Der feine Unterschied: Zeuge oder nur Staatsbürger?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 15.08.2009

Blogleser Tilman (Ich sage hier schon mal: Danke !) hat einen interessanten Link mitgeteilt zu einem lesenswerten Bericht bei DasErste.de. Es geht um einen Autovermieter, der nach Ordnungswidrigkeiten als Zeuge angeschreiben wird, antwortet, aber nicht die vorgesehene Zeugenentschädigung enthält, weil er "Staatsbürger" sei und seiner entsprechenden Pflicht nachkomme. Hier der Bericht!

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6 Kommentare

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Klingt wirklich interessant. Für 19 EUR pro Vorgang würde ich gerne hauptberuflich einen Namen aus einer Liste suchen und auf einen Bogen schreiben.

Kurz: Mir erscheint mir auch die Forderung von Bernd S. zu hoch gegriffen. Das Heraussuchen des Names und Ausfüllen des Fragebogens wird nicht mehr als 15min dauern, womit nach meiner Einschätzung eine angemessene Entschädigung von max. 17/4= 4,25 + 2 = 6,25 EUR besteht.

Bernd S. muss man allerdings zugestehen, dass der Wortlaut von §§ 19 II, 22 JVEG auf den ersten Blick eindeutig scheint und ihm den Anspruch auf den vollen Betragzu geben scheint.

Persönlich sehe ich es als "staatsbürgerliche" Pflicht an, in solchen Fällen nicht noch Gewinn zu machen. Auch wird es die Arbeit der Ermittlungsbehörden nicht gerade erleichtern, wenn pro Telefonat mit Zeugen 17 Euro fällig werden. Umgekehrt sollten die wirklich entstandenen Aufwendungen natürlich unproblematisch erstattet und nicht erst über die Gerichte eingeklagt werden müssen.

Noch eine kleine formale Anmerkung: Die Entschädigung steht laut Bericht nach dem "Zeugenentschädigungsgesetz" zu, was es nicht (mehr) gibt. Früher galt das ZSEG (Zeugen- und Sachverständigen-Entschädigungsgesetz, mittlerweile gilt das JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).

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Ja, und? Was meinen Sie? Wer hat recht?

(Immerhin gibt es ja einen ganzen Schwung Gerichtsentscheidungen, die im Ergebnis - nicht unbedingt in der vielleicht ja auch sinnentstellend wiedergegebenen Begründung - der Ansicht der Bußgeldstellen folgen.)

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Zeuge und "Staatsbürger" widerspricht sich doch auch ein wenig oder irre ich da? Auch nicht deutsche "Staatsbürger" unterliegen doch in der Regel auch komplett der Auskunftspflicht eines Zeugen?

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wegen Zeuge ich auch gedacht was stimmt nicht, war Zeuge gegen mein Kind eine Taxifahrerin,

aber ein Mal wann ich getankt in West Mark, hat mich verfolgt und war dabei sein Sohn und sein Mann,

das gibt in Deutschland auch? Und andere Zeuge ich gesehen beim unsere Soialarbeiterin welche nur mit Ausländer bescheftig, kann auch möglich sein Belohnug bekommen für die Umstellung.

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Intresannte, überlegung ich habe schon vor einiger Zeit bei der Stadt Bocholt ( als Privatperson) eine Entschädigung nach §§ 19 II, 22 JVEG beantragt. Als mich diese als Zeuge in einem OwiG Verfahren gegen eine Mitarbeiterin hörte. Schließlich muss ich das Schreiben ja auch abfassen, den Brief frankieren und zur Post bringen.

Ich beantragte damals 12,45.

Nach 3 (!!!) Monaten und 3 Sachstandanfragen teilte mir die Stadtverwaltung dann mit das Sie die Sache nicht entscheiden kann weil Sie dazu erst die rechtliche Stellungnahme der Stadt Köln einholt. (!!!)

2 Monate später also 6 Monate nach Antragstellung wurde mir beschieden das die Stadt nicht verpflichtet sei eine Entschädigung zu zahlen weil ich als Halter eines KfZ´s verpflichtet wäre Angaben zu machen um mich vor der Einstellung nach § 25a zu schützen und die Auskunftserteilung eben so in meinem Intresse liegt. Im übrigen hätte es sich gar nicht um eine Zeugenvernehmung gehandelt.

Ich bin gespannt ob meine Auffassung wenn auf einem Schreiben Zeugenfragebogen draufsteht, und ich nach § 52,55 StPO belehrt werde, und mir mit Vernehmung durch den Ermittlungsrichter gedroht wird ob das dann nicht doch eine Zeugenvernehmung sein könnte?

Im übrigen ist es zutiefst ägerlich das es zu diesem Thema 250 verschiedene Urteile teilweise sogar aus dem selben Amtsgericht gibt.

 

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Es ist doch ganz klar, im JVEG und früher auch im ZSEG ist es festgehalten, wird jemand als Zeuge vernommen, das kann auch schriftlich erfolgen, muss er entschädigt werden. Nach dem Gesetz pro angefangene Stunde Euro 17,00 zuzüglich für Porto, Briefpapier noch Euro 2,00. So sehen es 95% der Gerichte.

Daß die Bußgeldstellen sich diese im Gesetzt vorgeschriebene Entschädigung von Euro 19,00 sparen möchten und lieber die vorgesehene Berarbeitungsgebühr vom "Missetäter" kassieren  und nicht an die "Mitarbeiter = Zeugen" weiterleiten ist nachvollziehbar, aber nicht gerecht.

Jetzt hat ein pflichtbewusster Staatsbürger, welche zur Zeugenaussagen verpflichtet ist (es steht nicht im Gesetz das dies kostenlos zu geschehen hat) seine Pflicht erfüllt und muss noch seine Entschädigung beantragen. Die Bezahlung wird von manchen Bußgeldstellen abgelehnt, obwohl Gerichte genau diese Bußgeldstellen auf ihre Fehler schon mehrmals aufmerksam gemacht haben. Da ist sicherlich nicht Sturheit eines einzelnen Beamten, sondern eher Behördenwillkür!

Übrigens, die Zeugenentschädigung steht jedem zu, der als Zeuge von der Bußgeldstelle angeschrieben wird. Bei sogenannten Anhörungsbogen des Beschuldigten entfällt die Entschädigung. War der Angeschriebene nicht der "Täter", dann kann er von der Bußgeldstelle verlangen als Zeuge vernommen zu werden. Die Bußgeldbehörde macht sich nach § 344 StGB schuldig, wenn sie einen Unschuldigen (Zeugen) weiter verfolgt. Das Landgericht Memmingen hat hierzu einen Beamten der Bußgeldstelle entsprechend bestraft.

Nur als Zeuge ist man nach dem Datenschutzgesetz berechtigt Zeugenaussagen zu machen. Und diese Aussagen müssen eben nach dem JVEG entschädigt werden.

Die Sachlage ist doch einfach, nur aus Bequemlichkeitsgründen verzichten viele Zeugen auf die zustehende Entschädigung. Mehr kann man im Internet unter www.der-autovermieter.de nachlesen.

Aus Stuttgart grüsst Sie alle

Bernd S.

 

 

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