German Civil Code Volume I

von Peter Winslow, veröffentlicht am 23.09.2020

Am 3. August 2020 erschien German Civil Code Volume I – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in englischer Übersetzung nebst Kommentar. Noch hatte ich keine Zeit, mir dies durchzuschauen (daher auch die etwas verspätete Meldung hier bei der beck-community). Ich finde aber irgendwann bald die Zeit dafür und schreibe etwas zu der Übersetzung und dem Kommentar. In der Zwischenzeit können Sie einen ersten Eindruck durch diesen englischsprachigen Blogbeitrag gewinnen.

 

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9 Kommentare

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Ich sagte doch nicht, dass das BGB in englischer Sprache »verfaßt« wurde, was völliger Unsinn wäre, sondern dass das Buch "German Civil Code Volume I – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)" (ISBN 978-3-406-70035-4) in englischer Sprache verfasst wurde, wie es, wie zitiert, wörtlich auch der Verlag angibt.

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Ihnen entgeht ja gar nichts! Bitte eine DM an mich mit weiteren Kontaktdaten. Ihr scharfes Auge fürs Wesentliche wird gerade gebraucht.

Verherter (richtig: Verehrter) Herr Winslow, "verfaßt" ist die gute, alte Rechtschreibung, wie "daß" und "selbständig", genau so steht es auch in vielen älteren Büchern und Gesetzen, nur Banausen würden diese Texte umfrisieren.

Auch jeder ältere Jurist darf doch "selbständig" weiter "verfaßt" schreiben, und auch "daß" als Konjunktion.

Das GG in seiner Erstausgabe und mit seiner alten Rechtscheibung finden Sie im übrigen (kleingeschrieben auch alte Rechtscheibung) hier, achten Sie mal auch auf die Zeichensetzung beim Komma:

http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html

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"(...) in englischer Übersetzung nebst Kommentar". Daraus erkennt man, dass nur das BGB übersetzt ist und nicht der Kommentar dazu.

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