Art. 3 Grundgesetz - (Meine) Überlegungen zur Streichung des Begriffs "Rasse"

von Barbara Schmitz, veröffentlicht am 15.06.2020
Rechtsgebiete: Staatsrecht86|16387 Aufrufe

Die Ereignisse der vergangenen Tage um den Mord an George Floyd haben auch hierzulande in Politik und Gesellschaft die Diskussion um Rassismus verstärkt. Vom juristischen Standpunkt aus, ist die Diskussion zur Streichung des Begriffs „Rasse“ aus Art. 3 Abs. 3 des GG interessant.

Unser Grundgesetz wurde seit 1949 mehr als 60-mal geändert. Auch wenn die Ewigkeitsklausel Änderungswünschen an der Verfassung enge Grenzen setzt, besteht doch grundsätzlich die Möglichkeit von Änderungen. Oder sind es nicht eher Anpassungen als Änderungen?

Der Wissenschaftliche Dienst hat zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes Zahlen und Fakten zu den Änderungen der verschiedenen Grundgesetzartikel zusammengetragen und herausgebracht. Am häufigsten wurde Art. 74 (konkurrierende Gesetzgebung) – also der (Gartenzaun-) Streit zwischen Bund und Ländern (!) – geändert. Lediglich siebenmal gab es in der Zeit Änderungen an Grundrechtsabschnitten. Kann man daraus ableiten, dass die Grundpfeiler passen, bei der Streitkultur aber Regelungsbedarf besteht?

Die meisten Grundgesetzänderungen werden – laut dem wissenschaftlichen Dienst – übrigens im Dezember beschlossen – ein Schelm wer Böses dabei denkt!

Nun aber zu Art. 3 GG. Er wurde 1994 geändert. Es wurde in Absatz 2 die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen aufgenommen und in Absatz 3 das Benachteiligungsverbot bei Behinderungen.

Nun wird diskutiert, den Begriff „Rasse“ ganz zu streichen oder zu ersetzen durch beispielsweise „Niemand darf aus rassistischen Beweggründen benachteiligt werden.“ (Heribert Prantl, SZ 13.6.20, Kolumne).

Es besteht kein Zweifel daran, dass biologische Unterschiede zwischen allen Menschen gegen Null gehen. Folglich eine Einteilung in einen Was-auch- immer-Begriff aufgrund von äußerlichen Merkmalen schlicht falsch ist.

Das bedeutet dann aber auch: es steht eine offenbare Unrichtigkeit im Grundgesetz und die Streichung bzw. Änderung in der vorgeschlagenen Form wäre lediglich eine Berichtigung. Konsequenterweise müssten dann auch Berichtigungen in anderen Gesetzen folgen. Auch auf europäischer und internationaler Ebene. Dann werden Disclaimer wie in Erwägungsgrund 51 DSGVO die festhalten wollen, dass „die Verwendung des Begriffs „rassische Herkunft“ in dieser Verordnung nicht bedeutet, dass die Union Theorien, mit denen versucht wird, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen, gutheißt“ auch nicht mehr benötigt.

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86 Kommentare

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Enorm präzise, Gast  07-05    19:31. Also: Länge,Gewicht, Sommersprossen, bei Frauen Grad der Zielerreichung des Brüderle-tests? Barttracht, Glatze. Einen Sinn kann ich darin nicht erkennen, einen klaren Begriff durch Nebel zu ersetzen.

Wie es der Gesetzgeber eben möchte, wenn er unbedingt das R-Wort vermeiden will, das er auch einfach weglassen könnte, oder es drinnen lassen könnte, aber nicht einen davon abgeleiten Begriff einfügen sollte.

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Rasse ist doch auch kein klarer Begriff, wenn Hautfarbe gemeint ist, wie in PoC.
 

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Unter "Person of color" segeln inzwischen schon einige, die nur den Vorteil eines Opfer-Status für sich reklamieren wollen.

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Vielleicht zum Schluss der schönen Diskussion noch eine kleine Anekdote zum Thema Rassismus, verbunden mit der überaus besorgten Nachfrage, ob ich nicht doch selbst ein kleiner verkappter Rassist bin: Im Urlaub in Südfrankreich (ja, danke, war sehr schön) fuhren an uns ständig dicke Autos (vor allem SUV-Karren) mit Monegassischen Kennzeichen vorbei (nebenbei: Monaco, genauer Monte Carlo, ist übrigens potthässlich, man nimmt am besten die Corniche Moyenne oder noch besser die Corniche Haute und fährt in weitem Bogen in den Bergen weit drumrum). Ich hatte jedenfalls am laufenden Band die Assoziation "Da sitzen nur Wirtschaftskriminelle drin". Sagen Sie selbst: Darf, soll, muss, kann ich mich selbst zu den Rassisten rechnen?     

Dr. Egon Peus kommentiert am Mo, 2020-07-06 07:45 PERMANENTER LINK

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O, Gast 07-06     02:53 Uhr - ich selbst scheide mit genügender Deutlichkeit und Sicherheit, ob ich da einen Neger sehe, einen Nordafrikaner - zB Massai,, Tuareg - , einen Araber oder einen CHinesen, Asiaten, oder Weißen.  Für die Treffsicherheit spricht als Beleg weiter, dass man genau sieht, wer sich da ggf. empö meldet, wenn man von  "Negern" spricht. Klar, Neger. Es ist ein Typusbegriff. - Freilich gliedert man damit nicht die gesamte Menschheit auf. So gibt es ja Mischlinge. - Kriminaltaktisch kann die Beschreibung sehr wertvoll sein. Natürlich haben deutsche Omis schon vor Jahrzehnten Roy Black bewundert und als Sänger heiß geliebt.  Schaut man sich heute als Polizist bei knappen Ressourcen um, bei wem die Wahrscheinlichkeit, illegal hier Seiender zu sein, höher ist, so eher nicht bei Weißen. So wie man "Datenschutz" als Kampfmittel zum Verbrecherschutz instrumentalisieren kann (FDP - Ferbrecherschutz Datenschützlerische Partei), so natürlich auch mit dem Orwell'schen Kampfbegriff des newspeak von "racial profiling". 

Noch niemals habe ich ernstzunehmende Aussage gehört, die Rasse werde nicht durch die Eltern geprägt. Auch dort gibt es wohl dominante Erbanlagen. Was bei dem Ex-Präsidentenpaar der USA herauskommt, sieht man an den beiden Töchtern. Nennen Sie die "Weiße"? Sind das "Weiße"? 

Eine völlig andere Frage ist die nach humanen Qualitäten, wertend, Intellekt, Emotionen, Trieben. Da, wenn ich recht sehe , gibt es wild wabernden Streit dazu, inwieweit jeweils gruppenbezogen Erziehung und umgebende, ggf. langdauernde Kultur, wirken, und ob ggf. total, oder wesentlich und bedeutsam.  

Neueste Kommentare

Dr. Egon Peus kommentierte zu Art. 3 Grundgesetz - (Meine) Überlegungen zur Streichung des Begriffs "Rasse"50

Gucken Sie selbst doch mal in den Spiegel. Haben Sie wulstige Lippen, Kraushaar?

Nun, Gast 07-08    00:59, ganz generell gilt ja: man soll nicht pauschalisieren. So wrid man Marx in Teilen und manchen Auffassungen zustimmen können, in vielen nicht. Danke für den verlinkenden Hinweis.

Die LTO-Presseschau:

Racial Profiling: Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat die Absage der Studie über Racial Profiling durch Bundesinnenminister Horst Seehofer kritisiert, wie unter anderem spiegel.de meldet. Im Interview mit deutschlandfunk.de (Philipp May) erläutert der Vorsitzende Sebastian Fiedler die Kritik und äußert sich zu Rechten in der Polizei.

Die taz (Christian Rath) stellt die Rechtslage zu Racial Profiling und verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen dar. Laut Rechtsprechung darf die Hautfarbe nicht alleiniger Grund für eine Kontrolle sein. Sie dürfe aber in einem Motivbündel unter Umständen mitberücksichtigt werden. zeit.de (Hannes Leitlein) geht der Frage nach, welche Studien und Statistiken es zum Thema Racial Profiling bereits gibt.

Herzlich Dank u.a. für den Verweis auf Leitlein. Um die Position texlich weitgehend zu übernehmen, als "Begründung" für (kosenaufwendige) "Begutachtung": "Ein Mündiger Bürger hat eine Studie zu Syphilis bei Frau Dr. Merkel  abgesagt. Doch die Datenlage ist dünn. Selbst unter CDUlern wächst die Einsicht, dass sich das ändern muss."

Merke(ln ) Sie was? Man brüllt nach Gutachtenbedarf - und schwupps ist das angeblich Begutachtungsbedürftige dem Betroffenen angepappt.

zeit.de (Hannes Leitlein)

Leider wurde Daimagüler noch nicht gefragt, ob er sich selber denn als Person of Color versteht?

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Die LTO-Presseschau:

Racial Profiling: Worum es sich bei Racial Profiling handelt und wie sich dies begrifflich und rechtlich vom zulässigen Criminal Profiling unterscheidet, wird auf spiegel.de (Dietmar Hipp) erläutert. Zudem geht es um die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) abgesagte Studie zum Racial Profiling innerhalb der Polizei, welche vom Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kirminalbeamter, Sebastian Fiedler, sehr begrüßt worden wäre.

In einem Interview mit der taz (Konrad Litschko) spricht Maria Marouda, Rechtsprofessorin in Griechenland und Vorsitzende der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) über die Entscheidung Seehofers, die Auswirkungen von Racial Profiling auf Betroffene und konkrete Schritte, die das ECRI auf europäischer Ebene zur Ermittlung und Bekämpfung von Racial Profiling unternimmt. 

An anderer Stelle in der taz steht:

Von Racial Profiling spricht man, wenn die Hautfarbe und andere ethnisch bestimmte Merkmale ausschlaggebend als Anlass für Polizeikontrollen benutzt werden.

 https://taz.de/Gesetze-zu-Racial-Profiling-der-Polizei/!5698417/

Besondere, abweichende ethnische Merkmale oder eine andere Hautfarbe erkenne ich bei Mehmet Daimagüler nicht.

In der Zeit:

 ..... erzählt Daimagüler weiter. Als er im Zug einmal einen Beamten gefragt habe, warum er als Einziger kontrolliert werde, habe dieser geantwortet: "Zufallsgenerator."

Erzählungen wie diese offenbaren, wie bitter nötig eine unabhängige Untersuchung zu Rassismus in der deutschen Polizei wäre – und wie groß der Irrtum des Bundesinnenministers ist.

Eine Diskriminierung mag es gegeben haben bei Herrn Daimagüler, aber war die auch "rassistisch" der Definition nach, oder war das "racial profiling" auch der Definition nach?

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Sind eine Ausreisepfllicht nach § 50 AufenthG oder Straftat nach § 95 AufenthG statistisch häufiger bei a)Weißen  b) Farbigen?  Ist die Suche nach MÄNNERN , nur Männern, bei Ermittlung zu einem Sexualdelikt mit Spermabefund zulässig?

Elisabeth Kaneza, offenbar selbst von schwarzer Hautfarbe, meint gestern auf juwiss.de:

Black Lives Matter: Warum „Rasse“ nicht aus dem Grundgesetz gestrichen werden darf
...
Rasse aus dem Grundgesetz zu streichen würde ein Weniger an Diskriminierungsschutz und Anerkennung für Personen und Gruppen bedeuten, die von Rassismus betroffen sind. Denn fällt ein Merkmal im Antidiskriminierungsrecht weg, besteht die Gefahr, dass für die vormals hiervon erfasste Gruppe eine Schutzlücke entsteht. Ferner würde im nationalen Recht ein dogmatischer Widerspruch entstehen, da Rasse als Merkmal in anderen Rechtsnormen wie oben aufgeführt verankert ist.

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Die LTO-Presseschau:

"Rasse" und Grundgesetz: Rechtsprofessor Mathias Hong (verfassungsblog.de) widmet sich der Entwicklung des Gleichheitssatzes von der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung 1776 bis hin zur heutigen Ausgestaltung des Grundgesetzes und der Diskussion über den Begriff der "Rasse" darin. Im ersten Teil des insgesamt fünfteiligen Beitrags geht er auf die Äußerungen Hermann v. Mangoldts im Parlamentarischen Rat ein. Trotz der "krassen, rassistischen Aussagen" habe dieser mehrfach die Dynamik und Beweglichkeit der Grundrechte sowie ihre Entwicklungsfähigkeit betont.

Die NJW-Vorschau:

Vor dem Hintergrund der Black Lives Matter-Bewegung, von rassistischer Gewalt und Debatten über Rassismus in staatlichen Institutionen trifft der aktuelle Vorstoß zur Ersetzung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz auf breites Interesse, Unterstützung, aber auch auf Kritik. Prof. Dr. Mehrdad Payandeh meint dazu in unserer Rubrik „Standpunkt“: „Von rassistischer Diskriminierung betroffene Personen empfinden sowohl die Verwendung des Begriffs im Alltag und im gesellschaftlichen Diskurs als auch seine Verankerung in der deutschen Verfassung und sonstigen Rechtstexten vielfach als unangemessen oder gar verstörend.“

Nun, wir haben  ja einen tagesaktuellen Vorgang, nach Berichten über den Prozessbeginn wegen des Angeklagten zu Taten in Halle. Da wollte die Frau Vorsitzende dem Angeklagten - der das Recht, SEIN Wort vorzutragen, ausübte - in die Parade fahren. Dazu bleiben mir nur zwei Hinweise und Überlegungen:  a) Vorsitzende, denen Aussagen von Angelagten oder Zeugen nicht passen, sollte man fragen, ob sie nicht gleich selbst ins Protokoll als angebliche "Aussage" diktieren möchten, was sie denn gerne hätten.   b) Und mit Frau Dr. Barley und Blick in die Geschichte: Die Frau Vorsitzende hat ja für ihr Vorgehen ein zitierfähiges "Vorbild": "Sie sind ja ein ganz schäbiger Lump". Auch so kann man einem Angeklagten den Mund stopfen. Ja ja, wenn ein Angeklagter etwas sagt, was nicht in das systemtreue  und -hörige  Bild einer Vorsitzenden passt ......    In stalinistischen Prozessen hatte man wohl bessere Methoden  - da jaulten die Angeklagten selbst, sie seien ja ganz schlimme Verbrecher. 

Es ist stets originell, zu sehen, wie der heutige "Rechts"-Staat in seinen manchen Organen so fungiert. 

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Grüß Gott Herr Kollege Dr. Peus,

an Ihrer Diktion und Ihrer Themenwahl erkenne ich, dass Sie das sind, trotz geänderten Vornamens. Ich würde Sie bitten wollen, weiterhin unter Ihrem beck-blog-Account zu publizieren. Denn ich hatte eigentlich gedacht, dass auch Sie ein Freund des "offenen Visiers" sind.

Viele kollegiale Grüße

Tja, würde ich ja gern. Aber entweder die Technik versagt, oder aber ein Oberlöschheini hat mich gesperrt.

Momentan lese ich gerade begeistert die Memoiren des Kardinals Meisner. Was er an Gedankenterror in Nazi-zeit und SBZ( sog. "DDR")-Wesen erlebt hat und schildert, pflanzt sich ja struktuell fort. "Wer sich anpasst, kann gleich einpacken." 

Et si omnes - ego non.

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Grüß Gott Herr Kollege Dr. Peus,

Sie schreiben: "Wer sich anpasst, kann gleich einpacken." Das nehme ich jetzt mal als Motto für mein weiteres Vorgehen. 

Viele kollegiale Grüße

Was ist Wahnsinn? Dieselbe Handlung wiederholen und andere Ergebnisse erwarten. (Albert Einstein)

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Ich tippe übrigens auf "Versagen der Technik". Am einfachsten wird sein, wenn Sie ein neues Account anlegen. Ich will mich doch auch in Zukunft mit Ihnen kappeln können :-)

kappeln

O Gott, o Gott!

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Aber entweder die Technik versagt...

Sie können sich mit "Passwort vergessen" (oben rechts auf der Seite) einen Link zu einem Einmal-Zugang zusenden lassen, den Link anklicken und dann ein neues Passwort für Ihren Account vergeben. Anschließend sollte die Anmeldung wieder funktionieren, entweder mit Ihrem Nutzer-Namen oder – wenn das nicht funktioniert – ggf. versuchsweise auch mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem neuen Passwort.

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Eine generelle Anmerkung zum "offenen Visier":

Beim ritterlichen Kampf zu Pferd Mann gegen Mann mit angelegter Lanze ist das sehr ehrenhaft, wenn der Ritter aber gegen 10 Fusssoldaten zu kämpfen hat, die versuchen mit Säure-Spritzen sein Gesicht und seine Augen zu verätzen, dann empfiehlt es sich, das Visier zu schliessen und sich nun einen Sichelwagen für den Nahkampf zu besorgen, oder eine Armbrust als Distanzwaffe.
 

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Zum unaussprchlichen Begriff der "R......" hat sich dazu entwickelt, was da so alles mattern soll.

Geht man zu Fakten, so ergibt sich:

Kriminologie und Propaganda – ein Heutzeitmärchen der Realität: 1.) Fakten: George Floyd wurde nicht von der Polizei getötet. Laut dem toxikologischen Bericht starb Floyd an einer Konzentration von Fentanyl in seinem Blut, die dreimal so hoch war wie die tödliche Dosis https://www.hennepin.us/-/media/hennepinus/residents/public-safety/documents/Autopsy_2020-3700_Floyd.pdf https://lawandcrime.com/george-floyd-death/authorities-just-released-george-floyds-complete-autopsy-report-read-it-here/ 

Wir müssen die Fakten rund um den Tod von George Floyd verstehen.

Viele wichtige Fakten werden ignoriert:

  Floyds Blutuntersuchungen zeigten eine Konzentration von Fentanyl von etwa dem Dreifachen  der tödlichen Dosis.

     Der von der Polizei verwendete Kniegriff ist kein Choke-Hold, er behindert die Atmung nicht. 
Es ist eine Körperbeherrschung und es ist nicht bekannt, dass sie jemals tödliche Verletzungen verursacht hat.      Die offizielle Autopsie ergab tatsächlich einen Herzstillstand als Todesursache und stellte fest, dass Verletzungen, die er während der Festnahme erlitten hatte, nicht lebensbedrohlich waren.In Bezug auf das Ersticken stellte der Bericht des County Medical Examiner fest, dass „keine körperlichen Befunde vorliegen, die die Diagnose einer traumatischen Asphyxie oder Strangulation stützen. 2.) Na, und was macht weltweit die Hetzpropaganda daraus? 

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Die LTO-Presseschau:

Racial Profiling: Die SZ (Ronen Steinke) berichtet im Rahmen der Debatte um Racial Profiling durch die Polizei über den Entwurf eines neuen Polizeigesetzes in Bremen, nach welchem künftig jede Person, die von der Polizei kontrolliert wird, eine Art "Kontrollquittung" über den konkreten Anlass der Kontrolle erhalten soll. Problematisch daran könnte allerdings werden, dass zu diesem Zweck ein Verwaltungsvorgang mit korrekten Personendaten angelegt werden müsse, auch wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt habe.

Die LTO-Presseschau:

VG Hamburg –​​​​​​​ Racial Profiling: Vor dem Verwaltungsgericht Hamburg begann die Verhandlung über die Klage eines Mannes aus Togo, der der Polizei vorwarf, ihn mindestens vier Mal ausschließlich wegen seiner Hautfarbe kontrolliert zu haben. Beim ersten verhandelten Fall berief sich die Polizei darauf, der Mann sei mit dem Fahrrad auf dem Gehweg gefahren und deshalb kontrolliert worden. Über Vorgeschichte und Verhandlung berichtet die taz-nord (Katharina Schipkowski)LTO (Annelie Kaufmann) konzentriert sich auf die bundesweite Diskussion um Racial Profiling.

Die LTO-Presseschau:

Asyl- und Aufenthaltsrecht: Senior Research Fellow Constantin Hruschka und Research Fellow Tim Rohmann kritisieren auf dem Verfassungsblog die "legislative Hyperaktivität" des Gesetzgebers im Asyl- und Aufenthaltsrecht in den letzten Jahren. Angesichts zahlreicher heterogener Zielvorgaben habe sich das Asyl- und Aufenthaltsrecht zum "fragmentierten Flickenteppich mit inkohärenten Normen" entwickelt, "der der Rechtsanwendungspraxis (nicht intendierte) Spielräume eröffnet und das Recht in seiner Verbindlichkeit schwächt". Erforderlich sei nun ein umfassender Reformentwurf.

Deutschenfeindliche Straftaten: spiegel.de (Mohamed Amjahid) schlüsselt die 132 mutmaßlichen "deutschfeindlichen" Delikte auf, die die Polizei im vergangenen Jahr gemeldet hat, und stellt skurrile Fälle vor. Seit Januar 2019 erfasst das Bundeskriminalamt gegen Deutschland oder Deutsche gerichtete Straftaten als "politisch motivierte Kriminalität". Den größten Einzelposten machen dabei Beleidigungen aus. 

Es geht den Grünen darum, "Rasse" durch "rassistisch" zu ersetzen -  und "rassistisch" ist dann alles, was gegen eine beliebige Gruppe gerichtet ist,  mit einer sehr relevanten Ausnahme: Den autochthonen "Bio"-Deutschen, a.k.a. (old/young) white wo/men. Es ist ein weiteren Schritt im Kampf der Grünen (und Merkel!) gegen das "schon länger hier lebende" Volk. Mehr ist nicht - weniger auch nicht!

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Sehr treffend und trefflich, sehr geehrter Herr Schumann   10-23   00:19 Uhr. Ich pflichte Ihnen bei, zu Ihrer Analyse. 

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Die LTO-Presseschau:

VG Dresden zu Racial Profiling: Das Verwaltungsgericht Dresden entschied nach einem Bericht der taz (Michael Bartsch), dass eine gewaltsame Polizeikontrolle des Guineers Elhadji B. in Chemnitz im März 2018 rechtwidrig war. Der Mann hatte dagegen protestiert, dass er immer wieder von der Polizei kontrolliert wurde, was zu einer Eskalation der Situation führte. Eine Urteilsbegründung lag zunächst nicht vor.

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Die LTO-Presseschau:

VG Dresden zu Racial Profiling: Die polizeiliche Kontrolle eines aus Guinea stammenden Bahnreisenden war rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Dresden. Der Kläger und sein Begleiter hätten aufgrund ihres Verhaltens oder anderer Auffälligkeiten keinen Anlass zur Kontrolle gegeben. Es seien allein Personen schwarzer Hautfarbe kontrolliert worden. Die Auswahl des Klägers sei ermessensfehlerhaft gewesen. Es berichtet spiegel.de.

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Die LTO-Presseschau:

VG Dresden zu Racial Profiling: Die polizeiliche Kontrolle eines aus Guinea stammenden Bahnreisenden war rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Dresden. Der Kläger und sein Begleiter hätten aufgrund ihres Verhaltens oder anderer Auffälligkeiten keinen Anlass zur Kontrolle gegeben. Es seien allein Personen schwarzer Hautfarbe kontrolliert worden. Die Auswahl des Klägers sei ermessensfehlerhaft gewesen. Es berichtet spiegel.de.

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