von Herrn Strate (welcher übrigens m. E. selbst von der Täterschaft Darsows überzeugt ist und den Fall nur wegen der Publicity übernommen hat) betraf schon keine neuen Tatsachen im Sinne der StPO. Spiegelbildlich das Gleiche gilt für den zweiten gescheiterten Wiederaufnahmeantrag des Herrn Toth.

Ihr Mann hat mehrere Leben zerstört. Lassen Sie es nicht zu, dass er auch noch das Ihrige vollends zerstört. Ihr Mann ist ein Gefühlsegoist, der Sie jahrelang angelogen hat und noch weiter anlügt. Hätte er auch nur einen kleinen Rest Anstand, würde er Sie freigeben. Machen Sie einen Schlussstrich und fangen ein neues Leben an, statt weitere Energie in Dinge zu stecken, die Sie nicht mehr ändern können und es später bereuen würden. Sie verlieren all Ihre guten Jahre. Ich weiß, dass dies harte Worte sind, aber dafür sind es wahre Worte. Lieber ein Ende mit Schrecken......

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Ich sehe das nicht ganz so hart, denn viele Menschen haben bis ans Ende ihres Lebens ihre eigenen Lebenslügen behalten, die sie das Leben dann noch ertragen lassen. Nur andere, unbefangene Menschen werden nicht auch immer diesen Lebenslügen selber anhängen wollen.

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Bei manchen schweren Erkrankungen ist es doch genau so, nicht jeder will es hören, dass er aller Wahrscheinlickeit nach und nach einhelliger medizinischer Lagebeurteilung nur noch einige Wochen zu leben habe.

Wer so eine Aussage (Wahrheit), die natürllch auch fehlerhaft sein kann, nicht ertragen kann, bei dem wird manchmal der Lebenswille dann endgültig gebrochen und nichts hält die mehr noch am Leben.

Andere klammern sich daher an Strohhalme, auch wenn sie noch so klein bzw. unwahrscheinlich sind und eine Lebenslüge dann darstellen. Die "alternativen" BEHANDLER leben doch davon, siehe "Krebsarzt" Dr. Josef Issels.

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Auf den am 1.2.19 eingereichten zweiten Wiederaufnahmeantrag beim LG München I hat der unbefangene Nichtjurist Herr D. Reinhard anhand der von der Verteidigung gestreuten Informationen in einem wenige Wochen später erschienenen Artikel detailliert dargelegt, warum auch dieser Antrag schon an der Zulässigkeitshürde zum Scheitern verurteilt ist. Herzlichen Dank.

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Das dem Artikel vom 04.03.2019 zugrunde liegende Buch ist bereits am 01.10.2018 erschienen.

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„Geschriftstellert“ wurde in der Stellungnahme der StA Kassel vom 13.06.2018 sowie im Beschluss des LG Kassel vom 19.08.2019

Auch „Geschriftstellert“ wurde auf Seite 76 im Beschluss aus Nordhessen: „Bei dem Schusswaffensachverständigen Philipp Cachee handelt es sich nicht um ein neues Beweismittel, bei den Ergebnissen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen Cachee (Gutachten vom 17.07.2017 und 30.04.2018, wonach (…) eine schnelle Schussfolge aufgrund von Ladestörungen nicht möglich sei) handelt es sich nicht um neue Tatsachen.

Die erkennende Kammer war seinerzeit u. a. zur Frage und Funktionsweise einer als Schalldämpfer verwendeten, mit Bauschaum gefüllten PET – Flasche sachverständig beraten durch den Schusswaffensachverständigen Pfoser, so dass es sich bei dem Schusswaffensachverständigen Cachee um einen weiteren Sachverständigen handelt. Die Kammer hat sich im Urteil (Urteil S. 118 ff des Urteils) auch mit den Ergebnissen des Sachverständigen Pfoser, wonach in seinen Beschusstests (…) eine schnelle Schussfolge ohne Ladestörungen möglich gewesen sei, ausführlich auseinandergesetzt.“

Hat sie, die südhessische Kammer, nicht. Problematisiert wurde insoweit nur, dass bei den vorausgehenden polizeilichen Beschusstests die PET-Flasche laut Pfoser „dilettantisch“ befestigt gewesen sei (UA S. 121). Von „Ladestörungen“ war dort indes keine Rede.     

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Wenn Pfoser eine schnelle Schußfolge für möglich erachtete, denn folgt daraus, Ladestörungen waren nicht dabei in der Regel, oder bei seinen Versuchen.

Ist doch logisch.

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Das Gericht hatte eine Dynamik des Geschehens ja erachtet aus allen Spuren bei insgesamt 10 Schüssen mit zwar einem Nachladen, das erlaubt keine häufigen Ladestörungen nach wenigen Schüssen, wovon Strate und Cachèe ausgingen. Beim "auch sie war am Abend in ihrem Bett selig eingeschlafen" der A. T. allerdings wurde im Urteil auf S. 26 etwas "geschriftstellert".

Wurde aber schon hier mal erörtert in diesem Thread.

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Rüdiger, Urteilsschelte ist sowieso passè, eine VB muss noch eingereicht und begründet werden. Bei Strate finden Sie ja schon welche aus seiner Feder.

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Die hier im Einzelnen aufgeführten Falschwiedergaben im Beschluss des LG Kassel sowie in der vorausgehenden Stellungnahme der STA Kassel haben mit einer „Urteilsschelte“ nicht das Geringste zu tun. Das Urteil des Darmstädter Schwurgerichts bleibt insoweit rein und makellos.

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Ist mir noch neu, dass Rüdiger und emil in der HV alles unstrittig protokolliert hatten, was dort gesagt, vorgeführt und in Augenschein genommen wurde. Das Protokoll / Tonaufnahme / Videoaufnahme der HV kenne ich jedenfalls noch nicht.

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Richtig, die gesammelten Falschwiedergaben der StA sowie des LG Kassel zum Uretel aus Darmstadt sollten - auch für ältere Leser - besser nochmals zusammengestellt werden.
 

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Es zählt aber nur das, was in der VB steht, und nicht das, was z.B. die "Bäckerblume" schreibt.

Strate nimmt meiner Erfahrung nach nichts an, da ist er unbestechlich .....

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Machen Sie es, Strate wird es Ihnen danken.

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Wenn Sie auch von einer "Falschwiedergabe" schreiben bezüglich von Ladestörungen, mit denen sich das Gericht nicht auseinandergesetzt hätte, dann müssten Sie ja auch mehr darüber wissen. Das diesbezügliche Rüdiger L. Zitat war:

Hat sie, die südhessische Kammer, nicht. Problematisiert wurde insoweit nur, dass bei den vorausgehenden polizeilichen Beschusstests die PET-Flasche laut Pfoser „dilettantisch“ befestigt gewesen sei (UA S. 121). Von „Ladestörungen“ war dort indes keine Rede.  

 Ist doch logisch.

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Herr Strate hat sich bislang nicht geäußert. Bekundungen der Ehefrau sind insoweit nicht maßgeblich - m. M. nach.

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Er wird vermutlich die Ablehnung aus dem OLG nur mit seiner VB zusammen veröffentlichen.

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die Ablehnung aus dem OLG

bleibt unverifiziert.

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Korrekt, nicht als Scan veröffentlicht.

Zu den "Ladestörungen" noch eine Anmerkung: Offenbar hat sich bei einigen "Urteils- / Justizkritikern" inzwischen die Überzeugung verselbständigt, solche hätte es unzweifelhaft geben müssen und damit hätte sich das Schwurgericht auch auseinandersetzen müssen. Strate suggeriert das ja sehr geschickt, aber dem ist ja nicht so.

Hätte Strate jetzt suggeriert, A. D. hätte zu der Tatzeit zwei gebrochene Beine oder gelähmte Hände gehabt, wäre ähnlich kein Versäumnis daraus zu konstruieren, das zu einer Wiederaufnahme führen muss.

Er wird es erneut beim BVerfG aber wieder so versuchen nach meiner Einschätzung.

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Strate ist ein guter Taktiker, die Darstellungen des OLG Frankfurt  wird er nicht lange ohne seine eigenen Erwiderungen auf seiner Website stehen lassen wollen, denn diese würden seine eigenen Suggestionen ja abschwächen können.

Wird aber kaum etwas beim BVerfG bewirken, aber das weiss Strate auch selber. Es ist wie ein Pokerspiel mit schlechten Karten in der Hand, da muss der Spieler passen oder bluffen, das Letzte kann Strate gut.

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Wenn Sie auch von einer "Falschwiedergabe" schreiben bezüglich von Ladestörungen

Auch die Ausführungen des Landgerichts Kassel auf Seite 76 seines Beschlusses, die erkennende Kammer habe sich in seinem Urteil (UA S. 118 ff) „auch mit den Ergebnissen  des Sachverständigen Pfoser, wonach in seinen Beschusstests (…) eine schnelle Schussfolge ohne Ladestörungen möglich gewesen sei, ausführlich auseinandergesetzt“, bleiben eine Hessische Märchengeschichte.

Selbst das OLG Frankfurt/M hat – unter Berücksichtigung der nunmehr bemühten  „Spiegelbildtheorie“ - in seinem Beschluss vom 25. Mai 2020 ausgeführt (Seite 13):

„Anders ist es, soweit das Vorhandensein von Ladestörungen behauptet wird. Insoweit hat die Kammer aufgrund der Angaben des Sachverständigen Pfoser und aufgrund eigener Inaugenscheinnahme einer Schussserie festgestellt, dass es unproblematisch möglich sei, zehn Schuss nacheinander abzugeben, wenn eine als Schalldämpfer eingesetzte und mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche benutzt wird. Damit ist zwar zugleich festgestellt, dass es nicht zu Ladestörungen gekommen ist, auch wenn der Schussversuch lediglich vor dem Hintergrund der Frage erfolgte, ob der (Seite 14) Schalldämpfer sich nicht möglicherweise bei einer Schussabgabe löse. Allerdings hat die Kammer in diesem Zusammenhang nicht ausdrücklich erwogen, ob es bei Nutzung des selbstgebauten Schalldämpfers zum Einsog von Bauschaum kommen kann mit der Folge, dass das Auswurffenster bzw. das Patronenlager verstopft und keine neue Patrone ins Lager eingeführt werden kann. Diese zusätzliche Tatsache kann daher als neu angesehen werden.“

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Auch das OLG Frankfurt hat nicht genau berücksichtigt, dass es nur eine Frage der Bauausführung ist, ob es zu solchen Störungen kommen kann, die von Strate als unabwendbar suggeriert wurden.

Das könnte aber jederzeit so bewiesen werden, dass 10 Schüsse abzugeben und das festgestellte Spurenbild kompatibel sind.

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Die Strate-Fans, der Verein e.v. und alle anderen "Justizkritiker" werden sich ihre Strohhalme und Legenden ja nicht mehr nehmen lassen. So ist das reale Leben.

Ein jüdisches Sprichwort: "Die halbe Wahrheit ist die gefährlichste Lüge! Dagegen ist die ganze Wahrheit meistens die schlimmste Brutalität!"

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