ArbG Berlin: Kündigung des Künstlerischen Leiters der Staatlichen Ballettschule unwirksam

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 28.11.2020
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|3739 Aufrufe

Der Fall hat für überregionale Schlagzeilen gesorgt: Es geht um den künstlerischen Leiter der Staatlichen Ballettschule Berlin und Leiter des Landesjugendballetts, Gregor Seyffert. Die Senatsverwaltung für Bildung hatte dem Tänzer im Juni fristlos gekündigt, nachdem Vorwürfe wegen sexueller Belästigung und drastischer Erziehungsmethoden bekannt geworden waren. Sicherheitshalber wurde auch noch fristgerecht gekündigt. Das ArbG Berlin (Urteil vom 28.10.2020, Az. 60 Ca 4073/20) hat nun entschieden, dass die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Leiters der Staatlichen Ballettschule unwirksam ist und hat das beklagte Land Berlin zur Weiterbeschäftigung des Klägers verurteilt. Zur Begründung hat das ArbG ausgeführt, die außerordentliche Kündigung sei bereits deshalb unwirksam, weil diese vom beklagten Land als Arbeitgeber nicht innerhalb der Frist gemäß § 626 Abs. 2 BGB erklärt worden sei. Hiernach kann eine außerordentliche Kündigung nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis der Vorwürfe erklärt werden. Dies sei hier nicht geschehen. Die hilfsweise erklärte ordentliche fristgemäße Kündigung vom selben Tag sei unwirksam, weil gemäß § 34 Abs. 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen sei. Das Arbeitsverhältnis des Klägers falle unter diese Regelung. Da die Kündigung unwirksam sei, habe der Kläger einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung.

Die Berliner Bildungsverwaltung unter Bildungssenatorin Scheeres (SPD) reagierte auf ihre bereits im Vorfeld absehbare Niederlage vor Gericht mit einer deutlichen Ansage für die Zukunft. Einer der Senatsanwälte erklärte, dass man weitere Kündigungsgründe finden würde. Die nächste Klage wurde schon angekündigt. Gegen das Urteil kann Berufung an das LAG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

 

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Ich war früher Lehrerin an der Staatlichen Ballettschule Berlin und habe das Schulamt bereits 2009 von Seyfferts sexualisierter Gewalt gegenüber SchülerInnnen informiert. Seyffert hatte da wohl mehr Freunde als die Kinder und jungen Menschen!

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