GRUNDGESETZ!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 01.11.2020
Rechtsgebiete: Corona92|45692 Aufrufe

Zucken Sie auch seit einigen Monaten zusammen, wenn sie dieses Wort hören? Vielleicht auch das Wort "Freiheit!". Klar. Ich auch! In unserem schönen Lande sind ja nun einmal viele Leute unterwegs, die diese Worte ge- oder besser gesagt missbrauchen. All das haben wir C. zu verdanken.

Die Politik hatte bekanntermaßen kurz nach Jahresbeginn angesichts C. die Zügel in die Hand genommen und per Verordnungen erhebliche Beschränkungen vorgenommen und zwar in recht kurzen Abständen immer wieder neu. Allerorts wird hierüber diskutiert und das m.E. viel zu häufig sehr verkrampft. Abgesehen von C.-Leugnern, über die ich hier nicht reden will, geht es meist um tatsächliche oder vermeintliche Ungereimtheiten, manchmal auch um die Frage der Unverhältnismäßigkeit gewisser Regelungen.

Erst spät haben sich die (Verwaltungs-)Gerichte mit der Thematik sachgerecht befasst. Pünktlich zum erneuten Lockdown nun stellt der BayVGH fest, was bereits vielen Juristinnen und Juristen klar war: Das Notverordnungsregime aller Bundesländer ist allenfalls eine vorübergehende Krücke. Es müssen echte Gesetze her. Und zwar schnell. Lediglich die tatsächliche Pandemie-Situation und der absehbare Gang des Hauptsacheverfahrens führen nach dem BayVGH dazu, die wohl verfassungswidrige Verordnungssituation noch etwas am Leben zu halten und hinzunehmen. Bitter dabei, dass gerade der Lockdown in allen Bundesländern bei Übertragung dieser Sicht natürlich in Gänze ebenfalls nicht verfassungskonform ist. 

Den Link zu der Entscheidung des BayVGH (Beschl. v. 29.10.2020, 20 NE 20.2360) finden Sie hier. Kernaussage:

 

Nach Auffassung des Senats bestehen erhebliche Zweifel, ob die mit dem vorliegenden Eilantrag angegriffenen Maßnahmen noch mit den Anforderungen des
Parlamentsvorbehalts bzw. des Bestimmtheitsgebots aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und 2
GG vereinbar sind. Mittlerweile erfolgen – jedenfalls im antragsgegenständlichen Bereich der Gastronomie – erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum
allein durch die Exekutive, wobei mit der Dauer der Maßnahmen und der Intensität der
mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffe die Frage an Gewicht gewinnt, ob die Verordnungsermächtigung zugunsten der Ländern in den §§ 28, 32 IfSG noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG genügt

Als Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtler frage ich mich nun: Was bedeutet das für Straf- und OWi-Verfahren in der Zukunft? Kann man guten Gewissens Verurteilungen darauf stützen, dass gegen verfassungswidrige Verbote, die aber vielleicht noch vorübergehend "aus Zweckmäßigkeitsgründen" akzeptiert werden, verstoßen wurde? Und wenn man die BayVGH-Entscheidung auf andere Länder überträgt: Ab welchem Zeitpunkt wären die Verordnungen in die Verfassungswidrigkeit "gekippt"? Erst jetzt nach vielen Monaten oder ggf. schon bei Erlass der jeweils zweiten VO der Bundesländer?

 

 

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

92 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Das soll heissen, dass die chinesischen Vorteile bei der Kontaktbeschränkung zu Eindämmung der Pandemie einen hohen Preis bei der Freiheitseinschränkung in vielen anderen Bereichen hatten.

0

Neuseeland ist ein Inselstaat mit geringer Bevölkerung und Bevölkerungsdichte. Die dortigen Maßnahmen waren und sind VIEL härter als diejenigen, über die hierzulande von den einschlägigen Kreisen gejammert wird. Über China wollen wir nicht reden, es handelt sich um eine Diktatur, die Sie sicherlich nicht in Deutschland haben wollen. Die Maßnahmen in Wuhan waren wesentlich härter als alles, was hierzulande denkbar ist. Eine freie Advokatur gibt es dort auch nicht.

Der Vergleich mit Japan und Korea ist interessant, weil beide Staaten mit unterschiedlicher Herangehensweise ähnlich gute Ergebnisse erzielt haben. Allerdings ist in beiden Staaten das Masketragen und höfliche Distanz, das hier von angeblichen "Querdenkern" - ich nenne die eher Nichtdenker - als Zumutung und Panikmache aufgefasst wird, schon außerhalb der Coronapandemie üblich gewesen. 

Ansonsten bleibe ich dabei, dass Deutschland trotz seiner zentralen Lage in Europa gegenüber seinen Nachbarstaaten und fast allen anderen Staaten mit ähnlicher Infrastruktur die Pandemie im Ergebnis bislang VIEL besser bewältigt hat. Ich würde daher den hiesigen Regierungspolitikern (mit denen ich im Übrigen nicht besonders oft übereinstimme) momentan den "benefit of the doubt" geben.

 

Zu Prof.Mueller (2):

Ich darf noch, gerade vom Mittagessen zurückgekehrt, auf einen Beitrag in diesem Blog hinweisen, in dem zutreffend dargelegt wird, dass das im Zusammenhang mit der Corona - Krise publizierte Zahlenmaterial hochgradig anzweifelbar ist. Dieser lesenswerte Beitrag ist sehr oft kommentiert worden.

Es ist nun relativ schwer zu begründen, warum diese teilweise in gruseliger Form dargebotenen Zahlen eine Grundlage sein sollen für verfassungsgemäße und effiziente Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung.

Persönlich bin ich etwas irritiert davon, dass ich mit einer Volksbefreiungsmaske aus China herumlaufen muss, wenn ich einkaufen gehe.

Volksbefreiungsmaske, weil die gleiche Masken an die chinesische Armee geliefert werden.

Mit einem gewissen Chemikalien - Geruch in der Nase frage ich mich dann, warum man das im von der Pandemie weitgehend verschont gebliebenen Schleswig-Holstein, genauer in Kiel, über sich ergehen lassen muss. Die Zahl der täglichen Neuinfektionen in dieser wegen der Segel - Olympiade 1972 berühmten Stadt lag lange bei 1, die Gesamtzahl der Infektionen per 1. 11. bei knapp 700.

Eine lokale Epidemie sieht anders aus. Die Verpflichtung eine Maske beim Einkaufen zu tragen besteht seit Anfang Mai.

Obwohl die infektionswahrscheinlichkeit in diesem windigen Ort lange bei fast Null lag, hatte sich zwischenzeitlich eine Massenpsychose entwickelt.
Im Grunde zivilisierte Menschen pöbelten sich gegenseitig an, wegen der vermeintlichen oder tatsächlichen Nachlässigkeit bei der Einhaltung von Abstandsregeln. Maskenverweigerer wurden angebrüllt, etc..Mitten im menschenleeren Wald begegneten einem plötzlich Maskierte.

0

Mitten im menschenleeren Wald begegneten einem plötzlich Maskierte.

Und der Herr  Arne Rathjen RA ist sich ganz sicher, dass ihm das in bspw. "Korea als Beispiel, oder Neuseeland oder China oder Japan, oder, oder." nicht passieren könnte?

Da melde ich aber ganz grosse Zweifel an!

0

Anmerkung zu Herrn Rathjen & Prof. Mueller. Herrn Prof. Muellers Beitrag wurde augezeichnet verfasst und er hat dabei richtig auf gewisse Einstellungen zu der Coronaseuche hingewisen. Da gibt es doch nichts zu meckern. Herr Rathjen mag seine persoenliche Meinung haben, jedoch ist diese etwas ausgeufert. Mittagessen, chinesische Armee, Segel - Olympiade in Kiel und ein menschenleerer Wald, wobei dieser ja doch nicht menschenleer war, sowie einige andere Anmerkungen sind da wirklich beachtlich fuer einen RA.

0

Faktenfreie Polemik, Desinformation.

Persönliche Angriffe, selektives Herauslassen von Fakten, Propaganda.

Es war die Bundesregierung selbst bzw. die mit ihr verbundenen Wirtschaftsforschungsinstitute, welche für das Jahr 2021 in diesem Frühjahr eine fast komplette Wiederherstellung des wirtschaftlichen Normalzustands prognostiziert haben. Eine solche Erholung ist nur möglich, wenn durch Lockdown und andere Maßnahmen die Pandemie faktisch beseitigt wird. Der aktuelle Zustand belegt allerdings, dass gerade dies nicht eingetreten ist. Die schwersten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Demokratie vor diesem Hintergrund als Erfolg zu bezeichnen ist freundlich ausgedrückt etwas weltfremd. Oder Interessen - gesteuert.

Auch ein neuer Lockdown wird die Pandemie nicht beseitigen. Bei einer Öffnung im Januar oder Februar wird es eine Latenzphase geben und dann einen neuen Ausbruch. Wie sich das impfprogramm entwickeln wird weiß niemand. Man kann allerdings nicht von heute auf morgen 80 Millionen oder 60 Millionen Leute mit einem Impfstoff versorgen, der bei -70 Grad gekühlt werden muss.

Wir sehen also durchaus bewegten Zeiten entgegen, umgeben von faktenfreier Polemik, inhaltslosem Gelabere und einer zu erwartenden informationssperre.

0

Prof.Müller kann ich nur zustimmen. Im Moment läuft leider einiges aus dem Ruder. Statt an die erfolgreichen Regelungen des Frühjahrs anzuknüpfen, wird der Kita- und Schulbetrieb zum ideologischen Mantra der Länderfürsten erhoben. Dabei mag es wegen der geringen Infektiösität kleiner Kinder auch richtig sein, Kitas und Grundschulen zu betreiben. Für die Sekundarschulen trifft das aber nicht zu. Eher kann man Gaststätten und Theater mit geeigneten Hygienekonzepten öffmen.

0

Von Prof. Müller stammt der folgende Satz, den man nach meiner Auffassung gerne auch noch anderenorts zitieren kann:

"Seit Wochen starren wir alle auf die Infektionszahlen und die Zahl der Todesfälle, überlegen uns, wie Deutschland im Vergleich zu Italien, Frankreich, USA, Südkorea etc. dasteht, sprechen über Exponentialfunktion usw. Seit Wochen denke ich, dass diese Infektionszahlen eigentlich überhaupt nichts aussagen können, denn sie sind weitestgehend eine Funktion der Rate und der Selektion der Messung."

Er hat völlig recht, der größte Teil des Zahlenmaterials, welches durch Medien geistert, ist unbrauchbar.

Es handelt sich zu einem großen Teil um gesteuerte Stimmungsmache. Um die Einschränkung von Rechten zu begründen, werden Zahlen auch gerne ein wenig nach oben oder unten manipuliert, und es werden Dinge gegenübergestellt, die eigentlich nicht miteinander zu vergleichen sind. Andere Dinge, wie z.b. die sehr hohe Dunkelziffer bei Corona - Infektionen, werden gerne weggelassen. Die gruseligen Infektionszahlen zu finden ist sehr einfach, die Zahl der Arbeitslosen und Kurzarbeiter nicht. auch wie viele Menschen durch die Bekämpfungsmaßnahmen gestorben sind sowie die fehlgeleitete Berichterstattung, ist eher unklar. So ist aus schwer erklärbaren Gründen die Zahl der Herzinfarkt - Toten gestiegen. Vermutlich weil ein großer Teil der Verstorbenen sich nicht traute, einen Arzt zu rufen oder sich in eine Notaufnahme zu begeben aus Angst vor einer Infektion.

Es dürfte an dieser Stelle definitiv zu weit führen, alle logischen Brüche aufzuzählen, welchen in der Berichterstattung in den letzten ca. 9 Monaten aufgetreten sind.

Eines bleibt aber markant, nämlich die Tatsache, dass die Pandemie zunächst vom medizinischen und politischen Establishment herunter gespielt wurde,
dass dann monatelang schlicht nichts passiert ist, und dann der Untergang der Menschheit an die Wand gemalt wurde, in den grellsten Farben und mit den gruseligsten Vergleichen.

Die nicht durch verlässliches, wissenschaftlich belegtes und medizinisch nachvollziehbares Datenmaterial begründeten Verfassungsbrüche ereigneten sich ungefähr gleichzeitig.

Dies ist eine bereits seit Jahrzehnten gebräuchliche Taktik, um politische Ziele durchzusetzen. Allerdings haben die Verfassungsbrüche 2020 nach mehreren Jahrzehnten dieser Vorgehensweise einen neuen Rekordstand erreicht.

In dieser Zeit wurde auch die heiligste der heiligen Kühe geschlachtet, nämlich die Funktionsfähigkeit der Verwaltung. Dies ist in Deutschland das höchste nur denkbare Rechtsgut. Eine ganze Reihe von Behörden ist bis heute geschlossen.

Wenn das Datenmaterial, welches zur Begründung von Verordnungen ohne gesetzliche Grundlage benutzt worden ist, unbrauchbar war, womöglich das Ergebnis einer Manipulation, dann hätten wir einen durchaus historischen Tatbestand vor uns.

0

Ja, Herr Rathjen, zu dem von Ihnen zitierten Satz und zu allen 54 Updates meines Beitrages bis zum heutigen Tage stehe ich. Ich habe von Anfang an nicht die Neu-Infektionszahlen, sondern allein die Sterbezahlen (keine perfekten, aber wesentlich zuverlässigere Maßstäbe) für regionale, internationale und zeitliche Vergleiche herangezogen. Und gerade DANACH ist ja zu erkennen, dass Deutschland die Pandemie bisher außerordentlich gut bewältigt hat. Das ist schlicht nicht zu bestreiten. Und deshalb bedarf es schon ziemlicher Blindheit oder Frechheit, die in Deutschland ergriffenen Gegenmaßnahmen insgesamt als nutzlos zu bezeichnen, wie Sie behaupten. Die Maßnahmen wurden auch nicht allein auf die Infektionszahlen gestützt, sondern auf die (mit Blick auf das umliegende Ausland) zutreffende Befürchtung, dass viele Menschen zu Tode kommen würden, falls man nicht gegensteuert. In Schweden hat man weniger gegengesteuert als in den Nachbarländern Schwedens. Das war auf eine Art bewundernswert, andererseits aber auch riskant. Es wurde bestraft mit einer bislang im Vergleich zu Deutschland 4fachen Anzahl von Todesfällen, allerdings übertroffen von Spanien, Italien, Frankreich und den USA.  Ehrlich gesagt würde ich im Moment dann doch lieber in Deutschland bleiben während der Pandemie und auch eine Maske tragen, wenn es erforderlcih ist, statt auf Politiker zu vertrauen, die zumindest das Leben meiner Eltern auf´s Spiel setzen würden, weil man ja nichts tun könne.

Zu Prof. Müller:

"Und deshalb bedarf es schon ziemlicher Blindheit oder Frechheit, die in Deutschland ergriffenen Gegenmaßnahmen insgesamt als nutzlos zu bezeichnen..."

Weitgehend nutzlos, und vor allem auch im Hinblick auf die Zielvorgabe, die Pandemie alsbald zu beseitigen.
Laendervergleiche haben, wie sie bereits selbst festgestellt haben, den entscheidenden Nachteil, dass die verwendeten Erhebungsmethoden sehr unterschiedlich sind. Einheitliche Standards gibt es nicht, sowohl im Hinblick auf die Infektionszahlen als auch im Hinblick auf die Todeszahlen.

Die Fehlerquote bei der Feststellung der Todesursache dürfte im übrigen auch in Deutschland sehr hoch sein.

Das Zahlenmaterial, mit dem zahlreiche verfassungswidrige und sehr weitreichende Eingriffe gerechtfertigt worden sind, war und ist also dürftig.
Entsprechendes gilt für die Auswertung des tatsächlichen Nutzens einzelner Maßnahmen.
Von diesen hat eine ganze Reihe keinen nachweisbaren statistisch messbaren Effekt. Sehr deutlich erkennbar sind allerdings die ausrechnenbaren wirtschaftlichen Nebenwirkungen. Es geht durchaus nicht um Einzelfälle, die Handlungen eines Exzesstäters zum Inhalt haben.

Mir nun Blindheit und Frechheit unterzujubeln, weil ich einen Teil ( ! ) der getroffenen Maßnahmen für nutzlos erklärt habe, wobei ich bei weitem nicht der einzige bin, das ist seltsam, sehr seltsam.

Ich müsste weit mehr als den restlichen Nachmittag aufwenden, um alle verwaltungsgerichttlichen Entscheidungen aufzuzählen und inhaltlich darzustellen, welche teilweise völlig überzogenene Maßnahmen aufgehoben haben.

Deswegen lasse ich das jetzt einfach bleiben.

0

Sehr geehrter Herr Rathjen, 

Weitgehend nutzlos, und vor allem auch im Hinblick auf die Zielvorgabe, die Pandemie alsbald zu beseitigen.

Nochmal die Rückfrage: Von wem stammt die (angebliche) "Zielvorgabe, die Pandemie" mit den Maßnahmen "alsbald zu beseitigen"? Das habe ich nirgends gehört oder gelesen, außer bei Ihnen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

"Nach Auffassung des Senats bestehen erhebliche Zweifel, ob die mit dem vorliegenden Eilantrag angegriffenen Maßnahmen noch mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts bzw. des Bestimmtheitsgebots aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG vereinbar sind" (BayVGH Beschl. v. 29.10.2020, 20 NE 20.2360). Diese Zweifel sollten heute beseitigt worden sein. Denn der Bundestag hat heute Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen und den § 28a eingefügt (BT-Drs. 19/23944, S. 12-13):

"§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2

(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein:

1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Maskenpflicht),
4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlichen Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
11. Untersagung, soweit dies zwingend erforderlich ist, oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,
13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
15. Reisebeschränkungen. Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrerseits verhältnismäßig sein.

(2) Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regional bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an Schwellenwerten ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagert sind. Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Stark einschränkende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere einfache Schutzmaßnahmen in Betracht. Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind entsprechendeMaßnahmen insbesondere dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des Schwellen-wertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht. Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellen-wertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des jeweils maßgeblichen Schwellenwertes durch das Robert Koch-Institut wöchentlich festgestellt und veröffentlicht.

(3) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des Absatzes 1 und von § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2, der §§ 29 bis 31 können, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich ist, einzeln oder kumulativ angeordnet werden. Weitere zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 erforderliche Schutzmaßnahmen bleiben unberührt."

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf

0

Ja und Nein.

Rückwirkend klappt das natürlich nicht. OWis können Sie vergessen.

Das Gesetz ist schon etwas besser. Allerdings handwerklich miserabel. Die Wesentlichkeitstheorie ist jedenfalls immer noch nicht erfüllt.

Praktisch werden sämtliche Maßnahmen an Abs. 2 scheitern. Keiner weiß, wieviele Infektionen wir haben. Es gibt keine Möglichkeit, diese nachzuweisen.

 

 

 

"Änderung des Infektionsschutzgesetzes ....§ 28a ...(BT-Drs. 19/23944, S. 12-13):

Der Stein des Anstoßes ist immer noch vorhanden, nämlich das Erfordernis der Notwendigkeit
der Schutzmaßnahmen im Sinne von 28a Absatz 1 InfSchG.

Was ist notwendig? Unklarheit herrscht bereits im Hinblick auf die Zielsetzung der Pandemie -Bekämpfung. Möchte man eine Ausrottung des Virus oder aber eine Ausdehnung der Dauer der Pandemie auf vielleicht zehn Jahre, um das Gesundheitssystem zu entlasten?

Noch schwerer wird es bei der Beurteilung von einzelnen Maßnahmen. Nicht wirklich notwendig war die Schließung des gesamten Einzelhandels mit Ausnahme der Lebensmittelgeschäfte. Heftig umstritten ist die Notwendigkeit der Schließung von Gaststätten. Unklar ist das Ansteckungspotential in Schulen, hier gibt es die unterschiedlichsten Ansichten, die sich wie Schwarz und Weiß gegenüberstehen.

Wann ist das Tragen einer unqualifizierten Schutzmaske, die nicht zertifiziert worden ist, umgangssprachlich Lappen oder auch China - Lappen, notwendig und welcher Nutzen ist davon überhaupt zu erwarten? Wissenschaftliche Studien darüber, unter Berücksichtigung des Anwendungsbereichs, gibt es so gut wie gar nicht, nur einzelne Fallstudien ohne repräsentativen Charakter. Noch Anfang des Jahres und bis ins Frühjahr hinein hat etwa die WHO selbst das Tragen von einfachen Schutzmasken nicht empfohlen.

Und last not least, wie ist die unklare Dunkelziffer bei Infektionen bzw Neuinfektionen zu berücksichtigen, wenn es um die Eingriffsvoraussetzungen geht? Neuere Untersuchungen legen die Vermutung nahe, dass die wirkliche Zahl der Infektionen etwa 4 Mal so hoch ist wie registriert. Aber auch hier handelt es sich nur um Stichproben, deren Ergebnisse von örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten oder sozialen Umständen abhängig sein können.

Was ist wenn die Lage völlig außer Kontrolle gerät, und keiner mehr weiß, wie viele Infektionen es gibt und welche Maßnahmen gegen eine unklare Anzahl von Infektionen eigentlich wirken können?

0

Was ist wenn die Lage völlig außer Kontrolle gerät, und keiner mehr weiß, wie viele Infektionen es gibt und welche Maßnahmen gegen eine unklare Anzahl von Infektionen eigentlich wirken können?

 

Herr Rathjen,

Sie haben insofern recht, dass die Wirksamkeit einiger Maßnahmen noch unbekannt ist und wir auch über das Ausmaß des Dunkelfelds wenig wissen, Viles ist nach wie auch wissenschaftlich umstritten. Bei Ihrer Herangehensweise an den Status Unwissenheit möchte ich Ihnen aber auch nicht unbedingt politische Verantwortung in der von Ihnen geschilderten Lage geben: In einer unsicheren Lage, von der wir wissen, DASS sie, aber noch nicht wissen, WIE lebensgefährlich sie ist, ist es nämlich empfehlenswert auch Gegenmaßnahmen zu ergreifen, deren Nützlichkeit plausibel erscheinen, aber noch nicht erwiesen sind (auf "Nummer sicher gehen"). Man kann vor einer Enstcheidung in einer exponentiell sich ausbreitenden neuartigen Viruserkrankung auch nicht erst einmal alle Maßnahmen auf Nützlichkeit überprüfen; es ist eben gerade für die (mögliche) Nützlichkeit wichtig, dass eine Maßnahme rechtzeitig ergriffen wird.

Das Problem vieler Coronaskeptiker und Coronamaßnahmenkritiker ist, dass sie mit Ambiguitäten nicht umgehen können und das Vorsorgeprinzip vernachlässigen (und die Demonstrierenden aus Egozentrismus sogar die gesellschaftliche Solidarität). Und ich würde Ihnen ja gern zustimmen, dass Vieles falsch war, was Politiker (Merkel, Söder, Laschet etc.) in Deutschland  entschieden haben, wenn da nicht der klitzekleine Umstand wäre, dass  Deutschland bislang ziemlich gut durch die Pandemie gesegelt ist. Und gegen diese Realität zu argumentieren, das müsste eigentlich auch Ihnen schwer fallen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller
 

Die Nerven liegen bei vielen Leuten etwas blank. Man sieht das auch an Diskussionsverläufen z.b. in diesem Blog. Die Betroffenheit ist deutlich zu erkennen.

Die sogenannte Coronakrise hat einige
System - Mängel schonungslos offen gelegt. So sind etwa die Gesundheitsämter technisch nicht gerade auf den neuesten Stand. Die Reaktionsgeschwindigkeit im Hinblick auf ein Phänomen, welches so nicht bekannt war, ist sehr niedrig.

Zunächst wurde das Phänomen bagatellisiert. Ende Januar noch fabulierten maßgebliche Vertreter des deutschen Medizin - Establishments davon, es handele sich bei C19 um eine harmlose grippeähnliche Erkrankung. Kritiker / Mahner wurden im Bundestag ausgelacht. Dann passierte so gut wie nichts, es wurde vor allen Dingen sehr wenig dafür getan, die Ausbreitung des Virus in einer frühen Phase so radikal wie möglich zu stoppen. Hierfür fehlten vermutlich die Ressourcen.

Später wurde die Lage dramatisiert, was im Ergebnis zu einem Lockdown geführt hat. Dieser ist eigentlich nur als allerletztes Mittel zulässig und zweckmäßig, wenn im Grunde schon längst alles außer Kontrolle geraten ist.

Im Mai etwa stellte der internationale Währungsfonds die These auf, Deutschland werde 2020 einen Wirtschaftseinbruch von etwa 7 % erleiden. Das ist ziemlich viel, so etwas hat es vermutlich zuletzt im 19.Jahrhundert gegeben... Für 2021 prognostizierte man eine weitgehende Erholung bis auf das Vorkrisenniveau. Von der Bundesregierung und den mit ihr assoziierten Wirtschaftsforschungsinstitut war das gleiche zu hören / zu lesen. Daraufhin gab es nach einem historischen Absturz an den Börsen einen ebenso historischen Aufschwung. Atemberaubend!

Sozusagen herrschende Meinung im Mai dieses Jahres war, man würde nach dem Lockdown eine weitgehende Beendigung der Pandemie erreichen können. Darauf basieren auch die Prognosen der Wirtschaftsforscher.
Nun sind Wirtschaftsforscher, wie wir deutlich sehen konnten, keine Virologen, und Virologen sicher keine Wirtschaftsforscher.

Man hat in Europa zu spät und zu nachlässig auf diese Krise reagiert - das wäre der hauptsächliche Kritikpunkt. Im März half dann nur noch die bekannte Rosskur, welche Folgekosten verursachen wird, die vielleicht noch irgendwo im dreistelligen Milliardenbereich liegen werden.

Ob das Ganze nun ein Erfolg war oder nicht, ist immer eine Frage des Standorts und der Perspektive. Für Aktionäre von Fluggesellschaften oder Inhaber von Restaurants ist die aktuelle Lage sicher alles andere als positiv zu bewerten. Für einige Pharmakonzerne deutet sich einer der besten Deals aller Zeiten an, und diverse internetkonzerne haben den größten Unternehmenswert aller Zeiten erreicht.

0

Einzelne Politiker oder bestimmte politische Parteien spielen vielleicht nicht eine so große Rolle, wie es ihnen von manchen etablierten Leitmedien zugeschrieben wird.

Einzelne Politiker oder einzelne Parteien sind abwählbar und austauschbar (wenngleich manche Politiker leider wohl auch eine Haltung haben, die der in der Gerd-Show mit dem Steuer-Song veräppelten Haltung "gewählt ist gewählt, Ihr könnt mich jetzt nicht mehr feuern" vielleicht sehr nahekommt).

Eine nachhaltige Verbesserung der Politik erreichen wir weder durch eine Wiederwahl bestimmter Politiker oder Parteien, noch durch eine Abwahl oder vermeintliche "Alternativwahl" politischer Parteien.

Was die Politik nachhaltig verbessern würde, das wären Glasnost und Perestroika, also mehr Offenheit und mehr Ehrlichkeit und mehr Transparenz, sowie mehr offene Pro- und Contra-Debatten, ohne daß dabe Tabus aufgestellt werden, und ohne das Argumente oder Diskutanten verteufelt oder dämoniesiert oder lächerlich gemacht oder gekancelt werden.

Politische Entscheidungen sollten ehrlicher nachvollziehbarer werden.

Es reicht nicht, so, wie es viele PR-Mitarbeiter der Parteien und viele Leitmedien tuen, bloß die Parolen und die auf Einfältige abzielende Propaganda von ein par sich teilweise gegenseitig wiedersprechender Parteien wiederzugeben oder gegenüberzustellen.

In Gerichtverfahren (sowohl im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, wie auch im zivilrechtlichen Verfahren, wie auch im Strafverfahren) werden die entscheidungsrelevanten Tatsachen oft besser ermittelt und Pro- und Contra vollständiger und unparteiischer dargestellt und die Entscheidungen nachvollziehrbarer begründet (und auch ohne heimliche Lobbyeinflüsse) als in Bundestagsdebatten oder in den etablierten Leitmedien.

Bei politischen Entscheidungen denken die Politiker über vieles nach, und lassen sich von viele Gesichtspunkten und Interessen beeinflussen, aber sie handeln dabei nicht immer unbedingt gewissenhaft und verantwortungsvoll und offen und ehrlich, sondern sehr oft opportunistisch und propagandistisch.

Insbesondere diejenigen Bürger, die etwas mehr Sachkunde und Fachkunde als die Durchschnittsbürger haben, sollten den Politikern öfter mal ins Gewissen reden und auf die Finger klopfen, ohne sich dabei selbst in eine Haltung selbstgerechter frustrierter Wutbürger hineinzugeraten.

Politiker brauchen mehr Kritik, und wenn sie sich mit der Kritik auseinandersetzen statt sie zu dämonisieren, dann wird die Poilitik mit der Zeit auch besser.

Im Laufe der Jahrhunderte und Jahrzehnte ist in der Politik ja bereits Vieles besser geworden, aber wenn zu wenig bürger mitdenken und wenn sich zu wenig Bürger engagieren, kann es auch wieder schlechter werden.

Die Leitmedien allein sind kein ausreichendes Regulativ (insbesondere weil auch sie Lobbyeinflüssen unterstehen, und außerdem auf Einschaltqouten oder Auflagen achten).

Die Bürger selber sollten auch mehr mitdenken und sich mehr in Diskussionen einbringen und sich argumentativ mehr engagieren.

In diesem Sinne hatte ja auch der Philosoph Bertrand Russel in seinem Buch "Macht" gedacht.

0

Sehr richtig wird ja auf die Frage der feststellbaren "Wrksamkeit einiger Maßahmen erwiesen.  Das hier thematische Grundgesetz und die im 3. Bevölkerungsschutzgesetz ausdrücklich erwähnte Verhältnismäßigkeit verlangen das ja. 

Da und dort gibt es faktenaverse und löschlustige Fakten- und Argumenteleugner. Spiegel und Hamburger Behörde sollten wohl zitierfähig sein:

Spiegel 20201119

Studie der Hamburger SchulbehördeVier von fünf infizierten Schülern haben sich außerhalb der Schule angesteckt

Schüler geben das Virus in der Schule nur selten weiter, legen Daten aus Hamburg nahe. Die Kultusminister wollen nun eine unabhängige Untersuchung in Auftrag geben. Doch bis es Sicherheit gibt, wird es wohl dauern.

Von Swantje Unterberg

19.11.2020, 17.27 Uhr

Die Hamburger Bildungsbehörde hat nun eine Datenanalyse vorgestellt, die die Annahme stärkt, dass Schulen nicht bedeutend zur Ausbreitung des Virus beitragen

372 infizierte Schüler gab es demnach in der Zeit, bei 78 Prozent (292 Fällen) sei man sich durch die Rückverfolgung relativ sicher, dass sie sich nicht in der Schule angesteckt hätten. Bei den verbliebenen 22 Prozent (80 Fällen) konnte das hingegen nicht ausgeschlossen werden.

Beleg: https://www.spiegel.de/panorama/bildung/hamburger-schulbehoerde-vier-von-fuenf-infizierten-schuelern-haben-sich-ausserhalb-der-schule-angesteckt-a-7153f8cf-fc84-49c6-8357-86064a88e585

Na also, geht doch.  Konkret untersuchen! 

0

Hunderttausende Schüler in Quarantäne  

     Sind Schulen doch Infektionstreiber?

     Von Sandra Simonsen
     Stand: 12.11.2020 um 12:36 Uhr

So erklärt die australische Epidemiologin Zoë Hyde auf Anfrage von t-online, dass der Teil-Lockdown in Deutschland zwar voraussichtlich die Infektionszahlen eindämmen könne. Es sei aber unwahrscheinlich, dass er "maximal wirksam" ist, wenn Schulen und Kindertagesstätten geöffnet bleiben.

Die Forscherin vom Western Australian Centre for Health and Ageing verweist auch auf eine Studie, in der die Wiedereröffnung von Schulen in 131 Ländern untersucht wurde. Demnach war die Öffnung der Schulen mit dem zweitgrößten Anstieg des R-Wertes verbunden. "Dies deutet darauf hin, dass Schulen eine Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie spielen und nicht übersehen werden dürfen", betont Hyde.

Kinder könnten genauso ansteckend sein wie Erwachsene

Kinder würden weitaus seltener schwer krank als Erwachsene, meint Hyde. Sie warnt aber: "Kinder im hohen Schulalter scheinen genauso ansteckend zu sein wie Erwachsene. Jüngere Kinder sind möglicherweise etwas weniger ansteckend." Hydes Schlussfolgerung: Es bleibe unmöglich, die Pandemie zu kontrollieren, wenn die Rolle der Kinder nicht berücksichtigt wird.

Diese Meinung vertritt auch Lothar Wieler, Chef des Robert Koch-Instituts: "Wir wissen, dass Kinder ab der Pubertät genauso viel Virus ausscheiden können, wie Erwachsene", sagte Wieler bei einer Pressekonferenz des RKI am 12. November. Er könne nur an die Schulen appellieren, dass sie ihre Hygienekonzepte konsequent durchziehen. Auch Schüler würden erwarten, dass sie durchgesetzt werden.

https://www.t-online.de/leben/familie/id_88917338/corona-pandemie-sind-schulen-doch-treiber-des-infektionsgeschehens-.html

In diesem sehr informativen, ausgewogenen Artikel  werden aber auch andere Meinungen noch dargestellt, das unterscheidet eben Propaganda von guten, umfassenden Darstellungen eines Sachverhalts, so etwas könnte man eigentlich auch von einem Juristen noch erwarten, eine Journalistin hat es vorgemacht.

Na also, geht doch.

0

alfons peus kommentiert am So, 2020-11-22 10:34 PERMANENTER LINK

Mir genügt das. Es wird stets mehrere Meinungen geben. Wollt Ihr den "totalen", "maximal wirksamen" Schutz? Ja   / nein? Ja würde bedeuten: Zwangstestung für jedermann. Jedem positiv Getesteten einen Kopfschuss - dann ist "maximal sicher" weitere Verbreitung ausgeschlossen. Sollte man wegen "Verhältnismäßigkeit" davon absehen wollen, so ist näher zu prüfen und demokratisch zu entscheiden. Was ist das Ziel von Schulbetrieb?  a) Kinder verwahren, um Eltern freizubekommen?  Dann braucht man keine Lehrer, sondern Beaufsichtiger.  b) Oder Erziehung und Bildung? Wenn dies, so muss sie sein. Ob ein weltweiter Vergleich die diversen Hygienekonzepte genügend differenziert berücksichtigt, kann ich nicht erkennen. Das deutsche Vorgehen dazu momentan überzeugt mich .

Neueste Kommentare

alfons peus kommentierte zu GRUNDGESETZ!68

0

26.11.2020

"Tagesschau24: Herr Schmidt-Chanasit, können Sie sagen, warum die November-Maßnahmen nicht so gewirkt haben wie erwünscht?

Schmidt-Chanasit: Nein, das ist schwer, weil diese Datengrundlage fehlt. Welche Maßnahme kann welchen Effekt hervorrufen? Das ist die entscheidende Frage, aber auch ganz wichtig, diese Frage zu beantworten, weil die Maßnahmen gegenüber der Bevölkerung ja begründet werden müssen. Denn nur das führt natürlich dazu, dass diese Maßnahmen auch eingehalten und befolgt werden. Und je mehr Maßnahmen es gibt, deren Wirkungen nicht klar sind, desto schwieriger wird es natürlich."

Drosten etwa hatte bereits im Frühjahr vorgeschlagen, Schulen geöffnet zulassen, allerdings unter der Voraussetzung, dass Hygienemaßnahmen durchgeführt werden, etwa intensives Lüften oder der Einbau von Ventilatoren in Fenstern.

Von den geforderten Maßnahmen wurden nur wenige tatsächlich durchgesetzt. Stattdessen konzentrierte man sich auf so wichtige Dinge wie etwa das Böllerverbot zu Silvester, oder die Einführung der Maskenpflicht auf der Straße.

Mit Sicherheit eine gute Idee, das deutsche Bildungswesen gründlich zu durchlüften.

0

 Arne Rathjen RA :

etwa intensives Lüften oder der Einbau von Ventilatoren in Fenstern.

Tolle Idee, falls das  wirklich auch im Winter nun etwas nachgewiesen bringt und alle angehört werden, die auch noch etwas dazu zu sagen haben.

Es gibt auch Schul-Gebäude, die als Meisterbauten noch unter Denkmalschutz stehen, Herr RA.

Siehe: https://lgg-darmstadt.de/startseite-version-2/das-lgg/das-lgg-im-ueberblick/

Aber nett, dass Sie auch noch etwas zu sagen hatten.

0

Gast

Bei politischen Entscheidungen denken die Politiker über vieles nach, und lassen sich von viele Gesichtspunkten und Interessen beeinflussen, aber sie handeln dabei nicht immer unbedingt gewissenhaft und verantwortungsvoll und offen und ehrlich, sondern sehr oft opportunistisch und propagandistisch.

Zum Beipiel wollen Politiker doch den ÖPNV oder die Bahnen pushen, aber in Corona-Zeiten keine so ganz gut Idee, denken sich viele Bürger, die jetzt mit dem eigenen Auto auch in der Stadt oder übers Land auf grösseren Strecken wieder unterwegs sind, solange sie es noch dürfen.

0

Gast:

Die Bürger selber sollten auch mehr mitdenken und sich mehr in Diskussionen einbringen und sich argumentativ mehr engagieren.

In diesem Sinne hatte ja auch der Philosoph Bertrand Russel in seinem Buch "Macht" gedacht.

Earl Bertrand Russell war viel mehr als nur ein Philosoph allein.

Aber lesen Sie auch mal das zu diesem Buch von ihm, was dort alles noch steht (Zitat):

Bertrand Russell, 1872-1970, Mathematiker, Philosoph, Autor dutzender Bücher, darunter keine einzige Fiktion, aber trotzdem Literaturnobelpreisträger 1949, Friedensaktivist und Antiimperialist, hat 1938 das Buch „Power“ publiziert (deutsche Übersetzung „Macht“ 1947, Neuauflage 2009 unter dem Titel „Formen der Macht"). 

https://thurnhofer.cc/communication/usp/kritik-der-reinen-vernunft/612-macht-und-moral

Ansonsten empfehle ich von ihm auch das:

The Principles of Mathematics. University Press, Cambridge 1903

Introduction to Mathematical Philosophy. George Allen & Unwin, London 1919

Why I Am Not a Christian. Watts, London 1927

Er war Logiker und ein Freigeist von seltener Qualität.

0

Oben war auf Erkenntnisse, Vorsorge,Verhältnismäßigkeit zu Recht verwiesen.

Das RKI meldet für 28.11.2020  ca. 301.100 "aktive Fälle". Sollten es einschließlich Dunkelfeld fünf Mal so viele sein: von 83 Milionen Bewohnern wären das einer  von 55. Wenn in einer Demonstration oder Menschenansammlung einer von 55 Böses tut - ob man dann nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen alle unter Wasserwerferbeschuss nehmen oder festnehmen darf? 

0

Was sagt Ihre eigene hohe juristische Expertise denn dazu?

Nehmen wir mal an, der eine packt gerade ein AK-47 aus und munitioniert es auf und die 54 um ihn herum finden das alle prima, weil sie und er alle nichts von Corona-Massnahmen halten und ihn noch mit ihren Körpern und Händen schützen wollen, als die Polizei die Szene bemerkte.

0

Nun, 11-29   18:47, wenn man den Sachverhalt verändert, so kommt anderes heraus. Sie machen die 54 ja zu Mittätern bzw. Beihelfern und Deckenden. Ich schaue da einmal eher, für eine rechtsstaatsgetreuen Juristen vielleicht naheliegnd, auf  

BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 02. November 2016
- 1 BvR 289/15 -, Rn. 1-28, bes. Rdnr 13 und 14.

0

Zum "Grundgesetz" gehört der Rechtsstaat, in NRW wird derzeit emsig daran gearbeitet , angeblich durch eine CoronaschutzVO vom 30.11.2020.

Also, auf meinem Computer zeigt die Uhr 1.12.2020  00:01 Uhr.Zu sehen ist bei recht.nrw.de: 52a19.11.1055a-1078agv_2020_52a.html 5326.11.1059-1090gv_2020_53.html Und das war’s und ist es. Wollen wir mal hoffen, dass da irgendein Papier in Düsseldorf nach Druck in Umlauf geraten ist. Der zukunftweisende Technologiestandort Deutschland hat die CordbuxenVO jedenfalls nicht in die elektrische Anzeige gebracht, jedenfalls nicht am 30.11.2020. So viel zum Faktencheck unseres “Rechtsstaats”.Textlich angelehnt an § 19 Abs. 2 der VO 30.Nov.2020 erlaube ich mir anzuregen:(2) Die Landesregierung überprüft die Erforderlichkeit und Angemessenheit des weiteren Waltens eines solchen Regelungsgebers fortlaufend und passt die Regelungen insbesondere dem aktuellen Infektionsgeschehen Stand der Logik und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Verlauf  sinnhafter Normierung  ohne geistige Störungen durch die der Covid-19-Pandemie an.” Aber für einen Staatstreuen gilt ja: “Wir schaffen das!”

0

Staatstreue ist Verfassungstreue und ist auch ohne zweierlei Mass mit dreisten Lügen zu schaffen, also nichts für Sie.

0

In der Theorie sollte es tatsächlich so sein, daß Staatstreuer zugleich auch Verfassungstreue sein sollte.

Das war jedoch leider bereits in der Weimarer Republik oft nicht der Fall.

Außerdem herrscht weitgehend Begriffsverwirrung.

Manche Leute bilden sich ein sie wären staatstreu, wenn sie sich an den Wünschen des Establishments, insbesondere der Regierung, orientieren.

Regierungen sind jedoch leider nicht immer verfassungstreu.

Außerdem vergessen Regierende oft, daß das Volk der Souverän ist, während manche Politiker sich einbilden, sie selbst oder ihre Partei oder ihre Netzwerke seien der Souverän.

Und außerdem verleitet Macht dazu, Macht zu mißbrauchen.

In den etablierten Leitmedien findet man wenig Problembwußtsein dazu.

Und in radikaloppositionellen Alternativmedien ist man oft so radikal, daß man das Kind mit dem bade ausschütten will, was alles nur noch schlimmer machen würde.

Es braucht mehr staatsferne und Establishment-kritische aber zugleich Augenmaß und Verfassungstreue zeigende sich laut zu Wort meldende Bürger.

Ein Großteil derer, die dazu kompetent wären, fehlt leider wohl die Zivilcourage.

0

Ich unterstreiche jeden Satz. Zum letzten freilich - es gibt welche - aber deren Äußerungen werden oft rabiat weggelöscht.

0

Kundige Leser konnten lesen: 

"Es braucht mehr staatsferne und Establishment-kritische aber zugleich Augenmaß und Verfassungstreue zeigende sich laut zu Wort meldende Bürger.

Ein Großteil derer, die dazu kompetent wären...."

Und SOLCHE habe ich genannt. "Establishment kritische" - aber davor haben manche Bange!

0

Solche "Establishment-kritische" Leute wie Trump & Consorten, die wegen rechtsradikal-populistischen Unfugs wie andere "Establishment-kritische" Zeitgenossen ständig gelöscht und gesperrt werden müssen?

0

Ich weiß nicht, welchem Zweck Ihre Debatte jetzt dienen soll. Es liegt ja bei Ihnen, diesen von Ihnen genannten Personen beizumessen "Augenmaß und Verfassungstreue". Oder eventuell eben nicht. 

0

Wertungen jedenfalls auf der einen Seite sind eine Sache, bewusste und wahrheitswidrige Lügen auf der anderen Seite dagegen eine andere Sache, sie mögen mal opportun sein, aber da sollte Peus besser den Ball besser ganz flach halten, wenn er nun nun wieder mit einer seiner bekannten Litaneien um die Ecke kommt.

0

Seiten

Kommentar hinzufügen