Einigungsgebühr trotz Anerkenntnisurteil
von , veröffentlicht am 18.06.2008Die Einschränkung im Vergütungstatbestand VV Nr. 1000 , wonach eine Einigungsgebühr nicht entsteht, wenn sich der Vertrag ausschließlich u.a. auf ein Anerkenntnis beschränkt, muss streng ausgelegt werden. Das OLG Rostock- Beschluss vom 26.05.2008- 5 W 94/08- hat zutreffend entschieden, dass die Einigungsgbühr entsteht, wenn die Parteien den Rechtsstreit einverständlich beilegen, indem der Beklagte den Klageanspruch in der mündlichen Verhandlung anerkennt, daraufhin Anerkenntnisurteil ergeht und sodann der Kläger den titulierten Betrag stundet, indem er dem Beklagten Ratenzahlung einräumt.