BVerwG - 5G Vergabeverfahren muss z.T. neu bewertet werden - Einflußnahme des Ministeriums?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 21.10.2021

Das BVerwG hat gestern entschieden, dass es weiterer tatsächlicher Feststellungen bedarf, um zu klären, ob die BNetzA über die Vergabe- und Auktionsregeln für die - im Jahr 2019 durchgeführte - Versteigerung der für den Ausbau von 5G-Infrastrukturen besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz frei von Verfahrens- und Abwägungsfehlern entschieden hat. Die Sache wurde deshalb an das VG Köln zurückverwiesen. Das verfahren wird noch geraume zeit andauern. Heute hat das BVerwG dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Das BVerwG konnte nicht ausschließen, dass im Verwaltungsverfahren zu einem Verstoß gegen die unionsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde gekommen sei und ob die Abwägung der Präsidentenkammer auf sachfremden Erwägungen beruhe. Denn es bestünden laut BVerwG Anhaltspunkte dafür, dass das BMVI in erheblichem Umfang versucht hat, insbesondere auf die Festlegung der Versorgungspflichten Einfluss zu nehmen. Zudem könnte die Entscheidung der Präsidentenkammer maßgeblich durch eine außerhalb des Verfahrens getroffene Absprache zwischen dem BMVI und den drei bestehenden Mobilfunknetzbetreibern motiviert gewesen sein, in deren Rahmen sich die Netzbetreiber möglicherweise unter der Bedingung "investitionsfördernder Rahmenbedingungen" - wie u.a. des Verzichts auf eine strengere Diensteanbieterverpflichtung - zur Schließung von Versorgungslücken durch den weiteren Ausbau des 4G-Netzes bereit erklärt haben.

Link zur PM des BVerwG: https://www.bverwg.de/de/pm/2021/67

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1 Kommentar

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Wir interessant zu sehen was da raus kommt - irgendwann, wenn die meisten 5G Masten schon stehen. 

 Vermutlich geht es durch eine außerhalb des Verfahrens getroffene Absprache zwischen dem BMVI und den drei bestehenden Mobilfunknetzbetreibern. In diesem Zusammenhang könnten sich die Netzbetreiber unter der Bedingung "investitionsfördernder Rahmenbedingungen" zur Schließung von Versorgungslücken durch den weiteren Ausbau des 5G-Netzes bereiterklärt haben.  Tja, einer hilft dem anderem. 

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