Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|363940 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Und was ist bei Arbeitsüberlastung?

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Das geht nicht per Vordruck.

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Richtig, für einen Wiedaufnahmeantrag gibt es keinen "Vordruck." (Mitunter) Nichtbearbeitung und/oder Verballhornung eingereichter Wiederaufnahmeanträge können über diese vorsätzlichen Versäumnisse nicht hinwegtäuschen.

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Gute Wiederaufnahmeanträge können doch Erfolg haben, die viele Spreu muss aber auch noch individuell beschieden werden, Strate geht zuletzt prinzipiell weiter bis zum BVerfG nach einem Gang zu einem OLG als Zwischenschritt, offenbar kein anderer Jurist versteht nach seinem Schreibstil Recht und Gesetz so gut wie er selber.
 

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Und kein Jurist versteht auch noch von Waffentechnik und Physik und von logischer Schlüssigkeit soviel wie er und seine Gutachter, das gibt er doch zu verstehen.

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Kein Gericht wird m.E. Andreas Darsow und Steffen Brunner freisprechen können, das sah ich bei Monika Weimar anders und ihre endgültige Verurteilung nach 3 Prozessen überzeugt mich so ganz immer noch nicht, aber die Akten dazu kenne ich leider nicht.

Scheinwahrnehmungen jedoch von  Belastungszeugen in so einer polarisierten Nachbarschaft und Verwandschaft der Eheleute Weimar in Philippsthal-Röhrigshof halte ich nicht für ausgeschlossen.

Scheinwahrnehmungen als Trugwahrnehmungen  sind noch keine bewussten Falschaussagen, Frau Weimar war vermutlich auch öfters verhandlungsunfähig gewesen wegen starker Sedidativa.

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Der deutsche ehemalige Profiler Axel Petermann und die österreichische forensische Psychologin Dr. Katinka Keckeis bekommen solche Akten zu Gesicht, die Akten im Fall Weimar hätte ich auch gerne mal durchgesehen.

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Hm, also bei Axel Petermann habe ich so ein bisschen den Eindruck, dass es ihm vor allem darauf ankommt, sein Gesicht in irgendeine Kamera zu halten. 

Hallo Herr Würdinger, er weiss, wie man sich vermarkten kann, das mache ich ihm keinesfalls zu einem Vorwurf.

Er bestreitet mit der Psychologin zusammen eine m. E. doch informative TV-Serie, auch auch sie kennt (immer gut gestylt) ja die Gesetze des TV-Marktes.

Aber auch Herr Josef Wilfing und andere erscheinen öfters im TV mit spektakulären Fällen der Kriminalgeschichte (Sedlmayr und Mooshammer), seine vollkommen unprätentiöse Art macht ihn mir besonders sympathisch.

Gruss nach München

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Herr Würdinger, Axel Petermann und die Psychologin werden von den Kameras auch immer gut in Szene gesetzt mit vielen Groß- und Nahaufnahmen, ich bräuchte das nicht, denn auch ungeschminkt und mit struppeligen Haaren kann Wichtiges ausgesagt werden.

Das ist auch eine informative Seite:

Liste kognitiver Verzerrungen

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_kognitiver_Verzerrungen

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Sie machen ihm daraus keinen Vorwurf, aber ich: Denn die "Fähigkeit, sich vermarkten zu können" ist eben in meinen Augen gleichbedeutend damit, dass er sich im Grunde genommen für die Sache gar nicht interessiert, sondern nur an seiner eigenen Popularität interessiert ist. 

Ich sehe es ein wenig anders: Zwischen reinem Egoismus und reinem Altruismus geb es viele Abstufungen.

Zu 80% sachorientiert und zu 20% orientiert am eigenen Wohlergehen ist keine ganz schlechte Mischung.

Zu 100% sachorientiert und zu 0% am eigenen Wohlergehen orientiert, das kann Heldentum sein, wie bei den Geschwistern Scholl und bei Graf von Schwerin von Schwanenfeld und anderen, oder auch zu fanatischer Blindheit führen bei ideologischen Verblendungen.

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Dubios, was damit ausgedrückt wurde. Vielleicht kam es nur zu einem Vorgespräch in dieser Sache.

Ein Auftag ist dann wieder etwas anderes.

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Da ja Wiederaufnahmen so viel an Einsatz für einen RA und Kostenerstattungen  für Gutachten erforden, kann es Strate, auch anderen, nicht verübelt werden, dass  pro bono Mandate über Buchvermarktungen finanziert werden, und Strate hat seine Prominenz dafür auch eingesetzt im Fall Mollath. Im Fall Weimar zahlte der STERN noch 50 Mille für Exklusivrechte, daraus entwickelte sich ein Hickhack.

Er fährt inzwischen aber nach meinem Empfinden nicht nur zweigleisig, sondern auch noch sehr breitspurig, und das weckt aller Erfahrung nach auch mal Widerstände, wobei das nicht auf Kassel bezogen ist.

("strubbelig" sagt der Duden ..... )

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Wiederaufnahmen in Strafverfahren sind mMn mit grossem Abstand die Königsdisziplin für Juristen, zwischen den Gutachtern Winkelsdorf und Cachée scheint es jedoch keine Kommunikation oder Arbeitsteilung gegeben zu haben, oder auch gemeinsame Vorgespräche mit Strate, was für einen Wiederaufnahmeantrag beweisbar wäre, und wie das überzeugender umgesetzt / gezeigt werden könnte, als es dann mMn geschah.

Zitat aus der Zeitschrift Tatzeit:

24.01.2013 Team für Wiederaufnahme

Die Rechtsanwälte Dr. h.c. Gerhard Strate und Prof. h.c. Dr. Ralf Neuhaus werden sich ab Februar 2013 mit der Wieder-aufnahme beschäftigen.

Von einem Team ist jedoch nicht viel zu erkennen, von Honorarprofessor Dr. Ralf Neuhaus überhaupt nichts.

Ein Honorarprofessor ist übrigens kein Ehrenprofessor.

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Aus der nahen Verwandtschaft des Herrn Weimar hätte ich mir nämlich Helfer für ihn vorstellen können bei den Taten.

Aber das ist nur eine Spekulation.

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Zur Klarstellung:

Rüdiger, ohne genaue Kenntnisse und dann umfangeiches Indizienwissen sollten m.E. auch Justizgegner nicht gleich verurteilen.

"Indizienwissen" bezog sich in diesem Satz übrigens nicht auf die Indizien im Strafprozess in Darmstadt, sondern auf die Umstände, dass nun seit 3 Jahren nichts darüber bekannt gegeben wurde, aus welchen Umständen heraus keine Bescheidung bisher auf der Website des Herrn Brunner-Unterstützerkreises zu lesen ist.

Nur damit die Grundlage der kommenden Sach-Debatten mit Rüdiger L. auch allen Lesenden glasklar geworden ist.

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Tun sie sich bitte nur keinen Zwang an, Rüdiger L., bei Ihrer Suche und einem Nachweis meiner "Ideologie" in Sachen Kassel mit Ihren 5 Bemerkungen dazu:

a) Selbst bei mehrjähriger "Arbeitsüberlastung" hätte das Land es falsch gemacht, seinen gesetzlichen (Abwimmelungs-) Auftrag zu erfüllen. 

b) Richtig, für einen Wiedaufnahmeantrag gibt es keinen "Vordruck." (Mitunter) Nichtbearbeitung und/oder Verballhornung eingereichter Wiederaufnahmeanträge können über diese vorsätzlichen Versäumnisse nicht hinwegtäuschen.

c) seit vielen Jahren beim Landgericht Kassel unbeschieden blieb, ist eine nicht zu entschuldigende W I L L K Ü R dortiger "Richter".

d) Darauf kommt es, auch bei Wahrunterstellung, nicht an. Reine Nebelkerze. 3 Jahre Wartezeit sind W I L L K Ü R

e) Bei Ihnen geht es nicht um "Meinung", sondern um Ideologie. Das Land wird es - trotzdem - überleben.

5 Bemerkungen, völlig ohne eine "Ideologie", was Sie mir doch als ein Faktum unterstellen, sollen unbefangene Lesende das nun glauben, Rüdiger L. ?

Ich jedenfalls bin davon nicht zu überzeugen bei aller selbskritischen Nachschau, Sie sind nun Beleg-, besser noch Beweis-pflichtig.

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Korrekturen:

 .... Verwandtschaft ....

.... Spekulationen ....

Tun Sie sich .....

 .... selbstkritischen Nachschau ....

(Für die genau LESENDEN und DENKENDEN.)

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Rüdiger L. wird auch Zeit für seine Antwort gegeben, die jedoch substantiiert sein muss.

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Das habe ich noch zu korrigieren bei meiner eigenen Nachschau:

..... umfangreiches ....

Auch beí Gesetzes-Texten kommt es auf jeden Buchstaben und auf jedes Komma an, damit es später kein zu grosses Interpretationsdurcheinader gibt.

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Sehr geehrte Moderatoren, weil die Kommentar-Vorschau regelmässig mit so vielen Umständen verbunden ist, verzichte ich meistens darauf, was leider häufiger zu solchen Fehlern dann führt, die auch zu korrigieren sind:

 .... Interpretationsdurcheinander .....

Beste Grüsse

(Übrigens: die angehänge Bemerkung: "wenn ich mich nicht täusche" ist ein verwendetes Synonym für eine Spekulation.

Das war es, was ich noch zur Zeit bemerken wollte.)

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Übrigens habe ich mir Naivität schon lange abgewöhnt, aber etwas Konkretes zu Kassel steht auch da doch nicht:

https://www.lto.de/recht/leserbriefe/k/leserbriefe-lto-lieblings-pflichtverteidiger-verurteilte-rechtsreferendare-legal-tech/

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Dass sich die Überzeugung der Kammer nie auf die Videos, sondern immer nur auf die Aussage des Sachverständigen (Pfoser) gestützt habe, bleibt eine von Rabulistik geprägte Märchengeschichte. 

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Irrelevant!

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Im OLG-Beschluss vom 25.05.2020 spielem diese alten Kamellen von Rüdiger L. keine Rolle, ist das so schwer zu verstehen?

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@Rüdiger L.

Unter Juristen gilt doch  i. a. der Grundsatz: Jeder Fall muss individuell entschieden werden, Betroffenen muss Gelegenheit zur Anhörung gegeben werden.

Bevor also andauernd "Willkür" in Richtung Kassel geschleudert wird, müsste mal von den Herrn-Brunner-Unterstützern beim LG Kassel der Sachstand abgefragt werden und auch darüber berichtet werden auf der Website, denn ein taktisch motiviertes Zurückhalten der Antwort aus Kassel wäre ja durchaus auch noch denkbar.

Aber wer doch keine Revisionsanträge und Wiederaufnahmeanträge veröffentlicht, der könnte mMn den Ball mal besser etwas flacher halten, gilt auch in anderen Fällen.
 

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ein taktisch motiviertes Zurückhalten der Antwort aus Kassel wäre ja durchaus auch noch denkbar.

Dass auf der dortigen HP mit offenen Karten gespielt wird, wird selbstverständlich vorausgesetzt. Eine hierzu geäußerte private Meinung hat mit einer "Entscheidung" in einem hoheitlichen Verfahren im Übrigen nicht das Geringste zu tun. Die Brunnerseite hat den Ball bislang doch ziemlich flach gehalten. Ungeachtet, ob Revisions- und Wiederaufnahmeanträge veröffentlicht werden, bleiben (knapp) drei Jahre eine verdammt lange Zeit. (Nach den dort wohl nicht ganz übereinstimmenden Daten zur Einreichung des Wiederaufnahmeantrags könnten es sogar schon vier Jahre sein.)

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War doch auch hier bereits am 13.08.2020 mal zu lesen, dass 3 Jahre eine zu lange Zeit sind, aber ohne die Gründe zu kennen ist das dezidierte "Willkür" m.E. noch nicht angebracht.

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Die Brunnerseite hat den Ball bislang doch ziemlich flach gehalten.

Unwahre Angaben auf der Website zähle ich nicht dazu.

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Dass auf der dortigen HP mit offenen Karten gespielt wird, wird selbstverständlich vorausgesetzt.

Von mir aber nicht mehr.

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 Was ich sagen will:

Anderen Intransparenz oder ähnliches vorzuwerfen, das ist töricht, wenn man selber nicht besser agiert, denn sonst wird´s schnell zum Bumerang und das Hohe Ross hat plötzlich Dackelbeine bekommen.
 

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Jedenfalls drei Jahre sind ganz transparent WILLKÜR.

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Da es doch keine zeitlichen Vorschriften zur Beantwortung mit einer Rechtsgrundlage dazu gibt, ist das nur eine Meinung von Rüdiger L, mehr aber nicht.

Ausserdem ist ja auch nicht klar, was die Indizien für 3 Jahre sind, denn bisher hatte Rüdiger L. keine Angeben machen können, ausser einer Unterstellung.

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 Das stammt jetzt abschliessend dazu vom BVerfG zum Thema "Willkür":

Objektiv willkürlich ist ein Richterspruch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht. Fehlerhafte Rechtsanwendung allein macht eine Gerichtsentscheidung jedoch nicht willkürlich. Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 <13 f.>; 96, 189 <203>).

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20091012_1bvr073509.html

"Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt ..... wird."

Nach den allgemein gültigen Regeln der Aussagen- und Prädikatenlogig kann es ohne Norm keine Willkür geben.

Da kann  jeder sich auch noch dagegen auf den Kopf stellen und mit beiden Ohren wackeln, er hat immer Unrecht.

Auf das BVerfG bezieht sich aber auch die Wikipedia, nur gehe ich immer, wenn möglich, an die Original-Quelle, Interpretationen aus 2. Hand reichen mir jedenfalls nicht aus.

Tja, Rüdiger L., was nun?

Weiter auf den Kopf stellen?

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Ob der Verweis auf kürzere Zeiten in anderen Wiedeaufnahmesachen einen normativen Wert hat, das ist hier ganz sicher nicht der Fall.

Wenn der RA der Brunner-Wiederaufnahme sich noch nie nach dem Sachstand erkundigt hatte, spätestens nach ca. 1 Jahr, und dann wieder nach ca. 2 Jahren, dann ist ein kein guter RA für Wiederaufnahmesachen.

Dr. h.c. Gerhard Strate machte es ja vor!

Punktum.

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Nochmal mit Korektur und Ergänzung:

Wenn der RA der Brunner-Wiederaufnahme sich noch nie nach dem Sachstand erkundigt hatte, spätestens nach ca. 1 Jahr, und dann wieder nach ca. 2 Jahren, dann ist er* kein guter RA für Wiederaufnahmesachen.

(* den Namen verschweigt hier des Sängers Höflichkeit)

Nachsitzen!

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RA Strate hat die Latte hoch gelegt, daran können sich andere RAe doch orientieren, bevor sie dann unter der Latte durch laufen, statt zu springen.

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Analogon aus meiner Lebenserfahrung:

Es gab schon Verlobte, die heirateten viele Jahrzehnte lang nicht, weil es auch keine Norm gibt, wie lange die Verlobungszeit höchsten dauern darf.

Wer will so alte Leute denn auch noch heiraten?

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Prädikatenlogik ...... (hüstelt der Verfasser)

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Jedenfalls DREI JAHRE Wartezeit sind (viel) zu lang und willkürlich.

Was ist daran so schwer zu verstehen, oder ist der "Stall" in Kassel mit seinen "Rößern" abgebrannt?

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Steffen Brunner hat keinen guten Anwalt, wenn der nicht schon mal nachgefragt hatte, daher Augen auf also bei der Verteidigerwahl.

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Und noch eins extra für den Herrn Rüdiger L.:

Sollten Sie mal ein echtes Sach-Argument doch noch finden, Rüdiger L., dann können Sie sich ja mal wieder melden, und es wird auch angemessen und sachorientiert gewürdigt werden, innerhalb weniger Monate sogar.

Und tschüss.

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Eine Prognose dürfen Sie aber abgeben, Rüdiger L., Sachargumente hatten Sie jedoch keine, denn irrelevante alte Kamellen zur Darsow-Urteils-Ausfertigung zählen doch nicht mehr, zur Brunner-Urteils-Ausfertigung konnten Sie überhaupt nichts sagen.

So ist die Lage.

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Der gute Rüdiger L. wusste vom Brunner-Urteil und dem weiteren Verfahrensgang ja noch weniger als vom Darsow-Urteil und dem weiteren Verfahrensgang, das ja Thema dieses Threads ist, nicht aber viele andere Fälle, die er gerne hier behandelt haben wollte für die Kampagne von "Justiz-Kritikern" um Monte-Christo-e.V.

 

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Wenn es noch gestattet ist, einige Merkmale (Argumente) dieser o.g. Kampagne des Vereins, die von dem A -D.-Unterstützerkreis initiiert wurde, mal hier mit 4 Punkten aufgelistet, ohne den Anspruch der Vollständigkeit, wird alles ausdrücklich auch zur Diskussion vom Verfasser gestellt:

a) Indizien sind keine Beweise

b) Ein Viertel aller Urteile seien Fehlurteile

c) Gerichte hätten durchgängig immer "in dubio pro reo" anzuwenden

d) es gibt Fehlurteile

Aus diesen 4 Punkten wird dann insinuiert, das (i. e. Punkt d)  muss auch auf das Urteil gegen A. D. zutreffen.

Zum Wiederaufnahmegesuch für Andreas Darsow vom 11.05.2018:

Dort liegt der Fokus darauf, mit den Waffen-Schalldämpfer-Munition-Versionen (diese Versionen wären nach einer der Anregungen / Empfehlungen aus der Schweizer Website zu bauen), wie sie in den Gutachten von SV Cachée verwendet werden, könne der Tathergang nicht erklärt und das Spurenbild nicht erzeugt werden, folglich könne A. D. auch nicht der Täter sein.

Das ist aber ein Trugschluss, weil A. D. auch andere Versionen selber gebaut, oder auch erhalten haben könnte.

Der Fokus liegt aber nicht darauf, wie wahrscheinlich ist es, dass A. D. eine gemäss der Anregungen / Empfehlungen aus der Schweizer Website  Waffen-Schalldämpfer-Munition-Version selber gebaut, oder auch erhalten hatte.

Im Übrigen hat RA Dr. h.c. Gerhard Strate sich grosse Verdienste für die Jurisdiktion schon dadurch erworben, dass er einige seiner Wiederaufnahmen online gestellt hatte.

Wiederaufnahmegesuche können ausserdem immer wieder neu gestellt werden, auch nach der Entlassung aus der Strafhaft mit nachfolgender Entschädigung, auch noch über den Tod eines rechtskräftig Verurteilten hinaus zur Rehabilitation und ideellen, auch mutmasslich noch materiellen Genugtuung für Hinterbliebene und Erben.

Wünsche an den Gesetzgeber aber können auch weiter an diesen immer gemäss dem GG gerichtet werden.

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Ein Nachtrag noch zu den Abläufen:

Der Auftrag für das Hauptgutachten (Gutachten Philipp Cachèe vom 17.07.2017) kam von der Ehefrau Anja D. am 30. September 2015, für das Ergänzungsgutachten (Gutachten Philipp Cachèe vom 30.04.2018) analog von ihr.

Für das Gutachten (Gutachten Lars Winkelsdorf vom 04.05.2018) mit Untersuchungsauftrag vom 23.3.2018 kam der Auftrag vom Verteidiger RA Strate, für die Stellungnahme (Gutachterliche Stellungnahme Martin Erbinger vom 08.05.2018) zum Winkelsdorf-Gutachten auch vom Verteidiger RA Strate nach einer vorherigen Anfrage.

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Wenn bei den todbringenden Schüssen auf KT, PT und AT ein aus einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche gefertigter Schalldämpfer nicht zum Einsatz gekommen ist, hätte AD nicht – auch nicht vom Landgericht Darmstadt – verurteilt werden können. So ist die Lage. Daher Augen auf bei der Wohnsitzwahl!

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Diese Prämisse jedoch ist nicht bewiesen:

Wenn bei den todbringenden Schüssen auf KT, PT und AT ein aus einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche gefertigter Schalldämpfer nicht zum Einsatz gekommen ist

also ist der Schluss daraus auch schin rein formal unlogisch:

hätte AD nicht – auch nicht vom Landgericht Darmstadt – verurteilt werden können. So ist die Lage. Daher Augen auf bei der Wohnsitzwahl!

Das sind die Fakten.

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Mit den vorhandenen Indizien hätte also Andreas Darsow von jedem Schwurgericht in Deutschland verurteilt werden können.

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