Mord auf der Autobahn?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 12.10.2020
Rechtsgebiete: StrafrechtMaterielles Strafrecht85|16977 Aufrufe

Auf der A 66 gab es am Samstag einen tödlichen Unfall, der offenbar im Zusammenhang mit einer Rennfahrt stand, an der zwei Lamborghini- und ein Porschefahrer beteiligt gewesen sein sollen. Einer der Fahrer ist noch flüchtig. Eine Frau wurde tödlich, zwei Männer schwer verletzt (Spiegel-Online). Offenbar grausame Folgen eines trotz mehrerer Fälle in den vergangenen Jahren immer noch herrschenden Wahns zum Geschwindigkeits- und Muskelvergleich auf der Straße.

Beteiligte an Autorennen mit tödlichem Ausgang müssen nach dem Kudamm-Raser-Fall eher regelmäßig als ausnahmsweise mit Ermittlungen nicht nur nach dem noch relativ neuen § 315 d StGB rechnen, sondern auch mit Ermittlungen, Anklage und Verurteilung wegen § 211 StGB. Wie eigentlich zu erwarten war, hat die deutliche Betonung, beim Kudamm-Raser-Mordfall handele es sich um einen speziellen Einzelfall, auch nicht zu einer Zurückhaltung bei der öffentlichen Forderung nach Haftbefehlen und Anklageerhebungen "wegen Mordes" geführt.

Das gilt jedenfalls, wenn man den Presseartikeln nach dem tödlichen Autorennen auf der A 66 glaubt, nach dem ein Frankfurter Amtsrichter einen Haftbefehl wegen Mordes erlassen habe. Selbst die seriöse FAZ behauptete in ihrer für die Verbreitung im Netz vorgesehenen Überschrift vorzeitig etwas übermotiviert: „Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl wegen Mordes“ und formulierte den Tweet so, als gebe es schon eine Anklage (s.o.).

Dass ich – im Einklang mit meinem örtlichen Kollegen Walter – die Mordanklage und -verurteilung im Kudamm-Raser-Fall grundsätzlich kritisiert habe, ist kein Geheimnis (Beck-Blog-Beitrag1; Beck-Blog-Beitrag2). Die deutlich am Einzelfall orientierte Begründung des LG Berlin (Beck-Blog-Beitrag3), die dann letztlich vom BGH auch akzeptiert wurde, erschien aber immerhin im Einzelfall vertretbar (lto-Beitrag).

Aber die psychologischen Folgen für die Praxis in künftigen Fälle habe ich geahnt: Es hat sich nunmehr in den Köpfen der Bevölkerung, der Journalisten, der ermittelnden Polizeibeamten, Staatsanwälte und auch schon der Richter festgesetzt, dass „tödliches Autorennen gleich Mord“ ist. Ob Kudamm oder Autobahn sind aus dieser Sicht nur unterschiedliche Tatvarianten. Mit den Besonderheiten des Einzelfalls kann noch (ggf. erfolgreich) in einer Revisionsbegründung argumentiert werden, bei Ermittlungen, Haftbefehl, Anklageerhebung und möglicherweise sogar LG-Urteil spielt das eine geringere Rolle. Es wird Staatsanwält-inn-en oder Richter-inne-n unter den verbreiteten Annahmen schwerfallen, den Mord nicht zu bejahen, will er oder sie nicht als „zu milde gegenüber Mördern“ gelten. Und in der Tendenz könnte die Beteiligung an KfZ-Rennen, vor ein paar Jahren noch nur ordnungswidrig, nun schnell zum versuchten Mord werden. 

Update 18.10.2020

Offenbar war der Mordverdacht (einschließlich Haftbefehl) nun doch etwas voreilig (Welt). Noch nicht einmal, dass es sich um ein "Rennen" handelte, soll jetzt nachweisbar sein (hessenschau). Aber bleibt wenigstens der Einzelraservorwurf (§ 315d Abs.1 Nr.3 StGB) erhalten? Dieser setzt allerdings einen subjektiven Tatbestand voraus, der allein darin besteht, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen", was bei fehlendem Tempolimit auf Autobahnen sehr schwierig zu beweisen sein dürfte. Wenn nicht, entfällt möglicherweise auch der Straßenverkehrsgefährdungsvorwurf § 315c, weil dort auch krasse Gefährdungen und tödliche Unfälle  durch das "Rasen"  auf Autobahnen  überhaupt nicht erfasst sind. Es käme darauf an, ob der Unfall beim Überholen passiert ist [§ 315c Abs.1 Nr.2b)]. Ansonsten bliebe es beim Vorwurf des § 222 StGB.

Ich hatte (wie vor mir schon viele andere) bei der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages, als es um die Einführung des § 315d ging, schon darauf hingewiesen, dass damit andere (und häufigere) Fälle mit schweren und schwersten Unfallfolgen nicht erfasst werden können.

Die Regierungspolitiker der GroKo waren anderer Ansicht. Wenn sich demnächst Politiker der SPD oder der CDU beschweren sollten, dass die Justiz die hier Beschuldigten mit "zu" geringer" Strafe davon kommen lässt, sollte man sie darauf hinweisen: Das ist die direkte Folge der "autofahrerfreundlichen" Politik ihrer Bundestagsfraktionen, die bewusst die Lücke in § 315c StGb seit Jahren bestehen lässt.

Update: Ich lasse es nicht mehr zu, dass inzwischen fast jeder meiner Beiträge und Diskussionsanlässe von teilweise abwegigen Kommentaren eines einzelnen Kommentators (teilweise garniert mit Beleidigungen, Nazi-Vergleichen und Volksverhetzung) okkupiert wird. Irgendwann ist es mal genug damit.

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85 Kommentare

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Sie irren sich in den allermeisten Fällen, aber ein Bußgeld wird dann auch mal riskiert, wenn der Zeitdruck zu hoch ist.

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Wenn schon juristische Debatte, so muss ich einräumen, dass ich aus Führerschenzeiten und allgemeinemRechtemfinden n einer Stelle unsicher bin: § 5 Abs 4 Satz 1 StVO lautet: "(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. "

"Ausgeschlossen" - das ist die höchste Garantieanforderungsstufe, soweit ich weiß. Aber hier steht nur "Gefährdung", anders als in § 1 Abs. 2 StVO: "(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Allemal gilt auch § 7 V StVO: (5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."

Also - der Spurwechler auf der A 66 hat "dran" zu sein - nach Maas/Koch'sche Prnzipien  "brutalstmglih mit der vollen Schärfe des Gesetzes".. Ich werde die Presseberichte dazu weiter verfolgen.

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Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Was ist genau und gerichtsfest dazu schon bekannt?

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Autobahnen stehen auch Autofahrern zur Verfügung, die nicht schneller als 100 km/h fahren wollen oder können. Sie auch nur mit 120 km/h auf der Überholspur zu überholen, ist an sich ein zulässiger Vorgang, der knapp 600 m in Anspruch nimmt und etwa 20 Sekunden dauert. Für einen Raser, der mit 200 oder 250 oder gar 300 km/h auf der Überholspur unterwegs ist, mag sich der Überholvorgang in dieser Geschwindigkeit wie ein Hindernis anfühlen. Das liegt aber nicht an der niedrigen Geschwindigkeit der anderen, sondern an der (zu) hohen und nicht selten daher unangepassten Geschwindigkeit des Rasers. Er setzt die erhöhte Gefahr und ihm ist der Vorwurf zu machen und nicht denjenigen, die im Verhältnis zu seiner Fahrgeschwindigkeit langsam unterwegs sind.

Wenn man also schon die Details nicht kennt, dann spricht prima facie jedenfalls mehr gegen den Raser als gegen den Überholer.

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Das meine ich "prima facie" auch, denn angeblich waren die "Sportfahrer" mit ca. 200 km/h unterwegs, damit an anderen, die Spur-haltenden Fzg. vorbeizufahren, die vielleicht auf der Mittelspur mit ca. 130 km/h unterwegs sind, das ist immer Stress, aber das Adrenalin dabei scheint der gewünschte Kick zu sein, "prima facie",  versteht sich.

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Ein weiteres praktisches Beispiel, das von Schnellschüssen aus der Hüfte abhalten soll:

Wenn ich auch mit einem schnellen Motorrad mal überholte, bin ich immer mal im toten Winkel der Spiegel des Überholten, also schaue ich immer genau auf das linke Vorderrad des 4-rädrigen Fzgs, das ich überhole, denn da sehe ich sofort, wenn der gerade ausscheren will.

Macht der das aber nur für einen ganz kurzen Augenblick. lenkt auch sofort wieder zurück, aber ich verreisse dabei mein Fzg. vor Schreck und es kommt daher zum Unfall oder nur zum Sturz, dann ist die Beweislage doch wahrscheinlich mehr als dünn.

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Von der Warte der Angehörigen der Toten und der Verletzten sollten wohl beide "dran" sein. Bei der Innenverteilung mögen sich die Maas'aversen Freunde der Tätertyplehre am "Raser" aufgeilen. https://rp-online.de/politik/deutschland/berlin/heiko-maas-auf-mord-soll-nicht-mehr-zwingend-lebenslang-stehen_aid-19696675

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Die FAZ meldete gestern, 19.10.2020:

Kein Mordvorwurf mehr nach Autorennen auf A 66
Nach dem tödlichen mutmaßlichen Autorennen auf der Autobahn 66 bei Hofheim am Taunus hat die Staatsanwaltschaft den Mordvorwurf gegen drei Männer fallengelassen. Dies habe die Neubewertung eines Sachverständigen übereinstimmend mit einem Video ergeben, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde am Sonntag. Zwei Männer seien aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Nach einem dritten Mann werde nach wie vor gefahndet. Bei dem mutmaßlichen Rennen am vergangenen Wochenende war eine Unbeteiligte gestorben.

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So langsam, 13:35, wird's überzeugender. "Mutmaßlich" - anstatt wiederholtes "offenbar". So merkt man richtig: Erstgebrüll von Hetzrednern der Journaille und Verfolgern kann sich manchmal sehr eindampfen in nüchterne Beurteilung. Man wird abwarten müssen, ob da von einer ausgeschilderten Geschwindigkeitsbeschränkung berichtet werden wird. Im Fernsehen war da einmal eine Bildsequenz zu sehen. Die Vielzahl von Kfz sah mir nicht danach aus, dass eine sehr hohe Geschwindigkeit für Herankommende angemessen gewesen wäre.  

Mehrere Debattanten hier lassen ihren Charakter durchschimmern. Das mieseste an charakterlichem Drecksgeschmeiß habe ich als junger Bursche kennengelernt, als einige Zeit lang "Tempo 100" auf Autobahnen galt. Dem Angebot des ADAC entsprechend hatte ich meinen Tacho justieren bzw. ausmessen lassen und einen Klebepfeil montieren lassen dort, wo WIRKLICH 100 war. Anzeige: bei 112. Das also durfte ich fahren mit meinen 45 PS (Kadett). Was ich da an Charakterschweinen des Oberlehrertums kennengelernt habe, die extra nach links zogen, wenn ich mich überholen wollend näherte... und die also kaum  85 - 90 fuhren. Wie Oberlehrer Finger wedelnd "DuDuDu" zeigend. Selbst wenn sie subjektiv 100 zu fahren meinten - was objektiv berechtigte sie dazu, mich zu behindern (§ 240 StGB)? Oder offenbar bewusst nach Überholen nicht räumten, genau um mir Vorbeifahrt unmöglich zu machen? 

Wer in diesem Monat 51 Jahre die Fahrerlaubnis hat, ohne jemals mit auch nur mit einem Punkt in Flensburg vorstellig geworden zu sein, hat manche Erfahrung. So auch von der Sinnhaftigkeit , damals Tempo 100 in Sachsen noch nach 1990 , bzw. auch heute permanent Tempo nach Ensichtmöglichkeitzu dosieren. Kurvige Autobahn Chemnitz-Dresden, zweispurig, enge Kurven. nach Bergabfahrt Kurve rechts, steiler Anstieg. Und da plötzlich: rechte Fahrbahn Ifa-LKW-Zug, Tempo ca 10 - 12 mit vollem Abgas Diesel, links schneidig mit höchstblauer Wolke und wohl Vollgas ein Trabant, Spitzentempo seiner Leistungsfähigkeit gewiss  gemäß, und rechtlich völlig in Ordnung. Ca. 33 km/h. Hinreichende Geschwindigkeitsdifferenz. Hier stach mir prall ins Auge, wie gut es war, dass ich brav Tempo 100 eingehalten hatte.

Das deutsche Verkehrsrecht ist im allgemeinen schon ziemlich in Ordnung. Ich bin auch stets stolz auf unser Deutschland und unsere Kfz_Produkte  ( auch talien: Lamborghini, Ferrari ), wenn ich auf der fast leeren Autobahn A 57 linksrheinisch nördlich von Moers Richtung Niederlande gemütlich meine 120 - 150 fahre, Tempomat, und links überholt mich mit vielleicht 250 ein flottes Wägelchen. Nichts spricht bei trockener Fahrbahn und freier Sicht nach vorn (2 - 3 km) dagegen. Als grüner Mnisterpräsident würde ich freilich eher meinen Fahrer anweisen, bei schwerem Wasserbefall nicht mehr als 80 zu fahren. Die Begleitkommandos müssen ja mitkommen. - Noch ein Erlebnis gefällig? 1990, Januar,  Autobahn westlich von Herleshausen, schwerster Schneefall. Ich traue mir (mit Familie , 4 Kindern im Auto) nur ca 30 zu ( auf Autobahn!!)  wie mehrere, hinter mir sah ich einen Pkw schleudern und seitwärts in die Böschung  abgehen. Ich staunte nicht wenig, als ich von einem LKW überholt wurde. Ging aber gut aus.

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Ein LKW hat bei frischem Schnee, der nicht schon glatt gefahren ist, in der Regel weniger Probleme als ein PKW, denn er schwimmt nicht auf dem Schneematsch auf wegen seines viel höheren Bodendrucks seiner Räder und Reifen, als das bei einem PKW der Fall ist.

Reine Physik.

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Warum hier eine konkrete Stellungnahme zu LKW bei Schnee weggelöscht wird, erschließt sich einem freien Debattanten nicht:

alfons peus kommentiert am Do, 2020-10-22 17:41 PERMANENTER LINK

Ja ja,  16:37, daher erinnere ich mich auch an eine Fahrt von Dresden nach Bochum in den 1990ern . Bei Kassel, drei Spuren gen Westen, die rechte und mittlere voll mit im Schnee hängengebliebenen LKW, auf der linken schleuderte ein LKW mit durchdrehenden Reifen noch so eben langsam vorwärts, ging dann nach rechts, und ich konnte - mit Winterreifen - problemlos vorbei.  Aber LKW ernsthaft im Verkehr kontrollieren - fast niemals im politisch correcten Zeitgeistoiden "Rechts"-Staat. Um blödes Anpampen durch Jargon- und Rassismus-Kontrolleure zu vermeiden, schon gar keine mit ausländischen Kennzeichen. So werden selbstredend auch sehr erklärlich die tödlichen Unfälle, wenn in Raststätten- und Parkplatzeinfädelspuren LKW parken und die Fahrt hemmen. Klar - Staatsschutz muss mit Hundertschaften Fähnchen einsammeln und private chats - für die niemand eine konkrete tödliche Wirkung auch nur behauptet - kontrollieren, gell? Daher heißt er ja Staatsschutz  und nicht Menschenschutz.

Neueste Kommentare

alfons peus kommentierte zu Mord auf der Autobahn?61

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Wer aber LKWs, PKWs und Motorräder gefahren hatte, der könnte auch etwas mehr Verständnis noch für andere Verkehrsteilnehmer entwickeln.

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Eine Statistik zu nicht angepasste Geschwindigkeit:

https://www.runtervomgas.de/unfallursachen/artikel/unangepasste-geschwindigkeit-1061-verkehrstote-in-2018.html

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Wenn bei einer gut ausgebauten dreispurigen Autobahn die Mittelspur jedenfalls frei ist, dann ist doch das Risiko auf der ganz linken Spur mit hoher Geschwindigkeit, hier ca. 200 km/h, in einen Unfall verwickelt zu werden, erheblich geringer als bei einer dicht befahrenen Mittelspur.

Das ist doch klar.

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Sehr richtig,  21:23,weswege dem auch niemand widersprochen hat oder widerspricht. Übrigens auch bei 350 oder 400.

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Also ist das und dabei unangepasste Geschwindigkeit auch zu untersuchen als eine Mit-Ursache des Unfalls, und nicht nur, ob es einen Spurwechsel gegeben hat, worauf Sie ja abgehoben hatten.

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Belege durch Zitate.

Peus-Zitat vom Di, 2020-10-20 um 00:41 Uhr:

Schadensersatzanspruch aller Geschädigten gegen  den Spurwechsler! Der sollte im Maas'schen Sinne die "volle Schärfe des Gesetzes" spüren. Weil unerlaubte Handlung, sollte da auch niemals irgendeine Verjährung etwa wegen Restschuldbefreiung eingreifen! Die rücksichtslosen Spurwechsler sollte man "brutalstmöglich" ( R. Koch / CDU ) packen.

Nirgendwo jedoch ging Peus darauf ein, welche Mitschuld die Sportfahrer treffen könnte mit ihren hochpreisigen  und flotten Wägelchen.

Zwei weitere Peus-Zitate zum Beleg:

Vom Di, 2020-10-20 um 00:41 Uhr:

Unabhängig von etwaiger Renn-Verabredung war jeder der Schnellfahrenden  dann also zu 200, 250 oder 300 berechtigt

vom Di, 2020-10-20 um 16:26 Uhr:

Ich bin auch stets stolz auf unser Deutschland und unsere Kfz_Produkte  ( auch talien: Lamborghini, Ferrari ), wenn ich auf der fast leeren Autobahn A 57 linksrheinisch nördlich von Moers Richtung Niederlande gemütlich meine 120 - 150 fahre, Tempomat, und links überholt mich mit vielleicht 250 ein flottes Wägelchen. Nichts spricht bei trockener Fahrbahn und freier Sicht nach vorn (2 - 3 km) dagegen.

Links überholen mit hoher Geschwindigkeit ist ohne eine Spur, oder mit einer oder auch zwei Spuren Abstand bei 4 Spuren auf Autobahnen möglich, und das erniedrigt dann das Risiko ganz erheblich für Unfälle dabei.

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Och, 00 .57, mal eben so eine kleine Lüge einbauen, gell? Was habe ich wohl 22:43 geschrieben? Gegenüber den  Verletzten wohl beide haften, Schnellfahrer und Spurwechsler. 

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Ja gewiss 10-23  00:14, aber daher ist es ja so bezeichnend, dass keine Statistik angibt, bei wievielen Unfällen überhaupt ein Fahrer mehr als 130 gefahren ist. Man scheut wohl politpropagandistisch die vermutlich extrem geringe Zahl.

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Ja, wenn das - 10-22 19:36 ein Beleg sein soll - dann dafür, dass niemals belegt wird, wieviel auf mehr als 130 auf freier Autobahn zurückzuführen ist. Jeder Pillepallepollezist schreibt ja geschwindigleit auf, wenn er nix klares weiß. Passt immer. Dieter Nuhr hat das herrlich dargetan: 4 kann zu viel sein.

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Die Antwort haben Sie doch oben stehen (Do, 2020-10-22 um 21:23 Uhr und Fr, 2020-10-23 um 00:14 Uhr).

Das eingegangene Risiko ist zu bewerten.

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Zu den Allerheiligsten St. Radfahrern berichtet Polizei Bochum amtlich, heute 22.10.2020: "Gegen 16.20 Uhr war der Junge aus Herne auf dem Bürgersteig im Bereich der Mont-Cenis-Straße 266 unterwegs, als sich ein 44-jähriger Radfahrer (ebenfalls aus Herne) näherte. Aus noch ungeklärter Ursache kam es zum Zusammenstoß. Der Radfahrer und der Junge stürzten auf den Boden, beide zogen sich dabei leichte Verletzungen zu." 

22.10.2020 – 10:34

Polizei Bochum

POL-BO: Unfall in Sodingen: Fünfjähriger muss ins Krankenhaus

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Statistisch wie einzuordnen von Zahl und Schwere von Verletzungen der dabei Geschädigten und der Sachschäden noch dabei zu allen Verkehrsunfällen, also quantitativ und qualitativ ?

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Damit Peus nicht wieder vergeblich suchen muss:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/_inhalt.html

Pressemitteilung Nr. 320 vom 21. August 2020

WIESBADEN – Das durch die Corona-Pandemie bedingte geringe Verkehrsaufkommen hat sich im 1. Halbjahr 2020 deutlich auf das Unfallgeschehen im Straßenverkehr ausgewirkt: In den ersten sechs Monaten des Jahres sind in Deutschland 1 281 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben gekommen. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 195 Personen oder 13,2 % weniger als im 1. Halbjahr 2019. Die Zahl der Verletzten ging um 18,7 % auf knapp 148 100 Personen zurück. Noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990 wurden von Januar bis Juni weniger Menschen bei Verkehrsunfällen getötet oder verletzt.

Der Rückgang im Corona-Jahr 2020 insgesamt ist ein Kollateralnutzen.

Aber: Getötete je 1 Million Einwohner ist sehr unterschoiedlich, ebenso Getötete mit Veränderung gegenüber 1. Halbjahr 2019.

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Getötete Radfahrer in 2019: 417, durch Fußgänger vermutlich weniger erfolgt.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/459038/umfrage/anzahl-der-fussgaengerunfaelle-deutschland/

Getötete Fußgänger in 2019: 455, vermutlich aber tödlich verletzt nicht hauptsächlich durch Fahrradfahrer.

https://www.tagesschau.de/inland/radfahrer-statistik-101.html

Alles ist eben nicht statistisch bereits vollkommen auseinanderdividiert.

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In allen Bundesländern gingen jedoch im Straßenverkehr die Verletztenzahlen bei Schwer- und Leichtverletzten zurück im 1. Halbjahr 2020 zu 2019, nicht aber genau so bei den Todeszahlen in den Bundesländern.

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Können wir die Debatte bitte wieder zum Ursprungsthema zurückführen? Ich wollte eigentlich nicht eine Debatte über die Fahrkünste und das Tachometerwissen der Leser führen, bzw. einem einzelnen Leser ein Forum für dafür geben. Es gibt private Websites, auf denen jeder jedes ihn interessierende Thema anderen (mutmaßlich) Interessierten mitteilen kann, sogar viermal hintereinander denselben Satz.

Dieser Blog ist mittlerweile noch eines der wenigen Foren im Netz, in dem Kommentare eingestellt werden können, ohne dass sie vorher moderiert werden. Das hat während meiner mittlerweile mehr als zehnjährigen Tätigkeit hier meist ganz gut geklappt, auch wenn ich bei erhitzten Diskussionen gelegentlich schon zur Mäßigung und Sachlichkeit auffordern musste. Mittlerweile hat sich das bezüglich eines einzelnen Lesers/Kommentators nicht mehr als sinnvoll erwiesen. Trotz vieler Aufforderungen zur Mäßigung, zur Sachlichkeit, zur Themenbezogenheit, zum Unterlassen von beleidigenden und volksverhetzenden Beiträgen, zeigt sich deutlich, dass er nicht gewillt ist, die Regeln einzuhalten. Während ich bislang auf den Inhalt der Beiträge dieses Kommentators geachtet habe und nur diejenigen Beiträge gesperrt habe, die den Moderationsregeln widersprechen, werde ich ab sofort alle Kommentare dieses Herrn unter meinen Beiträgen sperren.

Dieser Beitrag ist mit Recht nachvollziehbar. Jedoch gehoerte ich auch mit nur einer! Bemerkung zu den Gesperrten. Mein Beitrag wurde sehr hoeflich gehalten und auch auf andere Gegebenheiten gelenkt. Die Anfuehrung" akademische Titeltraeger" sowie weitere, wurden mit Hinblick auf die deutsche Sprache allgemein gehalten. Nun scheint es, dass sich einige dieser verletzt fuehlen. Laut BverfG sind auch manch spitze Bemerkungen zulaessig. Aus einen fernen Rechtsstaat.

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