German Civil Code Volume I
von , veröffentlicht am 23.09.2020Am 3. August 2020 erschien German Civil Code Volume I – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in englischer Übersetzung nebst Kommentar. Noch hatte ich keine Zeit, mir dies durchzuschauen (daher auch die etwas verspätete Meldung hier bei der beck-community). Ich finde aber irgendwann bald die Zeit dafür und schreibe etwas zu der Übersetzung und dem Kommentar. In der Zwischenzeit können Sie einen ersten Eindruck durch diesen englischsprachigen Blogbeitrag gewinnen.
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9 Kommentare
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Das Buch ist doch "in englischer Sprache" verfaßt, was eine "englische Übersetzung" nach meinem Dafürhalten doch wohl ziemlich überflüssig macht...
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Danke für den Hinweis, dass das BGB in englischer Sprache »verfaßt« wurde.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Ich sagte doch nicht, dass das BGB in englischer Sprache »verfaßt« wurde, was völliger Unsinn wäre, sondern dass das Buch "German Civil Code Volume I – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)" (ISBN 978-3-406-70035-4) in englischer Sprache verfasst wurde, wie es, wie zitiert, wörtlich auch der Verlag angibt.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Ihnen entgeht ja gar nichts! Bitte eine DM an mich mit weiteren Kontaktdaten. Ihr scharfes Auge fürs Wesentliche wird gerade gebraucht.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Gibt es da auch deutsche Woerter?
Gast kommentiert am Permanenter Link
Verherter (richtig: Verehrter) Herr Winslow, "verfaßt" ist die gute, alte Rechtschreibung, wie "daß" und "selbständig", genau so steht es auch in vielen älteren Büchern und Gesetzen, nur Banausen würden diese Texte umfrisieren.
Auch jeder ältere Jurist darf doch "selbständig" weiter "verfaßt" schreiben, und auch "daß" als Konjunktion.
Das GG in seiner Erstausgabe und mit seiner alten Rechtscheibung finden Sie im übrigen (kleingeschrieben auch alte Rechtscheibung) hier, achten Sie mal auch auf die Zeichensetzung beim Komma:
http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html
Gast kommentiert am Permanenter Link
Wer jedoch geglaubt hatte, "Rechtscheibung" wäre ein Rechtschreibfehler gewesen: Werch ein Illtum!
alfons peus kommentiert am Permanenter Link
O, da schreiben welche mit meinen Zweifingereintippfehlern?
gastor kommentiert am Permanenter Link
"(...) in englischer Übersetzung nebst Kommentar". Daraus erkennt man, dass nur das BGB übersetzt ist und nicht der Kommentar dazu.