Bevor ich platze - Corona und Grundrechtseingriffe (mit update)

von Dr. Michael Selk, veröffentlicht am 05.04.2020
Rechtsgebiete: Corona233|48448 Aufrufe

Ich entschuldige mich zunächst förmlich: es geht nicht um Miet-, WEG- oder privates Baurecht. 

Gut - es könnte auch um Wohnungseigentumsrecht gehen, nämlich dann, wenn ein Wohnungseigentümer, der in Hamburg wohnt, zu einer WEG-Versammlung nach Schleswig-Holstein eingeladen würde. Dort käme er nämlich vermutlich momentan gar nicht hin - aufgrund der Landesverordnung Schleswig-Holsteins, die Einreise "aus touristischem Anlass" verbietet. Nun könnte er zwar bei der Polizeikontrolle sagen, dass die Wahrnehmung seiner Rechte in einer Wohnungseigentümerversammlung nichts mit Tourismus zu tun haben - und hätte damit sicherlich Recht. Indes: nachdem ich heute auf dem Weg in das nördlichste Bundesland angehalten wurde, obwohl nur eine kurze Fahrt von wenigen hundert Metern über die Landesgrenze und gleich wieder zurück geplant war und mich ein sehr freundlicher Polizeibeamter darüber aufklärte, dass eigentlich alles was ich da tue aus touristischem Anlass geschieht, lebt der alte Spruch von Recht haben ist eins, Recht bekommen das andere, wieder auf (§ 2 der LVO und die dortige Begründung erlaubt sogar ausdrücklich Spazierfahrten über die Landesgrenze, das mal am Rande - und private Zwecke sind nun einmal nicht automatisch Tourismus, wie etwa Verwandtenbesuche).

So weit so banal und unwichtig.

Wichtiger aber ist es wenn Folgendes mittlerweile passiert: Polizeibeamte halten homosexuelle Paare an, wollen sie nicht zusammen weitergehen lassen. Wenn das Pärchen die Beamten dann über den tatsächlichen Sachverhalt aufklärt, werden sie von den Beamten aufgefordert, den Chatverlauf ihrer Handys zu zeigen, um das zu "beweisen". Auch das geschieht in diesen Tagen.

Ich habe Verständnis für eine Vielzahl der Maßnahmen, die geschehen; sie sind sinnvoll und schützen uns erfolgreich.

Ich habe kein Verständnis dafür, dass nach meiner festen Überzeugung bis heute kaum eine Rechtsgrundlage dafür existiert (die jeweiligen Verordnungen sind Produkte der Exekutive und wahren auch angesichts der Eingriffsintensität den Gesetzesvorbehalt nicht, da es kein Parlamentsgesetz gibt). Ich habe noch weniger Verständnis dann, wenn es wie im Beispiel des homosexuellen Paares um Eingriffe geht, die in den absoluten Kernbereich gehen, den Menschenwürdegehalt, den Wesensgehalt von Grundrechten. Und ich bin entsetzt über die offenbar breite Akzeptanz der Bevölkerung - sogar von gestandenen Strafverteidigern! - dieser Grundrechtseingriffe.

Es geht, wie am Beispiel des homosexuellen Paares zu zeigen ist, nicht nur um Dinge wie: ich darf in Hamburg - nicht einmal ganz allein! - momentan keinen Döner kaufen und diesen auf dem öffentlichen Weg verzehren, oder: ich darf nicht nach Mecklenburg-Vorpommern fahren, um dort eine Verwandte zu besuchen. Es geht um essentielle Fragen unseres Rechtsstaats und um eine allmächtige Polizei, die täglich neue Kompetenzen erhält und sie auch noch überschreitet.

Ja, man mag Fortsetzungsfeststellungsklagen erheben, bei denen man sich dann über die Zulässigkeit (Wiederholungsgefahr?; besondere Schwere des Grundrechtseingriffs?) streiten kann. Darum geht es mir aber nicht. Ich bin nachhaltig irritiert über eine Akzeptanz, die all dies offenbar bei breiten Teilen der Bevölkerung findet - eine Akzeptanz, die übrigens durch alle Parteien reicht. Dafür hat es gerade drei Wochen gebraucht - nur. 

Ich würde mich gerade in dieser Zeit über ein "Team Rechtsstaat" freuen.

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UPDATE 6.4. angesichts der zahlreichen Kommentare:

Einige Kommentare dürften übersehen, dass es mir um Folgendes geht (s. dazu auch den Beitrag selbst):

1. Ich befürworte die meisten Maßnahmen, die stattfinden.

2.Ich hätte für diese gerne eine parl. Gesetzesgrundlage (Wesentlichkeitstheorie; Art. 80 I 1 GG - das sieht mittlerweile selbst der wiss. Dienst des deutschen Bundestages so).

3. Einige der Verordnungen sind unverhältnismäßig.

4.Manche Polizeibeamte handeln im rechtsfreien Raum.

Zu meinem blogbeitrag habe ich zahlreiche mails (übrigens oft mit "behördlichen Belegen" dazu) erhalten. Sie machen deutlich, dass insbesondere in Großstädten und Ballungszentren das Vorgehen der Polizei sich eben nicht auf Ausnahmefälle beschränkt. So sind Demonstranten - die die Mindestabstände einhielten - vorläufig verhaftet worden, weil sie kritisch gegen die Einschränkungen der Grundrechte u.a. der Versammlungsfreiheit äußerten. Es gab polizeiliche Maßnahmen gegen die, die sich quasi im Rahmen einer Performance in einer Fußgängerzone mit einem rot gemalten Radius von 2 m umgaben (Begründung: dies könne Menschengruppen anziehen, die dann den Abstand nicht einhalten würden). In einem Park in Hamburg wurde ein Bußgeld gegen einen Mann verhängt, der dort allein Pommes Frites auf einer Bank saß, die er sich gerade gekauft hatte. All dies mögen teils Bagatellen sein. Andere Kollegen berichten von gravierenderen Maßnahmen. Nach wie vor finde ich, dass der Fall des homosexuellen Paares gravierend ist, auch wenn andere Kommentatoren dies hier anders bewerten. Ich bin auch besorgt, dass es aus der Richterschaft unterschiedliche Stimmen dazu gibt, ob man die rechtsstaatlichen Maxime in diesen Tagen immer wirklich beachten muss.

Es scheint für die Zeit jetzt um so mehr typisch zu sein, dass wir Menschen polarisieren - vieles wird nur schwarz oder weiß gesehen. Extrem formuliert: es gibt vermeintlich entweder nur noch Menschen, die den Tod anderer billigend in Kauf nehmen, indem sie Freiheitsrechte wahrnehmen oder Menschen, die alle staatlichen Maßnahmen aus Sorge vor Ansteckung richtig finden (vielen in dieser Gruppe sind Dinge wie gesetzliche Grundlage, Fehler der Beamten usw gleichgültig). Es wäre schön, wenn es einen differenzierteren Blick auf die Probleme gäbe. 

 

UPDATE 9.4.2020

Während immer mehr Staatsrechtsprofessoren auch die Auffassung vertreten, dass die jetzigen Ermächtigungsgrundlagen nicht genügen, agieren die Verwaltungsgerichte jedenfalls in Eilverfahren kurz und pragmatisch: es wird fast alles "durchgewunken". Sogar die "Immunen" dürfen z.B. nicht nach Mecklenburg-Vorpommern, mit im Rahmen der praktischen Konkordanz nicht mehr nachvollziehbaren Argumenten. Unstreitig geht von ihnen eine Gefährdung nicht aus; es geht letztlich um die Effizienz der Kontrollen. Unklar ist, was hier noch verhältnismäßig sein soll. Einen link zum heute vom VG Schwerin etwa entschiedenen Fall finden Sie hier.

 

UPDATE 16.4.2020

Immer mehr Verwaltungsgerichte sehen die Problematik langsam: so hat das VG Hamburg in einem 123er- Beschluss ebenfalls massive Zweifel daran geäußert, dass eine Verordnung ausreichend ist, um dem Parlamentsvorbehalt zu genügen. Der Beschluss ist hier, ab S. 5ff .

 

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233 Kommentare

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Die gegenwärtige Bundesregierung, und auch die früheren Regierungen, haben wenig getan, gegen die Gesundheitsgefahren, die von Ebola, von Lassa-Fieber, von in Getränken und Süßigkeiten enthaltenem Zucker, von Akohol, von Nikotin, von HIV, von Hepatitis, von Schichtarbeit, von übermäßigem Fernsehkonsum (früher gab es von 01 h bis 07 h Sendepause), Internetsucht, Wett- und Spielsucht, Bewegungsmangel, sowie von Medikamentenabhängigkeiten, ausgehen.

Unter Bezugnahme auf Covid19 bzw. den Corona-Virus fährt die Bundesregierung nun aber eine rigide Verbotspolitik unter Inkaufnahme erhebliche Nebenwirkungen (mit negativen Folgen für Freiheit, Gesundheit und Wirtschaft).

Konsequent ist ein derart ungleiches Regagieren auf Gefahren nicht, und um dafür Verständnis zu haben muß man der Bundesregierung wohl einen Vertrauensvorschuss geben, also seinen eigenen Verstand nicht gebrauchen wollen oder diesen hintenanstellen.

Laut der Verfassung sollten die Grundrechte für die Bundesregierung eigentlich den höchsten Stellenwert haben, aber wer im Moment die Bekämpfung von Corona auf seine Fahnen geschrieben hat, dem lässt die Öffentlichkeit viel durchgehen.

Vielleicht geht es, wenn Corona vorbei ist, um einen Kampf gegen Terrorismus.

Oder um einen Kampf egegn Drogen.

Oder um einen Kampf gegen Steuerhinterziehung.

Oder um einen Kamf gegen Masern.

Die Regerung hat nun eine so große Machtfülle geschnuppert oder gekostet, daß sie vielleicht ungern wieder davon lassen wird, und nach Corona neue Begründungen für ihre neue Machtfülle suchen und vielleicht auch finden wird.

Was der 11. September und der Patriot-Act für die USA, könnte Corona für Europa werden.

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Die LTO-Presseschau:

Corona – Grundrechte: Über die Einschränkungen der Grundrechte während der Coronakrise gehen weiter die Ansichten auseinander. Im Spiegel (Susanne Beyer/Lydia Rosenfelder) diskutieren die Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Während Papier kritisiert, dass "eine Art Notstandsordnung" geschaffen worden sei, weist Lambrecht den Vorwurf, die Parlamente seien ausgehebelt worden, zurück. In einem Gastbeitrag für die FAS erklärt Bundesinnenminister Horst Seehofer, die Grundrechte seien nicht in Gefahr. Die Einschränkungen seien "Ergebnis einer wohlbedachten Grundrechtsabwägung". Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio weist in der Montags-Welt darauf hin, dass es bei einer unbekannten Bedrohungslage wie dieser zu einer gesteigerten Schutzpflicht komme. Wenn eine Lockerung nach aktuellem epidemiologischen Wissensstand vertretbar sei, dann könne diese Lockerung auch zugleich verfassungsrechtlich geboten sein. Heribert Prantl (Samstags-SZ) meint, der Staat dürfe nach Wochen massivster Einschränkungen auf die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger setzen. Er lebe von der Mündigkeit seiner Bürger. Rechtsanwalt Gerhard Strate wendet sich auf cicero.de gegen die Verwendung des Todes als Totschlagargument für Einschränkungen. In eine ähnliche Richtung geht die Kritik der wissenschaftlichen Mitarbeiter Michael Heumann und Milena Holzgang auf verfassungsblog.de. Sie sehen einen maßlosen Gesundheitsimperativ und fordern eine Rückbesinnung auf den Maßstab der Menschenwürde. Gelassener sieht es der Jurist und Schriftsteller Ferdinand von Schirach im Interview mit der Montags-Welt (Anja Pasquay): "Unsere Demokratie ist nicht gefährdet, die Kanzlerin ist eine besonnene Frau, die Politiker sind in ihren Anstrengungen glaub- und vertrauenswürdig, die Maßnahmen sind zeitlich befristet." Es dürfe aber nicht zu lange dauern.

Corona – Klagen: Der Spiegel (Dietmar Hipp u.a.) und der Montags-Tsp (Albert Funk/Jost Müller-Neuhof) geben einen Überblick über die verschiedenen Klagen, die gegen Corona-Schutzverordnungen geführt wurden und werden. Zu stattgebenden Eilrechtsbeschlüssen äußert sich Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) im Interview mit der WamS (Robin Alexander u.a., welt.de-Zusammenfassung) skeptisch: "Ich verstehe und akzeptiere jedes einzelne Urteil. Aber ich empfinde es schon als Herausforderung, wenn sich Gerichte auf den Gleichheitsgrundsatz berufen, um einzelne unserer Maßnahmen aufzuheben oder zu modifizieren."

Im Podcast von verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) äußert sich Thomas Smollich, Präsident des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und des Staatsgerichtsgerichtshofs von Niedersachsen, zu den Aufgaben und Herausforderungen der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit. Mit dem Prüfungsmaßstab im einstweiligen Rechtsschutz befasst sich die wissenschaftliche Mitarbeiterin Alessa Stache auf juwiss.de.

Die LTO-Presseschau:

Corona – Klagen und Urteile: Nachdem Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) am Wochenende die Aufhebung einzelner Maßnahmen durch Gerichte als "Herausforderung" beschrieb, reagierte der Deutsche Richterbund (DRB) laut FAZ (Helene Bubrowski/Eckart Lohse) und lto.de noch am Wochenende. So erklärten die DRB-Vorsitzenden Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff, dass sich die Justiz in der Coronakrise als "wirksames Korrektiv" für die Exekutive bewähre und die wachsende Zahl der Klagen das "Vertrauen der Menschen in die Gerichte" bestätige. Der Tsp (Albert Funk/Jost Müller-Neuhof) erklärt im Frage-und-Antwort-Format ebenfalls die unterschiedlichen Regelungen sowie die Rolle der Gerichte dabei.

spiegel.de verschafft einen Überblick über die Rechtslage in verschiedenen Bundesländern in Bezug auf die zwischen Bund und Ländern getroffene Regelung, Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 800 qm vorerst nicht zu öffnen. faz.net meldet ergänzend einen Fall vor dem Verwaltungsgericht Gießen.

BayVGH zu Ausgangsbeschränkungen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Regelung über die Ausgangsbeschränkung in der bayerischen Corona-Verordnung sowohl verfassungsgemäß als auch verhältnismäßig sei. Die Regelung erlaubt das Verlassen der Wohnung nur bei Vorliegen "triftiger Gründe", welche sich in verfassungsgemäßer Auslegung mittlerweile aus jedem Konsuminteresse herleiten kann, das sich auf die wieder geöffneten Läden bezieht, so lto.de und focus.de. Der wissenschaftlicher Mitarbeiter Martin Heuser analysiert das Urteil auf verfassungsblog.de und kommt zu dem Schluss, man könne "auch trotz der Notstandsrhetorik meinen, der Freistaat sei längst wieder zu alter Ordnung zurückgekehrt".

Sehr geehrter Herr Dr. Selk,

ich möchte mich Ihrer Auffassung bzgl. des homosexuellen Pärchens anschließen. Ich bin persönlich mehr Medieninformatiker als Rechtsexperte, doch dieser Rechtsstaat geht auch mir auf den Geist, und das seit Jahren. Von da her beschäftige ich mich auch in anderen Sachen mit online verfügbarer Gesetzeslektüre, dazu (meiner Auffassung nach interessantes) folgendes:

§ 70 BPolG (Bundespolizeigesetz) beschreibt in seinem Wortlaut: "Die Grundrechte [...] der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes) [...] werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt."

Der oben verwiesene Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes sagt im Wortlaut ab Satz 2: "Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Als Informatiker verstehe ich: Etwas undefiniertes wird durch etwas undefiniertes neu definiert. Ein Mathematiker schlägt dabei gerne mit dem Kopf gegen die Wand.

Ich persönlich bin ja geradezu angetan davon, wie Politiker das eine studieren und sich auf ein Mal nahezu selbsternannt mit beliebigen anderen Dingen auskennen wollen. Aber das nur am Rande.

Gruß

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Noch einmal, in weiterer Recherche, eine Randanmerkung zu obigem:

Auf https://www.anwalt24.de/fachartikel/strafprozessrecht/52646 (ich erlaube mir an dieser Stelle eine Verlinkung) steht (Stand 05. Mai 2020) in den Punkten 3 & 4 geschrieben:

"3) Folgen einer freiwilligen Herausgabe des Handys und der PIN

Rechtlich ist es ein großer Unterschied, ob ein Handy, ein smartphone formell beschlagnahmt wurde oder durch seinen Besitzer freiwillig herausgegeben, seine PIN freiwillig mitgeteilt wurde.
Bei Freiwilligkeit kann alles, was im Handy aus Sicht der Ermittlungsbehörden für die erhobenen Vorwürfe von Interesse ist, gegen den Beschuldigten verwendet werden.

4) Folgen einer nicht rechtmäßigen Beschlagnahme und Durchsicht des smartphones

Etwas Anderes gilt, wenn der Beschuldigte nicht mitgewirkt hat.
Immer wieder kommt es vor, daß die Beschlagnahme eines Handys nicht rechtmäßig war, daß kein Durchsuchungsbeschluß vorlag, auch keine Gefahr im Verzug.

Oder es lag zwar ein richterlicher Durchsuchungsbeschluß vor, der Beschuldigte wurde aber nicht zureichend darüber belehrt, daß er nicht verpflichtet war, seine PIN bekannt zu geben.

In den Fällen gilt grundsätzlich, daß die Beweisanzeichen, also die chats, die Kontakte, etc. welche sich aus dem Handy ergeben haben, nicht verwertbar sind (so das AG Tiergarten, Beschluß vom 25.1.2018), d.h.: sie können nicht als Beweise für die gegen einen Beschuldigten erhobenen Vorwürfe verwendet werden."

Mich persönlich würde hier demnach interessieren, ob "unter Druck setzen lassen" hier die Polizei in der Verwendung der Beweise begünstigt. Wer weiß schließlich, was sich Polizeibeamte noch alles einfallen lassen, um an Beweismaterial heranzukommen.

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Die LTO-Presseschau:

Corona – Lockerungen: Bund und Länder haben sich auf weitgehende Lockerungen der Corona-Maßnahmen verständigt. Zugleich wurde ein Notfallmechanismus für den Fall vereinbart, dass die Infektionszahlen in manchen Regionen Deutschlands wieder ansteigen. Dann soll die Bewegungsfreiheit regional wieder zügig eingeschränkt werden. Überblicksbeiträge zu den Beschlüssen finden sich in SZ (Constanze von Bullion u.a.) und taz (Pascal Beucker) sowie auf zeit.de (Zacharias Zacharakis/Jurik Caspar Iser).  

Die LTO-Presseschau:

Corona – Grenzöffnungen: Am heutigen Mittwoch will das Corona-Kabinett entscheiden, ob es die Kontrollen an der Grenze zu Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Dänemark aufrechterhält. Vereinbart werden könnte etwa, dass an den deutschen Grenzen die Kontrollen auf Stichproben umgestellt werden. Es berichten FAZ (Reinhard Bingener u.a.), SZ (Constanze von Bullion/Christian Wernicke) und Hbl (Ozan Demircan u.a.). Zudem möchte die EU-Kommission einen Stufenplan vorlegen, der vorsieht, die Kontrollen flexibel und nur schrittweise wieder aufzuheben. Zunächst sollen zwischen Staaten mit ähnlichen Infektionszahlen die Grenzkontrollen zurückgefahren werden, wie die SZ (Karoline Meta Beisel) berichtet. 

Constanze von Bullion (SZ) meint, bei den Lockerungen der Reisebeschränkungen seien "größte Vorsicht und Schneckentempo" angeraten. Der brachliegende Reiseverkehr habe erheblich zur Senkung der Infektionsraten beigetragen. Wer hohe Infektionszahlen vermeiden wolle, müsse nun die Kunst der Langsamkeit üben. 

OVG Nds zu Einreisebeschränkungen: spiegel.de (Dietmar Hipp) bringt ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt Mark-Oliver Otto, der die gestrige Eilentscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts erstritten hat, wonach die grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende unmittelbar außer Vollzug gesetzt wird. Er habe vorgebracht, dass die Vorschrift in ihrer Pauschalität rechtswidrig ist, weil allein die Rückkehr aus dem Ausland keinen besonderen Verdacht begründe, dass jemand an Corona erkrankt ist. Durch die Regelung würden sämtliche Einreisende unter eine Art Generalverdacht gestellt. Aus seiner Sicht dürfte die Quarantäne-Vorschrift auch im Hauptverfahren keinen Bestand haben. Über die Entscheidung schreiben nun auch FAZ (Marcus Jung) und lto.de

Daniel Deckers (FAZ) meint, nun wäre es nur angemessen, dass der deutsche Föderalismus seine Funktionsfähigkeit nicht dadurch demonstriere, dass jedes Bundesland eigene Wege gehe. Die Länder sollten sich an den differenzierenden Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes orientieren und eine bundeseinheitliche Regelung beschließen.   

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zu Corona: Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, in denen sich ein Kläger gegen die Corona-Einschränkungen generell richtete, ein anderer wiederum gegen deren Lockerungen. Das Gericht betonte den Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum des Staates und stellte fest, dass zum Schutz der Risikogruppe auch jungen und gesunden Bürgern Opfer abverlangt werden dürften, berichten FAZ (Constantin van Lijnden) und lto.de.

Quarantäne nach Einreise: Nach dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat nun auch das Verwaltungsgericht Hamburg die entsprechende landesrechtliche Quarantänepflicht außer Vollzug gesetzt, melden lto.de und lawblog.de (Udo Vetter). Der Kläger war aus Schweden eingereist und hatte geltend gemacht, sich in einer abgelegenen Region mit wenigen Infektionsfällen aufgehalten zu haben und daher keinem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt gewesen zu sein. Das Gericht folgte ihm und führte aus, für nicht ansteckungsverdächtige Personen sei eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Es könne nicht mehr pauschal davon ausgegangen werden, dass alle aus dem Ausland nach Hamburg einreisenden Personen ansteckungsverdächtig seien. lto.de (Markus Sehl) analysiert die Auswirkungen der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen auf den Rest der Bundesrepublik. Es gebe in allen Bundesländern gleichlautende Regelungen zur Quarantänepflicht, weshalb mehrere Bundesländer sowie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nun forderten, sie umgehend anzupassen bzw. außer Kraft zu setzen. 

Die undifferenzierten Grenzöffnungen werden werden sich vermutlich leider in entsprechenden Neuinfektionen niederschlagen.

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Die LTO-Presseschau:

Corona – Grundrechte: Im Interview mit taz.de (Christian Rath) fordert der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier eine stärkere Einbeziehung des Parlaments, das in allen für die Grundrechtsausübung wesentlichen Fragen eine Entscheidung treffen müsse. Das sei in den letzten Monaten nicht der Fall gewesen.

Die LTO-Presseschau:

Corona – brandenburgische Justiz: Wie sehr die brandenburgischen Verwaltungsgerichte mit den Corona-Maßnahmen beschäftigt sind, zeigt eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur: Bis zum Mittwoch vergangener Woche seien allein am Potsdamer Verwaltungsgericht 35 Eilverfahren und zwei Klagen im Zusammenhang mit den Corona-Regelungen anhängig gewesen. lto.de berichtet.

Die LTO-Presseschau:

Grundgesetz und Corona: Als "R-Faktor für Juristen" bezeichnet Rechtsprofessor Thorsten Kingreen das Grundgesetz in seinem Beitrag auf lto.de, der gleichzeitig Würdigung der Verfassung anlässlich des 71. Geburtstages und Zustandsbeschreibung angesichts der Herausforderungen durch die Corona-Epidemie ist. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier würdigt in einem Gastbeitrag für die Sa-SZ das Grundgesetz. Wie lebendig unsere Demokratie, wie tief verankert und wie hoch geschätzt ihre Grundwerte seien, das zeige sich gerade jetzt in dieser Krise, so Steinmeier.

Die LTO-Presseschau:

Corona – Lockerungen: Dass die Bundesregierung beabsichtigt, ihre bisherigen coronabedingten Reisewarnungen aufzuheben, ist nach Auffassung von Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) "nah am Aufruf zur Sorglosigkeit". Auch bei Anerkenntnis der wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus dürften dessen Belange nicht "über die Gesundheit gestellt werden". Hannes Leitlein (zeit.de) findet dagegen den "Schritt in die Freiheit richtig, auch zum jetzigen, frühen Zeitpunkt". Der Staat beweise, dass er die "ihm allein für diese Ausnahmesituation" erteilten Befugnisse nicht "einen Tag zu lange behalten" wolle, es liege an den Bürgern, zu beweisen, dass sie der zurückerlangten Freiheit "auch gewachsen sind".

Die LTO-Presseschau:

VGH Baden-Württemberg zu Außengastronomie: Wie der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof entschied, widerspricht es dem Gleichheitsgrundsatz, dass nur Restaurants im Außenbereich öffnen dürfen, nicht aber Kneipen und Bars, so lto.de. Anders als das Land argumentiert, bestehe kein Unterschied zwischen der Ansteckungsgefahr im Außenbereich eines Restaurants und dem einer Bar oder Kneipe. Damit gab das Gericht dem Antrag des klagenden Gastronomen teilweise statt.

Danke für Hinweis Herr Kollege Würdinger 05-29  08:11. Und zu einer solchen, einem Drittsemester - Studenten offenkundig fasslichen Folgenabwägung, uud zwar konkreten Abwägung, war das BVerfG in seinem Schandbeschluss vom 10.4.2020 1 BvQ 31/20, nicht imstande? 

Die LTO-Presseschau:

Corona – Grundgesetz: Im Staat und Recht-Teil der FAZ schreibt der emeritierte Rechtsprofessor Josef Isensee darüber, wie "elastisch" das Grundgesetz auf die Pandemie reagierte, ohne dass sich das Corona-Geschehen in die Notstands-Tatbestände des Grundgesetzes eingefügt hätte. Die Corona-Pandemie sei letztlich ein Test der Verfassungsnormen auf ihre Resilienz.

Die LTO-Presseschau:

Verfassung im Ausnahmezustand: Der frühere Rechtsprofessor Josef Isensee beschreibt im FAZ-Einspruch die Herausforderungen, die die derzeitige Ausnahmesituation an die Flexibilität der Verfassung stellt und wann der Rechtsstaat eine Wiedernormalisierung verlangt. Denn, so Isensee, "keine Gesellschaft, am wenigsten eine freiheits- und wohlstandsgewohnte wie die deutsche, hält unbegrenzte Zeit das Notregime aus".

Reiselockerungen: Nachdem die EU-Kommission Mitte Mai ein Empfehlungspaket zur Lockerung der Reisebeschränkungen präsentiert hatte, wäre jetzt ein unter den Mitgliedstaaten abgestimmtes Verfahren bei den Grenzöffnungen wichtig, erklärt Rechtsprofessor Peter Van Elsuwege auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache). Allerdings ist eine einheitliche Linie bisher nicht erkennbar, vielmehr scheint jedes Mitgliedsland seinen eigenen Weg gehen zu wollen.

Die LTO-Presseschau:

Corona – Kontaktbeschränkungen: In Thüringen werden laut spiegel.de mit dem Inkrafttreten einer neuen Verordnung zum 13. Juni die Kontaktbeschränkungen aufgehoben.  

Corona – Reisewarnungen: Die Bundesregierung möchte laut spiegel.de die Reisewarnung für Nicht-EU-Staaten bis Ende August verlängern. 

Grundrechtseingriffe wären gerechtfertigt, wenn es um die Abwehr erheblicher Gefahren für gewichtige Rechtsgüter (oder Grundrechte) gehen würde.

Das war in Deutschland in den Monaten März, April und Mai 2020 wohl der Fall.

Inzwischen scheint sich die Gefahrenlage jedoch erheblich reduziert zu haben.

Nicht nur die Zahl der aktiven Infektionsfälle ist inzwischen erheblich gesunken, sondern auch die Mehrheit der vermutlich doch wohl sach- und fachkundigen Medizinstudenten und der Ärzte trägt privat und beruflich (und auch auf dem Gelände der Uni-Kliniken) keinen Mund-Nasenschutz mehr.

Lediglich bei Chirurgen, Zahnärzten, und Altenpflegern, sind immer noch ständig Schutzmasken zu sehen.

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Nun ja, in Bochum, Augusta-Krankenhaus, ist wohl ein Schwall von Befall aufgetreten. Vor wenigen Tagen. "

17.07.2020

COVID-19 INFEKTIONEN IN BOCHUM-MITTE

An unserem Standort in Bochum-Mitte sind im Verlauf des Freitags Übertragungen von Corona-Infektionen von einem COVID-19-erkrankten Patienten auf das ärztliche und nichtärztliche Personal identifiziert worden...............Insgesamt handelt es sich, Stand heute (17.07.2020), um neun infizierte Personen. Über die Ursachen dieses Ausbruchs können aktuell noch keine exakten Angaben gemacht werden, da die Überprüfung des Vorgangs noch nicht abgeschlossen ist. Wahrscheinlich ist aktuell, dass es zu den ersten Übertragungen im Rahmen einer Notfallbehandlung eines erkrankten Patienten gekommen ist, welcher mittlerweile als sogenannter „Superspreader“ seitens unseres Laborpartners klassifiziert wurde."

22.07.2020

UPDATE COVID-19 INFEKTIONEN IN BOCHUM-MITTEEs werden derzeit alle Patienten sowie unsere gesamte Belegschaft getestet. Momentan sind elf Mitarbeiter sowie zehn Patienten mit dem Coronavirus infiziert." Zitat Ende.

Wie in heutgen Zeiten üblich, wird selbstredend NICHTS über den soziokulturellen "Hintergurnd" des Ntfallsatiente gesagt, ebebsowenig prüzisest drüber, ob bei der sog. "Notfallbehandlung"denn nun die Pfleger, Empfangspersonal, Ärzte penibel Mundschutz getragen haben oder nicht.

Stadt: 22.7.2020: In Bochum hat es im Vergleich zu gestern 13 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus gegeben. Zwei davon sind Beschäftigte des Augusta-Klinikums, in dem damit nach aktuellem Stand zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie elf Patientinnen und Patienten positiv auf das Virus getestet worden sind – einer der Patienten stammt nicht aus Bochum und geht damit nicht in die Bochumer Gesamtstatistik ein.

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Die Grundrechte scheinen inzwischen faktisch bloß noch "Schönwetter-Rechte" zu sein.

Wenn die Regierung glaubt sie habe gute Gründe, dann beachtet sie die Grundrechte nicht mehr.

Die Regierung rechtfertigt sich damit, sie wolle ja nur unser Bestes.

Opposition und publizierte Meinstream-Öffentlichkeit lassen ihr das Durchgehen.

In der Weimarer-Republik gab es auch Schlechtwetter-Phasen, und auch damals hat man falsch reagiert.

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Vorsicht. Sie machen sich womöglich verdächtig.

Wie textete bereits Franz-Josef Degenhardt:

"Also sie berufen sich hier pausenlos auf's Grundgesetz.
Sagen sie mal,
Sind sie eigentlich Kommunist?"

Oder Rechtsextremist?

Die Regierung will das Grundgesetz verändern.

Aber natürlich ist nicht die Regierung verfassungsfeindlich.

Als verfassungsfeindlich gilt vielmehr, wer das Grundgesetz nicht verändern will.

Auf vielen großen Fernsehsendern gilt wohl nicht mehr das bisherige Grundgesetz als (schützenswerte) Verfassung, sondern die jeweils gerade auf der Welt ungeschrieben real herrschenden Verhältnisse scheinen als Verfassung zu gelten.

Die Verfassung sieht eine Demokratie vor, also eine Volksherrschaft, also sollte das Volk, also die Bürger, die macht haben.

Ein Zeitgeist-Trend geht jedoch dahin, die Bürger zu entmachten, und Grundrechte einzuschränken, oder die Grundrechte mit Lippenbekenntnissen zu bejahen, die Grundrechte jedoch faktisch leerlaufen zu lassen oder faktisch wertlos zu machen.

Damit verbunden ist der Trend, Vertretern unliebsamer meinungen stigmatisierende Etiketten (wie etwa "Rechtsextremist" oder "Linksextremist", oder neuerdings auch "Deligitimierer des Staates") anzuheften.

Derart autoritäre Trends sind mit dem Text und Geist des Grundgesetzes wohl schwerlich vereinbar.

Es ist eigentlich (also nach dem Gesetz) nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, das jeweils gerade im Staate mächtigste Establishent-Kartell (das für sich in Anspruch nimmt, es selber bzw. seine Seilschaften seien die Verfassung) zu schützen, sondern nach dem Gesetz müßten eigentlich das Grundgesetz als verbindliches Regelwerk und auch die Effektivität der Wirkung des Grundgesetzes geschützt werden, also insbesondere das Demokratieprinzip, das Gewaltenteilungsprinzip, das Rechtsstaatsprinzip, und die Grundrechte.

Der Verfassungschutz sollte sich nicht den jeweiligen mehrheitsfraktonen in Bundestag und Bundesrat verpflichtet fühlen, sondern vielmehr dem verfassungsgemäßen Souverän, also dem Staatsvolk, also den Bürgern, und deren Bürgerrechten und dem Grundgesetz.

Und gleiches sollte auch für die öffentlich-rechtlichen Sender, und die Schulen und Universitäten, und für die Bundeszentrale für politische Bildung gelten.

Ein Zeitgeist-Trend, indem der jeweilig vorherrschende Bundestags-Bundesrats-Konsens zu einer Art alternativloser unfehlbarer religiöser Heilslehre, die zu kritisieren als ketzerhaft gilt, stilisiert wird, ist wohl eher schwerlich mit den Grundgedanken des Grundgesetzes und der Aufklärung vereinbar.

Was genau eigentlich "die Verfassung" ist, und was "Verfassungsfeindlichkeit" eigentlich bedeutet, darüber wird kaum ein Bürger ausreichend informiert, sondern es wird eher suggeriert, es reiche wenn er andere für sich denken lasse und sich von ARD und ZDF, bei denen er "in der ersten Reihe sitze", leiten lasse.

Es erscheint also durchaus angebracht, sich über die Verfassung sowie über den Schutz der Verfassung Gedanken zu machen. 

Das es nicht hilfreich sondern schädlich wäre, dabei Rechtsextremisten oder Linksextremisten oder verantwortungslosen Populisten auf den Leim zu gehen, ist eigentlich so selbstverständlich, daß es eigentlich keiner Erwähnung bedürfen sollte.

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Vielleicht hätten manche Bürger mehr Verständnis für die Grundrechtseingriffe, wenn die Regierung Alles, aber auch wirklich ernsthaft Alles, tuen würde, um das Virus einzudämmen und die Zahlen der Sterbefälle und der Erkrankten zu senken.

Also, wenn die Bundesregierung, ähnlich wie die Regierungen in Israel und in den USA, genügend Impfstoff besorgt hätte, und Alles was möglich ist tuen würde, möglichst vielen Bürgern so schnell wie möglich Impfungen anzubieten.

Wenn die Bundesregierung dies jedoch nicht zeigt, sondern sich unflexibel in alten Gewohnheiten verfängt, und sich in gewohnten Quotenverhandlungen und in gewohnten Machtspielchen auf EU-Ebene verfängt, dann kann das bei manchen Bürgern den Eindruck erwecken, daß es der Regierung mit der Bekämpfung des Virus vielleicht doch nicht so ernst ist, bzw. daß das Engagement der Bundesregierung im Kamf gegen das Virus begrenzt zu sein scheint durch die üblichen gewohnheiten und üblichen Denkschema der Bundesregierung.

Wenn aber, wie die Bundesregierung verlautbart, das Corona-Virus wirklich die größte Bedrohung und der größte Schadensfall seit dem zweiten Weltkrieg wäre oder ist, dann hätte man von der Regierung auch ein flexibleres und ehrgeizigeres und schnelleres und engagierteres Verhalten bei der Bestellung von Impstoffen und bei der Organisation von Massenimpfungen erwarten können.

Israel hat bereits 12,59 % seiner Bevölkerung geimpft (Quelle: siehe: https://www.capital.de/wirtschaft-politik/diese-laender-sind-bei-der-corona-impfung-fuehrend), Großbritannien immerhin 1,39 %, die USA 1,28 %, Deutschland aber nur 0,32 %. China hat zwar wohl auch nur 0,31 %, aber dies bei einer mehr als zwölfmal so großen Bevölkerung, und manche ländlichen Regieionen dort sind noch auf dem Stand eines Entwicklungslandes (nur die Großstädte und die Ballungsräume sind dort mit entwickelten Ländern vergleichbar).

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Wenn aber, wie die Bundesregierung verlautbart, das Corona-Virus wirklich die größte Bedrohung und der größte Schadensfall seit dem zweiten Weltkrieg wäre oder ist, dann hätte man von der Regierung auch ein flexibleres und ehrgeizigeres und schnelleres und engagierteres Verhalten bei der Bestellung von Impstoffen und bei der Organisation von Massenimpfungen erwarten können.

Wieder einmal einer, der sich in der Sonne seiner Nachgeburt sonnt und wie immer alles besser gewusst hätte...

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Der Regierungsapparat und die Regierung neigen wohl dazu, Alles so zu tun, wie sie es gewohnt sind.

Etwas zu verändern, schnell zu reagieren, und Flexibilität zu zeigen , sind wohl nicht die Sache bzw. die Anliegen der Spitzenpolitiker und Spitzenbeamten.

Spitzenpolitiker und Spitzenbeamte fühlen anscheinend wohl sich in ihren Positionen sicherer, wenn sie die Dinge ihren gewohnten Gang gehen lassen, also den üblichen Trott nicht ändern.

Selbst Warnungen von unabhängigen Experten führten in Berlin nicht zu einem Umdenken.

Eine Aufklärung der Gefahrenlagen und eine Erforschung potentieller Bedrohungen   wurde in Berlin nur halbherzig oder kaum angegangen, wofür auch der Bericht der ARD-Tagesschau ein Indiz zu sein scehint:

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/sequenzierung-corona-spahn-101.html In anderen hochentwickelten Ländern (z. B. USA, Kanada, Israel, Großbritannien, Dänemark, China, Japan, Singapur) scheint man dagegen wachsamer und sensibler und problembewußter und ehrgeiziger und flexibler und fleißiger und mehr auf Draht zu sein. Man könnte fast meinen, der kölsche Klüngel oder der kölsche Schlendrian und die sogenannten Kölner Grundsätze (angefangen mit "es hätt noch emmer jout jejange") hätten inzwischen längst auch auf den Bundestag und die Bundesregierung und auf deren Ministerien abgefärbt. Die Regierung ermahnt Schüler und Studenten sowie Aszubildende zu Ehrgeiz, aber bei der Regierung selber ist von Ehrgeiz (jedenfalls bei Fragen von Gefahrenaufklärungen) leider wohl nicht allzuviel zu sehen. Ehrgeiz sieht man dort wohl vor Allem dann, wenn es darum geht, seine Positionen und Pöstchen zu verteidigen, aber wohl nicht immer unbedingt in der Sacharbeit an Problemlösungen. Wenn dann am Ende womöglich die Bürger für die Versäumnisse der Regierung mit der Hinnahme von Grundrechtseingriffen büßen sollen,  dann kann die Regierung wohl nicht mehr all zu viel klaglose Duldsamkeit erwarten. 

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Wenn wir schon bei Grundrechten , Verfassung und Presse sind - kann mir jemand beschaffen den Text der vier Seiten sogenannter "Anfragen"   SPD an Mnister Spahn laut Bild und diversen Journaille-Produkten  ( FAZ, Spiegel) , denen sie angeblich vorlägen?

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Jens Spahn zum alleinigen Sündenbock zu machen wäre nicht sachgerecht.

Ich glaube nicht, daß Horst Seehofer, Andrea Fischer, oder Ulla Schmidt, oder seine anderen Amtsvorgänger, es erheblich besser gemacht hätten.

Schuld hat nicht der Mensch Jens Spahn, sondern eher die politische Strukur oder die politische Kultur, in der sachfremde Erwägungen (Angepasstheit und Opportunismus sind meiner Auffassung nach sachfremde Erwägungen) zu viel Gewicht besitzen, und ein einzelner Politiker kann aus diesen Verhaltenskodexen kaum ausbrechen.#

Politik sollte bitte bald endlich sachlicher und neutrale und sachorientierter werden, dann würde der Staat wieder leistungsfähiger.

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Das Bundesgesundheitsministerium und Minister Jens Spahn wollten ursprünglich eigentlich unbürokratischer und flexibler und schneller und entschlossener Handeln bzw. Impfstoffe besorgen und ausgeben, jedoch soll es das Bundeskanzleramt bzw. Frau Angela Merkel gewesen sein, die drauf gedrängt haben soll, "keine nationale Alleingänge" zu unternehmen, sondern die Entscheidungen in Brüssel bei der EU treffen zu lassen, was sich dann im Nachhinein als wenig vorteilhaft für Deutschland herausgestellt hat.

Jens Spahn hat nicht die Macht, sich alleine gegen Angela Merkel und gegen von der Leyen zu stellen.

Hätte Spahn nicht pariert, hätte er von Merkel entlassen werden können.

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Die neue Bundesinnenministerin Frau Nancy Faeser soll sich geäußert haben, natürlich gelte auch in Corona-Zeiten das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, aber die Bürger müßten sich wenn sie ihre Meinung äußern wollten ja dazu nicht versammeln.

Und das hat sie anscheinend wohl nicht (etwa im Hinblick auf die Polizeigewalt) kritisch-ironisch-satirisch gemeint.

Sondern das hat sie anscheinend ernst gemeint.

Hätte ein Dissident so etwas gesagt, dann hätte man gleich an die Radio-Eriwan-Witze der 1980-er-Jahre gedacht.

Aber die Bundesinneministerin wollte offenbar keinen Witz machen.

Grundrechte scheinen für viele Politiker heutzutage wohl nicht mehr den Stellenwert zu haben, den sie von 1948 bis 1998 hatten.

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Die neue Bundesinnenministerin Frau Nancy Faeser soll sich geäußert haben, natürlich gelte auch in Corona-Zeiten das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, aber die Bürger müßten sich wenn sie ihre Meinung äußern wollten ja dazu nicht versammeln.

Als Verfassungsministerin sollte die Innenministerin das nicht so problematisch äußern. Die Aussage ist kein Wahrzeichen der Eignung für das Amt. Aber wie sagte Carsten Krumm heute hier so schön? Nur, weil etwas "erlaubt ist, ist es nicht unbedingt richtig", besonders, darf man ergänzen, in Corona-Zeiten.

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