Einmal mehr der EU-Führerschein: OVG Saarlouis macht`s wie der EuGH

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 04.02.2009

Die EU-Fahrerlaubnis ist ein schier endloses Thema. Im Blog hatte bereits ein Leser auf eine neue Entscheidung des OVG Saarlouis hingewiesen. Das OVG des Saarlandes schwenkt jetzt nämlich in drei Eilverfahren (Entscheidung vom 23.01.2009 - 1 B 378/08; 1 B 437/08; 1 B 438/08) auch auf die Linie des EuGH ein, so meldet Beck-Aktuell (hier auszugsweise):

"...Die Richter stellten klar, dass deutsche Führerscheinbehörden einer EU-Fahrerlaubnis die Gültigkeit für das Bundesgebiet nicht aberkennen dürfen, die der Inhaber nach Entziehung seiner deutschen Fahrerlaubnis im EU-Ausland erworben hat ... Im Führerschein muss aber Wohnsitz im Ausstellerstaat eingetragen sein. Das Gericht betonte allerdings, dass dies nur für die Fälle gelte, in denen in der ausländischen Fahrerlaubnis ein Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat eingetragen sei. Sei in dem ausländischen Führerschein hingegen ein Wohnsitz im Bundesgebiet eingetragen, bleibe es bei der bisherigen Rechtsprechung des OVG, wonach eine solche Fahrerlaubnis bezogen auf das Bundesgebiet ungültig sei."

 

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Wer das Thema einmal im Ganzen lesen will, kann das tun im letzten Kapitel von Krumm/Kuhnert/Schmidt, Straßenverkehrssachen.

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5 Kommentare

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Ich besitze die Entscheidung im Volltext.
Das OVG Saarlouis hat zugunsten des deutschen Inhabers eines EG-Führescheines entschieden in Kenntnis der Tatsache, daß im Ausland nur ein "Scheinwohnsitz" vorliegt.
Ein klarer Mißbrauchsfall...
Das Gericht folgt damit der EuGH-Rechtsprechung, wonach es nur darauf ankommt, daß der ausländische Wohnsitz im EG-Führerschein des Aussteller-Mitgliedsstaates eingetragen ist.
www.hansklausweber.de

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Ich habe diese Rspr. nun ein wenig am Rande verfolgt. Was mich mal (v.a. im Hinblick auf die Klausuren im Öffentlichen Recht im 2. Examen) interessieren würde: nehmen wir an, dem Bürger ist in Deutschland seine Fahrerlaubnis wegen Alkohol/Drogen am Steuer aberkannt worden. Nun "zieht" er - in Übereinstimmung mit der EuGH-Rspr. - ins Ausland, erhält dort regelkonform eine neue Fahrerlaubnis, lässt seinen ausländischen Wohnort eintragen und "zieht" nach Deutschland zurück. Kann die Behörde dann die Anerkennung mit dem Hinweis der Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen wegen einer Alkohol-/Drogenfahrt verweigern?

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Hallo,
wir sind selber Anbieter vom EU Führerschein in Tschechien, befassen uns schon sehr lange mit der "leidigen" Angelegenheit.
Unsere Meinung:
Wer auf seinem Tschechischen EU führerschein unter Punkt 4d, hinter dem Flash eine Nummer hat ( nicht 0000 ) hat somit die sogenannte " Geburtennummer " und wenn dann noch unter Punkt 8 ein Tschechischer ( 2. ) Wohnsitz eingetragen ist, MUSS diese EU Fahrerlaubnis nach der 3. EU Führerscheinrichtlinie § 13 Abs. 2 ( erwerb bis zum 19. Januar 2013 ) uneingeschrängt anerkannt werden. Da hilft auch nicht § 11 Abs. 4.
Ein EU Führerschein Muster ist hier zu Sehen:
http://www.forum.ohne-mpu.com/viewtopic.php?f=20&t=75
Bei Fragen sind wir gerne behilflich.

Rolf Herbrechtsmeier / Tarabas68 Media

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Hallo,
wir sind selbst Anbieter von EU Führerscheinen aus der tschechischen Republik, wir befassen uns seit 2004 mit diesem leidigen Thema.

Unserer Meinung zu diesem Thema:
es ist wichtig dass man auch in der tschechischen Republik die Gesetze einhält wie zum Beispiel die Beantragung einer gebotenen Nummer, eines ordentlichen Wohnsitzes, sowie die Einhaltung der 185 Tage Regelung. Sollten diese Sachen nicht eingehalten werden so ist es richtig das die deutschen Behörden die Führerscheine aberkennen.es kann nicht sein das in der tschechischen Republik mit gefälschten Studentenverträgen oder sonstigen Tricks gearbeitet wird.

Die Einhaltung der tschechischen Gesetzeslage sehen Sie hier:
http://www.eu-dienstleister.de

bei Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich:
Agentur Struhar

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Herr Rolf Herbrechtsmeier und seine Machenschaften.

Nun ein paar Fakten wie es sich im realem Leben verhält: Zum Einen ist die derzeitige Gesetzeslage richtig, wie sie Herr Rolf Herbrechtsmeier nur all zu gerne beschreibt (Thema EU Führerschein), zum Anderen wird aber verschwiegen, dass die deutsche Polizei dennoch das Recht hat den Führerschein zu Überprüfungszwecken ein zu behalten. Wie langsam die deutsche Bürokratie in Sachen Prüfungen sein kann dürfte ja wohl Jedem selbst klar sein. Das bedeutet u.U. ist der EU Führerschein somit trotz offizieller Gültigkeit dennoch weg.

Und nun ein paar Worte zu Herrn Herbrechtsmeier und seinen Geschäftsmethoden: Herr Herbrechtsmeier bestehet grundsätzlich auf Vorauskasse. In seinen Verträgen räumt er aber ein, sich unbegrenzt Zeit für dessen Erfüllung lassen zu können. In einem Fall aus meinem Bekanntenkreis lief das Ganze dann in etwa so: Ein Kunde meldete sich zum A und B Führerschein an. Bezahlt wurden beide, jedoch fand die Prüfung nur für eine Klasse statt. Herr Herbrechtsmeier und seine Mannen haben einfach vergessen den Kunden für beide Klassen zur Prüfung an zu melden. Darauf hin begann ein kurioses Hin und Her Versprechen, die nie eingehalten wurden. Es fing nett und harmlos an. Es wurde immer wieder ein neuer Prüfungstermin versprochen, doch niemals realisiert. So kam der Winter und das darauffolgende Jahr. Doch von den Herbrechtsmeiern war nichts zu hören. So forderte der Kunde sein Geld zurück und plötzlich wars aus mit Lustig. Herr Herbrechtsmeier begann den Kunden zu beschimpfen und zu beleidigen, zum Teil aüsserst entwürdigend. Er drohte sogar damit seinen Kunden beim Amt in Deutschland zu verunglimpfen, angeblich würde nur ein Anruf von ihm dafür genügen. Der Kunde ging darauf hin zum Anwalt und forderte über diesen den ausstehenden Betrag ein. Herr Herbrechtsmeier reagierte bis dato nicht auf die Forderungen. Jetzt wird die Angelegenheit an das Gericht weitergeleitet, der Ausgang steht noch offen.

Weiterhin hat der Kunde mir gegenüber berichtet, dass die Art und Weise wie Herr Herbrechtsmeier seine Kunden "abfertigt" einer unkoordinierten Massenabfertigung gleichkommt. Die Beratung und der persönliche Umgang mit den Kunden ist mehr als mangelhaft. Fragen der Kunden werden mit lächerlichen Standardantworten abgewiegelt. Und wer nicht aufpasst geht ganz schnell in Tschechien verloren.

Wie hoch die Dunkelziffer an Klagen die derzeit gegen Herr Herbrechtsmeier laufen ist, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, jedoch ist bekannt, dass selbst das Landratsamt und Finanzamt gegen diesen derzeit ermittelt.

Und nun zum Abschluss ein paar Worte zur Gesetzeslage, die Herr Herbrechtsmeier so gerne unterschlägt:

Es ist jedem EU Staat selbst überlassen ob dieser in seinem Lande einen EU Führerschein als gültig betrachtet. Somit kann jeder Staat indem ein Kraftfahrzeugführer mit einem nicht in diesem Lande gemachten EU Führerschein fährt, aufgefördert werden diesen zur Überprüfung auf Gültigkeit dem Land zu übergeben. ERGO: Jeder Polizist in Deutschland hat das Recht einen nicht in Deutschland gemachten Führerschein ein zu ziehen!

Sollte der Inhaber trotz der angepriesenen Bürgerkarte und Wohnortnachweis Widerspruch gegen den Einzug erteilen, so wird daraufhin eingehenst geprüft ob denn diese Behauptung stimmt. Das heißt im Klartext: Wenn der Inhaber eines tschechischen Führerscheins nicht klar und deutlich beweisen kann, dass er auch tatsächlich rund ein Jahr in Tschechien war, dann ist der Lappen weg und es wurde eine Straftat wegen Schwarzfahren und Betrug wurde begangen.

Ist die Aufenthaltserlaubnis bei einer Kontrolle abgelaufen (über ein Jahr vergangen) und der Führerschein wurde noch nicht auf einen Deutschen umgeschrieben, so kann der Polizist diesen ebenfalls einbehalten. In Deutschland gilt nach wie vor eine Meldepflicht solcher Dokumente, sollte der Hauptwohnsitz sich ändern.

All diese Dinge verschweigt Herr Herbrechtsmeier lieber, stattdessen manipuliert er seine Kunden dahingegend so viel Geld wie möglich bei ihm liegen zu lassen.

MFG Bolle 

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