Nur zur Unterhaltung: Blitzerspaß in Northeim

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 20.04.2021
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht3|3158 Aufrufe

Gerade habe ich in sozialen Netzwerken gelesen, dass in den letzten Tagen in Northeim ein Blitzer in einer (ehemaligen) Fußgängerzone aufgestellt war. Und den Bürgern macht es wohl Spaß, diese Anlage rennend auszulösen. Niedlich eigentlich... Um die juristische Kurve zu bekommen: Schnelles Laufen ist wohl keine Geschwindigkeits-OWi. ;-)  HIER DER LINK

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3 Kommentare

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Eigentlich ist das ein bisschen erstaunlich, weil man bislang davon ausging, dass ein von Poliscan angemessenes Objekt eine gewissen dreidimensionale, also auch längenmäßige Ausdehnung haben muss, weil angemessenen Objekten eine Schablone zugeordnet werde, die sie als Fahrzeug in einem dynamischen Szenario darstellen. Jetzt stellt sich die Frage, ob nicht auch eine relativ kleine aufrecht stehende zweidimensionale Silhoutte ausreicht, um eine Messung zu triggern. Warum das dann auch noch mit den vor- und zurückwirbelnden Beinen einen stabilen Messwert gibt, weiß vermutlich nicht mal die PTB. ;)

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Bisher hat unser Kleiner immer nur die freundlichen Nachbarschaftswarnhinweise "Sie fahren ... km/h" genutzt, seine Sprintstärke zu testen. Wenn er jetzt erfährt, dass er auch noch ein Zielfoto kriegen kann...

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