Fax und beA: Übergang von einem zum anderen? Zurzeit Jein!

von Dr. Oliver Elzer, veröffentlicht am 25.01.2021
Rechtsgebiete: Zivilverfahrensrecht1|1726 Aufrufe

Der III. Zivilsenat hat eine Entscheidung veröffentlicht, bei der es im Zusammenhang mit einer Wiedereinsetzung darum geht, ob ein Rechtsanwalt das beA nutzen muss, wenn das Fax nicht so recht will.

Er muss es nicht, wenn er damit nicht vertraut ist (BGH, Beschluss v. 17.12.2020 - III ZB 31/20). Es erscheine aber erwägenswert, auch einen anderen als den gewählten Übermittlungsweg als zumutbar zu erachten, wenn dieser Weg sich aufdrängt und der hierfür erforderliche Aufwand geringfügig ist. In diesem Rahmen komme bei einer gescheiterten Übermittlung mittels Telefax eine Versendung über das besondere elektronische Anwaltspostfach in Betracht, wenn dieses von dem Prozessbevollmächtigten in der Vergangenheit bereits aktiv zum Versand von Schriftsätzen genutzt worden, er also mit seiner Nutzung vertraut sei

Fazit: Wer das beA bereits aktiv nutzt, hätte keine Wiedereinsetzung erwarten dürfen. Also aufgepasst (siehe auch Elzer FD-ZVR 2019, 422420).

 

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Nicht wenige Einzelhandelsunternehmen und Dienstleister, denen Reklamationen lästig sind,  haben ihre Telefaxgeräte inzwischen so eingestellt, daß sie keine Telefaxe mehr empfangen können.

Das ist nicht verbraucherfreundlich bzw. kundenfreundlich.

Es wäre auch nicht bürgerfreundlich, wenn Gerichte oder Behörden nun ebenso verfahren würden.

Was die Themen Wiedereinsetzung und Verspätung angeht, so wird das Thema Fristwahrung leider sehr streng gehandhabt.

Vergleicht man die eintretenden Vorteile und Nachteile, die bei einer gerigfügigen Verspätung bzw. geringfügigen Fristüberschreitung eintreten, so fallen die Abwägungen meistens entweder ganz aus (da der Gesetzgeber es weitgehend versäumt hat, Abwägungen im Einzelfall bzw. Ermessen einzuräumen), oder sie fallen sehr streng aus.

Das ist zwar nicht ungerecht oder unvertretbar, aber es wäre auch nicht ungerecht oder unvertretbar, wenn der Gesetzgeber seine Vorgaben etwas weniger streng formalistisch fassen würde, und wenn die Gerichte und Behörden nicht so kleinllich sein müßten.

Gerichte und Behörden sind als Judikative und als Exekutive im demokratischen Rechtsstaat ja eigentlich keine Feinde der Bürger, sondern sollen den Bürgern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nutzen und wo möglich auch helfen.

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