Impfpflicht im 2-G-Supermarkt

von Martin Biebl, veröffentlicht am 18.10.2021
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtCorona40|9728 Aufrufe

Die Hessische Landesregierung hat neue Regelungen zum Infektionsschutz erlassen. Nach der neuesten Verordnung kann die sogenannte  2-G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) nun sogar im gesamten Einzelhandel angewendet werden (während sich andere Bundesländer beispielsweise auf Konzerte und Veranstaltungen beschränkt haben). Eine Pflicht zum Tragen einer Maske und zur Einhaltung des Mindestabstands würde dann in den Geschäften entfallen. Es steht den betreibenden Personen frei, nur noch Geimpfte und Genese in ihren Geschäften zu empfangen und dann auf Abstands- und Maskenpflicht zu verzichten: „Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden. Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten.“ (vgl. die Mitteilung der Staatskanzlei). Wer den entsprechenden Nachweis nicht erbringen kann, muss draußen bleiben. Wörtlich heißt es in der § 26 a der Verordnung aus Hessen dazu:

"Sind bei Veranstaltungen und Angeboten nach § 16 Abs. 1 und 4, den §§ 17 bis 26 ausschließlich Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 und Kinder unter zwölf Jahren mit Negativnachweis nach § 3 zugegen, entfallen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 2 Abs. 1 Satz 1, die Notwendigkeit eines Abstands- und Hygienekonzepts nach § 5 sowie Kapazitätsbegrenzungen (2G-Zugangsmodell)."

Was heißt es nun, wenn der Einzelhandel teilweise – anders als die Landesregierung dies erwartet – vielleicht doch von dem Optionsmodell Gebrauch macht? Müssen sich dann die Angestellten des Supermarktbetreibers impfen lassen, weil andernfalls das ganze Optionsmodell keinen Sinn macht? Wenn das Optionsmodell einen sicheren Raum darstellen soll, dann muss man das wohl so sehen. In der Hamburger Verordnung heißt es beispielsweise in § 10 j:

[D]ie Nachweispflicht nach Nummer 1 [Nachweis als geimpft oder genesen] gilt auch für die im Betrieb, in der Einrichtung oder bei der Veranstaltung beschäftigten oder sonst tätigen Personen, die sich mit Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besuchern, Gästen, Veranstaltungsteilnehmerinnen und Veranstaltungsteilnehmern oder sonstigen Personen, die das jeweilige Angebot in Anspruch nehmen, in denselben Räumlichkeiten oder räumlichen Bereichen aufhalten, […]"

Ein Arbeitgeber dürfte dann also auch nur geimpfte oder genesene Arbeitnehmer in Bereichen mit Kundenkontakt einsetzen. Dafür müsste er aber wissen, wer aus seiner Belegschaft überhaupt geimpft oder genesen ist. Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter also fragen dürfen, wenn die Verordnung sinnvoll umgesetzt werden soll. Spannend ist dabei die Frage, ob man im Wege dieser Verordnung einen datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbestand schaffen durfte oder ob die Verordnung dadurch nicht vielleicht ihre Ermächtigungsgrundlage überschreitet. Und was kann/muss ein Arbeitgeber tun, der durch die Befragung erfährt, dass Mitarbeiter eben nicht geimpft oder genesen sind? Diese Mitarbeiter in einen Bereich ohne Kundenkontakt versetzen, sofern es einen solchen gibt? Sie vom Betrieb fernhalten, also freistellen? Dann stellt sich wiederum die Folgefrage, ob eine solche Freistellung bezahlt oder unbezahlt zu erfolgen hätte.

Eine direkte Impfpflicht im Arbeitsverhältnis kann sich auch durch Einführung des 2-G-Modells im Verordnungswege nicht ergeben. Aber eventuell führt es zu einer mittelbaren Impflicht, wenn sich Arbeitnehmer unbezahlt freistellen lassen müssen, weil sie ungeimpft im 2-G-Betrieb nicht arbeiten dürfen? Alles umstritten und nicht richterlich geklärt. Fraglich ist auch, ob der Verordnungsgeber diese Fragen überhaupt im Blick hatte oder ob dafür nicht ohnehin der Gesetzgeber zuständig wäre (vgl. hierzu auch Gräf, NZA 21, S. 1361).

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40 Kommentare

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Ich finde es schon grenzwertig, dass Unternehmer in bestimmten Branchen jeden dahergelaufenen potentiellen Kunden befragen dürfen (nein: MÜSSEN), ob er geimpft, genesen oder getestet ist, aber nicht ihre Arbeitnehmer (mit allen Konsequenzen). Wenn wir in die grundsätzlich sinnvolle 2G-Welt wollen, dann muss sich das schnell ändern. Ich jedenfalls boykottiere 3G-Angebote, wenn sie nicht so locker wie in Schleswig-Holstein verordnet werden (d.h. 3G ohne Maske und Kontaktnachverfolgung). Wenn wir immer auf die Impfquote blicken, wedelt am Ende der Schwanz (die Impfverweigerer) mit dem Hund. Und das geht schon mal überhaupt nicht,

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Andererseits ist es äußerst problematisch, wenn auf diese Weise die Grundversorgung für einige Menschen verunmöglicht wird. Ich befürchte, der indirekte Zwang zur Impfung wird bei Impfskeptikern eher zu Reaktionen führen, die das Gegenteil vom Erwünschten bewirken.
 

Juristisch ein Gumiparagraph.

Kann man zwar so sehen, aber Vernünftige bewerten die Risiken und richten ihr Verhalten auch danach aus.

Das Leben hat mehr Aspekte für das Handeln als Paragraphen mit und ohne Gummi.

Mit Trotzreaktionen von Unvernünftigen ist zwar zu rechnen, aber niemand muß sich ständig davon beeindrucken lassen, denn Unvernunft sollte doch nicht die Oberhand gewinnen.

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Die Links sind nicht zur Zierde, sondern zum Gebrauch. Ansonsten www.gidf.de

"zu derart geringen Folgen" Wenn man keine Nachverfolgung macht, wird man nichts finden. Schweden, Dänemark, Finnland, Norwegen: Moderna fuer junge Männer ausgesetzt. https://www.gelbe-liste.de/nachrichten/moderna-ausgesetzt-skandinavien

Disclaimer: Vorsicht, drastische Bilder, Absterben der Haut und Tod. 

https://www.cureus.com/articles/68051-toxic-epidermal-necrolysis-post-covid-19-vaccination---first-reported-case

https://corona-blog.net/2021/09/17/tragischer-todesfall-mann-stirbt-mit-nur-30-jahren-nach-der-corona-impfung/

Das erste ist eine eher seltene Immunreaktion, das zweite koennte eine Herzmuskelentzuendung sein. 

Im Weimarer Fall dürfte es ein Novum sein, Gutachter ohne groesserer Anfangsverdacht zu durchsuchen. 

Zum Fall Mollath noch dieser Fachartikelt https://blog.delegibus.com/3037 von Oliver Garcia 

ZITAT:"So etwa referierte der pensionierte Nürnberger Generalstaatsanwalt Roland Helgerth im Rotary-Club München-Harlaching, dessen 1. Sekretär er ist („Freund Helgerth fragt, hätte die Staatsanwaltschaft bei allen Rotariern durchsuchen müssen, um die Schwarzgeldverschiebungen aufzudecken?“, Rotary-Wochenbericht vom 27. November 2012). "

Im Weimarer Fall ist die Behoerdenleiterin Bettina Keil-Ruether der Erfurter Staatsanwaltschaft in dem selben Verein

https://staatsanwaltschaften.thueringen.de/die-thueringer-staatsanwaltschaften/staatsanwaltschaft-erfurtt

https://rotary.de/clubs/distriktberichte/schlaganfall-helfer-machen-schule-a-15397.html

Die Erfurter Staatsanwaltschaft ist, vorsichtig ausgedrückt, bei Korruption nicht sehr ermittlungsfreudig.

Warum der "Irrsinn" (Dr. Strate) im Weimarer Fall? Eine Möglichkeit waere Wirtschaftsförderung. 

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/masken-produktion-einstellung-china-100.html

Deutsche Pharmaqualitaet: https://www.theguardian.com/society/2014/nov/14/-sp-thalidomide-pill-how-evaded-justice

Tesla kann Autos ohne Verzicht auf Produkthaftung und ohne Geheimvertrag ausliefern, bei m. E. 50.000 Ladezyklen, und ohne das halbe Staatswesen als Pfand hinterlegen zu lassen. Wer es nötig hat, nun ja. 

Warum werde ich den Verdacht, dass bei der Impfpropaganda in der "marktkonformen Demokratie" es nur um den letzten verzweifelten Versuch geht, Produkte fuer die Exportbilanz zu finden? 

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Sehr geehrter Herr Beiss,

in Sachen staatlicher 2-G-Regelungen bin ich durchaus ebenfalls skeptisch. M.E. müssten dafür zwei Voraussetzungen erfüllt sein, für deren Vorliegen der Staat, aufgrund der damit verbundenen Grundrechtseingriffe im Rahmen der Abwägung "beweispflichtig" ist.

Zunächst dürfte eine (medizinisch nicht im Einzelfall indizierte) Impfverweigerung nicht nur für den Betroffenen selbst relevant sein (also auf der Skala dumm/schlau als Ergebnis eines verbesserten Schutzes gegen Covid gegenüber evtl. negativer Folgen der Impfung) sein, sondern sich auch als unsolidarisch darstellen, m.a.W. muss die Impfung auch das Risiko einer Ansteckung von Dritten verhindern. Das kann ich nicht beurteilen, ich kann nur Studien lesen; nach dem, was ich gelesen habe, ist durch die gängigen Impfungen auch ein statistisch relevanter Schutz vor der eigenen Ansteckung (und damit auch vor einer Weitergabe des Virus) verbunden, auch wenn dieser bei Delta nicht so hoch ist, wie bei Alpha. Kennen Sie konkrete andere Studien?

Zum Anderen muss dieser erhöhte Schutz einen solchen Wert haben, dass die Einschränkung von Rechten angesichts der unbestreitbaren Risiken jeder Impfung verhältnismäßig ist. Ich habe meine Zweifel, dass sich dies angesichts der derzeit eingeschränkten Quantifizierbarkeit der vielfältigen in dieser Frage zusammenlaufenden Risiken (Größe der unvermeidbar nicht geimpften Gruppe, Risiken der Ansteckung / schwerer Verläufe für verschiedene Gruppen innerhalb der geimpften Gruppe, unterschiedliche Infektiösität von Geimpften / Ungeimpften) einerseits und der in der Tat ungeklärten Langzeitfolgen neuer Impfstoffgruppen derzeit begründen lässt. Anders mag dies aussehen, wenn noch einmal eine Überlastung des Gesundheitswesens droht und deshalb an die Wahrscheinlichkeiten im Rahmen der Abwägung andere Anforderungen zu stellen sind. Kein Problem hätte ich mit Massentests, da diese zwar im Einzelfall unsicher sein mögen, aber statistisch relevant in der Lage sind, Infektionsketten zu stoppen...

Unabhängig davon, ob staatlicher Druck zulässig / unzulässig ist, ist aber schon aufgrund der Einordnung als "unsolidarisch" ein gewisser sozialer Druck erwartbar (und gerechtfertigt?).

Soweit Sie eine "Entrechtung" beklagen, verstehe ich dies so, dass es um die Diskussion von Freiheit gegen Sicherheit geht, die schon im Rahmen von Terror-/Kriminalitätsbekämpfung aktuell war und ist. Ich sehe hier eine Tendenz, vom Staat immer mehr Sicherheit zu wollen und eine weit verbreitete Bereitschaft, dafür Freiheiten aufzugeben und die Verantwortung dem Staat zu geben. Ich halte das durchaus für problematisch und würde mir da viel mehr harte und leidenschaftliche Diskussion im politischen Raum wünschen. Allerdings ist die Argumentation pro Freiheit immer schwierig, da die mit dem Freiheitsverlust verbundenen Schäden abstrakt und schwer zu beschreiben sind, die mit dem Verzicht auf staatliche Eingriffe verbundenen Risiken aber zu konkreten und schwer erträglichen Konsequenzen führen (Terrorakte, schreckliche Verbrechen, Krankheiten).

Ich meine persönlich, dass die Pandemie bislang dafür ein schwieriges Thema war: Denn mit den Bildern aus Italien (zwischendrin Brasilien, aktuell Rumänien) gab es durchaus gute Gründe für ein massives staatliches Einschreiten. Außerdem hatte ich durchaus nicht den Eindruck, dass - abweichend von der Sicherheitspolitik - unsere Politiker anfänglich großes Interesse an Rechtseingriffen hätten - Sie deuten an, dass Sie entsprechende frühe Einschätzungen für Lügen halten, nach meinem Gefühl war es jedoch so, dass auch die Verantwortlichen in Bund und Ländern das, was in den letzten Monaten passiert ist, nicht wollten und nicht für möglich hielten. Wie bekannt, entwickelte sich die Situation dann unter dem Eindruck aus den Nachbarländern zunächst nachvollziehbar anders. Ein Eindruck, dass die Dynamik später jedenfalls auch durch die persönliche Agende zweier Spitzenpolitiker aus dem Westen und dem Süden bestimmt wurde, ist jedoch leider auch natürlich nachvollziehbar. Zu meiner Einschätzung der jetzigen Situation habe ich ja schon was gesagt.

Noch ganz kurz zum "Maskenrichter": dass und warum ich die ursprüngliche Entscheidung für falsch halte, habe ich schon an anderer Stelle dargelegt. Gleiches gilt für die daraufhin ergangene Entscheidung des OLG und andere "erzieherische" Entscheidungen, mit denen die Kosten dritten auferlegt wurden, durch gesetzeswidrige Verfahrenswerte in die Höhe getrieben wurden etc. In all den Fällen haben mE die Richter eine persönliche Agenda über das Gesetz gestellt, was unabhängig von der moralischen Bewertung rechtsstaatlich gefährlich ist. Soweit ich das mitbekommen habe, ist das weitgehend in der nächsten Instanz wieder glatt gezogen worden.

Was die strafrechtliche Verfolgung angeht, ist eine Stellungnahme ohne Aktenkenntnis immer gefährlich. Für mich plausibel ist Folgendes (ich wusste nicht einmal, dass bei Sachverständigen durchsucht wurde):

Für eine Durchsuchung beim Beschuldigten ist nur ein (einfacher) Anfangsverdacht einer Straftat erforderlich, nicht ein "größerer" Verdacht.

Soweit ich die Sache mitverfolgt hatte, gab es die Vermutung, dass die Vorgehensweise und Entscheidung zwischen Richter und Anwälten im Voraus abgestimmt war. Wenn dies so war, hätte ich mit dem Richter, wenn er wegen Rechtsbeugung verurteilt werden sollte, wenig Mitleid, weil er sich damit bewusst gegen basale rechtsstaatliche Grundsätze entschieden hätte. Insoweit liegt jedenfalls für mich nahe, dass die Durchsuchungen auf einem Verdacht beruhen, dass auch die Sachverständigen an den Absprachen beteiligt waren, womit sie natürlich gegen die Pflicht des Sachverständigen zur unvoreingenommenen Tätigkeit verstoßen hätten. Ob dies so ist, weiß ich nicht, ich kann Ihnen aber ein Indiz nennen, welches für mich einen enstprechenden "Anfangsverdacht" begründet, nämlich den Zeitablauf. Es handelte sich um ein Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz, in welchem das Gericht eigentlich aufgrund gesetzlicher Regelungen gar keine Gutachten hätte einholen dürfen. Der Grund für diese Regelung ist, dass Gutachten Zeit brauchen, gerade in Familiensachen oft fast unerträglich lange Zeit. Wenn ich einen qualifizierten Psychologen mit einem Gutachten beauftrage, kann ich idR froh sein, wenn er innerhalb von drei Monaten anfängt und nach einem halben Jahr abliefert. Dass im Weimarer Fall die Gutachten so zeitnah vorlagen, lässt sich zumindest plausibel dadurch erklären, dass dies schon vorher abgestimmt war, womit sich die Sachverständigen ggf. an der Rechtsbeugung beteiligt hätten. Ob dies der Hintergrund für die Durchsuchung war und ob die Durchsuchung entsprechende Anhaltspunkte bestätigt oder widerlegt hat, weiß ich natürlich aber nicht.

 

Ich kenne die Aussage des Dr. Lübcke in einer hitzigen Diskussion, die er selber später als etwas überzogen bezeichnete, also reflektierte.

Ähnliches jedoch kenne ich weder von den Herren Göring oder Dr. Goebbels oder Assesor Gauland oder Bernd Höcke.

Ihre Begriffe von "haßerfüllte bösartige Attacke" sind daher abwegig und völlig unangemessen.

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Wenn Sie noch mehr solcher Herren genannt werden wollen, dann nenne ich Ihnen auch  noch Eugenio Maria Giuseppe Giovanni Pacelli als einen master, denen Sie Ihre Stimme (voice) geben.

Assessor Gauland mit zweimal  "ss" übrigens.

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Pacelli machte die Nazis international hoffähig durch das Konkordat von 1933, wußte auch von und akzeptierte die Aufrüstungsplänen der Nazis durch das geheime Zusatzprotokoll zum Konkordat, was auch noch den Versailler Freidensvertrag verletzte. Damit wurde er zu einem Wegbereiter späterer Untaten, Hitler und andere Nazis hatten auch nie Hehl aus ihren Plänen zur Eliminierung der Juden gemacht, der langjährige Nuntius wußte also davon.

Das sind die Fakten.

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Pacelli wird die antisemitischen Nazi-Pamphlete vor 1933 doch gekannt haben, er hat sich auch von den Nazis korrumpieren lassen, damit Kinder weiter mit absurden Dogmen indoktriniert werden können in den katholischen Bekenntnisschulen.

Die Aufrüstung mit der allgemeinen Wehrpflicht verstieß übrigens auf jeden Fall gegen den Versailler Vertrag.

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  Zur Maskenfrage kopiere ich hier mal aus dem DiFabio Faden:

https://www.deutschlandfunkkultur.de/verfassungsrechtler-udo-di-fabio-corona-hat-unsere.1270.de.html?dram:article_id=504349

ZITAT: "Unsere westlichen Gesellschaften, im Grunde genommen die ganze Welt, sind kalt erwischt worden."

Luekex 2007 Bund Länder Uebung - nach SARS 2003

https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/LUEKEX/luekex07-auswertungsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=7

ZITAT "Auch in Bezug auf Bereitstellung von Schutzausrüstung für die Bevölkerung 
und zum Arbeitsschutz zeigte sich Handlungsbedarf bei der Bedarfs- und der 
Ressourcenermittlung. Bereits in der Übungsvorbereitung wurde deutlich, dass detaillierte, wissen-
schaftliche fundierte Erkenntnisse bezüglich des Nutzens von Barrieremaß-
nahmen mittels Mund-Nasen-Schutz (MNS) bzw. Masken für die Allgemeinbevölkerung fehlen. Die Durchführung entsprechender epidemiologischer  Studien ist für die Weiterentwicklung entsprechender Empfehlungen unverzichtbar. Darauf aufbauend und unter Prüfung der Übertragbarkeit von Empfehlungen für den stationären Bereich auf den ambulanten Bereich könnten Hygiene-Empfehlungen für ambulante Patienten in Praxen präzisiert werden. 
Anschließend wäre die Frage der Kostenübernahme zu klären. 
Vordringlich wurden auch konkrete Empfehlungen für die Bevorratung von PSA 
zum Arbeitsschutz in der ambulanten Versorgung und im Rettungsdienst an-
gesehen. Grundlegend dafür ist eine Bedarfsermittlung an PSA/ Atemschutzmasken für den arbeitschutzrechtlichen Bereich unter Berücksichtigung von  Anwendbarkeitsdauer und Haltbarkeitsdatum.
Für die Bundesbehörden wurden ein Arbeitsschutzkonzept zur Ausstattung 
mit Schutzmasken und ein einheitlicher Bevorratungsstandard angeregt. Eine 
gemeinsame PSA-Beschaffung der Behörden wurde als sinnvoll erachtet."

Stand 15.04.2008 laut Impressum - ich verkneife mir mal besser einen Kommentar.

Das ist nicht ganz so trivial. Wer als Psychologe oder Gutachter das mitverfolgt hat, wird einige Studien finden. Das ist teilweise sehr subjektiv, weil das von sehr vielen Randbedingungen abhängt, verschiedene Studien liefern teils widersprüchliche Ergebnisse. Das hängt teilweise auch von der Compliance und Intelligenz des Benutzers ab. Auch ohne Maske hat sich eine meiner Expartnerinnen als Kind auf den Boden geworfen und die Luft angehalten, bis sie blau wurde. Es hängt auch von der Maske ab. Am Anfang hat man in Berlin haufenweise Tote mit Gasmasken gefunden, ich vermute mal mit einer Gasmaske älterer!!! Bauart eingeschlafen und an Sauerstoff Mangel gestorben. 

Der Staat hat das seit 2008 nicht auf die Reihe bekommen, jetzt kann man nicht bei unklarer Studienlage den Ueberbringer der schlechten Nachricht sich vornehmen. Eine Absprache ist völlig absurd, natürlich weiß man aber, wo die meisten Gutachter stehen.

Auch bei Verkehrsunfällen fällt ein Verband und eine Prueforganisation regelmäßig durch sehr!!! versicherungsfreundliche Gutachten auf, die man oft nachträglich notgedrungen erweitert. Die werden aber leider !!!!! nicht durchsucht. Manche Unfallopfer werden sicher befürworten, die zu teeren und zu federn. Caning mit dem Rohrstock wie in Singapur waere vielleicht auch eine Option. Ich verkneife mir mal lieber die Namen.

High End Masken von Draeger

https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/stefan-draeger-kritisiert-debatte-ueber-schutzmasken-16750983.html

https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/medizintechnik-und-corona-draeger-baut-eine-fabrik-fuer-trump-16709277.html

Das neue deutsche Mantra nach "Hitler unsere letzte Hoffnung" ist "Die Impfung ist unsere Rettung".

Die Frage, warum im Supermarkt nun nur Geimpfte dürfen,  anstatt das man FFP2 vorschreibt, dürfte ja wohl erlaubt sein. OP oder FFP2 ist ja auch eine endlose Satire, Bayern und Österreich haben FFP2 praeferiert. 

In der marktkonformen Demokratie zählt scheinbar die Exportbilanz und das Aufsichtsratsmandate fuer Block parteien abfallen mehr als Grundrechte. 

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Trivia wie Viruslast der Geimpften www.gidf.de Prof. Streek hat dazu einiges abgelassen

https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-geimpfte-haben-aehnliche-viruslast-wie-ungeimpfte-a-f3edc621-e8dd-4931-a8cc-d3a50aa904cc

Meine Frage, wieviel Kinder gestorben sind,  ist unbeantwortet. Die Frage,  wieviel Tote es ohne jegliche Einschränkung gegeben hätte, und wie sich das auf die Altersstufen verteilt, kann man auch stellen. Oder sehr gewagt: Wieviel mal tödlicher ist Corona Alpha als die Grippe? Wieviel mal tödlicher sind Ebola, Marburg, Pocken, Pest als Corona? Womit ist Corona eher vergleichbar? 

Das ist schon ein GEDANKENVERBRECHEN gegen die reine Lehre der CORONA INQUISITION. 

In Erfurt habe ich gerade eine Strafanzeige wegen Anfangsverdacht der Rechtsbeugung abelassen, weil ein Landrichter auf einem Video kein mausartiges Tier, genauer Feldspitzmaus, sehen wollte. Die Naturschutzbehoerde hatte das Tier gesehen, es gibt auch Tageslichtaufnahmen. Die Amtsrichterin wollte es nicht sehen ohne Ladung der anderen Partei, das Tier haette die Zeit nicht überlebt. Freilassen im Amtsgericht? Dann waere das SEK gekommen und man hatte das Gebäude desinfiziert, Hantavirus. Möglicherweise ein gefaehrlicher Mauswahn beim Rechtssuchenden? Der Zustand der Rechtspflege hat sich dahin korrumpiert, das selbst einfachste Tatsachen übergangen werden.

Es nähert sich dem orwellschen Szenario, wo man 5 statt 4 Finger sehen muss. 

Passend auch der Juristenwitz: Der Bundesrichter zu seiner Mutter: Eine Frau hat 100 Euro gefordert, mein Hund soll ihre Hose zerbissen haben. Ich Habs bezahlt. Die Mutter: Du hast doch gar keinen Hund. Der Bundesrichter: Man weiss nie, wie der Amtsrichter entscheidet.

Vorsicht, Ironie und Sarkasmus folgt. 

Um zu verhindern, dass die Leute berechnen, wieviel Jahre seit 2008 vergangen sind, und anderes, hilft nur eins:

https://www.wochenblick.at/wirbel-im-netz-gruene-wollen-mathematik-als-pflichtfach-abschaffen/

25 plus 49 ist ganz klar inhumane Behandlung einer People of 100% full Color durch die "eklige Weisse Mehrheitsgesellschaft". 

Die rechten wollen auch die arabischen Zahlen abschaffen

https://www.stern.de/politik/deutschland/npd-politiker-otfried-best-will-arabische-hausnummern-abschaffen-7602536.html

Ich verkneife mir mal mehr,  um Ärger mit der Moderation und anderen Behörden zu vermeiden. 

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Gast schrieb:

Meine Frage, wieviel Kinder gestorben sind,  ist unbeantwortet. Die Frage,  wieviel Tote es ohne jegliche Einschränkung gegeben hätte, und wie sich das auf die Altersstufen verteilt, kann man auch stellen. Oder sehr gewagt: Wieviel mal tödlicher ist Corona Alpha als die Grippe? Wieviel mal tödlicher sind Ebola, Marburg, Pocken, Pest als Corona? Womit ist Corona eher vergleichbar? 

 

Sehr geehrter Herr Beiss,

das erste kann daran liegen, dass dies hier ein juristisches Fachforum ist, bei dem die Kompetenz zur Beantwortung der Frage eher unterdurchschnittlich ist. Eine überschlägige Recherche (destatis etc) ergibt Folgendes: Bislang bekannte Todesfälle bei Kindern unter 16: ca. 20; Infektionen in der Altersgruppe ca. 500.000. Bei Zugrundelegung einer Gesamtgruppengröße von 8 Mio wären bei einer vollständigen Durchseuchung unter Fortschreibung der Letalitätsrate ca. 360 Todesfälle zu erwarten. Zum Vergleich: Gesamtzahl der 2019 im Straßenverkehr getöteten Kinder (ohne Jugendliche) 48 (hat mich auch erstaunt).

Aber: Was sagt uns das? Ihr Einwand zielt offenbar darauf ab, dass die Erwähnung von Kindern im Zusammenhang mit Corona der emotionalen Stimmungsmache dient (wie ständiger Sarkasmus/Zynismus?). Das war gar nicht beabsichtigt. Sie werden sehen, dass meine Stellungnahme sich auf die geringeren Möglichkeiten bezieht, Kinder vor einer Infektion zu schützen. Dies scheint mir evident, da Kinder aufgrund der Schulpflicht sich engen Sozialkontakten nicht entziehen können, sie in ihrer psychosozialen Entwicklung auf diese Kontakte auch angewiesen sind, die Compliance mit Hygieneregeln geringer ist und ein Impfstoff für weite Teile der Altersgruppe nicht zur Verfügung steht. Sie dagegen beziehen sich ersichtlich auf die Notwendigkeit eines Schutzes der Kinder. Auch diese erscheint mir, und zwar völlig unabhängig von der obigen Letalitätsquote, evident. Zunächst erscheint es mir erstrebenswert, wo möglich, Todesfälle zu verhindern. Inbesonerere aber scheint es mit sinnvoll, die Zahl der Gesamtinfektionen möglichst einzudemmen. Denn es steigt mit jeder Infektion auch die Gefahr, dass sich die unvermeidbar gefährdeten Personengruppen anstecken. Zudem steigt mit jeder Infektion das Risiko von Mutationen des Virus.

Noch eins: Das von mir anerkannte Risiko von Spätfolgen einer Impfung gilt natürlich auch für Spätfolgen einer Krankheit. Auch diese kann derzeit niemand quantitativ und qualitativ bewerten. Und ja, dass Viruserkrankungen zu solchen Schäden führen können, ist bekannt (s. Masern). Ich meine, dass wenn die jeweiligen Spätfolgen nicht beurteilbar sind, eine rationale Entscheidung an den bekannten kurzfristigen Folgen orientiert sein sollen. Verstehen Sie mich nicht falsch, wie Sie meinen Beiträgen an anderer Stelle entnehmen können, meine ich, dass der Staat seinen Bürgern in sehr weitgehendem Umfang auch irrationale Entscheidungen bzgl. der eigenen Gesundheit zubilligen sollte. Aber die Diskussion der irrationalen Gründe (contradictio in adiecto?) für solche Entscheidungen hier ist langweilig.

Die weiteren Fragen scheinen mir wenig zielführend. Zum Vergleich mit der Grippe sind Zahlen bekannt. Die anderen Krankheiten sind natürlich schlimm, hier aber u.a. wegen massiver Eindämmungsmaßnahmen kein statistisch relevantes Risiko. Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus diesen Erkenntnissen? Mehr Schutz gegen Grippe? Kein Schutz gegen Corona, weil es schlimmere Krankheiten gibt?

Die Viruslast bei infizierten Geimpften beantwortet im Übrigen nicht die von mir aufgeworfene Frage der Wahrscheinlichkeit eines Impfdurchbruchs.

 

Beim Klick auf Speichern war da noch Text im letzten Beitrag

https://www.nzz.ch/international/hat-das-rki-im-kampf-gegen-corona-versagt-ld.1601044

Die Experten 2020

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/109390/Sars-CoV-2-koennte-einer-schweren-Grippewelle-gleichkommen

Die Bezeichnung Tierarzt, gestern normal, heute unkorrekt. Ken Jebsen garstig "Pferdedoktor Wieler". 

https://www.researchgate.net/publication/337232576_The_gut_microbiome_of_horses_current_research_on_equine_enteral_microbiota_and_future_perspectives

https://www.researchgate.net/publication/337186950_Effects_of_a_Four-Week_High-Dosage_Zinc_Oxide_Supplemented_Diet_on_Commensal_Escherichia_coli_of_Weaned_Pigs

https://www.researchgate.net/publication/323914664_Presence_of_Clostridium_difficile_in_poultry_and_poultry_meat_in_Egypt

https://www.researchgate.net/publication/323093459_Clinically_Relevant_ESBL-Producing_K_pneumoniae_ST307_and_E_coli_ST38_in_an_Urban_West_African_Rat_Population

https://www.researchgate.net/publication/318414401_Highly_diverse_and_antimicrobial_susceptible_Escherichia_coli_display_a_naive_bacterial_population_in_fruit_bats_from_the_Republic_of_Congo

Da haben wohl auch noch andere als die Chinesen Fledermäuse gefangen.  Nicht alle Publikationen hier verlinkt. 

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2014/11/19/tierarzt-wird-neuer-rki-praesident

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/faktenfuchs-warum-rki-chef-wieler-nicht-nur-ein-tierarzt-ist,SOiRZCn

Wieviele Kinder hatten Vorerkrankungen? Ist die Dunkelziffer bei Infektionen und Todesfällen gleich? 

Spoettische Foristen meinten, es gaebe viele unerkannte Hirntote, insbesondere im Bundestag und unter Beamten. Das dürfte nicht die Definition sein, die hier relevant ist, da muss die Laich scho kalt sein. 

Der Vorwurf, die Impfgegner seien irrational, dürfte nur teilweise stimmen. Viele haben mehr Wissen als das RKI. Die Ansicht, die Todeszahlen seien 1:1 wie bei der Grippe, ist naiv und falsch. 

Die von mir gestellten Fragen nach konkreten Zahlen, insbesondere nach Verhältnissen, sind unbeantwortet. 

Das Problem ist, daß die deutsche Justiz seit Urzeiten politisch angepasst ist und mit abstrusen bis hanebuechenden Maerchenstunden politisch passende Urteile liefert, zumindest bei 80% der Richter. 

Letztendlich ist auch im Fall Mollath die Gefährlichkeit hirnrissig, man merkt einen Platten Reifen. Als Kind mal bei 140 miterlebt. Der EU geht's bei den Reifensensoren nur darum, dass 1.7 statt 2.1 um 20% Mehrverbrauch hat.

Aktuell auch der Fall Darsow. Menschenhaendler, siehe aktueller Fall im Norden, haben mehr Sympathie bei Polizei und Gericht.

Zur Inzidenz heute: Nun geht's rund, sprach die Fliege und flog in den Ventilator. 

Impfdurchbrueche? Einige Virologen haben gewarnt, in der Pandemie Impfen foerdert Escape Mutationen. Da ist noch kein Ende der Mutationen in Sicht. Ein Worst Case Szenario ist nicht auszuschließen. 

Das RKI zählt noch nicht einmal Patienten mit einem früheren toxic dermal necrolysis syndrome, Links und Bilder oben im Faden, zu den Gruppen, die auf eine Impfung verzichten sollten.

Der Pferdedoktor mit der Rosskur, wers mag, moege es tun. 

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Zur maerchenstunde im Fall Darsow, insbesondere der Laermbelaestigung

https://michaelheinbockel.de/justizskandal-andreas-darsow-und-der-podcast-die-nachbarn/

Wenn man will, kann man die Dämpfung zwischen Wohnungen dB(A) durch Sachverständige messen lassen. Will man aber nicht. Und wenn, dann will man politisch korrekte Sachverständige, siehe Weimarer Fall, abweichende Ansichten sind GEDANKENVERBRECHEN. 

Die Justiz konstruiert Motive, die allen wissenschaftlichen Fakten widersprechen. 

In Staat und Justiz wird inzwischen unverfroren das Blaue vom Himmel runtergelogen und man muss sich nicht wundern, wenn wie BVG Ri aD Papier treffend, durch Irrationalitaet alles Schaden nimmt.   

Woran merkt man, daß der Staatsbuettel luegt? Er bewegt die Lippen oder die Finger.

https://www.merkur.de/politik/corona-politik-deutschland-ex-verfassungsrichter-hans-juergen-papier-angela-merkel-kritik-91038461.html

Heute Produkthaftung -selten so gelacht- und in Kürze ein Gesetz, dass es keine Produkthaftung gibt. Muss man nur die Namen aendern, siehe oben, Thalidomide.  BVerfGE 42,263 = 1 BVR 148/75. Wahrscheinlich bei Impfschaeden pauschal 5 Euro pro Monat

Die Polizei legt nach Tagung mit diversen Kluengelvereinen und Unterweltgroessen fest, wer der Täter ist, und die Gerichte winken es durch.

"Irrsinn" Dr Strate zu Weimar, ist da noch dezent ausgedrückt. 

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Zur maerchenstunde im Fall Darsow

https://michaelheinbockel.de/justizskandal-andreas-darsow-und-der-podcast-die-nachbarn/

„Am Tatort hingegen wurden jedoch insgesamt lediglich vier winzige Mengen Bauschaum im Milligrammbereich gefunden.“

Märchenerzähler aus dem Dunstkreis verblendeter Realitätsleugner:

Urteil Seite 110:

„Der Sachverständige Dr. Sandler - als MaterialkundJer bei „BASF Ludwigshafen " u.a. mit der Entwicklung und Analyse dieser Stoffe betraut - gab dazu an, dass er vier verschiedene Partikel bzw. Teilchen, die asserviert und ihm übergeben worden seien, zur Untersuchung erhalten habe, wobei das Material ohne bestimmte Vorgabe untersucht worden sei. Dabei habe es sich um die Asservate mit der Nr. 1.1.3.14 (Wandeinschuss, auf Boden gefallen), 1.1.3.15 (neben dem Kopf des Klaus Toll am Boden), 1.3.5.1.1. 1.3 (erstes Obergeschoss auf Kissen im Ehebett) und 1.4.5 .2 (Dachgeschoss im Bett) gehandelt.“

„Gefunden“ wurden an den auf drei Etagen verteilten Tatorten erheblich mehr als „lediglich vier winzige Mengen Bauschaum im Milligrammbereich“.

Urteil Seite 115, 116:

„Dies ergibt sich bereits daraus, dass diese verschmauchten Bauschaumteilchen allesamt in die bereits festgestellte und
dargelegte Richtung der Schussabgabe im Souterrainbereich, im ersten Obergeschoss und im Dachgeschoss ausgetreten und dort zum Liegen gekommen sind , was sich nicht nur aus den in Augenschein genommenen Lichtbildern und den Aufnahmen von der Sphäronkamera ergibt, sondern auch durch die Zeugen POK Degen, KOK Täufer, KTA Fritsch und KOK Loeb sowie den Sachverständigen POK Roggenkamp bestätigt wird. Die Zeugen bekundeten nämlich überein stimmend, dass die Partikel auf und um den Geschädigten Klaus Toll sowie auf dem Boden aufgefunden worden seien,- sondern gleichfalls in etwas weniger großer Anzahl bei der im ersten Obergeschoss aufgefundenen Petra Toll sowie in deren Bett und letztlich auch in noch etwas geringerer Anzahl auf dem Bett von Astrid Toll.“

Ist aber wohl eigentlich OT und wurde hier an anderer Stelle bereits bis zum Abwinken durchgekaut.

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Der Herr Beiss verlinkte auf ein Pandemie-Szenario mit horrenden Todeszahlen und polemisiert dann gegen Massnahmen dagegen und Impfungen ebenfalls im Fall der Corona-Pandemie.

Das hat keinerlei Linie, denn der Herr will ja offenbar nur meckern, mal so, dann wieder anders.

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Wo bitte horrende Todeszahlen? Ich teile nicht den vollständigen Inhalt der Links.

Die Frage nach den Toten Kindern sowie dem Verhältnis Corona Alpha und Grippe ist nach wie vor nicht beantwortet.

Maßnahmen können auch falsch sein. Angeblich hat Alice Weidel gefragt, ob die Infektionsgefahr mit Hund draußen geringer ist als ohne Hund. In Kanada hat angeblich eine ihren Ehemann an der Leine ausgeführt, das gab trotzdem Bußgeld. Hund ist mehr wert als Mann.

Gerade diese Impfung hat diverse Fragen und ist weder 100% sicher noch 100% ohne Risiko. Immerhin versucht man hier erhebliche Grundrechtseinschraenkungen, heute kündigt Österreich quasi Hausarrest fuer Ungeimpfte an.

Ich bin sicher, es wird keine Impfpflicht geben, man wird die Betreffenden in Gesundheitslager in eine Zelle stecken und sie vor die Wahl verhungern oder Impfung ohne jegliche Ansprüche stellen. Karlsruhe wird wie in anderen Fällen subsummieren, das der Tod ja freiwillig sei. 

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Hallo Herr Beiss,
erneut, warum erwarten Sie hier eine bessere Antwort, als Google für Sie findet? Für meine Sicht ist der Anteil der vorerkrankten Kindern unerheblich. Ich kenne ihn nicht, gehe aber davon aus, dass er hoch ist. Anekdotisch kann ich erzählen, dass in meiner Stadt ein schwer vorerkrankter Achtjähriger verstorben ist. Aber haben Sie Anhaltspunkte, dass der Anteil vorerkrankter Kinder unter den bisher infizierten größer ist, als im Rest? Wenn nicht, passt die extrem vereinfachte und überschlägige Berechnung doch, und zwar unabhängig von Ihrer Frage.

Wir können uns darauf einigen, dass unter gesunden Kindern ein tödlicher Verlauf die Ausnahme der Ausnahme ist. Was folgt für Sie daraus? Mich erleichtert es, hilft aber bei der Frage nach angemessenen Maßnahmen wenig.

Der Vergleich zur Grippe ist, schon wegen des Dunkelfeldes, das an anderer Stelle diskutiert wird, schwer zu quantifizieren. Ich habe keine Ahnung, meine irgendwo gelesen zu haben, dass ein tödlicher Verlauf bei Alpha ungefähr zehnmal so wahrscheinlich war, aber extrem uneinheitlich über die Bevölkerungsgruppen verteilt. Welche Zahlen haben Sie? Was ist Ihre Schlussfolgerung?

Ja, natürlich können Maßnahmen falsch, zB ineffizient, unverhältnismäßig etc sein. Bestreitet niemand. Wünschen Sie sich eine bessere und transparentere Auswertung? Ich auch. Was ich nicht habe, ist eine Kristallkugel, die mir die Antworten im Vorhinein gibt.

Michael Beiss meinte:

Wo bitte horrende Todeszahlen? Ich teile nicht den vollständigen Inhalt der Links.

Sie picken sich wohl die Rosinen für Ihre Kampagne heraus, so jedoch kann man nicht konsistent diskutieren, nur im Sandkasten vom Kindergarten reicht das vielleicht aus!

Zu Lükex 2008, auf das Sie verlinkten, kommt doch ein spezielles Pandemie-Szenario vom Deutscher Bundestag in der Drucksache 17/12051 aus der 17. Wahlperiode 03. 01. 2013 mit konkreten Zahlen dazu:

Für den gesamten zugrunde gelegten Zeitraum von drei Jahren ist mit mindestens 7,5 Millionen Toten als direkte Folge der Infektion zu rechnen.

Erzählen Sie also Ihren Quatsch und Ihre Ausreden wem Sie wollen, bei mir jedoch kommen Sie damit nicht durch, ich bin nicht mehr in Ihrem Kindergarten.

Das gilt auch für den Herrn Peus mit seinen Märchenerzählungen!

Denn jeder Geimpfte darf auch in Italien draußen sitzen und auch mit seinen lächerlichen, irrelevanten Autobahn-Beispielchen kann er weiter den Märchenonkel spielen.

Besten Gruß

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Ich hatte pöbelnde und logikfreie Anmerkungen und Märchen des Herr Peus beantwortet, das verträgt der Herr offenbar nicht.
 

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Ich habe die BT Drucksache von 2013 NICHT verlinkt, sondern Nur LUEKEX 2007. Im Uebrigen war LUEKEX 2007 eine Uebung, die mit verschiedenen Parametern durchgespielt wurde. Fehlende Saerge wurden m. E. NICHT bemängelt.

Der Forist ist ein schönes Beispiel fuer subtile Desinformation und Diffamierung. Verfassungsschmutz on Tour ??? 

Der Richter Obermann vermutet mutig Faktor 10 als GEDANKEN VERBRECHEN. Die Studie Streek Heinsberg sagt 0.29 bis 0.45%, Dunkelziffer ungefaehr Faktor 5. Die Todesrate bekannte Todesfälle durch bekannte Infektionen von 2.5% geteilt durch 5 waeren 0.5%. Rechnet man 0.4% mal 80.000.000 Einwohner haette man MAXIMAL 320.000 Tote. Derzeit schon 94.000. Deshalb läuft das auch bei er sehr laxen Politik wie in Schweden nicht viel höher. Heisst aber auch, daß nicht 4.000.000 Genesen sind, sondern 20.000.000. Die Fr1da Studie Faktor 6. 

https://coronavirus.nrw/heinsberg-studie-hohe-dunkelziffer-an-infizierten-ermittelt/t

https://www.helmholtz-muenchen.de/aktuelles/uebersicht/pressemitteilungnews/article/49455/index.html

Der Altersverlauf

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1104173/umfrage/todesfaelle-aufgrund-des-coronavirus-in-deutschland-nach-geschlecht/

Ich überlasse das mal anderen auszurechnen, wieviele unter 18 und wieviele unter 60 das gewesen waeren, und wieviel über 60, jeweils prozentual und absolut. Bei Kindern und Senioren Vorerkrankungen nicht vergessen.

Zum Vergleich Krankenhauskeime vom RKI, 10.000 bis 20.000 Tote dürfte sehr optimistisch sein, manche schätzen 80.000

https://www.rki.de/DE/Content/Service/Presse/Pressemitteilungen/2019/14_2019.html

Grippe 2018 geschätzt 25.000 Uebersterblichkeit. Mal 13 waeren 325.000. Einigen sprechen da etwas unglücklich bei Corona von vergleichbar,  ein Faktor 13 mit 320.000 ist gegenueber Ebola mit 64.000.000 Toten aber erheblich weniger. Ebola waere ein zusätzlicher Faktor 200, d. H. 2600 gegenüber Grippe. 

https://www.ptaheute.de/aktuelles/2019/10/06/wie-schlimm-war-die-grippe-2018-19-und-wie-bestimmt-man-grippetodesfaelle

Die Option, die Pandemie relativ lax laufen zu lassen, waere m. E. vertretbar gewesen. Was man an Schutz fuer vulnerable Gruppen und Infrastruktur macht, ist noch was anderes .s.o. LUEKEX 2007. 

Mal sehen, wieviele Tote dies Jahr ohnehin dazukommen, weil einige Corona fuer einen Schwindel halten. Derzeit in Thueringen bereits Inzidenz über 300. Delta kann sich auch noch anders verhalten. 

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In der Luekex-Übung waren keine Zahlen genannt worden, die einem gut informierten Bürger ohne Scheuklappen aber inzwischen bekannt sein müßten, der hier so wie der Herr Beiss aufschlägt, denn diese Drucksache ist kein Staatsgeheimnis und sie wurde auch bereits im Beck-Blog im Corona-Thread von Prof. Dr. Müller erwähnt.

In der Drucksache jedenfalls wurde eine mit der jetzigen vergleichbare Pandemie mal konkret durchgespielt und dieses Szenario dürften auch die Verantwortlichen in Bund und Ländern und Kommunen zumindest im Grundsatz gekannt haben, auch sie hätten das noch studieren können im Frühjahr 2020. Daß der Herr Beiss auch noch mit unwissender Desinformation in Sachen Darsow ebenfalls jetzt hier aufschlug, das macht das Bild rund.
 

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Herr Beiss meint:

Grippe 2018 geschätzt 25.000 Uebersterblichkeit.

Offenbar hat der Herr Beiss nicht verstanden, was Übersterblichkeit als Fachbegriff in Statistiken ist.

Diese geschätzte Zahl von 25.000 Toten wurde lediglich mit Influenza assoziiert, nachgewiesen waren Influenza-Viren aber nur bei einem kleinen Bruchteil davon.

Für das Jahr 2020 kommt eine erst veröffentlichte Studie auf keine statistische Übersterblichkeit zu Vorjahren bei deutlich mehr Corona-Toten als 25.000 mit nachgewiesenen Corona-Viren.

Lesen Sie es nach im  Corona-Thread Teil 2 von Prof. Dr. Müller.

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Meinen eigenen Fehler, irrtümlich von Luekex 2008 statt 2007 geschrieben zu haben, räume ich selbstverständlich ein.

Statistiken zu Übersterblichkeiten auf JAHRES-SUMMEN reduziert sind viel zu unspezifisch, da kann man außerdem leicht methodische Fehler machen oder Nebeneffekte nicht erkennen.

Bei den üblichen gesamten Sterbezahlen pro Jahr in Deutschland waren die Zahlen aus der Bundestags-Drucksache alarmierend, mit einer so raschen Bereitstellung von Impfstoffen war auch nicht zu rechnen, eine normale Durchseuchung der ganzen Population mit Corona-Viren aller Varianten ohne Impfstoffe blieb uns in Deutschland erspart.

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Dann mal hier schon einige Anworten:

Warum sollte ein Gastronom und sein Personal im Jahr 2020 sich sowohl der Gefahr der eigenen gesundheitlichen Gefährdung, aber auch der unkontrollierten Weiterverbreitung der Infektionen aussetzten, nur weil einige Leutchen sich im Freien treffen wollen? Das können die auch draußen auf freiem Feld oder im Wald machen, solange die Inzidenzen und anderen Parameter niedrig bleiben und nicht auch noch zu Ausgangsbeschränkungen geschritten werden muß.

Mit Ihren 100% hatten Sie doch gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen polemisiert, die derzeit wieder thematisiert werden, jedenfalls hatte ich das so verstanden.

Ihre Ausdrucksweise war pöbelnd und für dieses Beck-Blog niveaulos, wie es jeder auch nachlesen kann.

Auf Ihrer Website erhalten Sie gerne weitere Anworten von mir, Herr Peus.

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Bei Spiegel ist bei Corona eine Zeitachse der Uebersterblichkeit und die korreliert 2018 mit der Grippe. Wenn man nur wenig testet, kann man auch Dunkelziffer 25 haben. Woran sollen die Leute sonst gestorben sein? Zu Tode durch den Staatsdudelfunk gelangweilt oder durch Fake Brueste G zu Tode erschreckt? 

https://www.youtube.com/watch?v=qYeGQuWhINQ 

3 Millonen Aufrufe. Wenns fuer die Maske nicht reicht, hat man immerhin Fake Brueste. 

Im Fall Darsow habe ich nur auf den Laerm hingewiesen. Bezüglich der Partikel würde der Wiederaufnahme Antrag mit Privatgutachten abgelehnt. 

https://strate.net/verfahren/wiederaufnahmeverfahren-fuer-andreas-darsow/

Einfach mal lesen und mal ankreuzen, wo das Gericht mit den üblichen Floskeln über Sachverständige hinausgeht. Wie oft steht da hellhörig "Wand an Wand" . Das ist es genau nicht, laut Anja Darsow Doppelwand mit Luftspalt. Das ist im qualitativen Bau mit erhöhtem Schallschutz extrem isoliert, und auch bei Standardausfuerung ohne Baumaengel ca 55 dBA. Gemessen hat man die Tochter natürlich nicht. 

Baugesetzbuecher und DIN-Normen darf die Justiz ignorieren, und Privatgutachten sind schoene verfassungsrechtliche Theorie. Auch bei Darsow BVG nicht zur Entscheidung angenommen. 

Wenn interessiert das schon, obs eine oder zwei Waende sind, bei der Justiz ist 1=2, 10=100 und bei Orwell 4=5. Da braucht man den Bauschaum nicht zu quantifizieren, geschweige denn zu identifizieren - Herkunft unklar.

1/6 aller Munition hat diese Zusammensetzung, eindeutig ein Beweis. Im Zweifelsfall genügt, dass man irgendeiner Randgruppe, die nicht Mainstream ist, angehört. "Alter männlicher Golfspieler" ist 100% ein Beweis, naeheres wie Haarfarbe absolut unzumutbar. Die Kammer ist zur Gewissheit gelangt. 

In bis zu 40% kommt die Ziviljustiz zu einem anderen Ergebnis. 40% der Insassen besteuern ihnr Unschuld. Passt schon.

Die Justiz ist der groesste Pfuschbetrieb im Land, das kann sich sonst keiner erlauben.

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Nun, auch im Fall Manfred Genditzki ist es die Frage, ob die Verurteilung von Manfred Genditzki einfach nur (versehentlich) falsch war, oder ob die Grenzen der freien Beweiswürdigung in einer Art und Weise überschritten wurden, dass der objektive Tatbestand der Rechtsbeugung seinerzeit gegeben war. Dass im Fall Manfred Genditzki m.E. Letzteres der Fall war, habe ich eingehend begründet, wenn Sie meine ausführliche Argumentation auf den vorangegangenen Seiten nachlesen wollen. Schauen Sie sich den halbstündigen Fernsehbeitrag des MDR an:

https://www.mdr.de/video/mdr-videos/c/video-329512.html

Dem permanenten rapiden Mitarbeiterschwund geschuldet ist natürlich auch der Artikel „Manfred Genditzki“ nicht auf dem aktuellen Stand. Vielleicht kann sich ja der bezahlte Troll der Überarbeitung des Artikels "Manfred Genditzki" annehmen, er ist ja bekanntlich als verdienter Wikipedianer unterwegs. Zur aktuellen Entwicklung im Fall Genditzki siehe 

München: Gericht beschäftigt sich mit Badewannen-Mord - Bayern - SZ.de (sueddeutsche.de) und

"Badewannen-Mord" von Rottach: Hausmeister doch unschuldig? | BR24

Ich bin gespannt, ob sich meine ausführliche Argumentation auch mal in einer beiläufigen Fußnote wiederfindet. Meine Prognose lautet, dass sich die Münchner Justiz den Gutachter nur pro forma anhören wird, aber an ihrem Unrechts-Urteil festhalten wird, wieder einmal um nicht ihr Gesicht zu verlieren. Denn der Fall Manfred Genditzki verdient sehr viel mehr öffentliche Aufmerksamkeit. Nur wenn es gelingt, öffentliche Aufmerksamkeit zu generieren, ist es möglich, die bayerische Justiz zu einem Handeln nach Recht und Gesetz zu zwingen. 

Ah, der bezahlte Troll liest, was ich schreibe, und reagierte prompt, jetzt steht auf Wikipedia zu lesen:

"Auf die Beschwerde der Verteidigung hin hat das OLG München im September 2021 diesen Beschluss aufgehoben und das LG München II verpflichtet, unter Berücksichtigung des Gutachtens, das ein neues Beweismittel im Sinne des Wiederaufnahmerechts sei, neu über den Wiederaufnahmeantrag zu entscheiden.[30]

 Gericht beschäftigt sich erneut mit "Badewannen-Mord". In: sueddeutsche.de. 23. September 2021, abgerufen am 13. Oktober 2021." 

Da der bezahlte Troll mit Wikipedia soweit fertig ist, ist es nur eine Frage der Zeit, wann er hier wieder aufschlägt. Franz Schindler hatte sich auch einmal vorübergehend des Falles Genditzki angenommen. Da aber Franz Schindler fachlich komplett unfähig ist, wurde aus seinem "Engagement" nichts. Und nein, warum sollte die Redaktion von LTO, die in meinem Verteiler ist, über den Fortgang des Falles Genditzki berichten? Hinzu kommt, dass die "Berichterstattung" des gelernten Amerikanisten Hans Holzhaider, der auch nicht ansatzweise über irgendwelche juristischen Kenntnisse verfügt, im Grunde genommen ganz einfach sehr sehr schlecht ist. 

Das Trauerspiel, das die Münchner Justiz veranstaltet, kann man auch, vereinfacht ausgedrückt, auf die Formel bringen "Rache für Ralph Alt". Ralph Alt war seinerzeit der Münchner Richter, der Herrn Genditzki verurteilt hat, weil Ralph Alt die juristischen Kenntnisse rund um die Vorschrift des § 265 StPO offenbar ganz einfach vollständig fehlten. Nur dadurch kam Ralph Alt seinerzeit zu der von Anfang an haarsträubenden Verurteilung von Herrn Genditzki. Das Schandurteil (oder sollte man besser sagen "Schundurteil") von Ralph Alt wurde dann ja auch wegen des evidenten Verstoßes gegen § 265 StPO aufgehoben. 

Wenn ich in meinen Kommentierungen zum Fall Genditzki zurückblättere, stelle ich fest, dass meine erste Kommentierung vom "Mo, 2017-06-05 15:19" datiert, also vom 5. Juni 2017, also von vor viereinhalb Jahren. Ich wünsche auf diesem Wege Herrn Genditzki, dass er jetzt endlich aus der Haft freikommt.

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Spiegel Online zur Debatte um Joshua Kimmich

https://www.spiegel.de/wissenschaft/joshua-kimmich-was-totimpfstoffe-von-anderen-vakzinen-unterscheidet-a-06770b66-22cb-4366-ac0b-4a44a4f0886d

ZITAT SPIEGEL "Was offensichtlich viele Menschen unter Langzeitfolgen verstehen, nämlich dass ich heute geimpft werde und nächstes Jahr eine Nebenwirkung auftritt, das gibt es nicht«, erklärt Carsten Watzl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie. »Das hat es noch nie gegeben und wird auch bei der Covid-19-Impfung nicht auftreten.« 

Pandemrix und Narkolepsie. 

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/63356/Grippeimpfung-Wie-Pandemrix-eine-Narkolepsie-ausloest

https://www.focus.de/politik/deutschland/impfkritischer-film-til-schweiger-tochter-nach-schweingrippe-impfung-an-narkolepsie-erkrankt_id_21288781.html

https://www.pei.de/DE/newsroom/veroffentlichungen-arzneimittel/sicherheitsinformationen-human/narkolepsie/narkolepsie-studien-europa.html

Ich kommentiere das mal lieber nicht. 

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Stalking, Victim Blaming

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/der-fall-drachenlord-ein-jahrelanges-martyrium-in-deutschland-und-niemand-haelt-es-auf-kolumne-a-91b94ce3-ab01-4ac1-9286-d85bea144928

Weil die Richterschaft bei "beharrlich" unverschämte Anforderungen hatte, hat der Gesetzgeber nun "wiederholt" reingeschrieben, wofür zweimal ausreichen sollte. Auch die Belästigung wurde auf "nicht unerheblich" abgesenkt. StGB 238 zum 01.10.21,verschaerft. Provokation unschuldiger zu Straftaten hat ja Methode, std. Rspr. BGH BVG EGMR.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-40495-15-deutschland-verurteilt-faires-verfahren-v-leute-agent-provocateur-tatprovokation/

Von dem link und Bild distanziere ich mich ausdrücklich. 

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/hamburg-innensenator-andy-grote-pimmelgate-chronologie-a-dbd0040d-1126-43c6-a5d9-c33c8eb193a5

Das Vertrauen in staatliche Institutionen dürfte einen ziemlichen Tiefpunkt erreicht haben, was die Skepsis bei der Impfung erklaert. 

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Grob verblendet: Man verweist auf drei Links zu irgendwelcher Berichterstattung über irgendwelche drei Justizkatastrophen (die gibt es leider), wobei der Fall Drachendingsbums noch nicht einmal rechtskräftig entscheiden ist, und dann behauptet man:

„Das Vertrauen in staatliche Institutionen dürfte einen ziemlichen Tiefpunkt erreicht haben, was die Skepsis bei der Impfung erklaert.“

Intriganter und dümmer ist kaum vorstellbar.

Weshalb stimmt eigentlich die Berichterstattung der staatlich kontrollierten Mainstreampresse zu verunglückten Prozessen, während jene über den Impfstoff stets willfähriges Adjutantentum sind?

Noch einmal mit Thomas Fischer zur Impfpflicht: Eine Verpflichtung von Bürgern, sich gemeinschaftsnützlich und gemeinschaftsvorsorgend zu verhalten per se mal auf gar keinen Fall im Verdacht steht, grundgesetzwidrig zu sein.

Im Übrigen sorgt eine kleine Minderheit von Impfgegnern dafür, dass die große Mehrheit weiterhin mit Einschränkungen leben muss.

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Zensur gibt es nicht, wenn lediglich das Hausrecht in einem privatwirtschaftlichen Verlag ausgeübt wird, der Herr Beiss hat dagegen verstoßen, er konnte aber seiner Meinung ja breiten Raum geben.

Wer aber auch noch eine eigene Website unterhält, wie der Herr Peus, der braucht diese nur für einen Diskurs zu öffnen, wenn ihm wirklich daran gelegen wäre, dort werde ich ihm dann auch keine einzige Antwort schuldig bleiben.

Bitte sehr, Herr Peus, Hic Rhodus, hic salta!

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Die Peussche Meinung zum Löschen und zu Verstößen gegen das Hausrecht hier im Beck-Blog bei Ihm selber und bei Herrn Beiss ist irrelevant.

Das Hausrecht hier im Beck-Blog ist doch niedergelegt in den Moderationsregeln, nur in wenigen Teilen hier mal zitiert:

8.5.3 Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere,

  • keine Inhalte einzustellen, die unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten;

[...]

Moderiert werden demnach in aller Regel Beiträge ohne Themenbezug: Dabei handelt es sich um Beiträge, die mit dem Ausgangsbeitrag in keinem inhaltlichem Zusammenhang stehen, einen völlig neuen oder anderen Sachverhalt schildern oder neue, andere Vorwürfe erheben.

Die Hinweise auf den Fall Darsow durch Herrn Beiss und Peussche Ausflüge zu allen möglichen Themen jetzt sind Verstöße gegen das Hausrecht und könnten also auch sofort hier mitsamt dem Rest des Kommentars gelöscht werden.

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Können Sie denn nicht lesen?

Es reicht doch bereits für eine Löschung, dass Sie sich erneut, wie so oft, meilenweit vom Thema des Beitrags entfernen.
 

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Niemand muss sämtliche der Peusschen Ergüsse - auch noch aus der Historie - in vielen Threads im Beck-Blog lesen können, die er selber für themenrelevant hält, wenn nur staatliches Handeln in irgend einer Form angesprochen ist.
 

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Halten wir mal die Fakten fest:

1.) Es gibt keine Urteile oder Beschlüsse des BVerfG, die es dem Beck-Verlag untersagen, die Online-Kommentare des Herrn Peus jetzt oder in Zukunft zu löschen.

2.) Besonders solche Online-Kommentare des Herrn Peus sind davon betroffen, die bspw. Tatsachen verfälschen durch Weglassen oder auch gegen Strafgesetze verstossen.

Ein schönes Beispiel für Peussche Verfälschungen ist dieses Peus-Zitat vom Fr, 2021-10-29 um 00:16 Uhr:

Maas hält alles für "Hass und Hetze", was inhaltlich ihm nicht passt.

Danach stellt Peus eine tatsächliche Hass- und Hetz-Parole, die Deutschland ins Unglück brachte, auf eine Stufe mit der Feststellung dieses Sachverhalts, erfindet also bösartig die gleiche Denkungsart bei zwei Sentenzen, die nur formal eine Ähnlichkeit aufweisen.

Mein Zitat vom Mo, 2021-11-01 um 19:33 Uhr dagegen:

Niemand muss sämtliche der Peusschen Ergüsse - auch noch aus der Historie - in vielen Threads im Beck-Blog lesen können, die er selber für themenrelevant hält, wenn nur staatliches Handeln in irgend einer Form angesprochen ist.

ist keine Bevormundung, sondern eine schlichte Tatsachenfeststellung.

Mit etlichen seiner Kommentare torpediert Peus also "das schöne und lobenswerte Engagement des Beck Verlages (torpedieren), eine offene Debattenplattform darzubieten."

Denn auch diese Offenheit hat ihre Grenzen, die vom Hausrecht gezogen werden.

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Schreiben Sie doch ein Buch: Gedanken und Erinnerungen in einem Verlag für solche Werke, das kann auch jeder machen für wenig Geld, oder schreiben Sie alles in Ihre Website.

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Die Politik redet von einer Impfpflicht, um die Schuld an der Corona-Krise von sich selbst abzuweisen, und um die Ungeimpften zu Sündenböcken zu machen. Die Politik hat aber versäumt, genügend Impfstoff zu besorgen. Viele Ungeimpfte sind daher unfreiwillig ungeimpft. Derzeit verlängern sich die Wartezeiten auf eine Impfung mit genetisch veränderten Impfstoffen von zwei auf drei Monate, und Totimpfstoffe hat die Regierung gar nicht besorgt. In den USA sind auch Totimpfstoffe aus verschiedenen Ländern notfallzugelassen, die EU betreibt jedoch anscheinend Protektionismus, und will partout keine Impfungen mit Impfstoffen aus Russland, China, Indien, oder der Türkei, zulassen, oder auch nur bloß bei den Impfausweis-Zertifikaten anerkennen. Die Politik hat anscheinend viele Interessen im Blick, und nicht etwa ausschließlich nur die Volksgesundheit.

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Die von der byrischen Landesregierung für die Einzelhandels-Geschäftslokale erlassene sogenannte "2-G-Regel" ist, wie der Bayrische Verwaltungsgerichtshof feststellte, unwirksam.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/2g-regel-im-bayerischen-einzelhandel-gekippt,SuyCyYm

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