Koalition einigt sich auf Eckpunkte eines Zweiten Gesetzes zur Teilhabe von Frauen an Führungspositionen (FüPoG II)

von Dr. Cornelius Wilk, veröffentlicht am 28.11.2020

Eine Arbeitsgruppe der Koalitionsparteien hat sich am 20. November 2020 u. a. auf die Verankerung fester Vorgaben für die Beteiligung von Frauen in Vorständen verständigt.

Mindestbeteiligung von Frauen entsprechend bekanntem „Referentenentwurf“

Die vom Bundesfamilienministerium veröffentlichten Inhalte der Einigung lehnen sich an den im Februar 2020 auf nichtamtlichem Weg bekannt gewordenen FüPoG-II-„Referentenentwurf“ vom 16. Januar 2020 an (hierzu mein Beitrag vom 24. Februar 2020). Zu den Parallelen gehört insbesondere die geplante Regelung, nach der in Vorständen von Gesellschaften, die (i) über mindestens vier Vorstandsmitglieder verfügen und (ii) sowohl börsennotiert als auch paritätisch mitbestimmt sind, mindestens ein weibliches Vorstandsmitglied bestellt werden muss. Gesonderte Frauenquoten und -mindestbeteiligungen sind für öffentlich-rechtlich geprägte Körperschaften und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes geplant. Auch die Übergangsregelung, nach der die neuen Vorgaben nur für Neubestellungen gelten und nicht in laufende Amtszeiten eingreifen, soll dem Vernehmen nach übernommen werden.

Änderungen auch für Aufsichtsräte?

Inwieweit auch die übrigen Teile des Entwurfs vom 16. Januar 2020 in das Gesetzesvorhaben einfließen, ist noch nicht bekannt. Vorgesehen waren im damaligen Entwurf u. a. eine Änderung und Erweiterung der Quoten für AG- und SE-Aufsichtsräte, eine neue Frauenquote für paritätisch mitbestimmte GmbH-Aufsichtsräte sowie erweiterte Vorgaben für die Berichterstattung und die von Gesellschaften selbst zu setzenden Ziel-Frauenanteile.

Nächste Schritte

Sobald die Einigung von den Spitzen der Koalitionsparteien beschlossen und zwischen den Ressorts abgestimmt ist, soll auf der Grundlage des Ergebnisses ein Regierungsentwurf vorbereitet werden, damit das Gesetzgebungsverfahren noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.

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