Regierungsentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG)

von Ulrike Wollenweber, veröffentlicht am 26.10.2020

Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2020 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) beschlossen. Das vorgeschlagene Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU) 2019/1023.

Kernstück des Entwurfs ist das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG), das ab Eintritt der drohenden Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 18 InsO einen Rechtsrahmen für die Durch- und Umsetzung von Sanierungen außerhalb des Insolvenzverfahrens einführt. Daneben sind zahlreiche weitere Änderungen des Insolvenzrechts vorgesehen.

Inkrafttreten soll das Gesetz bereits zum 1. Januar 2021 und somit vor der im Juli 2021 endenden Umsetzungsfrist für die Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU) 2019/1023. Die neuen Sanierungsoptionen sollen den Unternehmen somit möglichst bald zur Verfügung stehen. Weitere Einzelheiten des Gesetzgebungsverfahrens sind derzeit noch nicht bekannt.

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