Plastik statt Metall - Aufklärungspflicht bei Implantaten

von Dr. Michaela Hermes, LL.M., veröffentlicht am 23.07.2021
Rechtsgebiete: StrafrechtWeitere ThemenMedizinrecht1|5122 Aufrufe

Kunststoff statt, wie wohl versprochen, Titan hatte ein ehemaliger Chefarzt in der Wirbelsäulenchirurgie verwendet. Jetzt hat das Schöffengericht des Amtsgerichtes Leer, Az.: 607 Ls 310 Js 31127/15 (113/17), den Mediziner vom Vorwurf der Körperverletzung in 52 Fällen freigesprochen.

Der frühere Leiter der Wirbelsäulenchirurgie am Klinikum Leer hatte zwischen Dezember 2010 und März 2014 seinen Patienten künstliche Bandscheiben eines bestimmten Herstellers aus Kunststoff eingesetzt. Viele der Kunststoffimplantate erwiesen sich später als schadhaft. Sie verrutschten und zerfielen im Körper der Patienten. Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte dem Arzt vorgeworfen die Patienten vor der Operation nicht ausreichend über das verwendete Material der Implantate aufgeklärt zu haben. Auf den Aufklärungsbögen soll der Einsatz von Prothesen aus Titan beschrieben worden sein. Mangels einer „wirksamen Einwilligung“ für das verwendete andere Material sieht die Staatsanwaltschaft in den durchgeführten Operationen jeweils eine Körperverletzung.

Das Verfahren, auf das viele Patienten jahrelang gewartet hatten, endete mit einem Freispruch. Das Gericht sah keinen Einwilligungsmangel.

Einwilligung in Methode, nicht Implantat

Die von den Patienten gegebenen, vorliegenden Einwilligungen seien für das Einsetzen der Implantate wirksam gewesen, begründet das Gericht seine Auffassung. Nicht relevant für die wirksame Einwilligung sei, welche Materialbeschaffenheit (Kunststoff oder Metall) die Implantate gehabt hätten. Denn es seien keine Unterschiede im Risiko oder den Erfolgsaussichten ersichtlich gewesen, argumentierte das Gericht. Alle Bandscheibenprothesen zielten darauf, die Beweglichkeit der Wirbelsäule zu gewährleisten. Das Gericht folgte damit der Expertise des Sachverständigen.

Das Verfahren wird voraussichtlich in Berufung gehen. Darüber entscheidet das Auricher Landgericht. Dort ist auch ein weiteres Verfahren gegen den Mediziner anhängig. Dem Arzt wird in 74 Fällen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit in einem besonders schwerem Fall vorgeworfen. Er soll für den bevorzugten Einsatz von Implantaten eines Herstellers unerlaubt Geld genommen haben.

Praxishinweise

Seit etwa 20 Jahren gelten Bandscheibenprothesen als große Hoffnungsträger. In der letzten 10 Jahren konnte viel am Design, der Funktionalität und der Implantationstechnik verändert werden. Die modernen Bandscheibenprothesen im Halsbereich bestehen beispielweise oft aus einer Metall-Kunststoff- (ultrahochmolekulares Polyethylen) Gleitpaarung. (Scholz et.al.)

Nicht nur bei der strafrechtlichen Beurteilung ist die regelgerechte Aufklärung wichtig. Auch bei der Frage eines Behandlungs-/Aufklärungsfehlers im Zivilprozess ist die rechtskonforme Information des Patienten essentiell.  Zur Materialfrage einer Prothese hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln, Urteil vom 04.04.2012, Az.: 5 U 99/11, (Keramik- statt Metall-Hüftprothese) festgestellt, dass keine Pflicht zur Aufklärung einer Materialalternative bestehe. 

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1 Kommentar

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Denn es seien keine Unterschiede im Risiko oder den Erfolgsaussichten ersichtlich gewesen, argumentierte das Gericht.

Das würde ich aber entschieden anders sehen, würde man mich fragen. Dass ein Metallwerkstück aus Titan hundertmal besser ist als ein Kunststoffteil, weiß jeder, der sich schon einmal mit der geplanten Obsoleszenz von Haushaltsgeräten auseinandersetzen mußte, in denen statt eines Metall- ein Kunststoffgetriebe eingesetzt wurde.

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